Psychotherapie Studium: Übergangsregelung im Detail

Das Psychotherapie Studium unterliegt verschiedenen Reglementen und rechtlichen Bestimmungen. Die Studienordnung basiert auf den Reglementen der Philosophischen Fakultät und der Universität Zürich.

Rechtliche Grundlagen

Die «Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 27. August 2018)» (RVO) enthält die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen für das Studium in den Bachelor- und Masterstudienprogrammen an der Philosophischen Fakultät.

Die «Studienordnung der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät (vom 28. August 2018)» regelt die Studienprogramme der Philosophischen Fakultät.

Die Wegleitungen des Psychologischen Instituts dienen als Orientierungshilfen im Bachelor Major-Studienprogramm Psychologie 120 und im Master Mono-Studienprogramm Psychologie 120. Detaillierte Angaben zu allen Pflichtmodulen finden Sie im Modulkatalog oder im Vorlesungsverzeichnis.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Psychotherapie Studium:

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Allgemein

ECTS bedeutet European Credit Transfer System. Jede Aus- und Weiterbildung ist mit einer bestimmten Anzahl ECTS-Credits dotiert, je nach zeitlichem Aufwand, der durchschnittlich benötigt wird, um das Modul zu absolvieren. Ein ECTS-Credit entspricht 30 Arbeitsstunden. Das ECTS ermöglicht die transparente Anerkennung von Studienleistungen.

Die in einem Fach gesammelten ECTS-Kreditpunkte können an einem anderen Studienort zur Anrechnung beantragt werden. Eine Anrechnung wird von den Hochschulen individuell geprüft. Massgebend für die Anrechnung sind die erworbenen Kompetenzen und Umfang und Tiefe der Lerninhalte.

Als CAS werden berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme bezeichnet, für die 15 ECTS-Credits erreicht werden müssen. Ein CAS-Programm schliesst mit einem Zertifikat ab und dauert ca. ein Jahr.

Ein Master of Advanced Studies (MAS) wird immer berufsbegleitend absolviert, dauert in der Regel zwischen eineinhalb und mehreren Jahren und entspricht einem Arbeitsaufwand von mindestens 60 ECTS-Credits. Der Abschluss ist der Master of Advanced Studies. Dieser ist nicht zu verwechseln mit den konsekutiven Mastern (z.B. Master in Psychologie oder in Sozialer Arbeit).

Master of Science (MSc) und Master of Arts (MA) sind «Konsekutive Masterstudiengänge». Master of Science (MSc) und Master of Arts (MA) schliessen unmittelbar (konsekutiv) an einen Bachelorabschluss an und können ohne Bachelor nicht absolviert werden. Diese Studiengänge können nur Universitäten oder Fachhochschulen anbieten.

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Psychotherapie

Um eine Psychotherapie-Weiterbildung absolvieren zu können, ist ein abgeschlossenes Studium im Bereich Psychologie oder Medizin erforderlich.

Sollte man einen anderen Abschluss als den Master of Science in klinischer Psychologie haben (z.B. in Arbeits- und Organisationspsychologie, Neuropsychologe, usw.), muss man zusätzlich 12 ECTS Punkte in Psychopathologie nachweisen (oder Psychopathologie als 1. Nebenfach gewählt haben).

Für den eidg. Fachtitel braucht es nach wie vor 2 Jahre klinische Praxis (100% Pensum). Ein Jahr davon muss zwingend im psychiatrischen, psychotherapeutischen Kontext erfolgen (das kann auch in einer ambulanten Praxis sein).

Um die Anstellung als klinisches Jahr anerkennen zu können, sollte der Beleg ausweisen, dass man mit verschiedenen Störungsbildern gearbeitet, Diagnostik und Psychotherapie gemacht, Berichte geschrieben hat und dass man als Assistenzpsycholog:in angestellt war.

Das zweite Jahr kann im psychosozialen Kontext absolviert werden. Auch kleine Pensen (z.B. 20%) werden seit dem 3/2018 angerechnet.

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Das oftmals erwähnte 3. Jahr in einer A-B-C Institution braucht man dann, wenn man als Selbständige:r selber über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen will. D.h. mit dem wilob kann man den Eidg. Fachtitel bekommen; diesen wiederum braucht es, um danach beim Kanton, in dem ich arbeiten will, das Gesuch für die Praxisbewilligung zu stellen. Diese Praxisbewilligung kann man bekommen mit oder ohne Krankenkassenzulassung.

