Verhaltensregeln im Schweizer Strassenverkehr: Besonderheiten und Tipps

In der Schweiz gilt es einige abweichende Verkehrsregeln zu beachten, um unnötigen Ärger zu vermeiden und Geld zu sparen. Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht in der Schweiz zugelassen ist, kommen Sie um verhängte Bussen nicht herum, da in der Schweiz begangene Verkehrsvergehen an die entsprechenden Behörden in Ihrem Heimatland weitergeleitet werden.

Allgemeines Verhalten im Strassenverkehr

Generell sind die Schweizer Autofahrer sehr rücksichtsvoll und fahren eher defensiv. Beim Linksabbiegen, beim Einfahren in den Kreisverkehr oder beim Ausparken und Einfädeln in den Verkehr wird häufig Vorfahrt gewährt. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, kalkulieren Sie also immer ein, dass vorausfahrende Fahrzeuge plötzlich bremsen, um anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu geben.

Der Einsatz der Lichthupe ist nur zur Gefahrenabwehr erlaubt. Der Einsatz beim «Drängeln» wird als schwere Nötigung ausgelegt und führt zu vergleichsweise sehr hohen Geldstrafen. Durchgezogene Linien dürfen innerorts und ausserorts nicht überfahren werden. Es drohen Bussgelder von 350.- CHF und aufwärts. Das Überfahren von doppelten durchgezogenen Linien kann sogar die Fahrerlaubnis kosten.

Besonderheiten auf Autobahnen

Seien Sie an Autobahnauffahrten bitte besonders aufmerksam. Hier kommt es häufig zu Fahrbahnwechseln auf die linke Spur, um auffahrenden Fahrzeugen auf dem Beschleunigungstreifen Platz zum Einfädeln zu machen. Obgleich auch in der Schweiz ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, fahren viele Verkehrsteilnehmer mit viel zu geringem Abstand zum Vordermann. Überholmanöver mit Einfädeln in die eh schon geringen Abstände sorgen für ein erhöhtes Unfallrisiko.

Verhalten an Fussgängerstreifen

In der Schweiz ersetzen Fussgängerstreifen sehr häufig Ampeln. Fussgängern ist hier immer Vortritt zu geben, auch wenn dies bedeutet, dass man aus voller Fahrt abbremsen muss. Bitte auch bei vorausfahrenden Fahrzeugen plötzliches Bremsen an Fussgängerstreifen einkalkulieren. Kindern wird beigebracht erst dann die Strasse zu überqueren, wenn alle Räder stehen und sie Augenkontakt mit den Fahrern haben. Bitte verlangsamen Sie deshalb nicht einfach nur Ihr Tempo, sondern bleiben Sie richtig stehen und schauen Sie das Kind bzw. den Fussgänger an.

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Vignettenpflicht

Am besten kaufen Sie bereits vor die Einreise in die Schweiz eine Jahresvignette zum Preis von 40.- CHF (erhältlich z.B. beim ADAC oder an grenznahen Tankstellen). Die Vignettenpflicht gilt für alle Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) in der Schweiz. Die Einreise ohne gültige Vignette kann teuer werden, denn es droht eine Busse in Höhe von 200.- CHF, die den Erwerb einer regulären Vignette noch nicht beinhaltet.

Es sind ausschliesslich Jahresvignetten erhältlich. Befristete Vignetten wie in Österreich gibt es in der Schweiz nicht. Die Vignetten haben immer Gültigkeit vom 1. Januar des laufenden Jahres bis 31.1. des Folgejahres. Die Vignette wird immer für das volle Jahr erworben, anteilige Berechnung gibt es nicht.

Höchstgeschwindigkeiten

Innerorts beträgt die Höchstgeschwindigkeit meist 50 km/h, was jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Mögliche Abweichungen von der allgemeinen Regelung werden jeweils am Ortseingang mit z.B. «generell 60» ausgewiesen. Sonstige Zonen wie «Tempo 30» sind separat beschildert.

Auf Landstrassen gilt in der Regel 80 km/h als Höchstgeschwindigkeit, was aber ebenfalls variieren kann und dann entsprechend ausgewiesen ist. Auf Autobahnen gilt ein generelles Limit von maximal 120 km/h, aber auch 100-er und 80-er Zonen sind keine Seltenheit. Vor allem der häufige Wechsel zwischen diesen Limits erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit. Es empfiehlt sich die strikte Einhaltung, da ansonsten empfindliche Bussgelder oder gar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (beim Tatbestand der Raserei) drohen. Und denken Sie bitte daran, dass die deutsche 10% Toleranz-Regel hier nicht zum Tragen kommt und jeder zu schnell gefahrene Stundenkilometer geahndet wird.

Motorradfahrer haben, anders als in Deutschland, keine Chance, sich durchzumogeln. Die Radarstationen blitzen von vorne und von hinten, so dass das Nummernschild auf jeden Fall erfasst wird.

