Psychotherapie kommt ursprünglich aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich „Behandlung der Seele“. Sie bietet Hilfe bei „seelischen“ und psychosomatischen Leiden, kann aber auch als Lebenshilfe und der persönlichen Weiterentwicklung dienen. Manchmal kommen Menschen, wegen ihrer „Schwierigkeiten“, „Störungen“, „Symptomen“, „Problemen“ mit ihrem Leben schlecht zurecht.
Möglicherweise fällt es ihnen schwer, ihre Probleme alleine oder mit Hilfe ihrer gewohnten Bezugspersonen zu bewältigen. Vielleicht erleben sie einen Leidensdruck und wollen eine Veränderung in ihrem Leben. PatientInnen entscheiden, ob und wie lange sie eine Psychotherapie eingehen wollen.
Überblick über Psychotherapie und Kostenerstattung
Psychische Belastungen sind anerkannte Erkrankungen nach dem Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht; sie sind körperlichen Erkrankungen gleichgestellt. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung die Kosten bei allen Störungen mit Krankheitswert.
Wie bei allen anderen ärztlichen Leistungen kann es, je nach Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse, zu Zuzahlungen in einer bestimmten Höhe kommen (meist 10%).
Es ist wichtig zu wissen, dass die obligatorische Grundversicherung die Kosten für solche alternativen Therapien nicht abdeckt. Jedoch erkennen viele Patienten den Wert alternativer Behandlungsmethoden und entscheiden sich daher für eine Zusatzversicherung, welche eine breitere Palette von komplementärmedizinischen Behandlungen einschliesst.
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Das Anordnungsmodell in der Psychotherapie
Das seit 1. Januar 2023 geltende sog. Anordnungsmodell in der Psychotherapie regelt die Behandlung von psychischen Störungen durch nicht-ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten (z.B. eidg. anerkannte Psychologen). Das Gesetz schreibt vor, dass für die ersten 15 und auch für die nächsten 15 Behandlungssitzungen für die psychologische Psychotherapie eine psychiatrische oder hausärztliche Anordnung notwendig ist.
Die Fortsetzung oberhalb der 30. Als psychiatrische Facharztpraxis bietet das TPZ Konsultationen im Rahmen von Fallbeurteilungen an. Eine Fallbeurteilung prüft nicht nur, ob eine psychologische Therapie weiterhin indiziert ist, sondern auch ob Diagnosen korrekt sind oder ob aus fachärztlicher Sicht weiterer Abklärungs- bzw.
Alternative und komplementäre Methoden
Zur Alternativmedizin wie auch zur Komplementärmedizin gehören Körpertherapieverfahren, Naturheilverfahren und Behandlungsmethoden, z.B. Einige alternativmedizinische Methoden sind durch die Grundversicherung gedeckt. Die ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium beteiligen sich an zahlreichen anerkannten Methoden.
Aber nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen wird (Dr. med.). Über die Franchise und den Selbstbehalt beteiligen Sie sich an den Kosten. Die Methoden der Alternativmedizin und der Komplementärmedizin sind häufig dieselben.
Das Wort «komplementär» bedeutet «ergänzend». Das heisst: Die Komplementärmedizin ergänzt die Therapie der Schul- bzw. Die Alternativmedizin wird anstelle von Schul- bzw.
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Die schulmedizinischen Behandlungsmethoden sind wissenschaftlich erforscht. Dabei kommt es vor allem auf Ihre eigenen Vorlieben an, denn der Leistungskatalog der Zusatzversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Beispiele für alternative Behandlungsmethoden
- Massagen: dienen vor allem der Entlastung bei Verspannungen und anderen Muskelproblemen. Auch bei Gelenkbeschwerden und Arthrose können sie Linderung verschaffen.
 - Schröpfen: Beim Schröpfen werden meist kleine Saugglocken verwendet, die auf die Haut gesetzt werden. Durch Unterdruck saugen sich diese fest und fördern die Durchblutung. Auch bei Schmerzen und Stresserkrankungen kann Schröpfen Linderung verschaffen.
