ADHS als Behinderung anerkennen: Nachteilsausgleich für Erwachsene in der Schweiz

In der Schweiz ist die Chancengleichheit für alle Menschen in der Bundesverfassung verankert. Menschen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) können in der Schweiz einen Nachteilsausgleich erhalten, der ihnen hilft, faire Bedingungen in Schule, Ausbildung und Studium zu bekommen. Um zu verstehen, wieso Menschen mit ADHS ein Recht auf einen Nachteilsausgleich haben, muss man sich bewusst machen, welche Auswirkungen ADHS auf den Alltag hat.

Das Recht auf Nachteilsausgleich

Menschen mit ADHS haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich. Damit Betroffene von ADHS trotz ihrer Symptome und deren Auswirkungen im Bereich der Bildung nicht benachteiligt werden, haben sie ein Recht auf den Nachteilsausgleich. Dieser ist kein Vorteil, sondern eine Massnahme zur Gleichstellung.

Nachteilsausgleich in der Schule

ADHS kann es Schüler:innen erschweren, sich zu konzentrieren oder Aufgaben strukturiert zu erledigen. Damit sie dieselben Chancen wie Ihre Mitschüler:innen haben, können die Erziehungsberechtigten einen Nachteilsausgleich beantragen. Schulen arbeiten oft eng mit Schulpsycholog:innen und Lehrkräften zusammen, um den besten individuellen Nachteilsausgleich zu finden.

Um einen Nachteilsausgleich bei ADHS in der Schweiz zu beantragen, benötigen Schüler:innen in der Regel eine medizinische Diagnose und ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass ADHS die schulischen Leistungen beeinträchtigt. Ein formeller Antrag wird von den Eltern oder Lehrpersonen bei der Schulleitung eingereicht.

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden und muss in der Regel jedes Jahr neu beantragt werden. Es ist wichtig, im Antrag auch darauf hinzuweisen, dass die Schule dafür verantwortlich ist, die Informationen an alle beteiligten Lehrpersonen weiterzuleiten. Wird der Antrag abgelehnt, können Eltern Einspruch erheben und gegen die Entscheidung vorgehen.

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Nachteilsausgleich in Ausbildung und Studium

Auch in der Ausbildung müssen Betroffene den Nachteilsausgleich rechtzeitig beantragen. Im Studium ist der Nachteilsausgleich besonders wichtig, da Studierende hier oft mit grösseren Herausforderungen und einer höheren Selbstorganisation konfrontiert sind. Die Beantragung des Nachteilsausgleichs im Studium erfolgt direkt bei der jeweiligen Hochschule, oft in Absprache mit einer Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen.

ADHS als Behinderung und die IV-Rente

Ja, ADHS kann als Behinderung anerkannt werden, wenn die Einschränkungen den Alltag oder schulische sowie berufliche Leistungen stark beeinträchtigen.

Rund um die IV-Rente tauchen immer wieder Fragen auf, z.B. Ist es mit der Diagnose ASS schwieriger eine IV-Rente zu bekommen? Warum hat die eine Person eine Rente und die andere nicht? Wie wird ein IV-Grad berechnet?

Berufliche Laufbahn mit ADHS

Wer eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, steht vor der Frage, wie es mit der beruflichen Laufbahn weitergeht. Vor allem für Menschen mit ADHS ist es wichtig, dass sie in einem Umfeld arbeiten, in dem sie ihre Stärken und Fähigkeiten gut einbringen können.

Wie beantragt man einen Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich muss aktiv beantragt werden. Dies geschieht in der Regel durch ein Gesuch bei der Schule, Ausbildungsstelle oder Hochschule. Eine ärztliche Diagnose sowie weitere Nachweise sind oft erforderlich. In der Schule wird der Nachteilsausgleich meist in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, Eltern und Schulpsychologinnen erarbeitet.

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Unterstützungsangebote

Seit April hat ads eine Beratungsstelle mit einem 20%-Pensum geschaffen, welche von Fabienne Serna, Autismusfachfrau und Mutter eines Sohnes mit Autismus, betreut wird. Wir freuen uns sehr, unser Angebot weiter auszubauen.

SEBE-Beratungsstelle für Betroffene (Kanton Zürich)Wir sind seit 2024 eine der offiziellen SEBE-Beratungsstellen für Menschen im AS aus dem Kanton Zürich. Hier finden Sie wichtige Informationen über SEBE und unsere SEBE-Beratungsstelle.

Der Sunflower Lanyard zeigt auf einfache und sympathische Weise, dass eine Person eine unsichtbare Behinderung hat.

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