Der Psychotherapeut bekleidet einen Beruf von herausragender Bedeutung, da er Menschen dabei hilft, psychische Probleme zu bewältigen und ein erfülltes Leben zu führen. In einer Gesellschaft, in der das Stresslevel kontinuierlich steigt und psychische Erkrankungen zunehmen, ist die Rolle von Psychotherapeuten relevanter denn je. Psychotherapeuten sind Experten für psychische Gesundheit und emotionales Wohlbefinden. Sie helfen Menschen dabei, psychische Störungen, Traumata, Stress und andere psychische Probleme zu bewältigen. Der Beruf erfordert eine tiefes Einfühlungs- und Empathievermögen.
Es gibt oft Verwirrung über die Unterschiede zwischen diesen Berufen. Ein Psychiater ist ein Arzt, der Medikamente verschreiben kann und medizinische Behandlungen für psychische Erkrankungen durchführt. Als Psychologe hingegen hat man einen akademischen Abschluss in Psychologie und kann eine Therapie anbieten, aber normalerweise keine Medikamente verschreiben.
Wer kann Psychotherapeut/in werden?
Der Weg zum Psychotherapeuten ist im Psychologieberufegesetz von 2013 und den Richtlinien der Berufsverbände festgelegt.
Voraussetzung für eine Weiterbildung in Psychotherapie ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Bachelor und Master) an einer Schweizer Hochschule. Zunächst muss ein Psychologie-Studium erfolgen abgeschlossen werden. Um die Weiterbildung Psychotherapie beginnen zu können, muss man einen Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie vorweisen. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass man an seiner Hochschule die Fächer Psychologie und Psychopathologie belegt und erfolgreich abgeschlossen hat. Bewerber*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen zudem vor Beginn ihrer Weiterbildung ein ausreichendes Mass an Wissen der klinischen Psychologie und Psychopathologie vorweisen. Alternativ kann man auch nach dem Medizinstudium und einem abgeschlossenen Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen werden.
Antragsteller*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen die Zulassungsbedingungen der Weiterbildungsinstitution erfüllen, deren Methode sie erlernen möchten. Die Institution muss auch überprüfen, ob genügend studienbegleitende klinische Praxis und Psychopathologie absolviert wurde. In der Regel erfolgt dann eine Einladung zum Aufnahmeverfahren, bei dem auch die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers überprüft wird. Die Institution entscheidet über Annahme oder Ablehnung eines Antrags.
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Die Ausbildung zum Psychotherapeuten
Die Ausbildung zum Psychotherapeut dauert zwischen vier und sechs Jahren und erfolgt berufsbegleitend. Die vier- bis sechsjährige Psychotherapie-Studium führt nach erfolgreichem Abschluss zum eidgenössischen Weiterbildungstitel, der zur Ausübung des Berufes berechtigt. Empfohlen wird dabei ein Anstellungsgrad von 70 bis 80 Prozent. Der Antritt der Ausbildung erfolgt in Form einer Stelle als klinischer Assistenzpsychologe.
Die Weiterbildung selbst umfasst verschiedene integrale Elemente, darunter Theorie, Selbstreflexion, Praxis und Supervision. Die Weiterbildung in Psychotherapie umfasst in der Regel vier integrale Elemente, die im Rahmen einer anerkannten Psychotherapiemethode aufeinander abgestimmt sein müssen: Theorie, Selbsterfahrung, Praxis und Supervision. Der Gesamt-Umfang beträgt 90 ECTS, was - ohne die klinische Tätigkeit - einem zeitlichen Aufwand von 2’250 - 2’700 Stunden entspricht.
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten umfasst diverse Inhalte. Darunter befinden sich etwa Modelle von psychischen Funktionsweisen, Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen, sowie psychotherapeutische Veränderungsprozesse.
Kosten und Lohn während der Ausbildung
Bei der Ausbildung zum Psychotherapeuten handelt es sich um ein Studium bzw. eine Weiterbildung, weshalb man während dieser Zeit keinen Lohn erhält. Vielmehr muss man mit Kosten rechnen, die sich je nach Hochschule zwischen 40’000 und 100’000 Schweizer Franken bewegen. Absolviert man das Studium berufsbegleitend, erhält man den normalen Lohn in seinem Beruf, meist als klinischer Assistenzpsychologe, weiter.
Eigenschaften und Fähigkeiten
Um erfolgreich als Psychotherapeut arbeiten zu können, sollten Interessenten bestimmte Eigenschaften mitbringen. Dazu gehören Empathie und Mitgefühl für Menschen in emotionalen Notlagen, eine gute Kommunikationsfähigkeit, sowie Geduld, Ausdauer und die Bereitschaft zur Selbstreflexion. Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit sensiblen Informationen runden das Profil ab.
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Psychotherapeuten müssen stets in der Lage sein, den therapeutischen Prozess sowie ihre eigene Rolle zu kontrollieren, Fortschritte sowie Rückschritte zu beurteilen und die Therapie darauf abzustimmen. Zusammen mit den Patientinnen reflektieren sie im Gespräch die in der Therapie erlebten Gefühle, Gedanken und Erfahrungen. Ihr Ziel ist es, Stabilität oder mindestens Linderung herbeizuführen. Sie üben ihren Beruf gewissenhaft aus und kennen die Grenzen ihrer Kompetenzen.
