Im Straßenverkehr gelten für Fahrradfahrer und E-Bike-Fahrer bestimmte Regeln, die sowohl ihre Rechte als auch ihre Pflichten umfassen. Es ist wichtig, diese Regeln zu kennen und zu befolgen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Allgemeine Verkehrsregeln
Grundsätzlich gelten für Velofahrende die gleichen Verkehrsregeln wie für Automobilisten: Strassenschilder und Lichtsignale müssen befolgt werden, es gilt Rechtsvortritt und wer auf einem schnellen E-Bike unterwegs ist, muss sich auch an Tempolimits halten. Velofahrende werden oft verdächtigt, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Velojournal hat deshalb eine Zusammenstellung aller für Velofahrer geltenden Regeln erarbeitet.
Wie und wo man auf der Strasse Velo fahren muss und wo das Fahrrad abgestellt werden darf, steht hauptsächlich im Strassenverkehrsgesetz, in der Verkehrsregelnverordnung und in der Signalisationsverordnung. Zudem gibt es ungeschriebene Regeln und Empfehlungen. Die wichtigsten sind unten aufgeführt.
Wo fahren?
Wenn ein Radweg oder -streifen vorhanden ist, müssen Sie diesen mit dem Velo oder E-Bike benutzen. Zusatztafeln können bei Radwegen jedoch Ausnahmen regeln: Sie können schnelle und schwere E-Bikes von dieser Pflicht befreien oder das Befahren des Radwegs untersagen. Zudem können Fusswege durch entsprechende Zusatztafeln für Velofahrerinnen und -fahrer freigegeben werden. Nehmen Sie dabei Rücksicht auf verletzlichere Verkehrsteilnehmende. Hat es keinen Radweg/-streifen, müssen Sie mit dem Velo die Strasse benutzen (Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren). Fahren Sie hintereinander am rechten Strassenrand. Halten Sie Abstand zu parkierten Autos, um offenen Türen auszuweichen. An Kolonnen dürfen Sie vorsichtig rechts vorfahren. Vorsicht neben Lastwagen: Sie können im toten Winkel sein.
Velofahrer und E-Bikerinnen müssen die mit Schild signalisierten Velowege und -streifen grundsätzlich benützen. Fussgängerzonen sind den Fussgängern vorbehalten. Velofahrer haben nur Zutritt, wenn sie ihr Velo schieben oder das Zusatzsignal «Velo gestattet» angebracht ist. Da Fussgängerstreifen zur Fahrbahn gehören, dürfen sie mit Fahrrädern grundsätzlich auch befahren werden. Busse haben beim Verlassen der Haltestelle Vortritt. In Begegnungszonen gilt ein Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. In Mischzonen muss mit dem Velo in angemessenem Tempo gefahren werden. Velofahrer haben keinen Vortritt, wenn sie vom Velostreifen auf die anliegende Strasse fahren. Rechtsabbiegen bei Rot ist verboten. Velofahrer dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorbeifahren. Velofahrerinnen sowie Mitfahrende dürfen keine Fahrzeuge und Gegenstände stossen, ziehen oder schleppen. Velofahrer dürfen keine Gegenstände mitführen, welche die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Strassenbenützer gefährden. Anhänger an Fahrrädern dürfen mit der Ladung höchstens 1,00 m breit sein. Velofahrer von mindestens 16 Jahren dürfen ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen.
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Radstreifen und Radwege
Gelb markierte Radstreifen und blau signalisierte Radwege müssen von allen Velos und Elektrovelos benutzt werden. (Ausnahmen für schnelle und schwere Elektrovelos hier)Auch ohne Radstreifen dürfen Velos rechts an Kolonnen vorfahren.
Freigegebene Gehflächen und Busstreifen / geöffnete Einbahnstrasse
Ist ein Trottoir, ein Fussweg, ein Busstreifen oder eine Einbahnstrasse mit der Tafel "Velo gestattet" versehen, dürfen alle Velos und Elektrovelos durchfahren.
