Verhaltensregeln im Straßenverkehr: Auto und Fahrrad

Ob auf dem täglichen Weg zur Arbeit, auf dem Familienausflug am Wochenende oder auf der Spritztour mit dem Rennrad: Als Velofahrerin oder Velofahrer nehmen Sie am Strassenverkehr teil und müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Immer mehr Menschen wählen das Velo für ihre täglichen Fahrten, da es ein ökologisches und wirtschaftliches Transportmittel ist, dank dem zudem häufig Zeit gewonnen werden kann, vor allem in der Stadt. Die Velofahrer bilden einen Teil des Strassenverkehrs. Sie müssen darum wie andere Strassenbenützer die Verkehrsregeln respektieren.

Grundregeln beim Velofahren

  • Vortritt: Halten Sie sich beim Velofahren an die Vortrittsregeln (gewähren Sie den Vortritt zum Beispiel am Rotlicht, bei Stoppstrassen und in Kreiseln).
  • Verkehrsregeln: Halten Sie sich an die Verkehrsregeln, wie dies auch die anderen Verkehrsteilnehmer tun.
  • Achten Sie auf die anderen: Achten Sie auf die Fussgänger (vor allem Kinder und ältere Menschen) und die übrigen Strassenbenutzer.
  • Fahren Sie vorausschauend: Fahren Sie vorsichtig und vorbeugen.

Alltägliche Situationen beim Velofahren

Damit man meine Absicht erkennt, zeige ich meinen Richtungswechsel immer rechtzeitig an, indem ich den Arm ausstrecke, vor allem wenn ich links abbiegen will oder im Kreisverkehr.

Abbiegen nach links

Das Abbiegen nach links ist eines der häufigsten und gleichzeitig auch gefährlichsten Manöver auf dem Velo, da es fahrtechnisch anspruchsvoll ist. Umso wichtiger ist es, sich gut zu konzentrieren und klare Zeichen zu geben. Mit einem Blick zurück, einem deutlichen Handzeichen sowie dem richtigen Einspuren lässt du die anderen Verkehrsteilnehmenden wissen, wohin die Fahrt geht.

Abbiegen nach links ohne Einspurstrecke

Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Strassenmitte ein. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden. Wenn ich fürchte, überholt zu werden, blicke ich nochmals kurz rückwärts, bevor ich abbiege.

Abbiegen nach links mit Einspurstrecke

Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Mitte der Einspurstrecke. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.

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Kreisverkehr

Ich beachte das linke Vortrittsrecht. Ich kann in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) in der Mitte der Fahrstreifen fahren. Ich halte Abstand zu den vor mir fahrenden Fahrzeugen und überhole im Kreisel nie. Bevor ich den Kreisel verlasse, gebe ich ein deutliches Armzeichen nach rechts.

An Kolonnen vorfahren

Velofahrende dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorbeifahren. Für Ihre eigene Sicherheit empfiehlt es sich jedoch, hinter und nicht neben stehenden Fahrzeugen anzuhalten. Aufs Trottoir zu fahren oder sich zwischen den Autos durchzuschlängeln ist hingegen verboten, da dies gefährlich ist.

Nebeneinanderfahren

Velofahrende dürfen nur in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird:

  • In Gruppen mit mehr als 10 Personen
  • Auf signalisierten Radwanderwegen auf Nebenstrassen
  • Auf Radwegen
  • In Begegnungszonen

Abgesehen von den obenerwähnten Situationen müssen die Velofahrer hintereinander fahren.

Kreuzung mit einem Radstreifen

An Kreuzungen haben Velo- und Mofafahrer, die Radwege oder Radstreifen entlang von Strassen befahren, Vortritt. Diese Regel gilt auch, wenn kein Radstreifen vorhanden ist.

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Tram Vortritt

Ich gewähre den schienengebundenen Fahrzeugen den Vortritt.

Bus Vortritt

Ich gewähre öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram, Bus), die innerorts die Haltestelle verlassen möchten, ebenfalls den Vortritt. Ich darf nur dann mit dem Velo auf der Busspur fahren, wenn dies auf einem Piktogramm angegeben ist.

