Immer mehr Menschen wählen das Velo für ihre täglichen Fahrten, da es ein ökologisches und wirtschaftliches Transportmittel ist, dank dem zudem häufig Zeit gewonnen werden kann, vor allem in der Stadt. Die Velofahrer bilden einen Teil des Strassenverkehrs. Sie müssen darum wie andere Strassenbenützer die Verkehrsregeln respektieren.
Grundregeln beim Velofahren
- Vortritt: Halten Sie sich beim Velofahren an die Vortrittsregeln. Gewähren Sie den Vortritt zum Beispiel am Rotlicht, bei Stoppstrassen und in Kreiseln.
 - Verkehrsregeln: Halten Sie sich an die Verkehrsregeln, wie dies auch die anderen Verkehrsteilnehmer tun.
 - Achten Sie auf die anderen: Achten Sie auf die Fussgänger (vor allem Kinder und ältere Menschen) und die übrigen Strassenbenutzer.
 - Fahren Sie vorausschauend: Fahren Sie vorsichtig und vorbeugen.
 
Alltägliche Situationen beim Velofahren
Es gibt verschiedene Situationen im Strassenverkehr, die für Velofahrer besondere Aufmerksamkeit erfordern. Hier einige Beispiele:
Sich verständigen beim Richtungswechsel
Damit man meine Absicht erkennt, zeige ich meinen Richtungswechsel immer rechtzeitig an, indem ich den Arm ausstrecke, vor allem wenn ich links abbiegen will oder im Kreisverkehr.
Abbiegen nach links ohne Einspurstrecke
Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Strassenmitte ein. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden. Wenn ich fürchte, überholt zu werden, blicke ich nochmals kurz rückwärts, bevor ich abbiege.
Abbiegen nach links mit Einspurstrecke
Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Mitte der Einspurstrecke. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.
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Kreisverkehr
Ich beachte das linke Vortrittsrecht. Ich kann in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) in der Mitte der Fahrstreifen fahren. Ich halte Abstand zu den vor mir fahrenden Fahrzeugen und überhole im Kreisel nie. Bevor ich den Kreisel verlasse, gebe ich ein deutliches Armzeichen nach rechts.
An Kolonnen vorfahren
Velofahrende dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorfahren. Für Ihre eigene Sicherheit empfiehlt es sich jedoch, hinter und nicht neben stehenden Fahrzeugen anzuhalten. Aufs Trottoir zu fahren oder sich zwischen den Autos durchzuschlängeln ist hingegen verboten, da dies gefährlich ist.
Nebeneinanderfahren
Velofahrende dürfen nur in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird:
- In Gruppen mit mehr als 10 Personen
 - Auf signalisierten Radwanderwegen auf Nebenstrassen
 - Auf Radwegen
 - In Begegnungszonen
 
Abgesehen von den obenerwähnten Situationen müssen die Velofahrer hintereinander fahren.
Kreuzung mit einem Radstreifen
An Kreuzungen haben Velo- und Mofafahrer, die Radwege oder Radstreifen entlang von Strassen befahren, Vortritt. Diese Regel gilt auch, wenn kein Radstreifen vorhanden ist.
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Tram Vortritt
Ich gewähre den schienengebundenen Fahrzeugen den Vortritt.
Bus Vortritt
Ich gewähre öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram, Bus), die innerorts die Haltestelle verlassen möchten, ebenfalls den Vortritt. Ich darf nur dann mit dem Velo auf der Busspur fahren, wenn dies auf einem Piktogramm angegeben ist.
Der Bus hat Vortritt, der Velofahrer darf hier nicht überholen.
Radfahrer- und Veloausrüstung
- Helm: Tragen Sie immer einen gut sitzenden Helm. Gehen Sie Ihren Kindern und den andern mit gutem Beispiel voran!
 - Sichtbarkeit: Sorgen Sie durch eine angemessene Beleuchtung an Ihrem Velo dafür, dass Sie für andere gut sichtbar sind.
 
