Sicher am Zebrastreifen: Richtiges Verhalten für Fussgänger und Fahrzeugführer

Im Strassenverkehr sind Fussgänger oft die schwächsten Teilnehmer. Daher gelten für sie besondere Regeln und Vorschriften. Aber auch wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, muss aufpassen.

Vortrittsrecht und Aufmerksamkeit

Zu Fuss haben Sie an einem Fussgängerstreifen Vortritt. Doch die Fahrzeuge müssen rechtzeitig anhalten können. Als Fussgänger dürfen Sie die Fahrzeuge nicht zu einer Vollbremsung zwingen. Es reicht, wenn er auf dem Trottoir steht und klar und deutlich ersichtlich anzeigen kann, dass er die Strasse überqueren möchte. Als Lenker ist man dann angehalten, die Geschwindigkeit rechtzeitig zu verringern.

Obwohl Fussgänger auf den markierten Wegen Vortritt geniessen, dürfen sie sich nicht einfach blind darauf verlassen, dass sie auch immer wahrgenommen und gesehen werden. Eine klare Positionierung am Strassenrand mit Blickkontakt zum Autofahrer kann hier zu einem enorm wichtigen und entscheiden Verhalten werden - besonders als Vorbild für kleine Kinder, die sich an ihren erwachsenen Begleitern orientieren. So stellen Fussgänger sicher, dass sie auch gesehen werden. Und auch Fahrzeuglenkende fahren sprichwörtlich besser damit, wenn Sie sich langsam und mit grosser Vorsicht den Fussgängerstreifen nähern. Ein zusätzlicher Blick in alle Richtungen kann hierbei nie schaden, vor allem, wenn zu erwarten ist, dass es im Wohnbezirk oder Schulbereich mit vielen Kindern gerechnet werden muss, die aufgrund ihrer Körpergrösse nicht so schnell hinter Hindernissen gesehen werden können.

Aber nicht nur auf Fussgängerstreifen haben Fussgänger Vortritt, sie gelten beispielsweise auch wie Radfahrer als „Durchgangsverkehr“ und haben Vortritt, wenn andere Teilnehmer des Verkehrs beispielsweise an Verzweigungen abbiegen möchten. Somit gilt ein Fussgänger als regulärer Strassenverkehrsteilnehmer, auch wenn er sich nur gehend fortbewegt, und ist an sämtlichen Stellen auch als solcher anzusehen.

Wichtige Regeln für Fussgänger

  • Wenn du zu Fuss einen Zebrastreifen überqueren möchtest, musst du deine Absicht klar und deutlich anzeigen.
  • Bevor du den Zebrastreifen betrittst, stoppst du und schaust in Richtung des herannahenden Verkehrs.
  • Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen am Zebrastreifen zwar ein Vortrittsrecht, dürfen dieses aber nicht erzwingen. Wenn also ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann, musst du warten.
  • Wichtig: Eine Ausnahme macht das Tram am Fussgängerstreifen - denn dieses hat immer Vortritt.

Verhalten in besonderen Situationen

Was gilt für den Fall, dass der Fussgängerstreifen durch eine Verkehrsinsel geteilt ist? du die Mittelinsel erreichst, musst du noch einmal stoppen und dich umschauen, ob ein Fahrzeug naht.

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Wussten Sie, dass bei Fussgängerstreifen mit Inseln jede Hälfte als unabhängiger Fussgängerstreifen gilt? Sprich: Wenn Fussgänger eine Hälfte überquert haben, müssen sie von Neuem schauen, ob sie die zweite Hälfte ebenfalls gefahrenlos überqueren können.

Besondere Vorsicht bei Kindern und älteren Menschen

Die kleinsten der Verkehrsteilnehmer fahren nicht nur Roller oder Rad mit Stützrädern, sondern ist manchmal auch schon mit den Gedanken schneller beim Spielplatz, als die kleinen Beine sie tragen können. Schnell läuft daher ein Kind mal zwischen zwei parkierten Autos auf die Strasse, weil der Ball weggerollt ist.

In den gesetzlichen Grundlagen wurde das „Vertrauensprinzip“ definiert - dies gilt jedoch nur eingeschränkt für das Fehlverhalten von Kindern. Hier kommt der sogenannte „Misstrauensgrundsatz“ zum Tragen, der in Artikel 26, Absatz 2, des Strassenverkehrsgesetzes definiert ist: „Eine besondere Vorsicht ist gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten geboten. Ebenso gilt der Misstrauensgrundsatz, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.“ Das bedeutet konkret: Begeht ein anderer Verkehrsteilnehmer einen offensichtlichen Fehler, ist man dazu angehalten, alles zu unternehmen, was einen Schaden vermeiden kann, wie beispielsweise bremsen, ausweichen und hupen.

Verantwortung der Fahrzeuglenker

Eigentlich weiss es jeder Lenker: In Bereichen von Fussgängerstreifen wird besonders vorsichtig gefahren. Denn Fussgänger haben hier nicht nur Vortritt, sondern sind mitunter auch nur erst sehr spät erkennbar, wenn der Bereich schlecht einsehbar ist. Erst einmal gilt: Ein Fussgänger hat nicht erst Vortritt, wenn er sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befindet!

Und worauf musst du am Zebrastreifen achten, wenn du mit dem Auto, dem Velo oder einem Gefährt unterwegs bist? Das lässt sich recht einfach zusammenfassen: Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt. Als Fahrzeuglenkerin oder -lenker bist du in Tempo 30-Zone besonders rücksichtsvoll unterwegs. Da es hier (mit einigen Ausnahmen) keine Zebrastreifen gibt, können Fussgängerinnen und Fussgänger die Strasse überall überqueren. Umgekehrt solltest du dir zu Fuss bewusst sein, dass du ohne Zebrastreifen kein Vortrittsrecht hast. Auch wenn die Autos mit reduzierter Geschwindigkeit fahren, suchst du dir am besten eine geeignete Stelle zum Überqueren der Strasse.

