Voraussetzungen für das Recht auf Psychotherapie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befassen sich vorwiegend mit individuellen psychischen Problemen von Menschen.

Dazu zählen Schwierigkeiten in der Partnerschaft, mit der eigenen Persönlichkeit und Befindlichkeit oder im Arbeitsleben, die alleine nicht mehr zu bewältigen sind.

Sie behandeln Depressionen, Traumafolgestörungen, Sucht- und Zwangskrankheiten, psychosomatische Erkrankungen, Antriebslosigkeit, Persönlichkeits-, Angst-, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie psychotische Störungen.

Je nach Problemstellung haben Psychotherapeuten mit Einzelpersonen jeden Alters, Paaren, Familien, Gruppen oder Organisationen zu tun.

Die Vielfalt der psychotherapeutischen Methoden, die sie anwenden, ist gross: Sie arbeiten unter anderem mit systemischen, kognitiv-behavioralen und körperpsychotherapeutischen oder tiefenpsychologischen Methoden.

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Zu Beginn jeder Behandlung erfragen Psychotherapeutinnen die persönlichen Lebensumstände und Probleme der Patienten und definieren die Therapie und deren Ziele.

In den ersten Sitzungen bauen Therapeutinnen und Klienten ein Vertrauensverhältnis auf, ohne das keine wirksame Behandlung möglich ist.

Während des ganzen Behandlungsprozesses muss diese therapeutische Beziehung immer wieder reflektiert werden.

Die Berufsleute wahren die Rechte der Klientinnen und unterstehen der Schweigepflicht.

Psychotherapeuten müssen stets in der Lage sein, den therapeutischen Prozess sowie ihre eigene Rolle zu kontrollieren, Fortschritte sowie Rückschritte zu beurteilen und die Therapie darauf abzustimmen.

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Zusammen mit den Patientinnen reflektieren sie im Gespräch die in der Therapie erlebten Gefühle, Gedanken und Erfahrungen.

Ihr Ziel ist es, Stabilität oder mindestens Linderung herbeizuführen.

Sie üben ihren Beruf gewissenhaft aus und kennen die Grenzen ihrer Kompetenzen.

Die therapeutischen Methoden und Weiterbildungsangebote sind vielfältig.

Die Berufsverbände ASP, FSP, SBAP oder das Bundesamt für Gesundheit BAG informieren über die eidg.

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Wer kann Psychotherapeut/in werden?

Die vier- bis sechsjährige Weiterbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten bedingt einen vorgängigen Abschluss (Bachelor und Master) in Psychologie an einer Schweizer Hochschule sowie genügend Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie.

Antragsteller*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen die Zulassungsbedingungen der Weiterbildungsinstitution erfüllen, deren Methode sie erlernen möchten.

Die Institution muss auch überprüfen, ob genügend studienbegleitende klinische Praxis und Psychopathologie absolviert wurde.

In der Regel erfolgt dann eine Einladung zum Aufnahmeverfahren, bei dem auch die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers überprüft wird.

Die Institution entscheidet über Annahme oder Ablehnung eines Antrags.

Nach Beendigung und erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält die Absolventin oder der Absolvent den Titel «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut».

Für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ist die Berufsausübungsbewilligung des Kantons erforderlich, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird.

Die Weiterbildung in Psychotherapie umfasst in der Regel vier integrale Elemente, die im Rahmen einer anerkannten Psychotherapiemethode aufeinander abgestimmt sein müssen: Theorie, Selbsterfahrung, Praxis und Supervision.

Angebote z. B. eidg. anerkannter Weiterbildungstitel als "Psychotherapeut/in", gestützt auf das Diplom eines eidg.

Für die Zulassung zu eidg.

Die selbstständige Berufsausübung ist in allen Kantonen bewilligungspflichtig.

Psychotherapeuten arbeiten in der eigenen Praxis oder in psychosozialen Institutionen wie psychiatrischen Kliniken, Beratungsstellen, Spitälern, Heimen, sonderpädagogischen Einrichtungen oder in der Supervision.

Der VPB lanciert zusammen mit Grossrätin Fleur Weibel eine Motion betreffend die frühzeitige Prävention von psychischen Erkrankungen.

Präventionsangeboten an Schulen und Kindergärten soll mehr Wichtigkeit zugeschrieben werden.

Psychische Erkrankungen sind mit grossem Leid für die Betroffenen und deren Angehörigen, aber auch mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden.

frühzeitige psychotherapeutische Behandlung beides - Leid und Kosten - signifikant zu reduzieren vermag.

Wartezeiten gerechnet werden.

Hinzu kommt, dass der Bedarf an Psychotherapie seit Jahren wächst.

Die Motion fordert, die psychische Gesundheit bei der künftigen Planung und Koordination der Präventionsangebote an Schulen zwingend als Schwerpunkt zu setzen.

emotionaler Kompetenzen und Kompetenzen der Stressregulation fokussiert.

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