 - Akupressur: Akupressur ist eine Form der manuellen Therapie und ähnelt in ihrer Ausführung der Massage. Allerdings konzentriert man sich hier nicht auf verspannte Muskeln, sondern auf bestimmte Punkte am Körper, die mit den inneren Organen und Nerven in Verbindung stehen.
 - TCM: Die Leistungen der TCM sind vielfältig und nicht alle werden von der Grundversicherung übernommen.
 - Homöopathie: Auch homöopathische Leistungen werden von vielen Zusatzversicherungen übernommen. Sowohl der Gang zum Heilpraktiker als auch verschiedene Behandlungen können erstattet werden, etwa ausleitende Verfahren oder Bachblüten-Therapie.
 - Psychotherapie und Hypnose: Ebenfalls zum Katalog der alternativmedizinischen Behandlungen zählen Psychotherapie und Hypnose.
 - Osteopathie: Bei der ganzheitlichen Behandlung mittels Osteopathie nimmt der Therapeut oder die Therapeutin den gesamten Körper in Augenschein und versucht, Zusammenhänge zu finden, die in der Schulmedizin häufig nicht untersucht werden.
 
Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin
Bevor man sich für eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin entscheidet, sollte man zunächst überprüfen, ob die gewünschte Behandlung eventuell von der Grundversicherung übernommen wird. Denn tatsächlich enthält der gesetzliche Leistungskatalog bereits einige alternativmedizinische Behandlungen. Allerdings übernimmt die Grundversicherung die genannten Behandlungen nicht automatisch, sondern nur bei zugelassenen Therapeut*innen.
Ebenfalls möglich ist die Kostenübernahme, wenn der Therapeut oder die Therapeutin zwar selbst nicht Medizin studiert hat, aber bei einem Mediziner oder einer Medizinerin angestellt ist. In allen anderen Fällen ist eine Kostenübernahme der Grundversicherung nicht möglich.
Mit einer Zusatzversicherung, die diese Leistungen enthält, erweitern Sie also zunächst die Auswahl an möglichen Leistungserbringern erheblich, da Sie nicht auf die Vorgaben der Grundversicherung beschränkt sind. Zudem können Sie damit auch bei ärztlichen Therapeut*innen eine höhere Kostenerstattung erreichen, denn die Leistungen der Grundversicherung sind auf eine bestimmte Anzahl an Behandlungen beschränkt.
Wer sich auf die Suche nach der passenden Zusatzversicherung für Komplementärmedizin macht, merkt schnell, wie umfangreich und unübersichtlich das Angebot am Markt ist, da eigentlich jede Versicherung mehrere Tarife für Komplementärmedizin anbietet. Überlegen Sie auch, welche Behandlungen Sie schon einmal ausprobieren wollten oder in der Zukunft gerne in Anspruch nehmen möchten.
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Es gilt nämlich die Regel, dass eine Zusatzversicherung sich umso mehr lohnt, je mehr die angebotenen Leistungen auch tatsächlich genutzt werden. Je höher die Prämie ist, desto mehr Kostenbeteiligung können Sie erwarten. In den meisten Fällen liegt die Beteiligung der Versicherung bei 50-90 Prozent der Kosten für eine Behandlung.
Allerdings ist es rechtlich zulässig, mehrere Tarife miteinander zu kombinieren, um eine Kostenübernahme von 100 Prozent zu erreichen. Beim Blick auf die Kostenbeteiligung sollten Sie unbedingt auch prüfen, welche Maximalsummen der Versicherer pro Kalenderjahr angibt. Dies ist die Summe, die Ihnen der Versicherer für die zugesicherten Leistungen maximal erstattet.
Achten Sie unbedingt darauf, dass diese ausreichend hoch ist - ist die Deckungssumme zu niedrig, nutzt Ihnen auch eine hohe Kostenbeteiligung nicht viel, da der Maximalbetrag bereits nach wenigen Behandlungen erreicht ist. In jeder Zusatzversicherung gibt es eine Wartezeit, in der nach dem Vertragsschluss noch keine Leistungen erbracht werden.