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Wie sollen Sie sich als Fahrzeuglenker verhalten?

  • Achten Sie auf Fussgänger und seien Sie bereit zu bremsen.
  • Seien Sie besonders im Dunkeln achtsam, denn Fussgänger sind nicht immer von Weitem zu sehen.
  • Lassen Sie von rechts wie auch von links kommenden Fussgängern den Vortritt.
  • Halten Sie an, wenn eine Person auf dem Fussgängerstreifen die Strasse überqueren will.
  • Halten Sie ganz an, vor allem bei Kindern und älteren oder behinderten Menschen.

Gesetzliche Grundlagen und Strafen

Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist in Artikel 6 die „Achtung anderer Verkehrsteilnehmer“ als wichtige Vorsichtsregel definiert. Zudem regelt die Verkehrsregelnverordnung, wann und an welchen Stellen Fussgänger Vortritt haben.

Als Autolenker hat man bei einem Verkehrsunfall oftmals die deutlichen schlechteren Karten, wenn es um die Erörterung der Schuldfrage geht. Zudem sollten Lenker von Motorfahrzeugen den Fussgängern generell besondere Vorsicht widmen, damit viele tödliche Zusammenstösse vermieden werden.

Wird ein Fussgänger durch einen anderen Verkehrsteilnehmer angefahren, muss die Strafe erst einmal definiert werden, sie ist nicht generell geregelt. Faktoren wie die Schuldfrage (Voll- oder Teilschuld) spielen hierbei eine grosse Rolle. Hat der Fussgänger keine Schuld am Unfall und wird verletzt, kann sich ein Kraftfahrer durchaus wegen Körperverletzung verantworten müssen, was natürlich vor allem unter Fehlverhalten gegenüber Fussgängern zählt. Als Strafe kann hier mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe gerechnet werden. Auch kann der Fussgänger auf zivilrechtlichem Weg Schmerzensgeld von dem Lenker verlangen. Seit 2006 muss ein Fahrzeugführer, der den Vortritt missachtet, übrigens immer mit der Auferlegung einer Busse rechnen. Diese beträgt bei dem Missachten des Fussgängervortritts rund 30 CHF.

Was vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst ist: Auch Fussgänger müssen mit einer Busse rechnen, wenn sie die für sie geltenden Verkehrsregeln missachten.

Die Rolle der Vorbildfunktion

Ob wir es wollen oder nicht: Für Kinder erfüllen erwachsene Menschen eine Vorbildfunktion - gerade im Strassenverkehr.

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Ihr Kind beobachtet Sie sehr genau und lernt von Ihnen. Dies bedeutet, dass Sie das richtige Verhalten beim Überqueren von Strassen, beim Warten an Fussgängerampeln und in anderen Verkehrssituationen konsequent vorleben müssen. Wenn Sie sich "kleine Ausnahmen" erlauben, verwirrt dies Ihr Kind, denn es kann noch nicht verstehen, weshalb Sie im einen Fall über den Fussgängerstreifen gehen, im anderen Fall jedoch mit dem Kinderwagen über die Strasse rennen.

Kommentieren Sie das Geschehen im Strassenverkehr, wenn Sie mit Ihrem Kind unterwegs sind und geben Sie für Kinder verständliche Erklärungen ab, z. B. "Das rote Männlein in der Ampel sagt uns, dass wir warten müssen, das Orangefarbene sagt, wir müssen aufpassen, weil vielleicht noch Autos kommen und das Grüne sagt: 'So, jetzt dürft ihr gehen'." Weisen Sie Ihr Kind auch darauf hin, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich nicht korrekt verhält.

Sicherheitstipps für Fussgänger

  • Rechnen Sie genügend Zeit für den Weg ein.
  • Seien Sie gut sichtbar (helle Kleidung, insbesondere in der Dunkelheit).
  • Zeigen Sie Ihre Absicht, die Strasse zu überqueren, indem Sie sich klar am Strassenrand positionieren und suchen Sie womöglich Blickkontakt mit dem Fahrzeuglenker.
  • Das Vortrittsrecht gilt nie absolut. Fahrzeuge brauchen eine bestimmte Distanz, um anhalten zu können.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmenden spielt im Strassenverkehr eine entscheidende Rolle. Bereits nach wenigen Metern werden dunkel gekleidete Personen schwerer erkennbar. Bei Dämmerung und Nacht, aber auch bei Nebel oder Regen nimmt dieser Effekt gar zu.

Wie in allen anderen Verkehrssituationen gilt auch hier: Rücksicht aufeinander zu nehmen, ist das oberste Gebot.

Verhalten in verschiedenen Zonen

Als Fahrzeuglenkerin oder -lenker bist du in Tempo 30-Zone besonders rücksichtsvoll unterwegs.

In der Begegnungszone gilt: Wer zu Fuss geht, hat Vortritt - und darf die gesamte Verkehrsfläche zu nutzen. Wenn du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, ist also deine volle Aufmerksamkeit gefragt.

Bei den allermeisten Kreiseln gibt es an den Ein- und Ausfahrten Zebrastreifen, so dass der Vortritt klar geregelt ist.

Weitere Informationen

Gerade, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, sollten Sie sich in jedem Fall einen Rat bei einem Anwalt für Verkehrsunfall holen. Es gibt so viele verschiedene Arten von Unfällen mit Fussgängern, die rechtlich nicht immer ganz eindeutig sind. Auch wenn die Schuldfrage geklärt sein sollte, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Sie dabei unterstützen, Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und mit ihnen vielleicht auch aussergerichtliche Lösungswege erreichen.

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