Polizeikontrollen sind ein Bestandteil des Strassenverkehrs und dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Es ist wichtig zu wissen, wie man sich in einer solchen Situation verhält, um Missverständnisse zu vermeiden und seine Rechte zu wahren. Szenen wie folgende spielen sich immer wieder in deutschen Städten ab: Polizisten kontrollieren des Drogenhandels Verdächtige, nehmen einen Unfall auf oder führen eine Verkehrskontrolle durch. Innerhalb kürzester Zeit werden sie von aggressiven jungen Männern umringt, die die Beamten bedrohen und sie auffordern, zu verschwinden. Es geht um die Demonstration von Stärke, das staatliche Gewaltmonopol wird nicht akzeptiert.
Allgemeine Informationen zur Verkehrskontrolle
Bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland gibt es bestimmte Abläufe und Regeln, die sowohl für die Polizei als auch für die kontrollierten Personen gelten. Hier sind einige wichtige Punkte:
- Mitwirkungspflicht: Als Verkehrsteilnehmer unterliegt man bei einer solchen Kontrolle einer „Mitwirkungspflicht“.
 - Dokumente: Man muss Fahrzeugausweis und Fahrausweis vorweisen. Der Führerausweis ist ein Dokument, das über die Berechtigung Auskunft gibt, überhaupt ein Fahrzeug führen zu dürfen.
 - Identitätskarte: Die Identitätskarte muss in der Schweiz nicht mitgeführt werden. Kann die Identität nicht festgestellt werden, kann es sein, dass diese auf dem Posten festgestellt werden muss.
 
Fragen und Aussageverweigerungsrecht
Es gibt Fragen, die Sie bei einer Verkehrskontrolle nicht beantworten müssen. Hier eine Übersicht:
- Fangfrage: Oft wird von Polizist:innen eine harmlose Fangfrage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" Am besten ist, man antwortet auf diese Frage mit einem sachlichen Nein.
 - Recht zu Schweigen: Die Polizei muss jede:n Kontrollierte:n über sein Recht zu schweigen informieren muss. Wird das unterlassen, sind von der kontrollierten Person getätigte Aussagen bei einem eventuell folgenden Auftritt vor Gericht nicht oder nur eingeschränkt verwertbar.
 - Private Fragen: Auf rein informative Fragen wie "Wo kommen Sie denn her?" oder "Wohin des Weges?" muss niemand antworten - das ist nämlich Privatsache und geht die Beamt:innen nichts an. Besser ist es, den/die Beamt:in in einem solchen Fall höflich auf das Schweigerecht hinzuweisen.
 - Verkehrssicherheit: Meier fügt hinzu, dass die Polizei „sie zu Ihrem Verhalten bezüglich Verkehrssicherheit befragen darf - also zum Beispiel ob Sie Alkohol getrunken oder andere Substanzen konsumiert haben, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können.“ Grundsätzlich ist es so, dass man bei solchen Fragen jedoch ein Aussageverweigerungsrecht hat und dieses wahrnehmen kann.
 - Weitere Fragen: Auch Fragen zu Abfahrts- und Zielort, Hobbys, Arbeitgeber, etc. müssen nicht beantwortet werden.
 
Alkohol- und Drogentests
Bei Alkohol- und Drogentests gelten besondere Regeln:
- Alkoholkontrolle: Eine Alkoholkontrolle kann seit 2016 eigentlich immer gemacht werden. Widersetzen „empfiehlt sich nicht, denn Sie können nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft dazu gezwungen werden“, so Peter. Es braucht dazu auch kein Verdachtsmoment. Zudem sind die Alkoholmesskontrollen mittlerweile so genau, dass sie später auch noch vor Gericht verwendet werden kann.
 - Drogentest: Bei einem Drogentest gilt der Grundsatz des Anfangsverdachts. Man muss also einen fahrunfähigen Eindruck machen, damit die Beamten einen Drogentest machen dürfen. Auch der Geruch von Gras reicht dafür aus. Fällt der Test positiv aus, ist man verpflichtet, sich zur Absicherung im Spital Blut abnehmen zu lassen.
 
Durchsuchungen
Auch bei Durchsuchungen gibt es klare Richtlinien:
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- Körperliche Durchsuchung: Körperliche Durchsuchungen gehören üblicherweise nicht zu einer allgemeinen Personenkontrolle, können jedoch von der Polizei angeordnet werden. „Sie darf Sie oberflächlich abtasten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Sie deliktische Gegenstände in oder unter den Kleidern verstecken“, erklärt Peter-Martin Meier. Eine weitergehende körperliche Durchsuchung darf die Polizei aber nicht in der Öffentlichkeit durchführen. Dazu benötigt es einen geschlossenen Raum bzw. ein Fahrzeug, um zum Polizeiposten fahren zu können. Ausserdem sollten Frauen stets von Frauen durchsucht werden, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wie einführend im Artikel gezeigt, benötigt es auch dafür einen Anfangsverdacht, damit eine solche Durchsuchung gemacht werden darf, da sich dieser Eingriff nicht mehr mit der allgemeinen Verkehrssicherheit rechtfertigen lässt.
 - Fahrzeugdurchsuchung: Die Durchsuchung des Autos ist grundsätzlich ein Eingriff in die Privatsphäre und muss deswegen durch einen Verdacht begründet werden. Ein Suchen „ins Blaue hinaus“ ist nicht erlaubt. Bei allfälligen Unsicherheiten lohnt es sich also nach den Gründen und Verdachtsmomenten zu fragen und allfällige Voruntersuchungen wie einen Alkoholtest zu verlangen. Sofern die Durchsuchung gegen den Willen der betroffenen Person erfolgt, müssen die Beamten vorgängig eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft verlangen.
 - Zollbehörden: Davon zu unterscheiden sind Fahrzeugkontrollen im Grenzbereich. Um den Personen- und Warenverkehr überwachen zu können, dürfen die Zollbehörden ohne besondere Voraussetzungen risikobasierte Stichproben vornehmen und dabei gegebenenfalls das Fahrzeug durchsuchen.
 
