Heilpraktiker Psychotherapie: Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Der Bereich der Komplementärmedizin umfasst ein weites Feld unterschiedlicher Leistungen. Während einige dieser Leistungen bereits in der Grundversicherung enthalten sind, benötigen Sie für andere eine ambulante Zusatzversicherung. Dabei kommt es vor allem auf Ihre eigenen Vorlieben an, denn der Leistungskatalog der Zusatzversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Grundversicherung vs. Zusatzversicherung

Bevor man sich für eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin entscheidet, sollte man zunächst überprüfen, ob die gewünschte Behandlung eventuell von der Grundversicherung übernommen wird. Denn tatsächlich enthält der gesetzliche Leistungskatalog bereits einige alternativmedizinische Behandlungen. Allerdings übernimmt die Grundversicherung die genannten Behandlungen nicht automatisch, sondern nur bei zugelassenen Therapeut*innen.

In vielen Fällen werden Behandlungskosten nur erstattet, wenn der Leistungserbringer auch eine medizinische Ausbildung vorweisen kann und als Arzt bzw. Ärztin anerkannt ist. Erkundigen Sie sich am besten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung, diese führt in der Regel eine Liste über alle zugelassenen Leistungserbringer.

Psychotherapie und Hypnose

Ebenfalls zum Katalog der alternativmedizinischen Behandlungen zählen Psychotherapie und Hypnose. Zwar werden die Kosten für eine Therapie in einigen Fällen auch von der Grundversicherung übernommen, dafür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein. So muss der Leistungserbringer Mediziner*in und von der Krankenkasse für solche Behandlungen anerkannt sein.

Ebenfalls möglich ist die Kostenübernahme, wenn der Therapeut oder die Therapeutin zwar selbst nicht Medizin studiert hat, aber bei einem Mediziner oder einer Medizinerin angestellt ist. In allen anderen Fällen ist eine Kostenübernahme der Grundversicherung nicht möglich.

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Mit einer Zusatzversicherung, die diese Leistungen enthält, erweitern Sie also zunächst die Auswahl an möglichen Leistungserbringern erheblich, da Sie nicht auf die Vorgaben der Grundversicherung beschränkt sind. Zudem können Sie damit auch bei ärztlichen Therapeut*innen eine höhere Kostenerstattung erreichen, denn die Leistungen der Grundversicherung sind auf eine bestimmte Anzahl an Behandlungen beschränkt.

Hypnose-Behandlungen werden ebenfalls in bestimmten Fällen von der Zusatzversicherung übernommen, vor allem Im Bereich der Suchtbekämpfung.

Beliebte alternative Behandlungsmethoden

Die Zahl der Behandlungsmethoden in der Alternativmedizin ist enorm. Die oben genannten Methoden sind in der Schweiz besonders beliebt und werden häufig auch von den Krankenversicherungen übernommen. Einige komplementärmedizinische Methoden basieren auf Selbstheilung statt auf Mechanik oder chemischen Prozessen. Der Behandler lehrt den Patienten das nötige Vorgehen, woraufhin dieser die Selbstheilung in Gang setzt.

  • Massagen: Massagen dienen vor allem der Entlastung bei Verspannungen und anderen Muskelproblemen. Auch bei Gelenkbeschwerden und Arthrose können sie Linderung verschaffen.
  • Schröpfen: Beim Schröpfen werden meist kleine Saugglocken verwendet, die auf die Haut gesetzt werden. Durch Unterdruck saugen sich diese fest und fördern die Durchblutung: Auch bei Schmerzen und Stresserkrankungen kann Schröpfen Linderung verschaffen.
  • Akupressur: Akupressur ist eine Form der manuellen Therapie und ähnelt in ihrer Ausführung der Massage. Allerdings konzentriert man sich hier nicht auf verspannte Muskeln, sondern auf bestimmte Punkte am Körper, die mit den inneren Organen und Nerven in Verbindung stehen.
  • TCM: Die Leistungen der TCM sind vielfältig und nicht alle werden von der Grundversicherung übernommen.
  • Homöopathie: Auch homöopathische Leistungen werden von vielen Zusatzversicherungen übernommen. Sowohl der Gang zum Heilpraktiker als auch verschiedene Behandlungen können erstattet werden, etwa ausleitende Verfahren oder Bachblüten-Therapie.
  • Osteopathie: Bei der ganzheitlichen Behandlung mittels Osteopathie nimmt der Therapeut oder die Therapeutin den gesamten Körper in Augenschein und versucht, Zusammenhänge zu finden, die in der Schulmedizin häufig nicht untersucht werden.

Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin

Wer sich auf die Suche nach der passenden Zusatzversicherung für Komplementärmedizin macht, merkt schnell, wie umfangreich und unübersichtlich das Angebot am Markt ist, da eigentlich jede Versicherung mehrere Tarife für Komplementärmedizin anbietet. Sie können sich aber orientieren, wenn Sie auf bestimmte Dinge achten und sich bereits vor der eigentlichen Suche überlegen, was Sie in diesen Bereichen von einer Zusatzversicherung erwarten.

Der wichtigste Punkt beim Abschluss einer Zusatzversicherung ist sicherlich, welche Leistungen diese Versicherung enthält. Denn eine Versicherung, deren Leistungen Sie kaum oder gar nicht nutzen, lohnt sich in der Regel auch bei einer niedrigen Prämie nicht. Überlegen Sie auch, welche Behandlungen Sie schon einmal ausprobieren wollten oder in der Zukunft gerne in Anspruch nehmen möchten. Es gilt nämlich die Regel, dass eine Zusatzversicherung sich umso mehr lohnt, je mehr die angebotenen Leistungen auch tatsächlich genutzt werden.

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Kostenbeteiligung und Maximalsummen

Bei der Höhe der Kostenbeteiligung gibt es grosse Unterschiede, die sich auch massgeblich auf die Prämie auswirken. Je höher die Prämie ist, desto mehr Kostenbeteiligung können Sie erwarten. In den meisten Fällen liegt die Beteiligung der Versicherung bei 50-90 Prozent der Kosten für eine Behandlung. Eine komplette Übernahme aller Kosten bietet aktuell keine Versicherung. Allerdings ist es rechtlich zulässig, mehrere Tarife miteinander zu kombinieren, um eine Kostenübernahme von 100 Prozent zu erreichen.

Beim Blick auf die Kostenbeteiligung sollten Sie unbedingt auch prüfen, welche Maximalsummen der Versicherer pro Kalenderjahr angibt. Dies ist die Summe, die Ihnen der Versicherer für die zugesicherten Leistungen maximal erstattet. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese ausreichend hoch ist - ist die Deckungssumme zu niedrig, nutzt Ihnen auch eine hohe Kostenbeteiligung nicht viel, da der Maximalbetrag bereits nach wenigen Behandlungen erreicht ist.

Wartezeit und Prämienhöhe

In jeder Zusatzversicherung gibt es eine Wartezeit, in der nach dem Vertragsschluss noch keine Leistungen erbracht werden. Damit soll verhindert werden, dass man kurz vor dem Beginn einer kostenintensiven Behandlung eine solche Versicherung abschliesst. Prüfen Sie vor dem Abschluss der Versicherung also, wie lang diese Wartezeit ausfällt, denn hier gibt es durchaus Unterschiede.

Die Prämienhöhe ist natürlich abhängig von den Bedingungen und Leistungen einer Versicherung. Deshalb sollten Sie die Prämien am besten miteinander vergleichen, nachdem Sie festgelegt haben, welche Leistungen der Tarif beinhalten und wie hoch die Kostenbeteiligung ausfallen soll. So haben Sie eine gute Grundlage für einen fundierten Vergleich und können die günstigste Versicherung finden.

