Wie wird man Psychotherapeut – Voraussetzungen und Ausbildung in der Schweiz

Der Psychotherapeut bekleidet einen Beruf von herausragender Bedeutung, da er Menschen dabei hilft, psychische Probleme zu bewältigen und ein erfülltes Leben zu führen.

Die Rolle des Psychotherapeuten

Psychotherapeuten sind Experten für psychische Gesundheit und emotionales Wohlbefinden. Sie helfen Menschen dabei, psychische Störungen, Traumata, Stress und andere psychische Probleme zu bewältigen. In einer Gesellschaft, in der das Stresslevel kontinuierlich steigt und psychische Erkrankungen zunehmen, ist die Rolle von Psychotherapeuten relevanter denn je. Der Beruf erfordert eine tiefes Einfühlungs- und Empathievermögen.

Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut - Wo ist der Unterschied?

Es gibt oft Verwirrung über die Unterschiede zwischen diesen Berufen. Ein Psychiater ist ein Arzt, der Medikamente verschreiben kann und medizinische Behandlungen für psychische Erkrankungen durchführt. Als Psychologe hingegen hat man einen akademischen Abschluss in Psychologie und kann eine Therapie anbieten, aber normalerweise keine Medikamente verschreiben.

Voraussetzungen und Ausbildung

Der Weg zum Psychotherapeuten ist im Psychologieberufegesetz von 2013 und den Richtlinien der Berufsverbände festgelegt. Zunächst muss ein Psychologie-Studium erfolgen abgeschlossen werden. Um die Weiterbildung Psychotherapie beginnen zu können, muss man einen Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie vorweisen. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass man an seiner Hochschule die Fächer Psychologie und Psychopathologie belegt und erfolgreich abgeschlossen hat. Alternativ kann man auch nach dem Medizinstudium und einem abgeschlossenen Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen werden.

Die vier- bis sechsjährige Weiterbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten bedingt einen vorgängigen Abschluss (Bachelor und Master) in Psychologie an einer Schweizer Hochschule sowie genügend Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie. Antragsteller*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen die Zulassungsbedingungen der Weiterbildungsinstitution erfüllen, deren Methode sie erlernen möchten. Die Institution muss auch überprüfen, ob genügend studienbegleitende klinische Praxis und Psychopathologie absolviert wurde. In der Regel erfolgt dann eine Einladung zum Aufnahmeverfahren, bei dem auch die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers überprüft wird. Die Institution entscheidet über Annahme oder Ablehnung eines Antrags. Nach Beendigung und erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält die Absolventin oder der Absolvent den Titel «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut».

Lesen Sie auch: Unterstützung für depressive Partner

Die Weiterbildung selbst umfasst verschiedene integrale Elemente, darunter Theorie, Selbstreflexion, Praxis und Supervision. Die Weiterbildung in Psychotherapie umfasst in der Regel vier integrale Elemente, die im Rahmen einer anerkannten Psychotherapiemethode aufeinander abgestimmt sein müssen: Theorie, Selbsterfahrung, Praxis und Supervision. Der Gesamt-Umfang beträgt 90 ECTS, was - ohne die klinische Tätigkeit - einem zeitlichen Aufwand von 2’250 - 2’700 Stunden entspricht.

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten umfasst diverse Inhalte. Darunter befinden sich etwa Modelle von psychischen Funktionsweisen, Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen, sowie psychotherapeutische Veränderungsprozesse.

Kosten und Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten dauert zwischen vier und sechs Jahren und erfolgt berufsbegleitend. Empfohlen wird dabei ein Anstellungsgrad von 70 bis 80 Prozent. Der Antritt der Ausbildung erfolgt in Form einer Stelle als klinischer Assistenzpsychologe. Bei der Ausbildung zum Psychotherapeuten handelt es sich um ein Studium bzw. eine Weiterbildung, weshalb man während dieser Zeit keinen Lohn erhält. Vielmehr muss man mit Kosten rechnen, die sich je nach Hochschule zwischen 40’000 und 100’000 Schweizer Franken bewegen. Absolviert man das Studium berufsbegleitend, erhält man den normalen Lohn in seinem Beruf, meist als klinischer Assistenzpsychologe, weiter.

