2021 verabschiedete der Bundesrat den Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell für die psychologische Psychotherapie, um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu verbessern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. 2022 trat die Änderung in Kraft.
Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das «Anordnungsmodell» für ambulante psychologische Psychotherapie für anerkannte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kraft getreten (Ablösung des Modells «delegierte Psychotherapie»). Damit werden anerkannte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten direkt von der Grundversicherung (OKP) finanziert.
Kosten und Ursachen der Kostenzunahme
Bei diesem Wechsel kam es zu jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 131 Millionen Franken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dies zeigt der zweite Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Die Ursachen für die Kostenzunahme sind vielfältig.
Berichtspflichten und Verfahren
Vor Ablauf der ersten 30 Stunden muss die psychologische Psychotherapeutin oder der psychologische Psychotherapeut einen Bericht über die bisherige Therapie erstellen und diesen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie überprüfen lassen.
Um eine kontinuierliche Weiterführung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Stunde sicherzustellen, ist es wichtig, dass die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechtzeitig eine Überprüfung von einer Anordnung nach 30 Stunden in die Wege leiten. Die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsyPT) verfassen den vorgegebenen Kurzbericht mit dem hierfür vorgesehenen FSP Formular. Hierfür füllen sie den für sie vorgesehenen Teil des Formular aus (Formular).
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Innerhalb der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) übernimmt diese Prüfung für minderjährige Patientinnen und Patienten die Anordnungssprechstunde der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Die Anordnungen der ersten 15 respektive zweiten 15 Stunden erfolgt in der Regel durch die Hausärztin oder den Hausarzt respektive die Kinderärztin oder den Kinderarzt. In Ausnahmefällen kann diese auch durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der PUK erfolgen, sofern die Patientin oder der Patient in unserer Klinik behandelt wird und eine psychologische Psychotherapie bei anerkannten niedergelassenen Psychotherapeuten aus dem Kliniksetting aufgegleist wurde.
Fallberichte im Rahmen der Weiterbildung
Während der gesamten Weiterbildung werden insgesamt 10 Fallberichte verfasst. Nach jedem Semester wird ein Kurzfallbericht eingereicht. Die Fallberichte Nrn. 1 bis 4 und Nrn. 6 bis 9 sind in Form eines Kurzfallberichtes zu verfassen. Die Kurzfallberichte sind gemäss dem jeweiligen Inhaltsverzeichnis des Beurteilungsbogens darzustellen. Dieses finden Sie auf der passwortgeschützen Plattform. Nach dem 4. und 8. Semester wird ein Langfallbericht eingereicht.
Die Fallberichte Nr. 5 und Nr. 10 sind Langfallberichte und beinhalten die Semesterschwerpunkte der KTs. Die Langfallberichte sind gemäss dem jeweiligen Inhaltsverzeichnis des Beurteilungsbogens darzustellen. Im ersten Langfallbericht Nr. 5 müssen nur die Semesterschwerpunkte 1-4 beschrieben werden. Im 2. Langfallbericht Nr.
Um den «MAS-PSP in kognitiv-behavioraler Therapie» zu erwerben: 10 Literaturangaben im 5. Fallbericht und 20 Literaturangaben im 10.
Ja, eine Verlängerung der Abgabefrist von maximal drei Monaten kann formlos bei der Geschäftsstelle schriftlich beantragt werden. Wichtig ist, dass die Inhalte vollständig sind. Als Richtempfehlung sollen die Kurzfallberichte max.
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Neuer Tarif für Abrechnungen mit der IV
Im September 2023 berichteten wir über den neuen Tarif für die Abrechnungen mit der IV. Gemäss dem ausgehandelten Vertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und den Psychologieverbänden (FSP, ASP, SBAP) gilt seit 1. Juli 2023 ein Tarif von CHF 154.80 pro Stunde und orientiert sich damit an der provisorischen Tarifhöhe in der OKP.
Um mit der IV abrechnen zu können, müssen psychologische Psychotherapeut:innen diesen Vertrag akzeptieren und die Tarifvereinbarungen FSP/BSV unterzeichnen. Ein Beitritt zu der Tarifvereinbarung ist auch für die Abrechnung von Berichten notwendig.
Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei Patient:innen bis zum vollendeten 20.
- für Abklärungen: CHF 38.70 pro Viertelstunde bzw. CHF 154.80 pro Stunde. Es werden pro versicherter Person höchstens 2 ½ Stunden im Tag während höchstens 3 Tagen vergütet, d.h. für eine Abklärung maximal 7 ½ Stunden bzw.
- für Behandlungen: CHF 38.70 pro Viertelstunde bzw. CHF 154.80 pro Stunde. Es können pro Tag und versicherter Person höchstens 2 Stunden in Rechnung gestellt werden, d.h.
Es muss immer ein schriftlicher Auftrag der zuständigen IV-Stelle für das Verfassen eines Berichtes vorliegen. Unaufgefordert zugestellte Berichte werden nicht vergütet.
Der Ausdruck „Zeile“ meint den Text, welcher auf einer Zeile einer A4-Seite Hochformat in 10-Punkte-Schrift mit Seitenrändern von rund 2 cm Platz hat. Eine unvollständige Zeile am Ende eines Absatzes wird als ganze Zeile gezählt. Auf der Rechnung sind die in diesem Anhang definierten Tarifziffern zwingend aufzuführen.
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Für die Abrechnung muss jeweils die AHV-Nummer sowie die Verfügungsnummer aufgeführt werden. Liegt noch keine 14-stellige Verfügungsnummer vor, kann für den Kanton Zürich die Nummer 301280 verwendet werden.
Die Abrechnung kann in der Regel mit den üblichen Abrechnungssystemen (z.B.
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