Fristlose Kündigung: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Eine fristlose Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis im Berufsleben, das oft mit einem Schock verbunden ist. Sie bedeutet die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Dieser drastische Schritt ist in der Schweiz nur aus wichtigen Gründen zulässig.

Gründe für eine fristlose Kündigung

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Art. 337 OR). Es muss also ein Umstand vorliegen, der eine zukünftige Zusammenarbeit unzumutbar macht. Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorlag, liegt letztendlich im Ermessen des Gerichts (Art. 337 Abs. 1 OR).

Gründe seitens des Arbeitgebers

  • Straftaten am Arbeitsplatz: Darunter fallen Handlungen wie Diebstahl, Betrug oder mutwillige Sachbeschädigung.
  • Konkurrenzierende Tätigkeit: Wenn ein Arbeitnehmer für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet oder ein eigenes Konkurrenzunternehmen betreibt.
  • Annahme von Schmiergeldern: Wenn ein Mitarbeiter Bestechungsgelder annimmt, um Geschäfte zu beeinflussen.

Weniger schwerwiegendes Fehlverhalten muss zunächst abgemahnt werden, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Dabei spielen die Umstände des Einzelfalls eine wichtige Rolle. Schlechte Arbeitsleistungen rechtfertigen in der Regel keine fristlose Kündigung. Wenn ein:e Mitarbeiter:in durch Unfall, Krankheit oder andere persönliche Umstände unverschuldet an der Arbeit gehindert wird, darf ihm respektive ihr nie fristlos gekündigt werden (Art. 337 Abs. 2 OR).

Gründe seitens des Arbeitnehmers

Für Arbeitnehmer sehen die Gründe für eine fristlose Kündigung etwas anders aus. Hier kommen ausbleibende Lohnzahlungen, Persönlichkeitsverletzungen oder die Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Frage. Zu den schweren Persönlichkeitsverletzungen am Arbeitsplatz zählen unter anderem funktionale Degradierungen, unbegründeter unerwartet Entzug von Verantwortungen, Projekten oder Prokura.

Wichtige Aspekte bei einer fristlosen Kündigung

Es gibt einige wichtige Aspekte, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei einer fristlosen Kündigung beachten sollten. Die Gründe für eine fristlose Kündigung müssen den Tatsachen entsprechen und von der kündigenden Partei bewiesen werden können. Kündigt der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin fristlos aufgrund eines Verdachts, der sich nach einer Untersuchung nicht bestätigt, ist die fristlose Kündigung unzulässig.

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Reagiert der Arbeitgeber nicht sofort auf einen Verstoss der Arbeitnehmerin, verliert er sein Recht zur fristlosen Kündigung. Nach der Gerichtspraxis hat der Arbeitgeber nach einem Vorfall lediglich zwei bis drei Werktage Zeit, um zu entscheiden, ob er fristlos kündigen will. Eine längere Reaktionsfrist wird nur in wenigen Fällen toleriert.

Nein, eine fristlose Kündigung braucht vorerst keine Begründung, um rechtsgültig zu sein. Falls Ihnen mündlich gekündigt wurde, verlangen Sie zunächst eine schriftliche Begründung. Danach sollten Sie umgehend schriftlich protestieren und Ihre Sicht der Situation darlegen. Bieten Sie die Weiterarbeit an. Lässt sich Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber nicht umstimmen, folgt ein Schlichtungsverfahren. Zeigt auch dieses keinen Erfolg, können Sie die fristlose Kündigung vor Gericht anfechten.

Bei schweren Verfehlungen ist keine Verwarnung nötig - hier genügt ein einzelnes Ereignis. Bei weniger gravierenden, aber wiederholten Vorkommnissen braucht es eine vorgängige Verwarnung bzw. Abmahnung. Wenn das Fehlverhalten sich innert einer festgelegten Frist nicht bessert, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Rechte und Pflichten nach einer fristlosen Kündigung

Die Konsequenzen einer fristlosen Kündigung hängen davon ab, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht.

Gerechtfertigte fristlose Kündigung

Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt, hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf den Lohn, den sie während der ordentlichen Kündigungsfrist verdient hätte.

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Ungerechtfertigte fristlose Kündigung

Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung oder beim Verlassen der Arbeitsstelle ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnzahlung verpflichtet und kann darüber hinaus eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung beträgt ein Viertel des Monatslohns. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, zum Beispiel für die Mehrkosten einer Ersatzkraft.

Der Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers muss innerhalb von 30 Tagen durch Betreibung oder Klage geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Anspruch auf die Entschädigung, jedoch nicht auf Schadenersatz.

Anfechtung einer fristlosen Kündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer:in eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung anfechten möchten, müssen Sie beim zuständigen Gericht Klage einreichen. Hat der Arbeitgeber die fristlose Kündigung allein verschuldet, muss er gemäss Art. 337b Abs. 1 OR vollen Schadenersatz leisten.

Ist die Anfechtung der fristlosen Kündigung erfolgreich und wird die Kündigung für ungerechtfertigt erklärt, muss der Arbeitgeber den entgangenen Lohn ersetzen. Gemäss Art. 337c Abs. 1 OR haben Sie Anspruch auf Schadenersatz für den entgangenen Verdienst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Sie müssen sich jedoch anrechnen lassen, was Sie infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsparen oder durch anderweitige Arbeit erwerben.

Zusätzlich kann Ihnen gemäss Art. 337c Abs. 3 OR eine weitere Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zugesprochen werden. Das Gericht berücksichtigt dabei namentlich die Schwere des Verschuldens des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das Ausmass der durch die fristlose Kündigung verursachten Persönlichkeitsverletzung.

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Arbeitszeugnis bei fristloser Kündigung

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Nachweis über Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre Arbeitsleistung. Auch nach einer fristlosen Kündigung haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bei gerechtfertigten fristlosen Kündigungen ist die Arbeitgeberin in der Regel berechtigt und verpflichtet, einen Hinweis über die Kündigungshintergründe im Zeugnis anzubringen. Sollten Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sein, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen.

Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung

  • Sie haben die fristlose Kündigung erfolgreich angefochten, sie war also ungerechtfertigt: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ohne Einstelltage).
  • Die fristlose Kündigung war gerechtfertigt: Sie sind durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden. Das heisst, die Arbeitslosenversicherung darf die Bezahlung von Taggeldern bis max. 60 Tage einstellen (sog. Einstelltage).

Die Arbeitslosenkasse schaut nach einer fristlosen Kündigung sehr genau hin.

Zusammenfassung

Eine fristlose Kündigung ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen. Eine sorgfältige Prüfung der Situation und eine besonnene Vorgehensweise können helfen, negative Konsequenzen zu vermeiden.

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