Die Bedeutung des Erstgesprächs in der Psychotherapie und die Rolle der Berufsunfähigkeitsversicherung

Genauso wie der Körper kann auch die Psyche eines Menschen verletzt sein. Ob eine Depression nach dem Verlust einer nahestehenden Person, ein Burnout wegen hoher Belastung oder plötzlich auftretende Ängste: Die psychische Gesundheit kann aus der Balance geraten und das hat viele Facetten. Manchmal wird dabei das innere Gleichgewicht so stark erschüttert, dass die gewohnten Bewältigungsstrategien nicht mehr ausreichen. Gespräche mit einer aussenstehenden Person können helfen, eine Situation klarer zu sehen. Diese Unterstützung anzunehmen zeugt von persönlicher Grösse.

Was ist Psychotherapie?

Im Rahmen einer Psychotherapie behandelt man seelisch bedingte Probleme - beispielsweise, wenn das Denken, Fühlen, Erleben und Handeln eines Menschen gestört ist und man dafür keine organische Ursache als Auslöser finden kann. Häufige psychische Störungen sind zum Beispiel Angststörung, Depression, Zwangsstörung und Suchterkrankungen.

Formen der Psychotherapie

Eine Psychotherapie kann stationär, teilstationär oder ambulant, als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.

Stationäre Psychotherapie

Die stationäre Psychotherapie hat den Vorteil, dass die Patienten und Patientinnen bei Krisen sowohl tagsüber als auch nachts sofort Hilfe bekommen. Sie können zudem ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Therapieformen nutzen.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Erkrankten nach einem stationären Aufenthalt zu Hause wieder in ihre alten Denk- und Verhaltensmuster zurückfallen. Denn nach der Zeit „unter der Käseglocke“ sind sie wieder mit ihrem Alltag und dessen Herausforderungen konfrontiert. Selbst unscheinbare Details, beispielsweise Gerüche, können die psychischen Probleme wieder aufleben lassen. Die Betroffenen werden daher während des stationären Aufenthalts auf die Zeit zu Hause vorbereitet. Zudem betreut der Therapeut den Patienten bei einer stationären Behandlung in der Regel noch einige Zeit im Anschluss an dessen Rückkehr nach Hause.

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Teilstationäre Psychotherapie

Eine Zwischenlösung sind Tageskliniken, die eine teilstationäre Psychotherapie ermöglichen. Tagsüber ist der Patient in der Klinik, abends kehrt er nach Hause zurück.

Ambulante Psychotherapie

Der Vorteil einer ambulanten Therapie ist, dass der Patient das Gelernte sofort in seinem Alltag anwenden kann. Die therapeutische Betreuung ist jedoch nicht so intensiv wie bei einem stationären Aufenthalt.

Gruppenpsychotherapie

Die Therapie in der Gruppe kann sowohl stationär als auch ambulant stattfinden. Sie stellt für viele Patienten eine Erleichterung dar, weil die Betroffenen in der Gruppe hautnah erleben, dass andere Menschen ganz ähnliche Probleme haben wie sie selbst. Wenn eine Gruppe gut zusammenarbeitet, hat die Gemeinschaft sogar eine heilende Wirkung. Die Gruppenmitglieder können sich gegenseitig Kraft geben und bei der Lösung von Problemen unterstützen.

Allerdings fühlen sich nicht alle Menschen wohl, ihre Probleme in einer Gruppe mit anderen Menschen zu teilen. Doch gerade Personen, denen der Umgang mit Fremden schwerfällt, können sehr von einer Gruppenpsychotherapie profitieren. In der Gruppe können sie sich ausprobieren und zwischenmenschliche Interaktionen üben.

Wann ist eine Psychotherapie notwendig?

Eine Psychotherapie ist notwendig, wenn die Gedanken, Gefühle und das Verhalten eines Menschen zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität führen. Diese Beeinträchtigung kann direkt durch die Symptome der Störung (beispielsweise starke Angst) entstehen oder aber durch die Folgen der psychischen Störung. Manche Betroffene können beispielsweise ihren Beruf nicht mehr ausüben, die Partnerschaft geht in die Brüche und sie verlieren ihre sozialen Kontakte.

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Nicht immer leiden die Patienten selbst unter den Symptomen. Es gibt auch psychische Störungen, wodurch das abweichende Verhalten der Betroffenen vor allem anderen Menschen schadet. Zum Beispiel fühlen sich Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung häufig sehr wohl in ihrer Haut. Wenn sie sich in Therapie begeben, dann meist deshalb, weil Angehörige sie dazu drängen.

Psychotherapie bei körperlichen Symptomen

Schon lange weiss man, dass Körper und Psyche zusammenspielen. Körperliche Erkrankungen wirken sich oft auf die Psyche aus, und psychische Störungen gehen fast immer mit körperlichen Beschwerden einher. Eine Psychotherapie wird daher auch bei psychosomatischen Beschwerden empfohlen - also bei körperlichen Beschwerden, die ganz oder teilweise in einer psychischen Ursache wurzeln.