Häufige Gefahren beim Velofahren
- Toter Winkel: Fahren Sie nicht im toten Winkel anderer Fahrzeuge, sondern hinter ihnen.
 - Überholen: Blicken Sie stets zuerst zurück, bevor Sie ein langsameres Fahrzeug überholen oder ein Hindernis am Strassenrand umfahren wollen.
 
Mindestalter für das Befahren von Strassen mit dem Velo
Das Gesetz definiert das Mindestalter für das Befahren von Strassen mit dem Velo grundsätzlich nicht; immerhin muss das Kind die Pedalen treten können. Um auf einer Hauptstrasse zu fahren, muss ein Kind unter 6 Jahren auf jeden Fall von einer mindestens 16jährigen Person begleitet werden.
Velos ohne Pedalen und Spielzeugvelos werden wie beispielsweise Trottinetts als «fahrzeugähnliche Geräte» betrachtet.
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Weitere wichtige Verkehrsregeln und Informationen
- Führer- und Fahrzeugausweise müssen in der Schweiz stets im Original mitgeführt werden.
 - Wer beim Autofahren mit dem Handy am Ohr telefoniert, riskiert eine Ordnungsbusse von CHF 100.-.
 - Seit 2021 dürfen Sie bei stockendem Verkehr, Stau oder bei einem Unfall an den auf der linken oder mittleren Fahrbahn stehenden Autos rechts vorbeifahren. So kann der Verkehr länger auf beiden Spuren fliessen. Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt nach wie vor verboten.
 - Bei stockendem Verkehr oder Stau müssen Autofahrerinnen und -fahrer eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatz der Rettungsfahrzeuge zu erleichtern: bei zweispurigen Strassen zwischen der linken und der rechten Spur, bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren.
 - Wenn auf der Autobahn zwei Spuren auf eine reduziert werden, gilt seit Januar 2021 das Reissverschlussprinzip: Sie müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen.
 - Auf Autostrassen und -bahnen ist das Fahren mit Spikes verboten.
 - Fussgängerinnen und Fussgänger sind nicht verpflichtet anzuzeigen, dass sie die Strassen überqueren möchten. Sie dürfen aber die Fahrbahn nur behutsam betreten beziehungsweise nicht überraschend betreten.
 - Die Begleitperson bei einer Lernfahrt muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. B besitzen, der nicht mehr auf Probe ist. Weder die fahrende noch die Begleitperson dürfen Alkohol getrunken haben.
 