Rabattmöglichkeiten

Nicht zuletzt spielen auch Rabattmöglichkeiten in der Zusatzversicherung eine wichtige Rolle. So kann zum Beispiel ein vermeintlich teurer Tarif deutlich günstiger ausfallen, wenn man die Möglichkeiten zum Sparen nutzt. Viele Anbieter gewähren zum Beispiel Rabatt, wenn Sie Ihre Jahresprämie auf einmal oder pro Halbjahr statt in monatlichen Raten bezahlen. Eine weitere Möglichkeit zum Sparen gibt es in vielen Tarifen, wenn weitere Haushaltsmitglieder bei derselben Versicherung angemeldet sind.

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Beispiele für Kostenerstattungen bei Sympany

Bitte prüfen Sie vor der Behandlung in der Liste der Alternativtherapien, ob die gewünschte Methode durch Ihr Versicherungsprodukt gedeckt ist und wie hoch die Beiträge sind.

  • Allgemein Zusatz: max. CHF 70.- pro Stunde
  • Alternativ Kolping: 75% der Kosten, max. CHF 150.- pro Stunde
  • Plus: 50% der Kosten
  • Plus Natura: 80% der Kosten
  • Plus Kolping: 90% der Kosten (max. CHF 150.- pro Stunde)
  • Premium Natura: 80% der Kosten
  • Privat Zusatz: max. CHF 100.- pro Stunde

Die Alternativleistungen werden an die maximale Gesamtlimite für Alternativmedizin angerechnet. Bei länger andauernder Behandlung prüft Sympany ihre Leistungspflicht mittels eines Fragebogens. Nicht übernommen werden Alternativtherapien, die im Rahmen eines Urlaubes oder anderer längerer Abwesenheit stattfinden.

SWICA und Komplementärmedizin

Die SWICA Gesundheitsorganisation unterstützt ein breites Angebot an Therapiemethoden und qualifizierten Komplementärtherapeuten. Sie steht für die Verbindung von Schul- und Komplementärmedizin ein.

Wünschen Sie weitere Informationen zu SWICA oder eine individuelle Beratung? Der Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Telefon +41 58 800 99 33 oder senden Sie uns eine Nachricht mit dem nachfolgenden Kontaktformular.

Kundenstimmen:

  • «Als Mami und Hebamme finde ich, dass SWICA super Leistungen rund um die Mutterschaft anbietet. Schon in der Schwangerschaft unterstütze mich SWICA mit Akupunktur, die mir sehr geholfen hat.»
  • «Ich bin nun schon seit mehreren Jahren treuer und stolzer SWICA-Kunde.»
  • «Ich schätze die optimale Betreuung sehr. Nach einem Skiunfall in Österreich wusste ich nicht wie ich unfallversichert bin. Durch einen Anruf spät am Abend bei SWICA konnte mir relativ schnell weitergeholfen werden.»
  • «Als Schmerzpatient mit implantierten Neurostimulator habe ich einen langen und beschwerlichen Leidensweg hinter mir. Dabei konnte ich immer auf die Unterstützung der SWICA zählen! Mehr noch, nur dank dieser grossen Unterstützung, dem Job Coach und der Betreuung von Frau Vidale ist es mir gelungen, wieder in den Arbeitsmarkt zu gelangen und wieder Fuss zu fassen! Ich bin unendlich dankbar und mehr als froh, bei einer so guten Krankenkasse versichert zu sein!»
  • «Schon seit meiner Kindheit bin ich bei SWICA versichert und wurde immer sehr gut beraten. Das Care Management unterstützt mich bei meinem Rückenleiden und der Zusammenarbeit mit der IV - für mich eine grosse Entlastung.»
  • «Zurzeit darf ich in der Reha von ausgezeichneten Therapien profitieren. SWICA hat mir diese ermöglicht und ich habe dadurch das Gefühl bekommen, dass sie mich ernst nehmen und wissen, dass dies gut für mich ist. Und tatsächlich ist meine Rehabilitation ein voller Erfolg!!! Ich hätte mir das nicht zugetraut, aber SWICA hat mir das Beste ermöglicht.»
  • «Ich bin seit Jahrzehnten super bei SWICA aufgehoben. Präventa ist genial, weil ich Orthopädieschuhe für meine lädierten Füsse kaufen und präventive Physiotherapien machen konnte.»

