Das Verhalten bei einer blinkenden Ampel

Kontrollleuchten dienen zur Überwachung von mechanischen Aggregaten wie dem Motor sowie elektrischen und elektronischen Systemen wie der elektronischen Stabilitätskontrolle.

Die Bedeutung der Ampelfarben

Als grobe Orientierungshilfe dienen die Ampelfarben:

  • Grüne Leuchten: Zeigen an, dass ein System ordnungsgemäss funktioniert.
  • Gelbe Leuchten: Weisen darauf hin, dass etwas beachtet oder geprüft werden soll.
  • Rote oder blinkende Symbole: Hier sollte man sich sofort kümmern, da sie auf eine Gefahr hinweisen und sofortiges Handeln erfordern.

Gewisse Piktogramme haben sich bei den Autoherstellern durchgesetzt, andere können von Auto zu Auto verschieden sein - dazu zählen zum Beispiel Symbole für Zusatz- oder Assistenzsysteme. Auch bei älteren Fahrzeugen sind oftmals andere Piktogramme anzutreffen. Bei modernen Fahrzeugen werden immer wieder neue Systeme - und entsprechend neue Piktogramme eingeführt. Einige erklären sich von selbst, z. B. etwa der eingebaute Müdigkeitswarner in Form einer gelb leuchtenden Kaffeetasse. Andere sind kaum verständlich.

Das Orange Blinken

Wenn die Ampel von Rot statt auf Grün nur auf ein blinkendes Orange wechselt, ist dies kein Defekt, sondern bewusst so programmiert. Das orange Blinken der untersten Leuchte dürfen Sie ähnlich wie das grüne Licht interpretieren. Mit orangem Blinken statt ständigem Grün will man Sie darauf hinweisen, dass Sie zwar losfahren dürfen, aber mit anderen Verkehrsteilnehmern rechnen müssen. An Kreuzungen zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gegenverkehr, der ebenfalls freie Fahrt hat. In unübersichtlichen Baustellen mit mehreren Ausfahrten möglicherweise mit plötzlich auftauchenden Baustellenfahrzeugen.

Blinken an Kreuzungen allerdings die mittleren Leuchten der Verkehrsampeln orange, sind diese Anlagen inaktiv geschaltet. Anzutreffen sind sie oft nachts, ausserhalb der Rushhour oder bei Revisionen. Auch dann bedeutet das orange Blinken freie Fahrt, aber unter erhöhter Aufmerksamkeit. Es gelten dann die allgemeinen Verkehrsregeln - zum Beispiel Rechtsvortritt, sofern nichts anderes signalisiert ist.

Lesen Sie auch: Leitfaden: Nymphensittich Verhalten und Haltung

Die Wichtigkeit des Blinkens im Strassenverkehr

Der Blinker kommuniziert mit anderen Autofahrern und sagt ihnen, was wir vorhaben. Studien ergeben, dass viele Fahrer falsch oder gar nicht blinken, was das Miteinander im Strassenverkehr erschwert. Nur Blinken schafft Klarheit.

Grundregeln und häufigste Fehler beim Blinken

  • Jeder Spurwechsel und jede Richtungsänderung sind rechtzeitig anzuzeigen.
  • Jedes Abbiegen - auch auf einer gekennzeichneten Spur, auf der man nur in diese Richtung abbiegen kann - ist anzuzeigen.
  • Jedes Losfahren vom und jedes Anhalten am Rand sind anzuzeigen.
  • Früh Blinken - also z.B. bei jedem Abbiegen circa 30 Meter vorher und unbedingt bereits vor dem Tritt auf die Bremse.
  • Auch bei Kreiselausfahrt reicht der bequeme Dreifach-Tippblinker meist nicht aus.
  • Beim Rangieren in die Parklücke, Herausfahren aus einer Einfahrt und im öffentlichen Parkhaus ist zu blinken.
  • Nicht- oder Falschblinken kostet Busse.

Wichtig: Blinken kündigt an, schafft aber keine Rechte!

