Was ist Psychiatrie? Eine Definition und umfassende Betrachtung

Die Psychiatrie ist eine medizinische Fachdisziplin, die sich mit der Diagnostik, Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen befasst. Das Besondere an diesem Fachgebiet ist seine Position zwischen Natur- und Geisteswissenschaften.

Dabei integriert sie Wissen aus den Bereichen Biochemie, Physiologie und Genetik einerseits mit den Bereichen Psychologie, Soziologie und Philosophie andererseits. Dies ist von grosser Bedeutung, da sich oft körperliche und psychische Erkrankungen überschneiden oder gegenseitig bedingen.

Ein weiteres besonderes Merkmal dieser Disziplin ist, dass Erkrankungen häufig erst spät erkannt werden. Eine psychiatrische Störung wird oft erst ernstgenommen, wenn der subjektive Leidensdruck für den Patienten sehr hoch ist und der Alltag in grossem Masse eingeschränkt wird. Die Abgrenzung zwischen „normal“ und „krankhaft“ ist in diesem Fachgebiet besonders schwierig und erfordert grösstmögliche Objektivierung.

Aufgaben und Bereiche der Psychiatrie

Fachärzte/-ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie haben sich auf das Erkennen, Verstehen und Behandeln psychischer Störungen und Erkrankungen sowie deren Prävention spezialisiert. Sie müssen Kenntnisse sowie diagnostische und therapeutische Techniken aus den psychologischen, sozialen und medizinischen Fachbereichen praxisrelevant integrieren.

Zur Hauptaufgabe gehört das Gespräch mit den Patienten/-innen. Es muss ein tragfähiges Arbeitsbündnis aufgebaut werden, um eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung durchführen zu können. Medizinische Untersuchungen, z.B. Elektroenzephalographie, und die medikamentöse Therapie gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Sie arbeiten oft mit anderen Fachleuten und Institutionen zusammen, z.B.

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Die Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie berücksichtigt und versteht die komplexen Interaktionen von psychologischen, sozialen und biologischen Faktoren, welche gemeinsam den Verlauf einer Erkrankung und den Behandlungsplan bestimmen. Das Ziel der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie ist die optimale Erfassung und Behandlung psychisch kranker Patienten in medizinischen Einrichtungen.

Die Liaisonpsychiatrie bezeichnet das ständige, integrierte und institutionalisierte Mitwirken des Psychiaters in einem Spital oder einer Abteilung, die primär körperlich erkrankte Menschen behandeln.

Krisenintervention

Sind Sie total überfordert, spüren grossen Druck? Hat Sie ein Erlebnis aus der Bahn geworfen? Wir unterstützen Sie dabei, wieder Boden unter den Füssen zu gewinnen.

Krisen sind Ausdruck eines Ungleichgewichts zwischen Belastungen und Ressourcen. Jeder Mensch ist Belastungen ausgesetzt, hat Rückschläge zu überwinden, Konflikte zu lösen und Verluste zu betrauern.

Um solche Schwierigkeiten zu bewältigen, helfen vor allem soziale Kontakte, Selbstvertrauen, frühere Erfahrungen und andere Quellen von innerer Stärke. Je nach Charakter, psychischer Stabilität, Vorbelastungen und vorhandenen Ressourcen sind Menschen unterschiedlich belastbar.

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Die Krisenintervention St.Gallen ist die regionale Hauptanlaufstelle für erwachsene Menschen, die sich in einer akuten psychischen Krise befinden und professionelle Hilfe suchen. Mitten in der Stadt St.Gallen gelegen, ist sie rund um die Uhr geöffnet - das ganze Jahr über, täglich, 24h.

In der Krisenintervention St.Gallen werden stationäre Kriseninterventionen durchgeführt für Patienten und Patientinnen aus der ganzen Schweiz und ambulante Kriseninterventionen für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen.

Menschen in einer Krise oder die glauben, es gehe nicht mehr weiter, können sich über die 24h-Krisenhotline an das Team der Krisenintervention St.Gallen wenden oder sich vom Arzt zuweisen lassen. Das Team dieser Station mit 20 Betten ist via 24h-Krisenhotline jederzeit erreichbar und besteht aus Ärztinnen, Psychologinnen, Sozialarbeitern, Pflegefachpersonen, Kunst- und Bewegungstherapeuten. Nachts und am Wochenende sind keine Ärztinnen oder Psychologen im Haus, die Gespräche werden von Pflegefachpersonen geführt.