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Hauptaufgabe eines Psychotherapeuten ist die Therapie und Betreuung von Patienten mit psychischen Problemen. Dies kann Einzel- oder Gruppentherapie, Paartherapie, oder Familientherapie umfassen. Psychotherapeuten behandeln beispielsweise Menschen mit Depressionen, Traumafolgestörungen oder Suchterkrankungen. Zum Einsatz kommen dabei in den Sitzungen etwa systemische, kognitiv-behaviorale oder tiefenpsychologische Methoden.
Psychotherapeutinnen befassen sich vorwiegend mit individuellen psychischen Problemen von Menschen. Dazu zählen alleine nicht mehr zu bewältigende Schwierigkeiten in der Partnerschaft, mit der eigenen Persönlichkeit und Befindlichkeit oder im Arbeitsleben. Sie behandeln Depressionen, Traumafolgestörungen, Sucht- und Zwangskrankheiten, psychosomatische Erkrankungen, Antriebslosigkeit, Persönlichkeits-, Angst-, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie psychotische Störungen. Je nach Problemstellung haben Psychotherapeuten mit Einzelpersonen jeden Alters, Paaren, Familien, Gruppen oder Organisationen zu tun.
Zu Beginn jeder Behandlung erfragen Psychotherapeutinnen die persönlichen Lebensumstände und Probleme der Patienten und definieren die Therapie und deren Ziele. In den ersten Sitzungen bauen Therapeutinnen und Klienten ein Vertrauensverhältnis auf, ohne das keine wirksame Behandlung möglich ist. Während des ganzen Behandlungsprozesses muss diese therapeutische Beziehung immer wieder reflektiert werden. Die Berufsleute wahren die Rechte der Klientinnen und unterstehen der Schweigepflicht.
Beschäftigungsmöglichkeiten und Lohn
Psychotherapeuten haben verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten. Prinzipiell kommt eine eigene Praxis oder aber eine Anstellung in einer psychosozialen Institution in Frage. Mögliche Arbeitsorte sind beispielsweise Privatpraxen, Kliniken, Schulen und Universitäten. Einige Psychotherapeuten arbeiten in Vollzeit, während andere in Teilzeit oder freiberuflich tätig sind. In der Regel beschränken sich die Arbeitszeiten auf Tagdienste an gewöhnlichen Arbeitstagen.
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Gemäss Schweizer Lohnbuch 2025 beträgt der durchschnittliche Lohn als Psychotherapeut in der Schweiz 7’657 Schweizer Franken pro Monat. Das entspricht 99’541 Franken im Jahr.
Weiterbildung und Spezialisierung
Als Psychotherapeut stehen verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und Spezialisierung offen. Nach dem Abschluss kann man sich in verschiedenen Therapierichtungen spezialisieren, wie zum Beispiel Verhaltenstherapie, Körperpsychotherapie oder systemischer Therapie. Somit kann man sich auf spezifische Problembereiche konzentrieren und seinen Patienten eine bessere Behandlung und Betreuung zukommen lassen.
Nach Beendigung und erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält die Absolventin oder der Absolvent den Titel «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut». Für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ist die Berufsausübungsbewilligung des Kantons erforderlich, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird.
Die therapeutischen Methoden und Weiterbildungsangebote sind vielfältig. Die Berufsverbände ASP, FSP, SBAP oder das Bundesamt für Gesundheit BAG informieren über die eidg.
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten für Psychotherapeuten sind in der Regel positiv, da die Nachfrage nach psychischer Gesundheitsversorgung kontinuierlich steigt. Es gibt auch Möglichkeiten, in Forschung, Lehre oder Supervision zu arbeiten. Passende Jobs in der Therapie gibt es bei Medi-Karriere. Psychotherapeut:innen in Weiterbildung können in Einzelpraxen und psychologischen Organisationen angestellt werden.
Beschäftigung von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung im Kanton Zürich
Gemäss den Berufsverbänden FSP, SBAP und ASP müssen weiterbildende psychologische Psychotherapeut:innen eine dreijährige berufliche Praxis (zu mind. 50 Prozent) seit Titelerlangung vorweisen können. Die FSP führte anfangs 2023 eine Umfrage bei den Santésuisse-Krankenkassen durch, welche teilweise eine Vergütung dieser Leistungen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zusicherten, jedoch unter Vorbehalt des hängigen Gerichtsverfahrens, welches die Santésuisse verursachte.
Offensichtlich stellen sich verschiedene Santésuisse-Krankenkassen auf den Standpunkt, dass sie nur Leistungen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (unter Vorbehalt) übernehmen, wenn diese in einer Organisation der Psychologischen Psychotherapie beschäftigt sind. Sollen diese Leistungen abgerechnet werden, muss deshalb eine Organisation der Psychologischen Psychotherapie gegründet und eine entsprechende OKP-Zulassung für die Organisation bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich beantragt werden.
