Polizeiliches Verhalten im Privaten: Was Sie Wissen Müssen

Die Kantonspolizei sorgt im Auftrag der Bevölkerung für Sicherheit und Ordnung. In diesem Zusammenhang sind Personen- und Fahrzeugkontrollen zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben erforderlich.

Personenkontrollen: Ihre Rechte und Pflichten

Bei einer Personenkontrolle geht es um die Feststellung der Identität einer unbekannten Person an Ort und Stelle. Personenkontrollen dürfen nicht anlassfrei erfolgen. Kontrollen „ins Blaue hinaus" oder nach „Bauchgefühl" sind unzulässig.

Personenkontrollen werden oft durchgeführt, wenn der Polizei Delikte oder verdächtige Beobachtungen gemeldet wurden (z.B. Ladendiebstahl, Streit). Wenn immer möglich, ist der kontrollierten Person der Grund für die Kontrolle anzugeben. Eine Personenkontrolle sollte nur so lange wie zwingend nötig dauern.

In der Regel wird die Kontrolle durch zwei Mitarbeitende der Polizei durchgeführt. Eine Person spricht, die andere Person sichert und beobachtet das Umfeld. Diese Aufgabenteilung hat mit der Sicherheit aller Beteiligten in der Kontrolle zu tun. Diese ungewohnte Situation kann für die Betroffenen befremdlich oder unfreundlich wirken.

Ausweispflicht und Identitätsfeststellung

Es besteht keine generelle Pflicht, immer eine ID oder einen Pass auf sich zu tragen. Dennoch empfiehlt es sich, immer eine ID oder einen Pass dabeizuhaben. Denn die Polizei darf Sie zum Beispiel zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat anhalten, um Ihre Identität abzuklären.

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Ihre Identität kann nicht an Ort und Stelle sicher festgestellt werden, was zu weiteren Abklärungen führen kann. Zusätzlich kann bei Diensterschwerung verzeigt werden. Frage immer nach dem Grund für die Kontrolle. Die Polizei muss dir einen Grund nennen können, wenn du danach fragst.

Polizeibeamte müssen dir auf Anfrage den Namen nennen. Zivilpolizeibeamte müssen sich mit einem Ausweis identifizieren. Mittlerweile ist es in vielen Kantonen gesetzlich vorgeschrieben, dass uniformierte Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen ein Namensschild tragen.

Was passiert mit den Daten nach der Personenkontrolle?

Sollten störende oder die Kontrolle behindernde unbeteiligte Personen die Polizeianweisungen nicht befolgen, kann zusätzlich Diensterschwerung verzeigt werden. Gesichter dürfen aber nicht erkennbar sein, d.h. Verbreiten der Filme z.B.

Durchsuchungen: Was ist erlaubt?

Die Polizei darf bei Verdacht auf eine Straftat dein Gepäck durchsuchen. Frage immer, wegen welcher Straftat du durchsucht wirst. Frage auch, warum du dieser Straftat verdächtigt wirst.

Weitergehende Durchsuchungen in der Öffentlichkeit (z.B. bis auf die Unterhosen ausziehen) sind nicht gestattet. Du kannst verlangen, dass die Polizei dich im Auto oder auf dem Posten durchsucht. Nur medizinisches Personal (Arzt/Ärztin) darf Körperöffnungen durchsuchen.

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Bestehe darauf, dass du als Frau von Frauen oder als Mann von Männern durchsucht wirst. Wenn du dich der Durchsuchung verweigern möchtest, musst du bedenken, dass dies eine Anzeige zur Folge haben kann.

DNA-Proben und erkennungsdienstliche Massnahmen

Die Polizei kann dir eine DNA-Probe entnehmen (Abstrich der Wangenschleimhaut). Zur Anordnung berechtigt ist neben den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten auch die Polizei.

Bekommst du eine Einladung/ein Aufgebot von der Polizei zur DNA-Entnahme, bedeutet das noch nicht in jedem Fall, dass du dazu verpflichtet bist oder dass die Anordnung verhältnismässig und damit zulässig ist.

Erkennungsdienstliche Massnahmen können von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten angeordnet werden. Dabei werden die Körpermerkmale einer Person festgestellt und Abdrücke von Körperteilen genommen.

Verhalten bei Festnahme und Befragung

Die Polizei kann dich maximal 24 Stunden (bzw. 48 Stunden an Wochenenden) festhalten, danach muss sie dich einem/einer Untersuchungsrichter*in vorführen. Grundsätzlich gilt, dass dich die Polizei nach Feststellen deiner Identität gehen lassen muss, wenn kein Grund für eine vorläufige Festnahme und kein Vorführungsbefehl gegen dich vorliegt.

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Solltest du länger als 24 (bzw. 48) Stunden festgehalten werden, verlange den sofortigen Kontakt mit einem Anwalt. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, hast du das Recht, «unentgeltliche Rechtspflege» zu beantragen.