Regelung für die Krankenkassenanerkennung

Die Regelung, dass für die Krankenkassenanerkennung das klinische Jahr in einer A, B oder C Klinik absolviert werden muss, ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und der dazugehörigen Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) festgelegt. Genauer gesagt, findet sich die entsprechende Bestimmung im Artikel 50c der KVV.

Dort sind die Voraussetzungen für die Zulassung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geregelt. Eine der Voraussetzungen ist der Nachweis von klinischer Erfahrung. Gemäss Artikel 50c KVV, Buchstabe b, müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mindestens 12 Monate ihrer klinischen Erfahrung in einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung nachweisen, die vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) anerkannt ist und über eine der folgenden Kategorien verfügt:

  • Erwachsenenpsychiatrie: Kategorie A oder B
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie: Kategorie A, B oder C

Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 2022. Für Personen, die bereits vor diesem Datum über mindestens drei Jahre psychotherapeutische Berufserfahrung verfügten, gilt eine Übergangsregelung.

Es ist wichtig zu beachten, dass neben dem klinischen Jahr in einer anerkannten Klinik noch weitere Voraussetzungen für die Krankenkassenanerkennung erfüllt sein müssen, wie z.B. eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und der Nachweis von drei Jahren klinischer Erfahrung insgesamt.

Supervision und Selbsterfahrung

Supervision im Einzelsetting wird erst ab Start der Psychotherapieweiterbildung anerkannt und auch nur bei Supervisoren, die den Fachtitel in Psychotherapie seit mind. 5 Jahren haben und selber in systemischer Therapierichtung ausgebildet sind.

Die Supervisor:innen weisen sich zusätzlich über Zusatzqualifikation in Supervision im Umfang von 12 Weiterbildungstagen aus.

In Supervision und Selbsterfahrung im Einzelsetting sind verschiedene Lehrtherapeut:innen zu wählen.

Lehrtherapeut:innen aus unserem Team dürfen höchstens 20 Einheiten Supervision, die Weiterbildungsleitung darf keine Supervision im Einzelsetting anbieten.

Anrechnung von Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen, welche die Bewerberin oder der Bewerberin ausserhalb des Weiterbildungsgangs absolviert hat, können auf Antrag der Weiterzubildenden oder des Weiterzubildenden angerechnet werden, wenn gewährleistet ist, dass die Gesamtheit der Weiterbildungsteile sich in quantitativer und inhaltlicher Hinsicht vollständig ergänzen und die Ziele des Weiterbildungsgangs erreicht werden.

Die Prüfung, ob im Einzelfall eine Weiterbildungsleistung angerechnet wird, erfolgt dabei einzelfallweise und unter Beachtung des Umgehungsverbots. Das bedeutet: eine Anrechnung darf nicht zur Umgehung des Absolvierens des akkreditierten Weiterbildungsgangs führen.

Bei der klinischen Praxis ist es so, dass auf Gesuch bis zu 3,5 Monate vor Start der Weiterbildung angerechnet werden können (also ab 01. Mai). Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung einer Weiterbildungsleistung.

Ob mein Arbeitgeber als eine Einrichtung der psychosozialen Versorgung gilt oder ich eine psychiatrische, psychotherapeutische Stelle innehabe, muss anhand der Angaben im Stellenbeschrieb geprüft werden.

Um die Anstellung als klinisches Jahr anerkennen zu können, sollte der Beleg ausweisen, dass man mit verschiedenen Störungsbildern gearbeitet, Diagnostik und Psychotherapie gemacht, Berichte geschrieben hat und dass man als Assistenzpsycholog:in angestellt war. Ein Jahr der Klinischen Praxis kann zu 100% im psychosozialen Kontext absolviert werden. Das kann z.B. ein Schulpsychologischer Dienst oder eine Beratungsstelle - Erziehungsberatung, Jugendberatung, Paarberatung sein. Wichtig ist immer die Anstellung als Psycholog:in.

