Richtiges Verhalten bei Amoklauf: Informationen und Handlungsempfehlungen

AMOK ist von dem malaiischen Begriff «amuk» abgeleitet, der übersetzt «zornig» oder «rasend» bedeutet und auf unkontrollierbare Wut hindeutet.

Hinter dem Phänomen AMOK steckt ein Weg der zur Gewalt führt, welcher durch eine schrittweise Verengung von Handlungsalternativen im Verlauf einer biographischen Krise gekennzeichnet ist.

Ein Amoklauf ist in der Wahrnehmung der Täter oder der Täterinnen der letzte Ausweg aus einer misslichen Situation. Davor zeigen sie eine Reihe an Verhaltensweisen, mit denen sie auf ihre Absicht aufmerksam machen.

Am Ende steht aus der Sicht des Gewalttäters schliesslich die Tötung oder Verletzung anderer als letzte Option, um ein Ende der Krisensituation herbeizuführen.

Die Modellvorstellung eines Weges, der zurückgelegt werden muss bis zur Tat, ist für Interventionsansätze äusserst nützlich.

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Denn er bedeutet zum einen als positive Schlussfolgerung, dass eine Eröffnung von Handlungsalternativen die fatale Entwicklung zu stoppen vermag.

Zum anderen zeigt er, dass oftmals im Vorfeld identifizierbare Zeichen prinzipiell erkennbar sind.

Dabei lassen sich wie bereits erwähnt spezifische „Rote Flaggen“ erkennen, die auf eine eventuelle Krise des Mitarbeitenden oder Besuchers hinweisen.

AMOK Konzept - Gezielte und "stille" Alarmierung

Bei Amokläufen kann ein Verbarrikadieren in abgesicherten Räumen erforderlich sein.

Zuvor ist es jedoch notwendig gezielt und möglichst "still" zu alarmieren, damit die amoklaufende Person nicht zusätzlich gestresst wird.

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Dazu sollten sich die Türen leicht von innen verriegeln lassen, beispielsweise durch einen speziellen Raumtürverschluss mit einem Knaufzylinder.

Danach ist die Tür von aussen nur noch mit einem Schlüssel zu öffnen.

Eine schnelle Fluchtmöglichkeit von innen muss dabei sichergestellt sein.

Der spezielle Raumtürverschluss ist mit einer Panikfunktion ausgestattet und im Gegensatz zu Panikverschlüssen an Fluchttüren für den Dauerbetrieb ausgelegt.

Türen sollten eine Mindestwiderstandskraft gegen gewaltsames Öffnen besitzen.

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Sprechanlagen im Raum ermöglichen es, aktuelle Informationen an die Einsatzkräfte weiterzugeben und Anweisungen entgegenzunehmen.

Dasselbe leisten Notfallhandys, die von einer zentralen Stelle angesteuert werden.

Die Räume sollten zur besseren Kommunikation von innen zusätzlich bezeichnet werden (z.B. Raum-Nr. 3.02).

Inhalte eines AMOK Konzepts zur Abwehr zielgerichteter Gewalt

AMOK Konzepte sind mit den Einsatztaktiken der AMOK-Spezialisten der Polizei abzustimmen

Alarmierung, Kommunkation, Schnittstellen, Angriffmöglichkeiten, Treffpunkte und Führungsverantwortung sind mit der Polizei genau abzusprechen und schriftlich festzuhalten.

Dabei ist es notwendig, die Möglichkeiten und Anforderungen der Polizei zu kennen und darauf basierend das bestmöglichste AMOK Konzept zu definieren, umzusetzen, Mitarbeitende auszubilden und regelmässig das richtige Verhalten zu trainieren.

Welche Inhalte sollte ein AMOK Konzept zur Abwehr zielgerichteter Gewalt beschreiben?