Verhaltenstipps für die Verkehrskontrolle
Hier sind einige Tipps, wie Sie sich bei einer Verkehrskontrolle am besten verhalten:
- Freundlich bleiben: Prinzipiell gilt für Kontrollierte: lächeln und winken. Im übertragenen Sinne: freundlich und gelassen bleiben. Und kooperativ. Das macht dem/der Kontrollierten das Leben leichter - und auch dem/der Beamt:in.
 - Cool bleiben: Auch wer sich zu Unrecht kontrolliert oder eines Verstoßes bezichtigt fühlt, sollte cool bleiben.
 - Beschwerde: Fühlt man sich nicht respektvoll oder angemessen behandelt, ist es möglich eine Beschwerde einzureichen. Falls Sie Beschwerde einlegen wollen, sollten Sie sich die Namen der beteiligten Polizist:innen notieren. Zusätzlich benötigen Sie Ort, Datum, Uhrzeit und die Kontaktdaten von Zeugen.
 
Falsche Polizisten
In Deutschland mehren sich die Fälle von Kriminellen, die gefälschte Polizeikontrollen durchführen, um ahnungslose Autofahrer auszurauben. Die Masche ist perfide: Die Betrüger nutzen zivile Fahrzeuge und täuschen eine Verkehrskontrolle vor, um ihre Opfer zu überlisten. Besonders oft geraten dabei ausländische Autofahrer, insbesondere Ukrainer, ins Visier der Täter.
Wie man sich schützt
Um sich zu schützen, rät die Polizei, bei zivilen Polizeifahrzeugen besonders vorsichtig zu sein. Falls Autofahrer von einem zivilen Fahrzeug angehalten werden, sollten sie im Zweifel weiterfahren und nur an gut beleuchteten und belebten Orten anhalten, etwa an einer Raststätte oder Autobahntankstelle.Darüber hinaus sollten sich Autofahrer stets die Dienstausweise der Polizisten zeigen lassen. Echte Beamte haben keine Probleme damit, sich auszuweisen. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, über den Polizeinotruf 110 die Echtheit der Kontrolle bestätigen zu lassen.
Verkehrskontrollen im Grenzgebiet Schweiz-Deutschland
Das Bundesgericht befasste sich im Urteil 6B_1133/2021 vom 1. Februar 2023 mit SVG-Kontrollen im Grenzgebiet zwischen der Schweiz und Deutschland. Gemäss Art. 4 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 1. Juni 1961 würden im Bereich des Gebietsstaates, in dem die Bediensteten des Nachbarstaates berechtigt seien, die Grenzabfertigung vorzunehmen, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Nachbarstaates gelten, die sich auf die Grenzabfertigung beziehen würden.
Nach der bundesgerichtlichen Praxis dränge sich eine weite Auslegung des Begriffs „Rechtsvorschriften, die sich auf den Grenzübertritt beziehen“ auf. Es würden nicht nur die eigentlichen Zollbestimmungen, sondern auch Vorschriften nicht zollrechtlicher Bundeserlasse darunter fallen. Die Grenzbeamten müssten ihre Tätigkeit somit nicht auf rein zollrechtliche Belange beschränken. Zu ihrer Tätigkeit gehört namentlich die verkehrspolizeiliche Kontrolle von Fahrzeugen sowie Fahrzeugführern und -führerinnen, die in die Schweiz einfahren oder die Schweiz verlassen. Sie führen die verkehrspolizeilichen Kontrollen zusammen mit der Zollkontrolle von Fahrzeugen sowie ihren Ladungen und Insassen durch.
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Zusammenfassung des Urteils 6B_1133/2021
Schweizerische Grenzbeamte sind befugt, am auf dem Gebiet Deutschlands gelegenen, im Sinne des Rahmenabkommens vereinbarten Grenzposten die Fahrbefugnis von mit dem Fahrzeug einreisenden Personen zu kontrollieren; bei einem mutmasslichen Verstoss gegen die Vorschrift von Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG sind die schweizerischen Behörden für die Strafverfolgung zuständig.
Bussgelder im Ausland
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist und gebüsst wird, muss zum Teil mit saftigen Bussen rechnen. So kann zum Beispiel in Italien ab einem Promillewert von 1,5 ‰ das Auto zwangsversteigert werden. Verfehlungen im Ausland können auch in der Schweiz Folgen haben. Denn unser Gesetzgeber will vermeiden, dass ausländische Fahrverbote wirkungslos verpuffen.
Wichtige Hinweise
- Bussen bezahlen: Bussen von ausländischen Behörden sollten Sie unbedingt bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen, müssen Sie, sofern Sie in der Schweiz wohnen, mit gravierenden Massnahmen rechnen. Je nach Land kann es bei Ihrem nächsten Besuch zu Problemen kommen, wenn Sie von der Polizei oder an der Grenze kontrolliert werden. Möglicherweise wird Ihr Fahrzeug bis zur Bezahlung der Busse beschlagnahmt.
 - Echtheit prüfen: Wenn Sie an der Echtheit der Busse zweifeln, sollten Sie sich an die offizielle Adresse der betreffenden ausländischen Polizei wenden.
 - Rabatte nutzen: Tatsächlich gewähren einige europäische Länder einen Rabatt, wenn die Strafe sofort oder innerhalb einer kurzen Frist bezahlt wird.
 