Zusammen mit Ihnen suchen wir nach Lösungen, beraten Sie und machen Ihnen Vorschläge für das weitere Vorgehen.

Stationäre Krisenintervention

Ein Eintritt in die stationäre Behandlung ist jederzeit möglich. Die Behandlungen erfolgen rund um die Uhr tagsüber ärztlich-psychiatrisch geleitet, abends, nachts und am Wochenende geleitet durch das erfahrene Pflegeteam, je nach Bedarf mit ärztlicher Unterstützung.

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Stationäre Kriseninterventionen dauern in der Regel wenige Tage bis drei Wochen. Freiwilligkeit und Vertragsfähigkeit ist Voraussetzung. Patientinnen oder Patienten mit unkontrollierbarem Suchtmittelkonsum, ausgeprägter Suizidalität, Psychose oder körperlicher Pflegebedürftigkeit können nicht aufgenommen werden.

Die Behandlung legt den Fokus ganz auf die Bewältigung Ihrer Krise und wird individuell auf Sie ausgerichtet: Welche Schritte sind nötig, damit Sie wieder in Ihr gewohntes Umfeld zurückkehren können? Welche Themen müssen bearbeitet werden, welche Erlebnisse verarbeitet?

Aktive Schritte von Ihnen zur Wiedererlangung der Stabilität werden gefördert, Kontakte zum sozialen und beruflichen Umfeld unterstützt. Therapeutische Angebote wie Kunsttherapie, Körper- und Bewegungstherapie, Aromatherapie, NADA-Ohrakupunktur und Entspannung unterstützen Sie auf Ihrem Weg. Einzeltherapie bei einem Arzt, einer Ärztin oder einer Psychologin, pflegerische Bezugspersonengespräche und Gruppentherapien gehören zum Programm. Unterstützung durch die Sozialarbeit steht zur Verfügung. Wenn nötig und erwünscht, kann eine medikamentöse Behandlung durchgeführt werden.

Aufgrund der kurzen Behandlungsdauer, dem offenen Rahmen und der vollständigen Freiwilligkeit der Behandlungen, ergeben sich auf der Station Krisenintervention St.Gallen ein paar Ausschlusskriterien: Demenz und Psychose mit fehlendem Realitätsbezug und fehlender Urteilsfähigkeit, körperliche Unselbständigkeit und Pflegebedürftigkeit, fehlende Vertragsfähigkeit bezüglich Einhaltung der Hausordnung (u.a. Verbot des Suchtmittelkonsums) oder selbstschädigendem Verhalten.

Wir bieten an allen neun Standorten ambulante Krisenintervention an. Zusätzlich ist in St.Gallen, Pfäfers und Wil eine stationäre Krisenintervention möglich.

Stationäre Behandlung

Können Sie Ihre alltäglichen Aufgaben in Beruf und Familie nicht mehr bewältigen? Sind Sie aus dem psychischen Gleichgewicht geraten und wissen weder ein noch aus? In der Klinik finden Sie eine intensive Behandlung, weg von Ihrem gewohnten Lebensumfeld, weg von allem.

Schweregrad der psychischen Störung lässt keine ambulante bzw. Vor oder bei Klinikeintritt muss ein Kostengutsprachegesuch mit der vorläufigen Diagnose nach ICD 10 (zweistellig) eingereicht werden.

Soll die stationäre psychiatrische Behandlung verlängert werden, ist vor Ablauf der Kostengutsprache vom verantwortlichen Facharzt ein Verlängerungsgesuch an den VA des Versicherers einzureichen.

Akutspitalbedürftigkeit liegt vor, (i) solange von einer laufenden stationären Behandlung noch eine wesentliche Verbesserung erwartet werden kann und (ii) gleichzeitig von einer teilstationären oder ambulanten Behandlung einer wesentliche Verschlechterung erwartet werden muss. Der Aufenthalt im Akutspital darf daheraber nur so lange durchgeführt werden, wie er vom Behandlungszweck her notwendig ist.

