Zwangsstörung: Medikamentöse Therapie und Leitlinien

Zehn Minuten akribisches Händewaschen nach dem Berühren einer öffentlichen Türklinke, 30 Minuten Kontrollieren von Türen und Fenstern beim Verlassen des Hauses oder ständig wiederkehrende Gedanken («wenn ich unaufmerksam bin könnte ich mein Baby fallen lassen»), die starkes Unbehagen auslösen - dies sind alles Beispiele für Symptome einer Zwangsstörung.

Ca. 2-3% der Menschen sind von Zwangsstörungen betroffen. Zwangsstörungen sind gekennzeichnet durch sich ständig wiederholende Handlungen oder Gedanken, die von den Betroffenen als stark unangenehm erlebt werden und häufig als übertrieben oder unsinnig erkannt werden.

Zwänge können sich auf ganz unterschiedliche Inhalte und Lebensbereiche beziehen. Einige Beispiele für Zwänge sind Kontrollzwänge (z.B. kontrollieren ob der Herd ausgeschaltet ist), Waschzwänge (z.B. Händewaschen), Ordnungszwänge (z.B. akribische Ordnung in einem Regal herstellen), aggressive Zwangsgedanken (z.B. «vielleicht habe ich gerade jemanden mit dem Auto überfahren»), den Zwang, Gegenstände mit «richtigen» Gedanken berühren müssen, oder Handlungen zwanghaft langsam ausführen zu müssen. Betroffene sind meist mehrere Stunden täglich mit ihren Zwängen beschäftigt und sind dadurch in ihrem Alltag deutlich belastet.

Zwänge verschwinden in der Regel nicht von alleine. Im Gegenteil, wenn sie auf wenig Widerstand stossen (z.B. wenn viel freie Zeit besteht für das Ausüben der Zwänge oder wenn Betroffene kaum mehr probieren, die Zwänge nicht auszuführen), breiten sie sich in der Regel weiter aus. Immer mehr Alltagsgegenstände, -situationen, -handlungen usw. werden in den Zwang integriert, es gibt kaum mehr entspannte, freie, «zwangsfreie» Situationen im Leben, der Zwang «überwuchert» das Leben einer betroffenen Person.

Zwangshandlungen können meist erst dann beendet werden, wenn an einer Zwangsstörung leidende Personen ein bestimmtes Gefühl erreichen können - so zum Beispiel wenn sich Betroffene genügend «sicher fühlen» alles richtig gemacht zu haben, sich wieder «sauber und rein» fühlen oder ein Gefühl der «Vollständigkeit» erleben. Erst dann lässt das zuvor quälende Gefühl und die Anspannung nach und Betroffene können die Handlung beenden. Das Erleben von an Zwängen leidenden Personen ist damit qualitativ anders als das von gesunden Personen.

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Zwänge übernehmen in vielen Fällen mit der Zeit eine oder mehrere Funktionen im Leben der betroffenen Person. Das bedeutet, Betroffenen fallen bestimmte Dinge in ihrem Leben schwer und der Zwang hilft ihnen dabei, diese Dinge besser zu meistern. Es gibt viele verschiedene Funktionen von Zwängen, hier zwei Beispiele:

  1. Zwänge können dabei helfen, Gefühle zu regulieren: Jakob hat Streit mit seiner Partnerin, kurz darauf verlässt er die Situation und ordnet akribisch genau seinen Schreibtisch, da es sich sonst «nicht richtig» anfühlt. Die Verletztheit durch den Streit mit seiner Partnerin fühlt er jetzt nicht mehr.
  2. Zwänge können auch dabei helfen, Nähe und Distanz in sozialen Beziehungen zu regulieren: Paula stört es, dass ihr Arbeitskollege bei Besprechungen stets sehr nah neben ihr sitzt. Immer häufiger tritt in seiner Gegenwart der Zwangsgedanke auf, durch eine Berührung von ihm schwanger zu werden, worauf sie nahe Kontakte mit dem Arbeitskollegen vermeidet und sich häufiger wäscht nach Kontakten mit ihm.

Zwänge haben einen grossen Einfluss auf das Sozialleben der Betroffenen. Angehörige, insbesondere die Personen, mit denen Betroffene zusammenleben, werden häufig in die Zwänge miteinbezogen. So kann es sein, dass alle im Haushalt lebenden Personen dazu aufgefordert werden, die Standards der an Zwängen erkrankten Person zu befolgen (bei Hygienezwängen z.B. alle «Strassenkleider» im Eingang auszuziehen und im Haus nur «saubere» Kleidung zu tragen oder keinen Besuch einladen zu dürfen). Oder aber, dass alle im Haushalt lebenden Personen dazu aufgefordert werden, der betroffenen Person Handlungen abzunehmen (z.B. für sie die Tür abzuschliessen, für sie zu kochen weil die Benutzung des Herds schwierig ist) oder dass sie häufig Fragen zur Absicherung, sogenannte Rückversicherungen («Auf der Autofahrt vorhin habe ich niemanden überfahren, oder?»), beantworten müssen. Kurzfristig führt dies dazu, dass sich eine von Zwängen betroffene Person entlastet fühlt.