Eine Psychotherapie hilft aber auch bei:

  • chronischem Tinnitus
  • Magen-Darm-Problemen
  • lebensbedrohlichen Erkrankungen (z. B. Krebs)

Gerade bei Krebs kann eine Psychotherapie helfen, besser mit den massiven psychischen Belastungen umzugehen, die mit der Diagnose und Therapie einhergehen. Diese können sich sehr negativ auf die Lebensqualität, aber auch auf den Therapieerfolg auswirken.

Auch in der Schmerztherapie sind psychotherapeutische Methoden eine wirksame Unterstützung. Die innere Haltung beeinflusst erheblich, wie Schmerzen bewertet und wie stark sie wahrgenommen werden.

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Einweisung in die stationäre Psychiatrie

Leidet ein Patient an einer sehr schweren psychischen Störung oder besteht die Gefahr, dass er sich oder anderen eine Verletzung zufügt, muss er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Die eigentliche Psychotherapie kann aber erst dann erfolgen, wenn der Betroffene in der Lage ist, sich freiwillig am Therapieprozess zu beteiligen.

Nur dann kann das Therapieziel auch erreicht werden. Damit die Therapie wirkt, muss das Ziel ausserdem realistisch sein.

Menschen, die von einer akuten Psychose betroffen sind, haben keine Krankheitseinsicht und leiden unter Wahnvorstellungen, Halluzinationen sowie Denkstörungen. Ihnen hilft eine medikamentöse Behandlung, bevor eine Psychotherapie begonnen wird.

Ein weiterer Sonderfall sind Suchterkrankungen. Vor der Psychotherapie muss zunächst eine Entgiftung stattfinden. Menschen mit einer Abhängigkeitsproblematik sollten sich an eine Ambulanz oder Klinik wenden, die auf Suchtbehandlungen spezialisiert ist.

Begriffsklärung: Psychotherapeut, Psychologe, Psychiater

Die verschiedenen Berufsbezeichnungen im psychotherapeutischen Umfeld sind auf den ersten Blick schwierig zu unterscheiden. Psychische Störungen können zwar sowohl von Psychiatern als auch von Psychotherapeuten und vielen Psychologen gleichermassen behandelt werden. Dennoch handelt es sich dabei um verschiedene Berufsfelder.

Ein Psychologe hat einen Universitätsabschluss mit Diplom oder Master im Studienfach Psychologie erworben. Manche Psychologen arbeiten im klinischen Bereich, andere in der Wirtschaft oder in der Forschung.

Der Psychiater wiederum ist ein Arzt, der nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung im Bereich der psychischen Erkrankungen absolviert hat. Er behandelt psychische Störungen mit Medikamenten. Nur eine psychotherapeutische Zusatzausbildung erlaubt ihm, seine Patienten auch psychotherapeutisch zu behandeln - als ärztlicher Psychotherapeut.

Davon zu unterscheiden ist der psychologische Psychotherapeut. Das ist ein Psychologe, der eine Zusatzausbildung im Bereich Psychotherapie abgeschlossen hat und deshalb ebenfalls eine Psychotherapie anbieten darf. Nicht jeder Psychologe ist also auch ein (psychologischer) Psychotherapeut - die Zusatzausbildung macht den Unterschied!

Der Begriff Psychotherapeut ist in der Schweiz geschützt. Nur wer eine psychotherapeutische Ausbildung durchlaufen hat, darf sich Psychotherapeut nennen und - sofern er im Rahmen der entsprechenden psychotherapeutischen Formen praktiziert - über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.

Das Erstgespräch in der Psychotherapie

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie schildern Ihre Anliegen. Basierend auf Ihren Schilderungen und zusätzlichen Fragebögen legen wir gemeinsam die Ziele und das Vorgehen für die Behandlung fest. Sie entscheiden selbst, was Thema der Behandlung sein soll und was nicht.

Zu Beginn der Therapie schildert der Patient dem Therapeuten die Problematik. Daraufhin erläutert der Therapeut, wie die Therapie ablaufen könnte. In diesem Erstgespräch kann der Patient also testen, ob er sich bei dem Therapeuten wohlfühlt, und erfahren, was er von der Psychotherapie erwarten kann.

Diagnose und Prognose

Soll die Therapie fortgesetzt werden, muss der Therapeut eine Diagnose stellen. Ohne solch eine Diagnose übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.

Für die Diagnose orientieren sich die Therapeuten entweder am diagnostischen und statistischen Manual psychischer Störungen (DSM-V) oder an der internationalen Klassifikation psychischer Störungen (derzeit ICD-10). Mithilfe von Fragebögen oder standardisierten Interviews, die sich an DSM-V oder ICD-10 orientieren, bestimmt der Therapeut, welche psychische Störung bei einem Patienten vorliegt.

Der Therapeut schätzt aufgrund der Diagnose und der individuellen Situation des Patienten ein, wie die psychische Störung verlaufen wird. Generell haben psychische Störungen eine bessere Prognose, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Liegen mehrere psychische Störungen gleichzeitig vor, wird die Behandlung meistens schwieriger.