Blinken beim Vorbeifahren

Wer Velos oder Hindernisse wie ein parkiertes Auto passiert und die Mittellinie überfährt oder auf Strassen ohne Linie die eigene Hälfte verlässt, muss links blinken. Bei stehenden Hindernissen zeigt man nur das Ausscheren an, bei fahrenden auch rechts das Einscheren - eigentlich Pflicht, aber nicht ganz so wichtig. Umso wichtiger ist das Blinken davor: Nur so wissen Nachfolgende, dass sie nicht überholen können und etwas im Weg ist. Und: Nur so weiss der Gegenverkehr Bescheid.

Autobahnein- und -ausfahrt

Beim Einfahren früh genug vor dem Spurwechsel ein-, aber nach dem Auffahren abschalten. Vor der Ausfahrt den Wechsel auf den Verzögerungsstreifen ab 250 Meter davor anzeigen - danach aber Blinker ausschalten. In beiden Fällen gilt: Blinken ist kein Recht auf Lücke!

Abzweigende Hauptstrasse

Der Blinker muss gesetzt werden, wenn man abknickenden Vorfahrtsstrassen folgt! Ebenso ist aber zu blinken, wenn man sie verlässt - auch geradeaus! Verlässt man also eine links abknickende Vorfahrtsstrasse geradeaus, blinkt man rechts - nur nicht, wenns andere verwirren würde, etwa weil's obendrein eine Rechtsabbiege-Möglichkeit gibt.

Lesen Sie auch: Zebrastreifen: Fussgänger und Fahrzeugführer

Blinken im Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisels rechts blinken - aber nicht erst beim Ausfahren, sondern ab Höhe der vorherigen Ausfahrt. Wer die erste Ausfahrt nimmt, soll und darf - muss aber nicht - schon vor der Kreiseleinfahrt rechts blinken. Hierzulande selten: Wer im Kreisel bleibt, muss nicht, aber darf auch erst links blinken.

Besondere Spurwechsel

Spurwechsel sind immer anzuzeigen, dies früh genug und egal, ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn. Beispiel: Läuft rechter Hand eine Busspur und wird weiter vorne zu unserer eigenen Geradeaus-Fahrspur, muss man beim Wechsel dorthin blinken. Wichtig: Blinken kündigt an, aber schafft keinerlei Recht auf eine Lücke.

Blinken für Einsatzfahrzeuge

Wer Einsatzfahrzeugen durch Ausweichen oder Stehenbleiben Platz schafft, muss blinken: Nur so weiss der Einsatzfahrer, dass man ihn gesehen hat und die Bahn frei macht.

Der Pannenblinker

Die Warnblinkanlage ist zum Warnen da: Am parkierten Auto nur, wenn es aus zwingendem (!) Grund vorschriftswidrig steht. Am fahrenden Auto dient sie dazu, um vor unvermittelten Hindernissen (etwa Unfall oder Stauende - nicht nur auf der Autobahn) zu warnen. Absichtliches falsches Parkieren ist kein Grund. Bei Verkehrsstockungen bitte nur warnblinken, wenns Sinn macht: Wer zu früh warnblinkt, löst eine Kettenreaktion und dadurch dann erst oft eine stärkere Verzögerung des Verkehrsflusses aus. An sich nicht erlaubt, aber meist toleriert sind ein bis zwei Warnblink-Impulse als «Sorry!» oder «Dankeschön!».

Die Blinksprache der LKW

Laster kommunizieren, indem sie blinken und lichthupen - nicht regelgerecht, aber toleriert. Lange Lichthupe: Man lässt einscheren oder signalisiert: «Du bist vorbei und kannst wieder rein.» Rechts-links-rechts-Blinken ist das «Dankeschön!» des anderen. Unter PW-Fahrern übernehmen das ein, zwei verbotene, aber freundliche Warnblink-Impulse. Auch PW-Fahrer bekommen Signale von Lastwagen: Blinkt der Laster kurz rechts, kanns heissen: «Frei, kannst überholen.» Blinker links: «Bitte nicht überholen!» Achtung: Nie darauf verlassen, vielleicht will der Laster einfach nur abbiegen.