In den letzten Jahren wurden im Rahmen des Bettenabbaus die meisten Langzeit- bzw. Pflegeabteilungen der psychiatrischen Kliniken geschlossen. Das führt oft dazu, dass Patienten, die einer stationären Langzeitbehandlung bedürfen, auf Akutstationen behandelt werden, obwohl das von ihrem Zustand her nicht zwingend nötig wäre (Spitalbedürftigkeit nicht mehr ausgewiesen); ambulant oder tagesklinisch können diese aber auch nicht behandelt werden.

Psychotherapie

Der behandelnde Psychiater kann während maximal 40 Sitzungen psychotherapeutische Abklärungen und Psychotherapie nach Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist, durchführen, und zwar ohne Bericht an den Vertrauensarzt (VA).

Soll die Psychotherapie nach 40 Sitzungen zu Lasten der OKP fortgesetzt werden, prüft der VA Bericht und Vorschlag des behandelnden Psychiaters und beantragt dem Versicherer, ob und für welche Dauer bis zum nächsten Bericht die Therapie fortgesetzt werden kann.

Ist der VA der Meinung, dass das angestrebte therapeutische Ziel durch die vorgeschlagene Art nicht erreicht werden kann, soll er den behandelnden Psychiater kontaktieren und verlangen, den Behandlungsplan näher zu begründen oder allenfalls einen modifizierten Behandlungsvorschlag zu unterbreiten.

Die Wirksamkeit der Psychotherapie hängt nicht nur von der Methode, sondern auch von der Dauer ihrer Anwendung ab. Psychotherapien, welche über Jahre in hoher Frequenz stattfinden, beispielsweise zweimal wöchentlich, müssen kritisch evaluiert werden.

Voraussetzung für eine lang andauernde Psychotherapie mit hoher Sitzungsfrequenz ist das Vorliegen einer schweren psychischen Störung mit schweren, objektivierbaren Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Gleichzeitig müssen die kognitiven Fähigkeiten für eine Mitwirkung gegeben sein.

Als Leitlinie für die maximale Therapiefrequenz, welche die WZW-Kriterien erfüllt, kann die Regelung der KLV, wie sie vor dem 2007 in Kraft war, gelten: Zwei Sitzungen pro Woche in den ersten drei, eine pro Woche in den folgenden drei Jahren, anschliessend noch eine alle zwei Wochen.

Je fokussierter und klarer ein psychisches Problem umschrieben ist, desto kürzer ist in der Regel die Dauer der Therapie. Je mehr Persönlichkeitsanteile von der psychischen Störung betroffen sind, desto mehr ist von einer langen Dauer der Therapie auszugehen.

Die Art der Behandlung kann sich im Verlauf ändern. So kann in der ersten Behandlungsphase einer Depression die Medikation von zentraler Bedeutung sein, während die psychotherapeutischen Gespräche im Hintergrund stehen. Dabei handelt es sich um eine IPPB. Nach Besserung der Symptomatik kann ein klares psychotherapeutisches Setting mit einer bestimmten Therapiemethode indiziert sein, worauf der Fall, sofern mehr als 40 ärztliche Sitzungen benötigt werden, gemeldet werden muss (Art.

Delegierte Psychotherapie

Delegierte Psychotherapie bedeutet, dass eine psychotherapeutische Behandlung oder der Anteil Psychotherapie im Rahmen einer IPBB vom Arzt an einen fachlich qualifizierten Psychotherapeuten (Art. 8 PsyG) delegiert wird.

Gemäss der ständigen Rechtsprechung ist die delegierte Psychotherapie eine PL, wenn der Psychotherapeut in den Praxisräumen des Arztes unter dessen Aufsicht und Verantwortung arbeitet. Die kantonalen Gesundheitsdirektionen können diesbezügliche Regelungen erlassen.

Zu beachten ist ferner, dass die Leistung delegierbar sein muss, was grundsätzlich in der Entscheidung und Verantwortung des delegierenden Arztes liegt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Delegierbarkeit einer ärztlichen Leistung sind dem Psychologieberufe- (PsyG), dem Medizinalberufe- (MedBG) und dem Heilmittelgesetz (HMG) zu entnehmen.