Viele psychische Störungen haben eine sogenannte hohe Komorbidität. Das bedeutet, dass neben der im Vordergrund stehenden psychischen Erkrankung gleichzeitig noch andere psychische oder körperliche Störungen bestehen. Die Psychotherapie ist nur dann erfolgreich, wenn diese ebenfalls erkannt und behandelt werden.

Ursache der psychischen Erkrankung

Für die Therapie ist es wichtig, herauszufinden, welche familiären, beruflichen und/oder persönlichen Probleme an der Entstehung und Aufrechterhaltung der Erkrankung beteiligt sind.

Wie eine psychische Störung entsteht, lässt sich bislang nicht eindeutig klären. Experten gehen in den meisten Fällen nicht von einer einzigen Ursache, sondern von einem Zusammenspiel aus mehreren Faktoren aus, die zur Entstehung der Erkrankung beitragen.

Ein häufig verwendetes Modell zur Erklärung der Ursachen ist das Vulnerabilitäts-Stress-Modell. Es geht davon aus, dass eine ungünstige Wechselwirkung aus biologischen, psychischen und sozialen Faktoren psychische Krankheiten hervorbringen kann. Demnach spielen sowohl die Gene als auch die Umwelt eine entscheidende Rolle.

Eine ungünstige genetische Veranlagung kann einen Menschen anfälliger für psychische Erkrankungen machen. Im Zusammenspiel mit seelischen Belastungen kann dann eine psychische Störung entstehen. Ist die Anfälligkeit (Vulnerabilität) hoch, kann bereits eine geringe Belastung eine Störung verursachen. Doch auch Menschen, die nicht entsprechend genetisch veranlagt sind, können aufgrund schwerer Belastungen (etwa aufgrund traumatischer Erlebnisse) psychisch erkranken.

Schweigepflicht

Die Grundlage jeder Therapie ist das Gespräch zwischen Patient und Therapeut. Eine vertrauensvolle Beziehung ist entscheidend, damit der Betroffene sich öffnen kann und der Therapeut einen umfangreichen Einblick in die Lebensgeschichte des Patienten erhält. Die Informationen, die der Therapeut erhält, muss er vertraulich behandeln. Er unterliegt der Schweigepflicht und darf keine Informationen ohne das Einverständnis des Patienten oder der Patientin weitergeben.

Ziel und Dauer

Das Ziel einer Psychotherapie ist, die Symptome der psychischen Erkrankung zu verringern oder zu beseitigen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die Dauer einer Behandlung hängt vor allem vom Umfang des Problems ab. Je fokussierter und klarer ein psychisches Problem umschrieben ist, desto kürzer ist in der Regel die Dauer der Therapie. Je mehr Persönlichkeitsanteile von der psychischen Störung betroffen sind, desto mehr ist von einer langen Dauer der Therapie auszugehen.

Kosten der Psychotherapie und Krankenversicherung

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung/Grundversicherung deckt die Kosten von psychologischer Psychotherapie, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Diese ist für maximal 15 Sitzungen gültig. Das Honorar für psychotherapeutische Behandlungen wird nach Zeit berechnet (PsyTarif).

Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist. Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert - die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets.

Die Kosten werden allerdings nur dann erstattet, wenn eine psychische Störung diagnostiziert wurde, die bei der Person einen Leidensdruck erzeugt. Die ersten Sitzungen erkennen die Krankenkassen in der Regel als Probesitzungen, weil das Verhältnis zwischen dem Therapeuten und dem Patienten sehr wichtig ist.

Nicht alle Krankenkassen übernehmen die gleiche Anzahl an Therapiestunden. Betroffene sollten sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung erkundigen, für wie viele Sitzungen diese die Kosten übernimmt. Lassen Sie sich diese Antwort schriftlich geben, damit Sie im Zweifelsfall auf der sicheren Seite sind.

Es besteht ausserdem die Möglichkeit, als Selbstzahler (privat) eine Therapie zu machen und die Kosten zu übernehmen. Weder der Hausarzt noch die Krankenkasse werden darüber informiert, und der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht. Werden verschwiegene psychische Störungen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt bekannt, kann das negative Folgen haben.

Als Selbstzahler kostet die Psychotherapie unterschiedlich viel: Die Preise einer Psychotherapiestunde bewegen sich meist zwischen 50 und 250 Franken pro Stunde. Auch diese Informationen sollten Sie im Vorfeld abklären, wenn Sie sich für eine private Abrechnung entscheiden.

Psychotherapie ohne Zusatzversicherung

Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist.

Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten. Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen bei einer Behandlung ohne Anordnung gewähren, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend.

Zusatzversicherungen und ihre Leistungen

Die Helsana Versicherung bietet im Tarif „Omnia“ bzw.

Unsere Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für nicht ärztliche Psychotherapie.

Was erfüllt sein muss: Der Therapeut, die Therapeutin ist nicht dem sogenannten KVG-Tarifvertrag beigetreten, darf also nicht über die Grundversicherung abrechnen.

Vital Basic: kein Beitrag

Vital Smart: wählbare Kostendeckung von 50% der Kosten, max. 400 Franken bzw. max. 600 Franken pro Kalenderjahr

Vital Premium: 80% der Kosten, max.

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