Deshalb sollten Sie die Prämien am besten miteinander vergleichen, nachdem Sie festgelegt haben, welche Leistungen der Tarif beinhalten und wie hoch die Kostenbeteiligung ausfallen soll. So haben Sie eine gute Grundlage für einen fundierten Vergleich und können die günstigste Versicherung finden.
Viele Anbieter gewähren zum Beispiel Rabatt, wenn Sie Ihre Jahresprämie auf einmal oder pro Halbjahr statt in monatlichen Raten bezahlen. Eine weitere Möglichkeit zum Sparen gibt es in vielen Tarifen, wenn weitere Haushaltsmitglieder bei derselben Versicherung angemeldet sind.
Kostenbeispiele für bestimmte Therapien
Die Investition in die eigene Gesundheit durch Craniosacral-Therapie ist eine Überlegung wert, wobei die Kosten für eine typische Sitzung in der Schweiz bei etwa 120 Franken liegen.
Die Rolle der Komplementärmedizin
Die Komplementär- und Alternativmedizin wird immer häufiger als Ergänzung zur Schulmedizin angesehen. Sie setzt auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte, um Körper, Seele und Geist in Einklang zu bringen. Hierfür kommen verschiedene Spezialistinnen und Spezialisten wie Ärztinnen und Ärzte oder Heilpraktizierende zum Einsatz.
Die sanfte Körpertherapie harmonisiert die Pulsationen (Bewegungen) der Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit durch sanfte Handgriffe am Kopf und an der Wirbelsäule. Dadurch werden Verspannungen gelöst, der Kreislauf stabilisiert und das Immunsystem gestärkt. Die Osteopathie ist eine manuelle Therapie, bei der sowohl passive als auch aktive Techniken und Übungen eingesetzt werden.
Das bedeutet, dass einerseits blockierte oder eingeschränkte Gelenke mobilisiert werden, andererseits werden sie durch individuelle Übungen stabilisiert. Dabei werden nicht nur Gelenke behandelt, sondern auch innere Organe wie Herz, Leber oder Nieren sowie das Bindegewebe. Die Kinesiologie ist eine Heilmethode, die sowohl westliche als auch asiatische Heilungsansätze verwendet.
Mithilfe von Muskeltests helfen die Therapeuten ihren Patientinnen, Energieblockaden zu lokalisieren. Seit 2017 werden die Kosten für fünf Methoden der Komplementärmedizin definitiv übernommen.
Die Verbindung von Schulmedizin und Komplementärmedizin
Die Schulmedizin fokussiert sich in der Regel auf die Behandlung von Symptomen und Veränderungen am oder im Körper. Die Komplementärmedizin dagegen setzt bei der Behandlung von Symptomen auf einen ganzheitlichen Ansatz. Sie will ein Gleichgewicht zwischen Körper, Geist, Seele und Umwelt herstellen.
Die komplementärmedizinische Behandlung erfordert meist auch eine Verhaltensänderung des Patienten/der Patientin. In der Komplementärmedizin werden bevorzugt Mittel und Methoden angewendet, die in der Natur vorkommen mit dem Ziel gestörte Funktionen im Körper wieder in ein geordnetes Gleichgewicht bringen.
In einem funktionierenden Gesundheitssystem müsste die Prävention, also die Gesunderhaltung absolut im Vordergrund stehen. Genau das ist aktuell nicht der Fall, im Gegenteil werden präventive Methoden oder Untersuchungen nicht von den Kassen erstattet.
Angebote verschiedener Krankenkassen
Die ambulante Zusatzversicherung der AXA übernimmt 75 Prozent der Kosten für anerkannte komplementärmedizinische Therapien, die nicht von der Grundversicherung vergütet werden. Die SWICA Gesundheitsorganisation unterstützt ein breites Angebot an Therapiemethoden und qualifizierten Komplementärtherapeuten. Sie steht für die Verbindung von Schul- und Komplementärmedizin ein.
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