Erforderliche Eigenschaften

Um erfolgreich als Psychotherapeut arbeiten zu können, sollten Interessenten bestimmte Eigenschaften mitbringen. Dazu gehören Empathie und Mitgefühl für Menschen in emotionalen Notlagen, eine gute Kommunikationsfähigkeit, sowie Geduld, Ausdauer und die Bereitschaft zur Selbstreflexion. Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit sensiblen Informationen runden das Profil ab.

Tätigkeiten und Aufgaben

Die Hauptaufgabe eines Psychotherapeuten ist die Therapie und Betreuung von Patienten mit psychischen Problemen. Dies kann Einzel- oder Gruppentherapie, Paartherapie, oder Familientherapie umfassen. Psychotherapeuten behandeln beispielsweise Menschen mit Depressionen, Traumafolgestörungen oder Suchterkrankungen. Zum Einsatz kommen dabei in den Sitzungen etwa systemische, kognitiv-behaviorale oder tiefenpsychologische Methoden.

Lesen Sie auch: Selbsttest Psychische Erkrankung

Psychotherapeutinnen befassen sich vorwiegend mit individuellen psychischen Problemen von Menschen. Dazu zählen alleine nicht mehr zu bewältigende Schwierigkeiten in der Partnerschaft, mit der eigenen Persönlichkeit und Befindlichkeit oder im Arbeitsleben. Sie behandeln Depressionen, Traumafolgestörungen, Sucht- und Zwangskrankheiten, psychosomatische Erkrankungen, Antriebslosigkeit, Persönlichkeits-, Angst-, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie psychotische Störungen. Je nach Problemstellung haben Psychotherapeuten mit Einzelpersonen jeden Alters, Paaren, Familien, Gruppen oder Organisationen zu tun. Die Vielfalt der psychotherapeutischen Methoden, die sie anwenden, ist gross: Sie arbeiten unter anderem mit systemischen, kognitiv-behavioralen und körperpsychotherapeutischen oder tiefenpsychologischen Methoden.

Arbeitsbereiche und Anstellungsmöglichkeiten

Psychotherapeuten haben verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten. Prinzipiell kommt eine eigene Praxis oder aber eine Anstellung in einer psychosozialen Institution in Frage. Mögliche Arbeitsorte sind beispielsweise Privatpraxen, Kliniken, Schulen und Universitäten. Einige Psychotherapeuten arbeiten in Vollzeit, während andere in Teilzeit oder freiberuflich tätig sind. In der Regel beschränken sich die Arbeitszeiten auf Tagdienste an gewöhnlichen Arbeitstagen.

Lohn eines Psychotherapeuten

Gemäss Schweizer Lohnbuch 2025 beträgt der durchschnittliche Lohn als Psychotherapeut in der Schweiz 7’657 Schweizer Franken pro Monat. Das entspricht 99’541 Franken im Jahr.

Spezialisierung und Weiterbildung

Als Psychotherapeut stehen verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und Spezialisierung offen. Nach dem Abschluss kann man sich in verschiedenen Therapierichtungen spezialisieren, wie zum Beispiel Verhaltenstherapie, Körperpsychotherapie oder systemischer Therapie. Somit kann man sich auf spezifische Problembereiche konzentrieren und seinen Patienten eine bessere Behandlung und Betreuung zukommen lassen.

Berufsaussichten

Die Berufsaussichten für Psychotherapeuten sind in der Regel positiv, da die Nachfrage nach psychischer Gesundheitsversorgung kontinuierlich steigt. Es gibt auch Möglichkeiten, in Forschung, Lehre oder Supervision zu arbeiten. Passende Jobs in der Therapie gibt es bei Medi-Karriere.