Angebote an Verzweigungen
Bei Kreuzungen gibt es drei Markierungen und eine Tafel, die den Velofahrenden die Fahrt erleichtern. Beim vorgezogenen Haltebalken dürfen Velofahrende bis zur gelben Haltelinie vorfahren; sie werden dort besser gesehen und haben einen Vorsprung beim Start. Im Aufstellbereich dürfen Velos auch auf der ganzen Breite der Spur anhalten, was das Linksabbiegen erleichtert. Beim indirekten Linksabbiegen befindet sich rechts bei der Fahrbahn ein Haltebereich für Velos. An Ampeln erhalten Velofahrende eine eigene Grünphase und können ungehindert links abbiegen. Die schwarze Tafel mit dem gelben Velo und einem Pfeil nach rechts zeigt an, dass Velos auch bei Rot rechts abbiegen dürfen.
Besondere Situationen und Regeln
Rechts fahren
Gemäss Gesetz müssen Velofahrende "rechts" fahren. Pro Velo Schweiz empfiehlt Velofahrenden in Absprache mit dem Bund, vom rechten Strassenrand und auch von Linien einen Abstand von mind. 70 cm einzuhalten. Entlang von Mauern und stehende Autos ist besondere Vorsicht geboten. Hier sollte der Abstand mindestens 1 m betragen.
Nicht rechts fahren muss man in Kreiseln und in Linksabbiegespuren.
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Kreisverkehr
Reduzieren Sie vor dem Kreisel Ihre Geschwindigkeit und spuren Sie in der Mitte der Fahrbahn ein. Falls Sie die erste Ausfahrt nehmen, dürfen Sie rechts einspuren. Signalisieren Sie rechtzeitig mit dem Handzeichen, wenn Sie den Kreisel verlassen möchten. Passen Sie als Autofahrerin und -fahrer Ihre Geschwindigkeit an und achten Sie beim Einfahren in den Kreisel auf Velos von links. Vergewissern Sie sich mit einem Seitenblick, dass kein Velo neben Ihnen fährt, bevor Sie den Kreisel verlassen.
Grundsätzlich gilt auch im Kreisel das Rechtsfahrgebot. Velofahrerinnen und -fahrer dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorbeifahren.
Die Radfahrer auf einfachen (einstreifigen) Kreisverkehrsplätzen nicht verpflichtet sind, rechts zu fahren?
Ampeln
Für alle Verkehrsteilnehmende gilt der Grundsatz «Rot ist Rot!». Sofern jedoch an der Ampel ein schwarzes Schild mit einem gelben Velo und einem Pfeil nach rechts angebracht ist, dürfen Sie als Velofahrerin und -fahrer auch bei Rot nach rechts abbiegen. Seien Sie dabei vorsichtig und bleiben Sie am rechten Fahrbahnrand.
Neu dürfen Radfahrerinnen und -fahrer bzw. Mofafahrerinnen und -fahrer an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.
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Überholen
Mit dem Aufkommen von (schnellen) Elektrovelos sind Überholvorgänge zwischen Velos häufiger geworden. Vor dem Überholen braucht es einen Blick zurück sowie ein Handzeichen nach links. Das vorne fahrende Velos muss in genügend grossem Abstand von mindestens 1 m überholt werden.
Linksabbiegen
Das nach links Abbiegen und das Befahren von Kreiseln gelingt mit korrektem Fahren und klaren Handzeichen am besten.
Tempolimiten
Im Gegensatz zu Velos müssen sich Fahrer:innen von Elektrovelos an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten halten. Also Vorsicht in Begegnungszonen und auf Tempo-30-Abschnitten! Es können jedoch auch Velofahrer:innen gebüsst werden, wenn sie die Verkehrsregeln grob missachten und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.
Velos abstellen
Velos und Elektrovelos dürfen grundsätzlich überall abgestellt werden, sofern für Fussgänger:innen ein Raum von mindestens 1.5 m brei bleibt. Sind Abstellflächen für Velos oder Cargovelos signalisiert oder markiert, müssen diese benützt werden.