Neben der Psychotherapie ist auch das Verfassen von Anträgen zur Verlängerung der Therapien nach 40 Stunden eine delegierbare Tätigkeit. Die Berichte sind vom Arzt mit zu verfassen und zu unterzeichnen und sind somit rechtlich als vom Arzt erbrachte Leistungen zu definieren.

Psychiatrische Spitex

Wie bei der somatischen Krankenpflege werden zu Lasten der OKP auch Leistungen der psychiatrisch ambulanten Pflege übernommen. Voraussetzung sind ein psychischer Gesundheitsschaden mit Krankheitswert und dessen ärztliche Behandlung.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um Massnahmen der Abklärung und Beratung beim und im Umfeld des Patienten und um Beratung des Patienten und gegebenenfalls weiteren Mitwirkenden im Umgang mit Krankheitssymptomen, Einnahme von Arzneimitteln und Vornahme der notwendigen Kontrollen.

Darin enthalten sind das Umsetzen von ärztlichen Verordnungen (z. B. Kontrolle der Arzneimitteleinnahme) und der Umgang mit Krankheitssymptomen (z. B. Üben von Bewältigungsstrategien im Umgang mit Aggression, Angst, Wahnvorstellungen, Krisensituationen, Vermeidung von akuter Selbst- und Fremdgefährdung).

Die Massnahmen der ambulant psychiatrischen Pflege müssen in ein durch den behandelnden Arzt koordiniertes Behandlungskonzept eingebunden sein.

Ergotherapie

Bei psychiatrischen Langzeitbehandlungen beziehungsweise bei schwer psychisch Kranken (z.B. Schizophrenie) ist Ergotherapie oft eine sinnvolle Ergänzung zur Behandlung beim Arzt. Ungeachtet der Behandlungsdauer steht das Rehabilitationsziel im Zentrum der psychiatrischen Ergotherapie. Dieses Ziel muss einleuchtend beschrieben und messbar sein.

Verlängerungsgesuche zuhanden des VA müssen zwingend ein rehabilitatives Ziel darlegen und die Methode beschreiben, mit welcher dieses Ziel innert einer festzulegenden Frist erreicht werden kann. Ergotherapie ist kein Beziehungsersatz im Alltag und das blosse Verhindern einer Zustandsverschlechterung stellt kein Therapieziel dar.

Tageskliniken

Tageskliniken entsprechen einem modernen Behandlungskonzept, vereinbaren sie doch eine umfassende psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung mit dem Verbleiben im eigenen sozialen Umfeld. Der Transfer von erlernten therapeutischen Fertigkeiten in die Alltagsroutine ist im tagesklinischen Setting unmittelbar möglich und überprüfbar.

Alle psychischen Störungen, die auf eine ambulante Behandlung nicht oder nur ungenügend angesprochen haben, können als Indikation für eine tagesklinische Behandlung gelten. Bedingung ist, dass der Patient eine Wohnmöglichkeit hat und bei Exazerbation der psychischen Störung die Möglichkeit der Verlegung in ein Kriseninterventionszentrum (stationär) oder eine psychiatrische Klinik besteht.

Psychosomatik

Die Grundidee der Psychosomatik lag darin, den Wechselwirkungen zwischen sozialen, seelischen und körperlichen Faktoren (bio-psycho-soziales Krankheitsmodell) besondere Beachtung zu schenken. Psychosomatische Störungen sind demnach in erster Linie als psychische Störungen zu verstehen, die mit besonderer Häufigkeit körperliche Beschwerden hervorrufen wie beispielsweise somatoforme Störungen oder andere Störungen aus dem neurotischen Formenkreis (ICD-10 - F 4).

Körperliche Manifestationen treten gehäuft auch bei affektiven Störungen (ICD-10 - F 3) und bei Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 - F 6) auf. Daneben ist zu beachten, dass anfänglich psychisch Gesunde durch Krankheit ebenfalls eine psychische Störung entwickeln können (z.B. Depression oder Angststörungen nach Myokardinfarkt).

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