Lesen Sie auch: Freundin mit Depressionen helfen

Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

Über die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und Weiterbildungstitel befindet die Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Berufsausübungsbewilligung

Für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ist die Berufsausübungsbewilligung des Kantons erforderlich, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird. Selbstständig tätige Psychotherapeut:innen bilden eine wichtige Interessengruppe innerhalb unseres Verbandes. Der ZüPP gibt seinen Mitgliedern Auskunft zu den erforderlichen Bewilligungen im Kanton Zürich.

Selbstständige Psychotherapeut:innen benötigen eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, da sie den Beruf der psychologischen Psychotherapie fachlich eigenverantwortlich gegen Entgelt ausüben. Eine Berufsausübungsbewilligung ist auch erforderlich, wenn sie zwar im Namen und auf Rechnung einer anderen Person (z.B. einer Einzelunternehmung oder einer GmbH), jedoch fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten. Die Berufsausübungsbewilligung wurde früher Praxisbewilligung genannt.

Eine eidgenössich anerkannte Weiterbildug ist Psychotherapie ist die Voraussetzung für den Erhalt einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung (PsyG, Art.

Neuregelung in der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022

Ab dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen, welche die eidgenössischen Anforderungen erfüllen und eine kantonale Zulassung haben, auf Grundlage einer vorherigen ärztlichen Anordnung ihre Tätigkeit selbständig ausüben und ihre Leistungen über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen.

Die Anforderungen für den eidgenössischen Psychotherapie-Weiterbildungstitel bleiben unverändert, wobei es neu für die Zulassung zur selbständigen Abrechnung über die Grundversicherung ein zusätzliches, drittes Jahr klinische Praxis in einer Weiterbildungsstätte braucht, wie sie auch für den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie bestimmt sind - das heisst für die Psychotherapie mit Erwachsenen in einer Weiterbildungsstätte der Kategorien A, B oder C (neu seit Dez. 2022), für die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen in einer der Kategorien A, B oder C (siehe SIWF-Register der zertifizierten Weiterbildungsstätten).

Für psychologische Psychotherapeut:innen, die vor dem 1. Juli 2022 bereits die eidgenössische Anerkennung hatten und psychotherapeutisch arbeiten, gelten Übergangsbestimmungen: Sie müssen per 1.7.2022 drei Jahre psychotherapeutische Praxis mit Supervision nachweisen; die Anforderungen der Weiterbildungsstätte entfallen.

Jede:r Psychotherapeut:in, welche:r zur Grundversicherung zugelassen werden möchte und selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten wird, muss ein Gesuch beim Kanton eingeben. Dieses Gesuch muss zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung (auch Praxisbewilligung genannt) gestellt werden. Für Organisationen der psychologischen Psychotherapie gibt es ein separates Gesuchsformular. Der ZüPP hat zum Ausfüllen des Fomulars eine Anleitung erstellt (siehe unten).

Das Gesuch darf gemäss den Angaben des Kantons Zürich maximal 3 Monate vor der geplanten Tätigkeitsaufnahme eingegeben werden. Die Bearbeitungsfrist liegt bei 8 Wochen. Rechtzeitig eingereichte Zulassungsgesuche werden zudem ungeachtet der Verzögerungen per angegebenem Beginn der Tätigkeit verfügt und ermöglichen damit eine Abrechnung der Tätigkeit zulasten der OKP ab diesem Datum (vorausgesetzt der Antrag zur OKP-Zulassung wird nicht abgelehnt).

Für die Abrechnung mit der OKP benötigen Psychotherapeut:innen eine ZSR-Nummer, die bei der SASIS AG beantragt wird. Für die Zuteilung einer ZSR-Nummer wird auch eine Bestätigung der selbstständigen Tätigkeit mit einer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sowie die GLN-Nummer benötigt.

Die ZSR-Nummern werden jenem Kanton zugeordnet, in welchem Leistungen erbracht werden. Die Global Location Number (GLN) kann bei RefData abgefragt und beantragt werden. Sie ist auch im Psychologieberuferegister verfügbar. Eine bereits erteilte UID kann beim Bundesamt für Statistik abgefragt werden. Wer noch keine UID besitzt, wird diese mit der Bestätigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch eine Ausgleichskasse oder beim Eintrag als Einzelunternehmen ins Handelsregister erhalten.