Doch ein solches Entgegenkommen der Angehörigen unterstützt gleichzeitig den Zwang, trägt also dazu bei, dass die Zwänge aufrechterhalten bleiben oder stärker werden. Zudem haben Angehörige mit der Zeit meist weniger Verständnis und Geduld, zwanghaftes Verhalten zu unterstützen, wodurch Konflikte häufiger werden. Zwänge können auch dazu führen, dass sich Betroffene aus ihrem Umfeld zurückziehen, was mit Einsamkeit einhergehen kann. Auch dies verstärkt den Zwang häufig, da er mehr Raum bekommt, sich auszubreiten.

Therapie von Zwangsstörungen

Für die Bewältigung einer Zwangsstörung ist professionelle Unterstützung in Form einer Psychotherapie nötig. Die wissenschaftlich am besten evaluierte Therapieform ist die kognitive Verhaltenstherapie. Ein zentrales Element dieser Therapie sind sogenannte Expositionsübungen, in denen, therapeutisch begleitet, Schritt für Schritt eine Konfrontation mit unangenehmen und vermiedenen Situationen gemacht wird (z.B. verschmutzte Dinge berühren ohne anschliessendes Händewaschen). Daneben ist es wichtig, mögliche Funktionen des Zwangs zu besprechen und alternative Bewältigungsstrategien zu stärken, sowie das soziale Umfeld der betroffenen Person mit einzubeziehen (oder bei starkem Rückzug den Aufbau eines neuen Umfelds zu unterstützen). Ergänzend zur Psychotherapie kann eine medikamentöse Behandlung in Erwägung gezogen werden.

Medikamentöse Behandlung

In der Behandlung von Zwängen sind Psychopharmaka meist die Behandlungsmethode der zweiten Wahl. Antidepressiva mit Serotoninwiederaufnahmehemmung, sogenannte selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer (SSRI) sind Therapie der ersten Wahl. In der Schweiz zugelassen zur Behandlung der Zwangsstörung sind die folgenden SSRI: Escitalopram, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin, Citalopram. Alle SSRI sind vergleichbar wirksam. Die Auswahl des SSRI soll anhand des Profils unerwünschter Nebenwirkungen und möglicher Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten erfolgen. Die Angaben beruhen auf den S3-Leitlinien sowie gemäss Angaben der Medikamentenhersteller nach compendium.ch.

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Zu Beginn der Behandlung sollen Patienten auf die Möglichkeit von unerwünschten Wirkungen bei der medikamentösen Behandlung hingewiesen werden. Alle SSRI sollten für die Dauer von mind. 12 Wochen verabreicht werden. Nach spätestens 6-8 Wochen sollte dabei die maximal zugelassene Dosis erreicht werden. Während dieser Zeit kann jederzeit zusätzlich eine Psychotherapie durchgeführt werden. Kommt es unter der Einnahme von SSRI zu einer ausreichenden Symptomreduktion (mind. Hyponatriämie v. a.

Alternative Medikamente

Etwa ein Drittel der medikamentös behandelten Patienten spricht nicht oder unzureichend auf die Behandlung an. Bleibt die erwünschte Wirkung nach mindestens 12-wöchiger Behandlung aus, kann eine weitere Dosiserhöhung auch über die maximal zugelassene Dosis hinaus erwogen werden. Spricht ein Patient auf zwei verschiedenen SSRI nicht an, können weitere Medikamente z.B. Clomipramin in Betracht gezogen werden. Die Angaben beruhen auf den S3-Leitlinien sowie gemäss Angaben der Medikamentenhersteller nach compendium.ch.

Clomipramin ist vergleichbar wirksam wie SSRI. Auf Grund eines höheren Risikos von Nebenwirkungen, ist es jedoch nicht Mittel der ersten Wahl in der Behandlung von Zwangsstörungen. Andere Medikamente wie z.B. Beide Medikamente gehören zur Klasse der Antipsychotika und sind nicht zur Behandlung der Zwangsstörung zugelassen.

Zusammenfassung

Eine möglichst frühe Behandlung und spezialisierte Therapieansätze sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Behandlung von Zwangsstörungen. In stressigen Situationen steigt bei allen Menschen die Unsicherheit. Möglicherweise müssen sie dann bestimmte Dinge, wie das Abstellen des Herdes oder der Kaffeemaschine zwei- oder dreimal kontrollieren. Das ist völlig normal.

Wichtige Hinweise und Anlaufstellen

  • Schweizerische Gesellschaft für Zwangsstörungen (SGZ): www.zwaenge.ch
  • Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsspital Zürich: Bietet Sprechstunden für Zwangsstörungen an.

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