Frage immer nach dem Grund für die Festnahme. Frage nach der Straftat, derer du verdächtigt wirst. Frage, aufgrund welchen Verhaltens du verdächtigt wirst. Bist du minderjährig, verlange, dass deine Eltern oder deine Rechtsvertretung kontaktiert werden.

Wirst du von der Polizei auf den Posten genommen und befragt, hast du das Recht, die Aussage zu verweigern. Dies ist kein Trick, sondern dein Recht als Angeschuldigte*r. Es ist dann sinnvoll, wenn du oder ein Bekannter von dir einer Straftat beschuldigt wird.

Antworte auf alle weiteren Fragen mit: „Keine Aussage“ oder „Ich verweigere die Aussage“, auch wenn sie mit dir nur „über das Wetter“ reden wollen. Jede Aussage gefährdet dich und andere. Unterschreibe nichts was du nicht verstehst oder womit du nicht einverstanden bist.

In gewissen Situationen kann es zur Entschärfung der Situation jedoch sinnvoll sein, eine Aussage zu machen. Achte bei Einvernahmen darauf, dass deine Aussagen richtig protokolliert werden (z.B. sind Aussagen von Polizist*innen nicht deine eigenen Aussagen). Protokoll vor dem Unterschreiben genau durchlesen.

Beschlagnahmung von Gegenständen

Will die Polizei etwas beschlagnahmen, dir also zum Beispiel dein Telefon wegnehmen, verlange immer eine Quittung. Beschlagnahmt werden dürfen Gegenstände nur, wenn sie als Beweismittel dienen könnten, im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen oder die öffentliche Ordnung gefährden.

Sind eingezogene Gegenstände legal und keine Beweismittel, kannst du diese später (mit der Quittung) zurückfordern. Bist du Asylsuchende*r und befindest du dich im Asylverfahren, trage nicht mehr Bargeld bei dir, als du unbedingt brauchst. Es kommt vor, dass die Polizei grössere Mengen Bargeld beschlagnahmt. Macht sie das, verlange eine Quittung.

Weitere Rechte und Pflichten

  • Es ist dein grundsätzliches Recht, bei Kontakt mit der Polizei, der Fremdenpolizei und anderen Behörden eine*n Übersetzer*in beizuziehen. Es empfiehlt sich daher unbedingt, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
  • Die Polizei kann dich von einem Ort wegweisen oder festhalten. Die Polizei kann dir auch verbieten, ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (z.B. einen Kanton). Ein Verstoss gegen eine solche Anordnung kann für dich strafrechtliche Folgen oder auch Folgen im Asylverfahren haben. Du kannst dich gegen eine solche Ausgrenzung oder Eingrenzung rechtlich wehren.
  • Hast du einen Wegweisungsentscheid bekommen und ist die Ausreisefrist verstrichen, können Zwangsmassnahmen gegen dich ergriffen werden. Die Vollzugsbehörden können dich kurzfristig festhalten, dich ein- oder ausgrenzen sowie die Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft anordnen. Schutzbedürftige, Minderjährige und Familien können darauf bestehen, dass sie gesondert untergebracht werden.
  • Wurdest du im Rahmen der Festhaltung Opfer eines Übergriffs oder hast du Verletzungen davongetragen, verlange immer, dass das im Befragungsprotokoll festgehalten wird. Suche nach der Freilassung immer sofort eine Ärztin oder einen Arzt auf und lasse dir ein ärztliches Zeugnis ausstellen.

Beschwerde bei Übergriffen oder Diskriminierung

Bei Übergriffen (z.B. Gewalt oder Beschimpfungen) oder diskriminierenden Kontrollen (z.B. Polizeikontrollen wegen deiner Hautfarbe) merke dir die Namen der Polizist*innen (Ort, Datum, Zeit und Namen) und bitte Menschen, die den Vorfall beobachtet haben, dir ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit zu geben. Das ist wichtig für eine Beschwerde oder Anzeige gegen die Polizei.

Schreibe ein kurzes Erinnerungsprotokoll über den Vorfall, damit du wichtige Sachen nicht vergisst. Am Ende dieser Rechtshilfebroschüre findest du Adressen, an die du dich wenden kannst, wenn du eine Beschwerde einreichen möchtest.

Private Sicherheitsdienste

Neben der Polizei sind vermehrt auch uniformierte Personen anzutreffen, die jedoch keine Polizist*innen sind. Es sind Angestellte von privaten Sicherheitsfirmen (z.B. Protectas oder Securitas). Diese haben nicht mehr Rechte als du. Erwischen dich die privaten Sicherheitsleute bei einer Straftat, dürfen sie dich festhalten. Sie müssen dich aber sofort der Polizei übergeben.

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