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Lichtpflicht

Es gilt die Pflicht auch am Tag mit Licht zu fahren. Wer über ein Tagfahrlicht verfügt, kann dieses einschalten, alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen mit Abblendlicht fahren.

Parken

Parkplätze sind in der Schweiz farblich markiert:

  • Weisse Parkflächen = öffentliche Parkfelder, teilweise gratis und unbegrenzt. Einschränkungen der Parkdauer oder Parkgebühren werden durch entsprechende Schilder und Parkautomaten angezeigt.
  • Gelbe Parkflächen = ausschliesslich für Kunden und Anwohner/ Mieter reserviert
  • Blaue Parkfläche = öffentliche Zone, gratis und für 1.5 Stunden erlaubt, Parkscheibe erforderlich (abweichende Regelungen sind gegebenenfalls beschildert)

«Wildes Parken» am Strassenrand ohne entsprechende Markierungen ist nicht empfehlenswert, da empfindliche Parkbussen drohen.

Alkohol am Steuer

In der Schweiz gilt eine Promillegrenze von 0.5.

Kreisverkehre für Fortgeschrittene

Wer maximal einen Halbkreis fährt - also nach rechts oder geradeaus will -, nimmt die äussere Spur. Wer mehr als einen Halbkreis fährt, also nach links oder zurück bzw. wenden will, sollte die innere Spur nehmen. Wohlgemerkt: sollte. Verpflichtend ist die Nutzung der jeweiligen Spur nur dann, wenn dies für die entsprechende Ausfahrt signalisiert ist (Tafeln, Markierungen). Ist es das nicht, darf man auch, wie es viele tun, vorsichtshalber durchgehend aussen bleiben.

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Wichtig bei der Kreisel-Einfahrt

Laufen zwei Fahrspuren auf den Kreisel zu, wählt man vorab die entsprechende - links für innen, rechts für aussen oder eben entsprechend Signalement. Wer sich dabei vertut, darf die Spur natürlich vor dem Kreisverkehr oder im Kreisel wieder wechseln. Man muss aber wie bei jedem Spurwechsel den Vorrang der anderen Spuren beachten, blinken und darf dabei keine durchgezogenen Linien überfahren.

Wichtig bei der Kreisel-Ausfahrt

Im Prinzip funktionieren die Spuren des Kreisels wie jede Strasse mit mehreren Spuren: Wer innen ist, muss beim Zurückwechseln auf die rechte Spur rechts blinken und die Vorfahrt der äusseren Spur beachten. Das gilt selbst gegenüber jenen, die entgegen einer allfälligen Signalisation durchgehend aussen bleiben, obwohl sie zur dritten oder vierten Ausfahrt wollen: Spurwechsler haben auch im Kreisel nie Vortritt. Und: Gerade im Kreisel hat man mit Fehlern anderer zu rechnen und Rücksicht zu nehmen.

Zweispurige Kreisverkehrs-Ausfahrten

Bei zweispurigen Ausfahrten gilt analog dasselbe: Wer von der inneren Kreisel- in die linke Ausfahrtspur wechselt, darf dies nur tun, wenn niemand auf der äusseren Spur behindert wird. Übrigens: Kommt man verkehrsbedingt mal nicht auf die andere Spur, bitte keinesfalls anhalten, sondern eine weitere Runde drehen. Zwar darf man nicht aus Jux und Tollerei unnötige Runden drehen, wohl aber, wenn es nötig ist. Übrigens: Mit so einer Zusatzrunde kann man auch prima Einsatzfahrzeuge auf Blaulichtfahrt passieren lassen.

Sonderfall Spurreduzierung beim Einfahren

Ein Sonderfall sind Kreisel, bei denen zwei Einfahrtspuren in einen einspurigen Kreisel münden. Dann gilt der Vortritt der linken auf den Kreisel zulaufenden Spur vor der rechten! Auch, wenn die rechte Spur eine Bus- oder Velospur ist: Das Auto auf der linken Spur darf vor dem Bus oder Velo zuerst in den Kreisel! Aber: Das heisst nicht, dass links Fahrende sich den Vortritt deshalb erzwingen dürfen. Tipp: In solchen Fällen sollte man sich bei sehr viel Verkehr an das Reissverschluss-Verfahren halten.

Sonderfall Richtungsfahrspuren am und im Kreisel

Wenn für jede der zwei oder mehr Fahrspuren unterschiedliche Fahrtrichtungen signalisiert sind, ordnet man sich im Kreisel entsprechend ein und bleibt dann auf dieser Fahrspur - ganz gleich, ob man eine Viertel-, halbe oder Dreivierteldrehung im Kreisel macht. Aber: Beim Verlassen des Kreisels hat dennoch die rechte Spur Vorfahrt vor der linken.

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