Verkehrsregeln im Ausland
Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln Ihrer Reisedestination. Es versteht sich von selbst, dass man weder unter dem Einfluss von Alkohol noch von Betäubungsmitteln irgendwo Auto fahren sollte.
- Deutschland: Halten Sie auch in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit ein. Die Autobahnen sind nicht überall «offen». Ebenfalls werden in Deutschland oft Abstandsmessungen von Brücken aus vorgenommen.
 - London: In London gibt es eine «Low Emission Zone», die von gewissen Dieselfahrzeugen, insbesondere älteren Wohnmobilen, nur kostenpflichtig durchfahren werden darf.
 - Italien: Auch im Weinland Italien gilt: nicht in angetrunkenem Zustand Auto fahren. Die Konsequenzen sind um ein Vielfaches härter als in der Schweiz. Zu beachten sind zudem innerorts Strassen, auf denen nur Anwohnerinnen und Anwohner oder der ÖV fahren dürfen.
 - Österreich: Informieren Sie sich über die Autobahnmaut in Österreich. Diese kann im Internet digital gelöst werden. Fährt man ohne Vignette, wird zunächst eine Ersatzforderung von EUR 120 gestellt; bei Nichtbezahlung droht eine Busse von EUR 300 bis 3000.
 - Spanien: Achtung, wer in Spanien Sangria trinkt: Hier herrscht eine Promillegrenze von 0,5. Zudem können Autos ohne gesetzeskonforme Kindersitze beschlagnahmt werden.
 - Niederlande: Auch in den Niederlanden gilt es, sich an die Promillegrenze von 0,5 zu halten. Aufpassen müssen Autofahrende hier besonders an der Ampel: Es gibt in den Niederlanden nämlich keine Gelbphase.
 
Länderabkommen
- Frankreich: Die Schweiz und Frankreich haben ein Abkommen und leisten sich gegenseitige Vollstreckungshilfe bei Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz wie das Überschreiten der zulässigen Parkzeit oder der Höchstgeschwindigkeit: In diesen Fällen treiben Schweizer Behörden französische Bussen ein und umgekehrt.
 - Deutschland: Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Polizeivertrag, der die Gesetzgebung des Strassenverkehrs umfasst. Auf Ersuchen werden Daten über das Fahrzeug sowie zur Fahrzeughalterin bzw.
 - Niederlande: Wer Verkehrsbussen aus den Niederlanden ignoriert, muss mit Mahngebühren und einem Eintrag in die niederländische Fahndungsliste rechnen.
 
Fazit
Eine Verkehrskontrolle kann unangenehm sein, aber wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, können Sie die Situation souverän meistern. Bleiben Sie ruhig, kooperativ und freundlich, und achten Sie darauf, Ihre Rechte zu wahren.
| Situation | Empfohlenes Verhalten | 
|---|---|
| Allgemeine Verkehrskontrolle | Fahrzeug- und Führerschein vorzeigen, Fragen zur Verkehrssicherheit wahrheitsgemäss beantworten (aber Aussageverweigerungsrecht beachten) | 
| Fangfrage ("Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?") | Mit "Nein" antworten | 
| Alkoholtest | Grundsätzlich kooperieren (Verweigerung kann Zwang nach sich ziehen) | 
| Drogentest | Nur bei Anfangsverdacht zulässig | 
| Körperliche Durchsuchung | Nur bei Anfangsverdacht und in geschlossenem Raum zulässig (Frauen sollten von Frauen durchsucht werden) | 
| Fahrzeugdurchsuchung | Nur bei begründetem Verdacht zulässig (ansonsten Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich) | 
| Unangemessene Behandlung | Namen der Beamten notieren, Zeugen suchen, Beschwerde einreichen | 
| Anhaltung durch ziviles Polizeifahrzeug | Im Zweifel weiterfahren und an belebtem Ort (z.B. Raststätte) anhalten, Dienstausweis zeigen lassen, Echtheit der Kontrolle über 110 bestätigen lassen | 
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