Lesen Sie auch: Analyse: Schulden und Inflation

Kann man zu viel blinken?

Kaum - aber wer vor Spurwechsel blinkt, obwohl er vor dem Manöver eh erst noch andere passieren lassen will, verunsichert: Erst blinken, ehe man wirklich wechselt. Wer mit Dauer-Linksblinker überholt, hat das Blink-Prinzip nicht ganz verstanden. Und: Linksblinken als Lass-mich-vorbei-Signal ist nicht erlaubt! Aber im Zweifelsfall: Lieber einmal mehr als einmal zu wenig blinken.

Verhalten an Bahnschranken

Gemäss Art. 93 Abs. 2 der Signalisationsverordnung (SSV) haben eine geschlossenen oder sich schliessende Schranke, Halbschranken oder Bedarfsschranken, rotes Blinklicht, rotes Licht sowie akustische Signale genau eine Botschaft: «Halt». Das bedeutet, dass du erst losfahren darfst, wenn rote Blinklicht ausgegangen ist. Sogar wenn die Schranke, wie geschildert, schon vollständig heraufgefahren ist, musst du warten, bis das rote Blinklicht ausgeht. Auch im umgekehrten Fall - wenn das rote Blinklicht schon leuchtet, aber die Schranke noch vollständig oben ist - solltest du den Bahnübergang keinesfalls überqueren.

Von dieser Regelung ausgenommen ist interessanterweise die Situation, in der die Schranke noch nicht ganz hochgefahren, das rote Blinklicht jedoch schon erloschen ist. In diesem Fall darfst du ungestraft weiterfahren. Missachtest du diese Regeln, droht dir eine Busse von 250 Franken. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, die paar Sekunden zu warten.

Verhalten bei Gelbphasen an Ampeln

Wenn eine Ampel von Grün auf Gelb wechselt und du noch ohne Vollbremsung anhalten kannst, darfst du nicht aufs Gas steigen, sondern musst anhalten. Gemäss Art. 68 Abs. 4 SSV bedeutet gelbes, wenn es auf grünes Licht folgt, nämlich «Halt» für alle Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können. Geben Sie noch zusätzlich Gas, damit es über die Verzweigung reicht, so verstossen Sie gegen diese Bestimmung und begehen damit eine Verletzung von Art. 90 Ziff. 1 des Strassenverkehrsgesetzes. Zusätzlich könnte dann noch die Geschwindigkeit überschritten worden sein!

Lieber einmal mehr anhalten und Tempo rausnehmen.

Dauer der Orangephase

Es ist interessant, dass die Dauer der Orangephase an verschiedenen Lichtsignalanlagen unterschiedlich sein kann. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder weniger muss die Orangephase drei Sekunden betragen. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h sind es vier Sekunden, bei 70 km/h und mehr fünf Sekunden. Für Fussgänger muss die Orangephase mindestens zwei und höchstens acht Sekunden lang sein.

Sie muss zudem so lange dauern, dass Fussgänger bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Metern pro Sekunde noch zwei Drittel der Strasse überqueren können. Zusammen mit der vorgeschriebenen Grünphase von mindestens vier Sekunden müssen Fussgänger also mindestens sechs Sekunden Zeit haben, um sicher die Strasse zu überqueren.

Bedarfsampeln

An manchen Fussgängerüberwegen gibt es Taster, die der Ampelanlage signalisieren, dass jemand die Strasse überqueren möchte. Diese sogenannten «Bedarfsampeln» melden den Bedarf, wenn ein Fussgänger die Strasse überqueren will. Das Signal wird dann in den Schaltzyklus der Ampelanlage integriert und bei der nächsten Gelegenheit für die Fussgänger auf Grün geschaltet. Es gibt jedoch auch Ampeln, bei denen die Rot- und Grünphasen automatisch gesteuert werden, sodass hier kein Taster nötig ist.

tags: #blinkende #ampel #verhalten