Als genügende Studienleistung im Bereich der Psychopathologie (Störungswissen) und der klinischen Psychologie gelten 12 ausgewiesene ECTS. Diese Studienleistung muss grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung erbracht worden sein. Ausnahmen können auf Antrag hin sur dossier geprüft werden. 6 ECTS-Punkte müssen bei Start der WB ausgewiesen werden. Wer in seinem Masterstudium den Vertiefungsschwerpunkt «Klinische Psychologie» gewählt hat, hat den erforderlichen Umfang in Psychopathologie erfüllt.

Selbsterfahrung im Einzelsetting kann anerkannt werden, wenn diese nach dem Psychologiestudium jedoch vor Start der Psychotherapieweiterbildung absolviert worden ist (wenn die Lehrtherapeuten die Bedingungen erfüllen).

Die Hälfte der Selbsterfahrungsstunden im Einzelsetting können auch in einem anderen Verfahren anerkannt werden (25 Einheiten - zwingend bei einer Person mit dem Fachtitel in Psychotherapie und der / die Lehrtherapeut:in muss den Fachtitel seit mind. 5 Jahren innehaben)

Lehrtherapeut:innen aus unserem Team dürfen keine Einheit in Selbsterfahrung im Einzelsetting anbieten.

Für Supervision und Selbsterfahrung im Einzelsetting sind verschiedene Lehrtherapeuten zu wählen.

Zertifizierungsmöglichkeiten

Welche Zertifizierung die richtige ist, hängt natürlich von der Grundausbildung und den beruflichen Wünschen, Zielen ab.

Strebt man die Selbständigkeit an, ist eine BSO Mitgliedschaft wertvoll für Sie. Um Coach & Organisationsberater:in BSO zu werden, muss man alle 4 Module (Systemisches Coaching, Integratives Coaching, Systemische Organisationsentwicklung und Hypnosystemische Organisationsentwicklung am wilob besuchen, eine Abschlussarbeit schreiben und das Abschlusskolloquium bestehen. (Alle 4 Module können unabhängig voneinander gebucht werden und als eigene CAS HWZ abgeschlossen werden).

Strebt man einen Aufstieg in der Berufswelt als Arbeitnehmer:in an, sind die CAS HWZ das Richtige für Sie. In Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft Zürich bieten wir anerkannte, eigene CAS und DAS an: CAS Systemisches Coaching, CAS Integratives Coaching, CAS Systemische Organisationsentwicklung, CAS Hypnosystemische Organisationsberatung. Mindestens 2 von 3 müssen am wilob absolviert worden sein. Für jedes CAS bekommt man 15 ECTS Punkte. (Die CAS Zertifizierung ist nicht zwingend, wenn man den BSO Weg wählt).

Hat man eine Berufslehre und schon viel Praxiserfahrung im Bereich Coaching / Supervision und Organisationsberatung gesammelt, dann ist vielleicht die höhere Fachprüfung eine gute Alternative für Sie. Um dipl. Coach & Supervisor:in HF zu werden, muss man ein Beratungskonzept schreiben, eine Falldokumentation abgeben und ein Abschlusskolloquium dazu bestehen. Der Bund unterstützt finanziell Eidg.

Studienwahl und Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Studium in Psychologie in der Stufe Master ist grundsätzlich ein Bachelor-Abschluss in Psychologie einer Universität Bedingung. Wenn Sie Psychologie studieren wollen, müssen Sie somit Ihr Studium auf der Stufe des Bachelor beginnen.

Für BachelorabsolventInnen von Schweizerischen Fachhochschulen für Psychologie gibt es die Möglichkeit eines Masterstudiums unter Auflagen. Sie werden zum Masterstudium zugelassen, müssen aber rund 60 Credits aus unserem Bachelor nachholen, bevor Sie den Master beginnen können. Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, schreiben Sie ein Gesuch an das Dekanat der Philosophisch Humanwissenschaftlichen Fakultät.

Studierende, welche ihr Studium im Ausland absolviert haben, müssen ein Gesuch um Anerkennung von Studienleistungen an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät stellen. Der Dekan entscheidet dann über die Anerkennung von Studienleistungen und nimmt eine Einstufung vor. Auch wenn Sie im Ausland Ihr Studium erfolgreich beendet haben, werden Sie unter Umständen keinen direkten Zugang zu einem Masterstudiengang erhalten. Um ein Gesuch an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät zu stellen, müssen Sie sich vorgängig an der Universität Bern zum Psychologiestudium anmelden.

