Die mündliche Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erfordert ein breites Wissen und die Fähigkeit, dieses Wissen in konkreten Fällen anzuwenden. Im Folgenden werden verschiedene Aspekte und Fragen beleuchtet, die in der Prüfung relevant sein können.
Rechtliche Grundlagen und Berufsordnung
Im Heilpraktikergesetz ist festgelegt, dass derjenige, der ohne ärztliche Approbation die Heilkunst ausüben möchte, einer Erlaubnis bedarf. Weiterhin wurde von einem Zusammenschluss der 6 großen Heilpraktikerverbände eine Berufsordnung beschlossen. Diese ist kein Gesetz, gilt aber für alle Mitglieder dieser Verbände und wird auch als Richtlinie für die Tätigkeit eines jeden Heilpraktikers angesehen. Für den Heilpraktiker besteht Missbrauchsprinzip, kein Verbotsprinzip. Das heißt, er kann alle Tätigkeiten ausüben, die nicht ausdrücklich durch Gesetz verboten sind.
Berufs- und Tätigkeitsbeschränkungen
Die Berufs- und Tätigkeitsbeschränkungen des Heilpraktikers lassen sich in einer Negativliste zusammenfassen:
- Behandlungsverbot für Personen, die an einer der in §Â6 Abs. 1 . . . oder §Â34 Abs.
 - Behandlungsverbot für sexuell übertragbare Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung ...
 - Verbot der Verordnung von Betäubungsmitteln (BMG v.
 - Verbot, Geburtshilfe zu leisten. Laut §4 Abs. 1 des Hebammengesetzes sind zwar zur Leistung von Geburtshilfe außer Ärztinnen und Ärzten nur Hebammen und Entbindungspfleger berechtigt, diese ist also dem Heilpraktiker verboten. Es ist dem Heilpraktiker jedoch nicht untersagt Schwangere, z.B.
 - Verbot, in der Praxis anfallenden Müll oder Abfall anders als durch die Ortsbehörde vorgeschrieben zu beseitigen.
 - Verbot der Benutzung von Medizingeräten, die nach dem 14. Juni 1998 erstmalig in den Handel gebracht wurden, ohne „CE“-Kennzeichnung. (Eine Ausnahmeregelung erlaubt aber den Verkauf von Medizinprodukten ohne CE-Kennzeichen bis zum Jahre 2001. ) Bereits in Gebrauch befindliche Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung dürfen weiter betrieben werden bis zu ihrem natürlichen Ende.
 - Verbot der zwangsweisen pflegerischen Einweisung in eine psychiatrische Anstalt.
 - Verbot der Kastration (Kastrationsgesetz BGBl. I S. 1143 / GVBl. S.
 
Umgang mit Medikamenten in der Schwangerschaft
Seien Sie mit jeder Art von Medikamenten in der Schwangerschaft (und unserer Meinung nach auch sonst) außerordentlich (!) zurückhaltend.
Fallbeispiele und Diagnostik
Die Fähigkeit, Fallbeispiele zu analysieren und zuzuordnen, ist ein wichtiger Bestandteil der Prüfung. Jede Fallgeschichte wird nach den für die Störung typischen Symptomen "zerlegt" und nach ICD 10 klassifiziert.
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Fallbeispiel 1: Spontanpneumothorax
Ein 25-jähriger junger Mann, bisher gesund, schlank und sportlich, klagt über nun schon seit 24 Stunden bestehende, plötzlich aufgetretene Atemnot bei Belastung und ein Beklemmungsgefühl. Die Atembeschwerden seien bei Ein- und Ausatmung gleich. Welche Diagnose vermuten Sie? Das beschriebene Krankheitsbild weist auf einen Spontanpneumothorax hin. Differenzialdiagnostisch kommt eine Lungenembolie in Frage. Vor allem bei Männern (ca. 90 %) zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr.
Fallbeispiel 2: Chronische Polyarthritis
Evtl. Eine 33-jährige Bankangestellte stellt sich mit einer seit 10 Wochen bestehenden Sehnenscheidenentzündung streckseitig am linken Handgelenk vor, die sie auf ihre Bürotätigkeit (Schreibmaschineschreiben) zurückführt. Ihre Handgelenke seien morgens oft für mehrere Stunden „steif“, sie könne sie dann nur eingeschränkt bewegen. Die Fingergrund- und Mittelgelenke beider Hände wären zeitweise geschwollen und würden schmerzen. Die chronische Polyarthritis wird den entzündlich-rheumatischen Gelenkerkrankungen (bzw. dem entzündlich-rheumatischen Formenkreis) zugerechnet. Es handelt sich um eine systemische Autoimmunerkrankung, die sich neben den Gelenken auch an anderen Organen manifestieren kann (Herz, Lunge, Leber, Niere, Nerven, Muskel, Haut). An den Gelenken kommt es zur entzündlichen Schädigung von Gelenkkapsel und -knorpel. Gelenkfehlstellung und -verknöcherung sind die Folge. Frauen sind 4 x so häufig betroffen wie Männer; die Erkrankung beginnt meist um das 40. in 20% d. F. ist die Erstmanifestation eine Monarthritis eines großen Gelenkes (Knie, Schulter), evtl. später Muskelatrophie der Interossealbereiche, Durchblutungsstörungen der Finger, extraartikuläre Weichteilbeteiligung (z.B. Karpaltunnelsyndrom, Gelenkergüsse, Sehnenscheidenentzündungen, Myalgien), Gelenkdeformierungen (z.B. Eine eindeutige Frühdiagnose ist äußerst schwierig. M.
Psychische Störungen nach ICD-10
Ein umfassendes Verständnis der ICD-10 Klassifikation ist unerlässlich. Folgende Kapitel sind besonders relevant:
- Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen (ICD-10, Kap.
 - Störungen durch psychotrope Substanzen (ICD-10, Kap.
 - Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (ICD-10, Kap.
 - Affektive Störungen (ICD-10, Kap.
 - Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (ICD-10, Kap.
 - Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (ICD-10 Kap.
 - Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (ICD-10, Kap.
 - Störungen der Intelligenz (ICD-10, Kap.
 - Entwicklungsstörungen (ICD-10, Kap.
 
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