Das Parken von Fahrzeugen ist oft mit Beschränkungen und/oder Gebühren verbunden. Achten Sie auf die entsprechenden Signale und Markierungen. Signale, Wegweiser und Markierungen sind durch gesetzliche und normative Vorgaben stark reglementiert. Sie sind wesentlicher Bestandteil einer Strasse.
Signalisation im Strassenverkehr
Beschränkungen und Anordnungen für den Strassenverkehr werden durch Signale und Markierungen angezeigt.
Arten von Signalen
Signale werden anhand ihres Charakters in verschiedene Gruppen eingeteilt:
- Gefahrensignalisation: Eine Gefahr auf der Strasse wird nur signalisiert, wenn ortsunkundige Fahrzeugführer sie nicht oder nur zu spät erkennen können.
 - Vorschriftssignalisation: Vorschriftssignale vermitteln Verbote und Gebote und sind in der Regel rund. Verbotssignale haben einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund.
 - Vortrittssignalisation: Die Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugführern den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.
 - Hinweissignalisation: Hinweissignale, die Verhaltensregeln einschliessen, sind rechteckig oder quadratisch. Hinweissignale stehen grundsätzlich direkt an dem Ort, für den oder ab welchem der Hinweis gilt.
 - Touristische Signalisation: Die touristische Signalisation umfasst Hinweise auf touristisch bedeutsame Objekte.
 
Wegweisung
Wegweiser zeigen in die Richtung der beschrifteten Ziele. Sie nennen in erster Linie Ortschaften. Wo zweckmässig werden auch wichtige örtliche Verkehrspunkte wie Bahnhof, Zentrum, Spital, Gemeindeverwaltung, etc. Wegweiser mit weisser Schrift auf grünem Grund zeigen den Weg zu Autobahnen oder Autostrassen an. Wegweiser mit weisser Schrift auf blauem Grund zeigen an, dass das angegebene Ziel vorwiegend auf Hauptstrassen erreicht wird. Betriebswegweiser zeigen in die Richtung von Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetrieben, Ausstellungen und dergleichen. Von grosser Bedeutung ist die sogenannte Folgewegweisung.
Parken in der Blauen Zone und mit Parkscheibe
Beim Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und in der Blauen Zone müssen Sie als Fahrzeuglenker eine Parkscheibe verwenden. Anhand dieser wird die Ankunftszeit kontrolliert.
Lesen Sie auch: Leitfaden: Nymphensittich Verhalten und Haltung
- Blaue Zone: Ohne zusätzliche zeitliche Beschränkung gilt von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine beschränkte Parkzeit.
 - Weisse Zone mit Angabe einer beschränkten Parkzeit: Fahrzeuge dürfen höchstens so lange parkiert werden, wie auf der Zusatztafel vermerkt.
 
Parkkarten
Wenn Sie eine Gehbehinderung haben, stellt Ihnen das Strassenverkehrsamt eine Parkkarte aus.
Richtiges Einstellen der Parkscheibe
Stellen Sie die Parkscheibe auf die Ankunftszeit ein. Ab dieser dürfen Sie eine Stunde parkieren, wenn keine anderen Beschränkungen angegeben sind. Da die Parkscheibe nur die halben und vollen Stunden abbildet, müssen Sie den Pfeil immer auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich einstellen.
In der Blauen Zone müssen Sie zwischen 19 Uhr und 7.59 Uhr die Parkscheibe nicht anbringen, sofern Sie vor 8 Uhr wegfahren. Beabsichtigen Sie nach 8 Uhr wegzufahren, müssen Sie die Parkscheibe wiederum auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich stellen. Die Parkscheibe müssen Sie gut sichtbar hinter der Frontscheibe anbringen. Bis zu Ihrer Wegfahrt darf die Einstellung der Parkscheibe nicht verändert werden. Das Aussehen der Parkscheibe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweisschilder
Hinweisschilder dienen ähnlich wie Rettungszeichen oder Warnschilder der Orientierung bzw. dem Hinweis auf Gefahren. Die wichtigste Funktion von Hinweisschildern ist jedoch das Informieren: Sie gebieten oder verbieten ein bestimmtes Verhalten (z. B.
- Um wichtige Informationen, Hinweise und Warnungen für den öffentlichen Raum auszuweisen, kaufen Sie bei uns Hinweisschilder mit allgemeinem Informationscharakter.
 - Unabhängig davon, ob Hinweisschilder mit Geboten und Verboten auf einem Privatgrundstück, in öffentlichen Gebäuden oder auf dem Betriebsgelände angebracht werden: Die Schilder können einen Eingang markieren, Orientierung bieten, auf gesperrte Zu- oder Ausfahrten hinweisen oder Informationen zu Parkmöglichkeiten geben.
 
Zu erkennen sind Hinweisschilder an ihrer meist rechteckigen Form. Der weisse oder gelbe Hintergrund wird durch einen schmalen, schwarzen Rahmen eingefasst. Das jeweilige Piktogramm und der Hinweistext sind in Schwarz aufgedruckt. Wichtig ist, dass das Hinweisschild sichtbar angebracht wird. Hinweisschilder dürfen prinzipiell von jedem aufgestellt werden. Zu beachten ist jedoch, dass nichtamtliche Hinweisschilder nicht aufgestellt werden dürfen, wenn bereits ein amtliches Kennzeichen wie ein Verkehrsschild oder ein amtlicher Sicherheitshinweis angebracht ist.
Lesen Sie auch: Zebrastreifen: Fussgänger und Fahrzeugführer
Parken von Motorrädern in Zürich
In der ganzen Schweiz ist es verboten, auf dem Trottoir zu parkieren. Es wird aber t.w. toleriert, wenn nicht störend und mindestens 1.5 Meter Platz bleibt.
Faustregel in der Stadt ist: nicht auf nem Autoparkplatz, nicht auf nem Veloparkplatz, nicht auf Trottoir, der eng ist, also wo Halteverbot oder nur zwei Personen nebeneinander gehen könnten. Aber dazwischen geht es fast überall. Neben den Velos, am Ende der Autos, aufm Trottoir, der breit ist. Im Zweifelsfall die anderen abkucken und nachmachen. Die Stadtpolizei hat meistens anderes zu tun als dich deswegen zu bussen, wenn du es nicht gerade komplett übertreibst. Wenn's um einen Parkplatz während der Arbeit geht, dann am Ende der Autoparkplätzen oder da wo die ganzen Vespas stehen.
Tipps zur Vermeidung von Ärger mit dem Auto
- Räder beim Parkieren immer gerade stellen; vor allem auf Parkstreifen entlang von Strassen. Häufig genug wird ein Vorderrad von einem vorbeifahrenden Fahrzeug gestreift.
 - Die ersten Opfer, wenn es eng wird, sind die Seitenspiegel.
 
Abschleppen ab Privatgrund
Immer wieder kommt es vor, dass auf einem Privatparkplatz Unberechtigte ihr Fahrzeug abstellen. Das kann für die Betroffenen sehr ärgerlich sein.
Lesen Sie auch: Analyse: Schulden und Inflation
tags: #parkstreifen #richtig #verhalten