Fahren auf Gehflächen und Verhalten gegenüber Fussgänger:innen
Velos dürfen nur auf Gehflächen fahren, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Etwa auf einem gemeinsamen Fuss-/Radweg (blaues Signal) oder bei der Zusatztafel “Velos gestattet”. Kinder bis 12 Jahre dürfen auf dem Trottoir fahren, wenn Radstreifen und Radweg fehlen. Auf gemeinsamen Wegen ist Rücksicht geboten, insbesondere beim Überholen von hinten. Pro Velo empfiehlt Velofahrenden, einen Überholabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Einer Person, die sich zu Fuss (oder auf einem Trottinett) auf dem Fussgängerstreifen befindet, muss gesetzlich der Vortritt gewährt werden. Daher sollten Velofahrende einen Fussgängerstreifen erst queren, wenn er frei ist. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, das Velofahrende auf einem Fussgängerstreifen eine Strasse überqueren.
Wo kein Radweg oder -streifen vorhanden ist, dürfen Kinder unter 12 Jahren auf dem Trottoir Velo fahren. Sie müssen dabei den Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt lassen.
Lastentransport mit dem Velo
Die Ladung muss generell so gesichert sein, dass übrige Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch sie nicht gefährdet werden.
Velos und Anhänger dürfen mit der Beladung höchstens 1 Meter breit sein. Ein Anhänger darf mit Beladung höchstens 80 Kilogrammschwer sein. Beladen Sie Ihr Velo oder den Anhänger so, dass der Schwerpunkt der Ladung tief liegt und sichern Sie Ihre mitgeführten Waren gut.
Kindersitze und Anhänger
Sind Sie über 16 Jahre alt, dürfen Sie ein Kind in einem Kindersitz mitführen. Sichern Sie das Kind gut, das Aufsetzen eines Velohelms wird empfohlen (für schnelle E-Bikes obligatorisch). Die Rückenlehne sollte den Kopf schützen, die Beinteile die Radspeichen abdecken und die Füsse auf Stützen fixiert werden können. Im Anhänger dürfen Sie bis zu zwei Kinder, in speziell für den Kindertransport ausgerichteten Velos bis zu vier Kinder mitführen.
Ja. Sie können zwei Kinder in einem Anhänger ziehen und dazu noch einen sicheren Kindersitz am Velo haben. Das gilt auch für ein Tandem.
Ja, es können zwei Kinder im Anhänger und eines im Kindersitz transportiert werden.
Tiere transportieren
Tiere gelten als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Sofern ein spezieller Korb oder Käfig verwendet wird, aus dem ein Tier im Stadtverkehr nicht überraschend ausbüxen kann, lautet die Antwort: Ja.
Sicherheitsvorkehrungen
Passen Sie Ihr Tempo der Situation an und seien Sie bremsbereit. Einkaufs- oder Sporttaschen gehören gesichert auf den Gepäckträger. Ihr Velo muss gut in Stand gehalten sein und über kräftige Bremsen verfügen. Vorne sind weisse, hinten rote und an den Pedalen vier gelbe Rückstrahler Pflicht (Ausnahme: Renn- oder Sicherheitspedale). In der Dämmerung, nachts, bei Regen und Nebel sowie in Tunnels muss Ihr Velo vorne ein weisses und hinten ein rotes ruhendes Licht aufweisen. Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt. Der Umriss von Personen auf dem Velo ist oft nicht gut erkennbar, weil er im Verhältnis zu einem Auto sehr schmal ist. Machen Sie sich auch am Tag sichtbar, indem Sie helle Kleidungsstücke, auffällige Farben oder eine Leuchtweste tragen.
Seien Sie sich bewusst, dass die Motorunterstützung des E-Bikes schnelles Fahren erlaubt. Dies kann zu riskantem Verhalten verleiten. In Kombination mit dem höheren Gewicht steigt so das Unfallrisiko. Geniessen Sie die Vorteile des E-Bikes, fahren Sie vorausschauend und mit Rücksicht.