Verhalten nach einem Unfall
Nach einem Unfall müssen zunächst alle Beteiligten sofort anhalten und den Verkehr sichern. Wurde jemand verletzt, ist zwingend Erste Hilfe zu leisten - und die Polizei muss gerufen werden. Ist nur Sachschaden entstanden, muss die Polizei nicht zwingend kommen: Sofern es sich um einen Sachschaden zwischen zwei Motorfahrzeugen handelt, können sich die Beteiligten auch untereinander einigen.
Sie müssen die Geschädigte oder den Geschädigten sofort kontaktieren und ihr oder ihm Ihren Namen und Ihre Adresse angeben.
Wenn Sie einen Unfall nicht bei der Polizei melden, machen Sie sich strafbar. Flüchten Sie nach einem Unfall mit Sachschaden, erhalten Sie eine Busse. Wurde jemand verletzt und Sie flüchten, liegt Fahrerflucht vor.
Vortrittsregeln
Wir sind täglich mit den verschiedenen Vortrittsregeln konfrontiert. Das Nichteinhalten dieser Regeln verursacht zahlreiche Unfälle. Im Jahr 2021 war die Missachtung der Vortrittsregeln die Hauptursache bei 7'510 Unfällen, davon 4'291 mit Opfern. Dies ist bis heute die zweithäufigste Unfallursache in der Schweiz.
Wichtige Vortrittsregeln im Überblick
- Kein Vortritt: Beim Signal «Kein Vortritt» lasse ich den Fahrzeugen auf der anderen Strasse, der ich mich nähere, den Vortritt. Nötigenfalls halte ich an. Der vorderste Teil meines Fahrzeuges darf die Wartelinie (Dreieck) nicht überragen.
 - Rechtsvortritt: In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuge von rechts Vortritt.
 - Hauptstrasse: Ich zeige meinen Richtungswechsel an, auch wenn ich auf der vortrittsberechtigten Strasse bleibe.
 - Nach Links abbiegen, bei grün: Wenn das volle Grün leuchtet, fahre ich weiter. Beim Abbiegen nach links lasse ich dem Gegenverkehr auf der Querstrasse den Vortritt.
 - Nach Links abbiegen, bei grünem Pfeil: Wenn der grüne Pfeil leuchtet, fahre ich weiter. Ich habe Vortritt vor dem Gegenverkehr.
 - Fussgängerstreifen: Ich mässige die Geschwindigkeit rechtzeitig, so dass ich anhalten und den Fussgängern am Fussgängerstreifen den Vortritt lassen kann. Ich lasse jedem Fussgänger den Vortritt, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will.
 - Wenn ein gelbes Licht blinkt: Wenn bei einem nach rechts weisenden grünen Pfeil gleichzeitig ein gelbes Licht blinkt, muss ich beim Abbiegen nach rechts den Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.
 - Kreisel: Bei der Kombination der Signale «Kein Vortritt» und «Kreisverkehrsplatz» verlangsame ich meine Fahrt und lasse den Fahrzeugen im Kreisel und jenen, die von links her in den Kreisel einfahren, den Vortritt.
 - Kreisel verlassen: Beim Verlassen des Kreisels darf ich dem Radfahrer die Fahrbahn nicht abschneiden.
 - 20- und 30-Zonen: Fussgänger haben in Tempo-20-Zonen Vortritt. Sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern. In einer Tempo-30-Zone dürfen Fussgänger die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, da es keine Fussgängerstreifen hat. Sie haben aber keinen Vortritt.
 - Kreuzung mit einem Radstreifen: Wenn ich abbiege, lasse ich den Rad- und Mofafahrern den Vortritt, die sich auf einem Radweg oder Radstreifen befinden. Die Regel gilt auch, wenn es kein Radweg oder Radstreifen gibt: Der Radfahrer hat gegenüber dem rechtsabbiegenden Auto Vortritt.
 - Bus Vortritt: Ich bleibe hinter dem Bus, der innerorts von einer Haltestelle wegfahren will und dies mit dem Richtungsblinker anzeigt. Wenn der Bus steht und kein Richtungsblinker anzeigt, kann ich ihn vorsichtig überholen.
 - Tram Vortritt: Ich lasse dem Tram den Vortritt. Auch als Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen muss ich dem Tram den Vortritt lassen.
 - Autobahn-Einfahrt: Die Fahrzeuge auf der Autobahn haben Vortritt gegenüber jenen, die einfahren.
 - Notfallfahrzeuge: Ich lasse Notfallfahrzeugen immer den Vortritt.
 - Bergstrassen: Wenn das Kreuzen schwierig ist, hat das hinauffahrende Fahrzeug Vortritt. Schwere Motorfahrzeuge (Busse und Lastwagen) haben gegenüber leichten Motorfahrzeugen (Autos) beim bergauf- sowie auch beim bergabfahren Vortritt.
 - Hindernis auf der Fahrbahn oder schmale Strassen: Wenn sich auf meiner Fahrbahnhälfte ein Hindernis (Baustelle, Güterumschlag usw.) befindet und die Fahrzeuge nicht gefahrlos kreuzen können, lasse ich dem Gegenverkehr den Vortritt.Wo auf schmalen Strassen das Kreuzen nicht möglich ist, fahre ich zurück, wenn ich mich näher an einer Ausweichstelle befinde als das entgegenkommende Fahrzeug.
 
Beispiele zur Reihenfolge des Vortritts
Hier sind einige Beispiele zur Verdeutlichung der Vortrittsregeln:
Beispiel 1: Die richtige Antwort: C-A-B
Beispiel 2: Die richtige Antwort: A-C-B-D
Beispiel 3: Die richtige Antwort: B-C-A
Beispiel 4: Die richtige Antwort: B-A