Ein AMOK Konzept sollte folgendes beschreiben:

  • AMOK Alarm auslösen (Womit?, wo?, eingesetzte Technik und Medien)
  • Situation bzw. Alarmauslösung überprüfen (Falschalarm vermeiden)
  • Alarm entgegennehmen / Verfügbarkeit sicherstellen
  • Einleitung Sofortmassnahmen (Was ist nun konkret zu tun?)
  • Verhaltensanweisungen geben (Durchsagen, Warntexte, usw.)
  • Entsprechende Lautstärke ("stille Alarmierung") sowie Sprachverständlichkeit sicherstellen
  • Externe Kommunikation bereits während der Anfahrt (Polizei/ Spezialisten) sicherstellen
  • Treffpunkte / Einweisung
  • Führungsverantwortung Polizei und Unternehmen/ Behörde
  • Deeskalation / Ablauf zur Bewältigung einer Krisensituation
  • Sammelplätze / Organisation / Umgang mit Social Media und Medien
  • Trainings-/ Schulungsprogramm
  • Verantwortung für den Betrieb/ Aufrechterhaltung des AMOK Konzepts
  • Verbindliche und durch die Geschäftsleitung bewilligte Definition, wie oft trainiert werden soll (Compliance beachten!)

Verhalten im AMOK Fall

Was ist zu tun, wenn eine bewaffnete Person im Gebäude ist oder wenn Schüsse zu hören sind?

Sich in einem Raum einschliessen, weg von Fenster und Türen.

Nicht die Aufmerksamkeit des Täters auf sich ziehen.

Handy leise stellen.

Oder - falls möglich: Sofort das Gebäude fluchtartig verlassen.

Achtung: Nur fliehen, wenn relativ sicher ist, dass man dem Täter nicht begegnet.

Vorsicht: Durch den Widerhall des Schalls kommen Schüsse manchmal aus einer anderen Richtung, als es zunächst scheint.

Achten Sie darauf, nicht zum Gefahrenherd zu laufen.

Wenn Sie in Sicherheit sind, sofort die Polizei alarmieren.

Personen in den entsprechenden Gebäuden warnen, sich einzuschliessen und zu warten, bis Entwarnung kommt, ohne sich selbst zu gefährden.

Sofort die interne Notrufnummer informieren.

Die Täter/innen nehmen im Prinzip ihren eigenen Tod in Kauf und haben ihren Selbstmord oder ein endgültiges Ende ihrer Tat geplant.

Je nachdem, wo man sich befindet und wie viele Angreifer/innen es gibt, sollte man nur fliehen, wenn man sicher ist, dass es der beste Weg ist, um zu entkommen, und wenn keine Gefahr besteht, den Angreifer/innen auf der Flucht zu begegnen.

Generell ist es ratsam, so zu handeln, dass jeglicher Kontakt mit dem/der Angreifer/in vermieden wird.

Angesichts der verschiedenen Orte, an dem ein AMOK-Angriff stattfinden kann, sind diese Handlungsempfehlungen an jedem öffentlichen Ort, in offener oder geschlossener Umgebung und sogar in Unternehmen anwendbar.

Es wird dringend empfohlen, sich auf das Verhalten im Falle eines Angriffs vorzubereiten.

Prävention und Vorbeugende Massnahmen

Amokläufe sind selten.

Aber sie geschehen - auch bei uns.

Prävention ist das Stichwort.

Drohungen, wie sie der Polizei relativ häufig angezeigt werden, können darauf hindeuten, dass eine Tat bevorsteht.

Diese führen zu einem Strafverfahren: «Es kann zu Verhaftungen, Hausdurchsuchungen und Festnahmen kommen.»

Erhärtet sich der Verdacht, wird der Fehlbare zu einer Geldstrafe oder zu Haft verurteilt.

Die Justiz kann auch Ersatzmassnahmen wie etwa Meldeauflagen anordnen oder den Täter zu einer Therapie verpflichten.

Äussert eine Person unspezifische Drohungen oder hat jemand das Gefühl, dass eine Gefahr droht, liegt kein strafbares Verhalten vor.

Die Polizei kann dennoch einschreiten.

Man nehme solche Meldungen heute ernster als vor 15 Jahren.

«In der Regel führen wir zuerst eine Gefährdungseinschätzung durch», sagt er, gestützt auf die Informationen, die man habe: «Eine Grob-Triage: Muss man davon ausgehen, dass sich etwas anbahnen könnte?»

Vieles würde sich schnell wieder entkräften.

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