Auf den Strassen sind viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmende unterwegs, teilweise mit beschränktem Platz. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können wir den Strassenverkehr sicherer gestalten. Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Fahrt ein. Verstauen Sie das Handy und nehmen Sie die Kopfhörer heraus - so bleibt Ihre Aufmerksamkeit auf der Strasse.
Grundregeln beim Velofahren
- Vortritt: Halten Sie sich beim Velofahren an die Vortrittsregeln (gewähren Sie den Vortritt zum Beispiel am Rotlicht, bei Stoppstrassen und in Kreiseln).
 - Verkehrsregeln: Halten Sie sich an die Verkehrsregeln, wie dies auch die anderen Verkehrsteilnehmer tun.
 - Achten Sie auf die anderen: Achten Sie auf die Fussgänger (vor allem Kinder und ältere Menschen) und die übrigen Strassenbenutzer.
 - Fahren Sie vorausschauend: Fahren Sie vorsichtig und vorbeugen.
 
Alltägliche Situationen beim Velofahren
- Sich verständigen beim Richtungswechsel: Damit man meine Absicht erkennt, zeige ich meinen Richtungswechsel immer rechtzeitig an, indem ich den Arm ausstrecke, vor allem wenn ich links abbiegen will oder im Kreisverkehr.
 - Abbiegen nach links ohne Einspurstrecke: Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Strassenmitte ein. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden. Wenn ich fürchte, überholt zu werden, blicke ich nochmals kurz rückwärts, bevor ich abbiege.
 - Abbiegen nach links mit Einspurstrecke: Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Mitte der Einspurstrecke. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.
 - Kreisverkehr: Ich beachte das linke Vortrittsrecht. Ich kann in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) in der Mitte der Fahrstreifen fahren. Ich halte Abstand zu den vor mir fahrenden Fahrzeugen und überhole im Kreisel nie. Bevor ich den Kreisel verlasse, gebe ich ein deutliches Armzeichen nach rechts.
 - An Kolonnen vorfahren: Velofahrende dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorfahren. Für Ihre eigene Sicherheit empfiehlt es sich jedoch, hinter und nicht neben stehenden Fahrzeugen anzuhalten. Aufs Trottoir zu fahren oder sich zwischen den Autos durchzuschlängeln ist hingegen verboten, da dies gefährlich ist.
 - Nebeneinanderfahren: Velofahrende dürfen nur in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird: 
- In Gruppen mit mehr als 10 Personen
 - Auf signalisierten Radwanderwegen auf Nebenstrassen
 - Auf Radwegen
 - In Begegnungszonen
 
 - Kreuzung mit einem Radstreifen: An Kreuzungen haben Velo- und Mofafahrer, die Radwege oder Radstreifen entlang von Strassen befahren, Vortritt. Diese Regel gilt auch, wenn kein Radstreifen vorhanden ist.
 - Tram Vortritt: Ich gewähre den schienengebundenen Fahrzeugen den Vortritt.
 - Bus Vortritt: Ich gewähre öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram, Bus), die innerorts die Haltestelle verlassen möchten, ebenfalls den Vortritt. Ich darf nur dann mit dem Velo auf der Busspur fahren, wenn dies auf einem Piktogramm angegeben ist.
 
Radfahrer- und Veloausrüstung
- Helm: Tragen Sie immer einen gut sitzenden Helm. Gehen Sie Ihren Kindern und den andern mit gutem Beispiel voran!
 - Sichtbarkeit: Sorgen Sie durch eine angemessene Beleuchtung an Ihrem Velo dafür, dass Sie für andere gut sichtbar sind.
 
Häufige Gefahren beim Velofahren
- Toter Winkel: Fahren Sie nicht im toten Winkel anderer Fahrzeuge, sondern hinter ihnen.
 - Überholen Überholen oder einem Hindernis ausweichen: Blicken Sie stets zuerst zurück, bevor Sie ein langsameres Fahrzeug überholen oder ein Hindernis am Strassenrand umfahren wollen.