Anordnungsbefugnis

Anordnungsbefugt sind Ärzt:innen mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärzt:innen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin.

Handelt es sich um Leistungen zur Krisenintervention oder um Kurztherapien für Patient:innen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation, darf psychologische Psychotherapie von Ärzt:innen aller Fachrichtungen mit einer Beschränkung auf zehn Sitzungen angeordnet werden.

Die Anzahl Sitzungen in der Anordnung ist auf 15 Sitzungen limitiert. Nach einem Informationsaustausch mit der anordnenden ärztlichen Fachperson sind weitere 15 Sitzungen möglich. Danach wird eine Kostengutsprache des Versicherers notwendig.

Vor der 30. Sitzung informiert der/die psychologische Psychotherapeut:in oder der/die Patient:in den/die erst anordnende Ärzt:in, falls eine Fortsetzung der Behandlung als notwendig erachtet wird.

Um eine Fortführung der Behandlung zu beantragen, ist auf Basis des Berichts des/der psychologischen Psychotherapeut:in eine Beurteilung eines/einer Fachärzt:in für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig (die auch aufgrund eines reinen Aktenstudiums erfolgen kann), die dann dem Antrag des/der erstanordnenden Ärzt:in zuhanden des/der Vertrauensärzt:in der Krankenkasse beigelegt werden muss.

Der/Die Vertrauensärzt:in überprüft den Antrag und stellt der Versicherung einen eigenen Antrag, ob und für welche Dauer die Psychotherapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann. Für Psychotherapien, die durch Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder mit einem interdisziplinären Schwerpunkttitel Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM angeordnet wurden, ist keine zusätzliche Fallbeurteilung notwendig (vgl.

Tarife und Abrechnung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den provisorischen Tarif für psychologische Psychotherapie auf 2.58 Franken pro Minute festgelegt (154.80 Franken für 60 Minuten). Mit dem Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich gilt auch die neue Tarifstruktur in der Version vom 7. Juni 2022. Der provisorische Tarif gilt unpräjudiziell bis zum Vorliegen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Tarifvertrags oder bis zur Festsetzung von Tarifen, falls die Vertragsverhandlungen scheitern. Relevant ist neben dem Tarif insbesondere die neue Tarifstruktur, da damit alle Leistungen abgerechnet werden können, auch solche in Abwesenheit.

Für Versicherte von HSK (Helsana, KPT und Sanitas) kann die Rechnungsstellung ab dem 1. Juli gemäss Tier payant erfolgen, d.h. mit Rechnungsstellung an die Krankenkassen. Wir rechnen damit, dass dies seitens der FSP mit den anderen Versicherern auch bald geklärt sein wird. Das Anordnungsformular wird mit der Rechnung der Krankenkasse eingereicht.

Auch der ZüPP empfiehlt den Beitritt zum HSK-Tarifvertrag, da eine möglichst grosse Unterstützung durch viele Mitglieder der gefundenen Tariflösung noch mehr Gewicht verleiht. Ausserdem garantiert er, dass Leistungen von Personen in Weiterbildung mit den angeschlossenen Krankenkassen abgerechnet werden können. Der Beitritt ist für ZüPP- und FSP-Mitglieder kostenlos. Auch Psychologische Organisationen können dem Tarifvertrag beitreten, wobei für diese eine kleine jährliche Gebühr anfallen wird.

Für die Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen stehen verschiedene Software-Lösungen zur Verfügung. Gemäss dem Tarifvertrag mit HSK (Helsana, KPT und Sanitas) können zugelassene Psychotherapeut:innen, Organisationen der psychologischen Psychotherapie sowie Spitalambulatorien die Leistungen von Psycholog:innen, welche nachweislich klinische Erfahrung im Rahmen ihrer psychotherapeutischen Weiterbildung erwerben, mit einem Abzug von 10% verrechnen. Dafür ist der Beitritt zum HSK-Tarifvertrag notwendig. Die FSP führte zudem anfangs 2023 eine Umfrage bei den Santésuisse-Krankenkassen durch, welche teilweise eine Vergütung dieser Leistungen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zusicherten, jedoch unter Vorbehalt des hängigen Gerichtsverfahrens, welches die Santésuisse verursachte. Auch die CSS-Versicherung führt auf ihrer Webseite eine entsprechende Kostenübernahme mit Vorbehalt auf.