Ambulante Zusatzversicherung der AXA

Die ambulante Zusatzversicherung schützt Patientinnen und Patienten vor hohen Krankheitskosten. Sie ist freiwillig und deckt zusätzliche Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Die ambulante Zusatzversicherung bietet drei verschiedene Modelle an: ACTIF, PLUS und COMPLET.

Kurzübersicht über die Gesundheits-Produkte:

  • ACTIF: max. CHF 200.-
  • PLUS: max. CHF 500.-
  • COMPLET: max. CHF 1'000.-

Beispiele für Leistungen:

  • Fitnessabos ab Halbjahresdauer, sofern der Anbieter in der Fitnesscenter-Suche aufgeführt ist.
  • Bewegungskurse von zertifizierten Anbietern, die im Fitness-Guide aufgeführt oder von Qualicert oder Qualitop zertifiziert sind.
  • Präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch anerkannte Psychologinnen und Psychologen.
    • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200.-
    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 1'000.-
  • Medizinische Screenings (z. B. Hautkrebs-Screening oder Mammographie)
    • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200.-
    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 1'000.-
  • Umfassende und unspezifische ärztliche Allgemeinuntersuchungen (Anamnese, allgemeine körperliche Untersuchung inkl. Laboruntersuchungen und Ruhe-EKG).
    • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200.-
    • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 1'000.-
  • Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen
    • COMPLET: 90 %, bis max. CHF 2'000.-
    • PLUS: 90 %, bis max. CHF 1'000.-

Ambulante Behandlungen durch Ärztinnen, Ärzte und Spitäler inkl. Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind und ärztlich verordnet wurden.

Wichtiger Hinweis: Bei einem Notfall im Ausland ist die versicherte Person verpflichtet, die Notrufzentrale der AXA unter der Telefonnummer +41 58 218 11 11 zu kontaktieren.

Für alle Krankenzusatzversicherungen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres).

Alternativmedizin und Komplementärmedizin

Wo die Schulmedizin nicht weiterkommt, hilft oft die Komplementärmedizin oder Alternativmedizin. Zur Alternativmedizin wie auch zur Komplementärmedizin gehören Körpertherapieverfahren, Naturheilverfahren und Behandlungsmethoden.

Die Methoden der Alternativmedizin und der Komplementärmedizin sind häufig dieselben. Das Wort «komplementär» bedeutet «ergänzend». Das heisst: Die Komplementärmedizin ergänzt die Therapie der Schul- bzw. Die Alternativmedizin wird anstelle von Schul- bzw. Die schulmedizinischen Behandlungsmethoden sind wissenschaftlich erforscht.

Steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten

Zu den Krankheits- und Unfallkosten werden die Ausgaben für medizinische Behandlungen, d.h. die Kosten für Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit gezählt. Dazu gehören insbesondere die Kosten für ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte, Medikamente, Impfungen, medizinische Apparate, Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen, Therapien, Drogenentzugsmassnahmen etc.

Auch Kosten für naturheilärztliche Behandlungen, sofern die Behandlung von anerkannten Naturheilpraktiker/innen (EMR, ASCA) verordnet wird, können abgesetzt werden. Die Anerkennung wird der Mitgliedschaft beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) gleichgesetzt.

Nicht absetzbar sind Aufwendungen, die nur mittelbar oder indirekt mit einer Krankheit oder einer Heilung bzw. Pflege in Zusammenhang stehen (z.B. der Prävention dienen oder zum Zwecke der Selbsterfahrung, Selbstverwirklichung oder Persönlichkeitsreifung dienen. Auch Aufwendungen zur Erhaltung oder Steigerung der körperlichen Schönheit und des körperlichen Wohlbefindens sind nicht absetzbar.

Ungedeckte Krankheits- und Unfallkosten sind abzugsfähig, soweit die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5% der steuerbaren Einkünfte übersteigen.

Die von den Steuerpflichtigen geltend gemachten Krankheits- und Unfallkosten sind durch ärztliche Bescheinigungen, Rechnungen, Versicherungsbelege etc. nachzuweisen.

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