Welcher Abschluss berechtigt formal zur Zulassung zum Studium? Ein Bachelorabschluss (180 ECTS-Credits) in Psychologie oder ein formal anerkannter Abschluss in Heil- oder Sonderpädagogik (FH oder Universität). Wir können vor der Anmeldung überprüfen, ob die formalen Bedingungen erfüllt sind.

Diese Zulassungsbedingung gilt FH-weit. Sowohl als Studierende:r als auch als angehende psychologische Fachpersonen sind Lebenserfahrung, Reife und damit verbunden eine gewisse Belastbarkeit wichtig. Ja, wenn sie nicht Teil einer schulischen oder beruflichen Ausbildung waren. Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung/Studium absolviert wurden und entsprechend zur Ausbildung gehörten, werden nicht angerechnet.

Nein, die Arbeitswelterfahrung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein. Ein nachträgliches Erfüllen ist nicht möglich, auch wenn nur noch zwei oder vier Wochen fehlen. Nein, ein Arbeitsvertrag bestätigt nicht die geleistete Arbeit. Es ist zwingend ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung einzureichen, mit Angaben zu geleistetem Arbeitspensum und Zeitraum.

Alle Bewerber:innen, die nicht an der ZHAW Psychologie studiert haben. Für die Passerelle besuchen Sie unsere Bachelormodule. Diese Bachelormodule werden parallel zum Masterstudium besucht, wobei allfällige Modulabhängigkeiten beachtet werden müssen. Welche Bachelormodule besucht werden müssen, wird nach der Zulassungsbestätigung für das Studium in einem persönlichen Gespräch besprochen. Aufgrund der Passerelle verlängert sich das Studium.

Nein, für die Passerelle müssen Sie für unser Masterstudium immatrikuliert sein. Sie besuchen die Passerelle vor dem oder parallel zum Master. Alle haben die gleiche Chance. Es gibt keine Platzzahlbeschränkung. Die Vorlesungen werden in Deutsch abgehalten, es werden fliessende Deutschkenntnisse benötigt (C1-Niveau). Die Erfüllung der Deutschkenntnisse liegt in der Verantwortung der Bewerber:innen.

Alle Bewerber:innen mit einem schweizerischen Bachelorabschluss in Psychologie, bei denen der Gesamtschnitt unter 5.00 liegt, sowie alle Bewerber:innen mit einem ausländischen Bachelorabschluss oder fachfremden Abschluss in Heil- oder Sonderpädagogik. Es werden alle Noten zum Gesamtschnitt dazugezählt.

Im Assessment wollen wir wissen, wo Sie hinwollen und ob Ihre Vorstellungen zu unserem Masterstudium passen. Im Motivationsschreiben geht es um allgemeine fachliche Fragen und um die persönliche Motivation für das konsekutive Masterstudium in Angewandter Psychologie. Im Einzelgespräch werden Ihr Potential und Ihr Weitblick auf die zukünftige Fachentwicklung, Ihre Offenheit für eine interdisziplinäre Arbeitsweise, der Einbezug von Forschungs- und Praxisargumenten und Ideen für eigene Themen und Projekte beurteilt.

Das bestanden Assessment behält ein Jahr Gültigkeit. Sie werden vom Studienbeginn abgemeldet und müssen sich zum nächstmöglichen Start nochmals neu anmelden. Die Eignungsabklärung kann insgesamt zweimal absolviert werden und auf den nächstmöglichen Studienstart wiederholt werden.

Studienverlauf und Berufstätigkeit

VZ: 4 Semester, TZ: mindestens 5. Für den Vollzeitstudiengang empfehlen wir klar keine parallele Berufstätigkeit. Für den Teilzeitstudiengang empfehlen wir, maximal einer Berufstätigkeit von 40% nachzugehen. Unter anderem ist auch für das Praktikum ein entsprechendes Zeitfenster einzuplanen.

Nur im Vollzeitstudium müssen die Pflichtmodule in einer bestimmten Reihenfolge besucht werden. Für Studierende im Teilzeitmodus gibt es einzelne Modulabfolgen, die eingehalten werden müssen. Ansonsten sind die Module unter Beachtung der Belegungsregeln frei wählbar.

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