Beschäftigung von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung

Die Beschäftigung von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung ist im Kanton Zürich bei fachlich verantwortlichen Psychotherapeut:innen in eigener Praxis, in Organisationen der Psychologischen Psychotherapie oder in Kliniken möglich (§ 8 PPsyV). Es steht Psychotherapeut:innen frei, sich zu Organisationen zusammenzuschliessen oder selbstständig auf eigene Rechnung tätig zu sein. Im Unterschied zu den Ausführungen des BAG („Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des KVG zu Leistungserbringern") verlangt der Kanton Zürich für Organisationen der Psychologischen Psychotherapie dabei jedoch keine Rechtsform als juristische Person.

Die Beschäftigung von Psycholog:innen in Weiterbildung erfordert im Kanton Zürich weiterhin eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung (Gesuchsformular unselbstständige Psychotherapie). Gemäss der FSP müssen Psychotherapeut:innen, die Personen in Weiterbildung beschäftigen, über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in psychologischer Psychotherapie (mindestens 50%-Pensum) nach eigenem Psychotherapiefachtitel verfügen. Die Kriterien zur Voraussetzung für die Anstellung von Personen in Weiterbildung wurden von den drei Psyverbänden ASP, FSP und SBAP gemeinsam erstellt. Sie gelten für ihre Mitglieder verbindlich und sind jederzeit durch die Krankenkassen überprüfbar. Als Personen in Weiterbildung gelten alle Personen, die eine akkreditierte Weiterbildung zur Psychotherapie absolvieren oder wenn sie bereits eidg. anerkannte Psychotherapeut:innen sind, das dritte klinische Jahr gemäss Art.

Zusatzversicherungen

Bezüglich der Situation bei den Zusatzversicherungen verweisen wir auf die Informationen der FSP. Es gibt inzwischen Zusatzversicherungen, die keine Leistungen mehr übernehmen und auf einer OKP-Abrechnung mittels Anordnung bestehen. Patient:innen sollten vor der Behandlung - auch bei Fortsetzung einer Behandlung - sich von der Zusatzversicherung schriftlich bestätigen lassen, dass diese die Kosten weiterhin übernehmen werden. Die Situation scheint auch bei vielen Zusatzversicherungen noch unklar zu sein. Falls die Zusatzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen die Patient:innen die Kosten selbst tragen. Falls die Zusatzversicherung unrechtmässig die Leistung verweigert, kann eine Beschwerde bei der Ombudsstelle der Krankenversicherung erhoben werden.

Psychotherapeut:innen sind auf jeden Fall verpflichtet, Patient:innen darauf aufmerksam zu machen, dass die Therapie auch von der Grundversicherung finanziert werden kann, sofern eine ärztliche Anordnung besteht. Dies gilt auch für bestehende Patient:innen.

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung, IV, bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder der Behandlung von Geburtsgebrechen dient. Das Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV, hat dazu mit den Verbänden FSP, ASP und SBAP einen Vertrag ausgehandelt, welcher die Kostenübernahme regelt.

Psychologieberuferegister

Alle psychologischen Psychotherapeut:innen sind im Psychologieberuferegister, PsyReg, des BAG mit persönlichen und beruflichen Angaben gelistet. Für Mitglieder ist dieser Service gratis.

ZüPP-Psyfinder

Der ZüPP gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich kostenlos im ZüPP-Psyfinder zu registrieren. Dieser ermöglicht es Personen, die psychologische Beratung oder eine:n Psychotherapeut:in suchen, einfach und schnell eine qualifizierte Fachperson im Kanton Zürich zu finden. Die Anleitung zur Registration gibt es im Mitgliederbereich.

tags: #Wie #wird #man #Psychotherapeut #Voraussetzungen