Verhaltensregeln beim Abbiegen mit Traktoren

Um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist es wichtig, die Verhaltensregeln beim Abbiegen zu kennen und zu beachten. Dies gilt besonders für das Führen von Traktoren. Hier sind einige wichtige Aspekte:

Die Bedeutung von Vortrittsregeln

Das Nichteinhalten der Vortrittsregeln ist eine häufige Unfallursache. Im Jahr 2021 war die Missachtung der Vortrittsregeln die Hauptursache bei 7'510 Unfällen, davon 4'291 mit Opfern. Dies ist bis heute die zweithäufigste Unfallursache in der Schweiz. Daher ist es entscheidend, diese Regeln genau zu kennen.

Wichtige Vortrittsregeln im Überblick

  • Kein Vortritt: Beim Signal «Kein Vortritt» müssen Sie den Fahrzeugen auf der anderen Straße den Vortritt lassen. Nötigenfalls müssen Sie anhalten und dürfen die Wartelinie nicht überragen.
  • Rechtsvortritt: In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuge von rechts Vortritt.
  • Hauptstrasse: Zeigen Sie Ihren Richtungswechsel an, auch wenn Sie auf der vortrittsberechtigten Strasse bleiben.
  • Nach Links abbiegen, bei grün: Lassen Sie dem Gegenverkehr auf der Querstrasse den Vortritt.
  • Nach Links abbiegen, bei grünem Pfeil: Sie haben Vortritt vor dem Gegenverkehr.
  • Fussgängerstreifen: Mässigen Sie die Geschwindigkeit rechtzeitig, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen.
  • Kreisel: Verlangsamen Sie die Fahrt und lassen Sie den Fahrzeugen im Kreisel den Vortritt.
  • Kreisel verlassen: Achten Sie darauf, Radfahrer beim Verlassen des Kreisels nicht zu behindern.
  • 20- und 30-Zonen: In Tempo-20-Zonen haben Fussgänger Vortritt, dürfen aber den Verkehr nicht unnötig behindern. In Tempo-30-Zonen dürfen Fussgänger die Fahrbahn überall überqueren, haben aber keinen Vortritt.
  • Kreuzung mit einem Radstreifen: Lassen Sie Rad- und Mofafahrern den Vortritt, die sich auf einem Radweg oder Radstreifen befinden.
  • Bus Vortritt: Bleiben Sie hinter dem Bus, der innerorts von einer Haltestelle wegfahren will und dies mit dem Richtungsblinker anzeigt.
  • Tram Vortritt: Lassen Sie dem Tram den Vortritt.
  • Autobahn-Einfahrt: Die Fahrzeuge auf der Autobahn haben Vortritt gegenüber jenen, die einfahren.
  • Notfallfahrzeuge: Lassen Sie Notfallfahrzeugen immer den Vortritt.
  • Bergstrassen: Bei schwierigem Kreuzen hat das hinauffahrende Fahrzeug Vortritt. Schwere Motorfahrzeuge haben gegenüber leichten Motorfahrzeugen beim bergauf- sowie auch beim bergabfahren Vortritt.
  • Hindernis auf der Fahrbahn oder schmale Strassen: Lassen Sie dem Gegenverkehr den Vortritt, wenn das Kreuzen nicht gefahrlos möglich ist.

Spezielle Situationen und Regeln

Bergpoststrassen

Bergpoststrassen sind mit entsprechenden Signalen gekennzeichnet. Auf diesen Strecken sind die Zeichen und Weisungen der Fahrerinnen und Fahrer im Linienverkehr zu beachten, es gelten aber trotzdem die allgemeinen Vortrittsregeln.

Alkohol am Steuer

In der Schweiz gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Für Neulenker, Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Berufsschauffeure und diejenigen, die den Führerschein auf Probe haben, gilt eine Grenze von 0,1 Promille. Wer für die Theorieprüfung lernen will, muss natürlich auch diese Vorschriften und Regelungen genau kennen.

Gefahrensignale

Gefahrensignale haben die Form eines gleichschenkeligen Dreiecks, einen roten Rand und ein schwarzes Zeichen auf weissem Grund. Sie werden dort aufgestellt, wo ein ortsunkundiger Fahrer eine Gefahr nicht oder zu spät erkennen könnte. Innerorts stehen sie kurz vor der Gefahrenstelle (meistens weniger als 50 Meter davon), ausserorts hingegen meist 150 -250 Meter von der Gefahrenstelle entfernt. Auf Autobahnen oder Autostrassen befinden sich die Gefahrensignale mindestens 100 Meter vor der Gefahrenstelle.

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Vorschriftssignale

Vorschriftssignale zeigen ein Gebot oder Verbot an. Verbotssignale sind normalerweise rund, haben einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund. Gebotssignale haben eine schmale weisse Umrandung und ein weisses Symbol auf blauem Grund.

Markierungen

Markierungen werden auf der Fahrbahn aufgemalt oder durch andere Mittel wie etwa Pflastersteine auf die Fahrbahn aufgebracht. Sie dienen der Verkehrsführung und kennzeichnen verschiedene Verkehrsflächen. Des Weiteren tragen sie zur Verkehrssicherheit bei, indem sie auf Fahrbahnflächen für andere Verkehrsteilnehmer (z. B: Radfahrer) aufmerksam machen und indem sie Gefahren kennzeichnen.

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