Die Tarifvereinbarung, die die FSP mit der HSK abgeschlossen hatte, ist Ende 2024 ausgelaufen. Die HSK war nicht bereit, den Vertrag zu verlängern. Psychotherapeut:innen, die der Vereinbarung beigetreten waren, rechnen seit dem 1.1.2025 auch für HSK-Versicherte nach den kantonalen, provisorischen Tarifen ab.
Die Beschäftigung von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung ist im Kanton Zürich bei fachlich verantwortlichen Psychotherapeut:innen in eigener Praxis, in Organisationen der Psychologischen Psychotherapie oder in Kliniken möglich (§ 8 PPsyV). Es steht Psychotherapeut:innen frei, sich zu Organisationen zusammenzuschliessen oder selbstständig auf eigene Rechnung tätig zu sein. Im Unterschied zu den Ausführungen des BAG („Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des KVG zu Leistungserbringern") verlangt der Kanton Zürich für Organisationen der Psychologischen Psychotherapie dabei jedoch keine Rechtsform als juristische Person.
a) Anstellung bei einem/einer fachlich verantwortlichen Psychotherapeut:in in eigener Praxis
Die Anstellung von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung erfordert im Kanton Zürich eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Die beschäftigte Person muss nach dem Hochschulabschluss in Psychologie über 150 Lektionen Theorie und 70 Sitzungen Selbsterfahrung im Rahmen eines Weiterbildungsganges besucht haben. Eine fachlich verantwortliche Person darf maximal 6 Personen beaufsichtigen, davon dürfen höchsten 4 Personen in Weiterbildung sein (§ 10 PPsyV). Die Abrechnung der Leistungen der Psychotherapeut:in in Weiterbildung mit der OKP erfolgt über die OKP-Zulassung der fachlich verantwortlichen Psychotherapeut:in, wobei die Leistungsübernahme nur mit dem HSK-Tarifvertrag zugesichert ist. Häufig wird die Rechtsform eines Einzelunternehmens gewählt, wobei aus Risikoabwägungen und allfälligen Rückforderungen seitens der Krankenkassen die Gründung einer Organisation als juristische Person (z.B.
b) Anstellung in einer Organisation der Psychologischen Psychotherapie
Psychotherapeut:innen in Weiterbildung können in einer Organisation der Psychologischen Psychotherapie beschäftigt werden. Für diese Beschäftigungsverhältnisse muss im Kanton Zürich eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung eingeholt werden. Die beschäftigte Person muss nach dem Hochschulabschluss in Psychologie über 150 Lektionen Theorie und 70 Sitzungen Selbsterfahrung im Rahmen eines Weiterbildungsganges besucht haben. Der Kanton Zürich verlangt für die OKP-Zulassung einer Organisation der Psychologischen Psychotherapie keine spezifische Rechtsform. Gemäss Auffassung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich steht es den Leistungserbringenden frei, ihre Rechtsform selbst festzulegen. Da es beim Antrag der ZSR-Nummer bei der SASIS ohne Rechtsform als juristische Person auch schon zu Problemen kam - und auch aus Risikoabwägungen und allfälligen Rückforderungen durch die Krankenkassen - ist es aus Sicht des ZüPP in der Regel sinnvoll, die Rechtsform einer juristischen Person zu wählen (z.B. GmbH, AG).
Wie die FSP kürzlich informierte, lehnt das Bundesamt für Gesundheit die Aufsichtsbeschwerde der Psy-Verbände zu Personen in Weiterbildung ab. Die Aufsichtsbehörde begründet die Ablehnung mit dem laufenden Gerichtsverfahren der Santésuisse vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun liegt es am Parlament und dem Bundesrat, die Initiative zu ergreifen. Die Vergütungspflicht von Leistungen, die von Personen in Weiterbildung erbracht werden und über ihre Aufsichtsperson abgerechnet werden, ist heute nicht ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben.
Weitere Informationen
Detailinformationen über Inhalt, Ablauf und Aufnahmebedingungen einer psychotherapeutischen Weiterbildung erteilt das ausgewählte Weiterbildungsinstitut.
Für die Zulassung zu eidg. Angebote z. B. Riedtlistr. Effingerstr. Schweiz. Konradstr. 1. Postgraduales Masterstudium Psychotherapie mit Ziel einer Anerkennung als PsychotherapeutIn in der Schweiz. 2. Seit 2012 eingerichteter MAS-Studiengang Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie mit Ziel einer Anerkennung als PsychotherapeutIn in Deutschland und Ausbildung überwiegend an deutschen Zentren. Dieser MAS-Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) geführt, und führt zur Deutschen Approbation sowie bei Erfüllung der Kriterien gleichzeitig zu einem MAS der Universität Bern. Achtung! 3. Der Zertifikatskurs „Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter“ (CAS PKJ unibe) wird 2020 erstmalig durchgeführt.
Die selbstständige Berufsausübung ist in allen Kantonen bewilligungspflichtig.
Psychotherapeuten arbeiten in der eigenen Praxis oder in psychosozialen Institutionen wie psychiatrischen Kliniken, Beratungsstellen, Spitälern, Heimen, sonderpädagogischen Einrichtungen oder in der Supervision.
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