Radfahrer- und Veloausrüstung

  • Helm: Tragen Sie immer einen gut sitzenden Helm. Gehen Sie Ihren Kindern und den andern mit gutem Beispiel voran!
  • Sichtbarkeit: Sorgen Sie durch eine angemessene Beleuchtung an Ihrem Velo dafür, dass Sie für andere gut sichtbar sind.

Häufige Gefahren beim Velofahren

  • Toter Winkel: Fahren Sie nicht im toten Winkel anderer Fahrzeuge, sondern hinter ihnen.
  • Überholen Überholen oder einem Hindernis ausweichen: Blicken Sie stets zuerst zurück, bevor Sie ein langsameres Fahrzeug überholen oder ein Hindernis am Strassenrand umfahren wollen.

Mindestalter für das Befahren von Strassen mit dem Velo

Das Gesetz definiert das Mindestalter für das Befahren von Strassen mit dem Velo grundsätzlich nicht; immerhin muss das Kind die Pedalen treten können. Um auf einer Hauptstrasse zu fahren, muss ein Kind unter 6 Jahren auf jeden Fall von einer mindestens 16jährigen Person begleitet werden.

Velos ohne Pedalen und Spielzeugvelos werden wie beispielsweise Trottinetts als «fahrzeugähnliche Geräte» betrachtet.

Der Konflikt zwischen Rad- und Autoverkehr

Der Straßenverkehr ist geprägt von einem ständigen Konflikt zwischen Rad- und Autofahrern. Oftmals herrscht Unsicherheit über die geltenden Vorfahrtsregeln und das richtige Verhalten in verschiedenen Situationen.

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Konkrete Beispiele: Von der Einzelbeobachtung zur Regel

Wir beginnen mit konkreten Beispielsituationen und leiten daraus die allgemeinen Regeln ab, um ein tiefes Verständnis für die Thematik zu gewährleisten.

  1. Beispiel 1: Die Kreuzung ohne Vorfahrtsregelung: Ein Radfahrer nähert sich einer Kreuzung ohne Verkehrszeichen. Ein Autofahrer kommt von rechts. Wer hat Vorfahrt? Die Rechts-vor-links-Regel gilt auch für Radfahrer. Der Autofahrer von rechts hat Vorfahrt. Der Radfahrer muss warten, bis der Autofahrer die Kreuzung passiert hat.
  2. Beispiel 2: Abbiegen an einer Kreuzung: Ein Autofahrer möchte nach rechts abbiegen; Ein Radfahrer fährt geradeaus. Wer hat Vorfahrt? Der Radfahrer hat Vorfahrt. Der Autofahrer muss sich vergewissern, dass er den Radfahrer nicht gefährdet, bevor er abbiegt.
  3. Beispiel 3: Kreisverkehr: Ein Radfahrer fährt in einen Kreisverkehr ein. Ein Auto fährt bereits im Kreisverkehr. Wer hat Vorfahrt? Der bereits im Kreisverkehr befindliche Verkehr hat Vorfahrt. Der Radfahrer muss warten, bis er sicher einfahren kann, ohne den fließenden Verkehr zu behindern.
  4. Beispiel 4: Fahrradstraße: Ein Autofahrer fährt auf eine Fahrradstraße ein. Ein Radfahrer fährt bereits auf der Fahrradstraße. Wer hat Vorfahrt? Der Radfahrer hat Vorfahrt. Der Autofahrer darf die Fahrradstraße nur mit besonderer Vorsicht befahren und muss die Geschwindigkeit reduzieren.
  5. Beispiel 5: Radweg an der Fahrbahn: Ein Radfahrer fährt auf einem Radweg neben der Fahrbahn. Ein Autofahrer möchte von der Fahrbahn auf den Radweg abbiegen. Wer hat Vorfahrt? Die Vorfahrtsregelung hängt von der Beschilderung ab. Fehlen entsprechende Schilder, gilt in der Regel die Rechts-vor-links-Regel.

Allgemeine Vorfahrtsregeln für Radfahrer

Aus den obigen Beispielen lassen sich folgende allgemeine Regeln ableiten:

  • Rechts-vor-links-Regel: An Kreuzungen ohne Vorfahrtsregelung gilt grundsätzlich die Rechts-vor-links-Regel auch für Radfahrer.
  • Vorfahrt beim Geradeausfahren: Radfahrer haben in der Regel Vorfahrt gegenüber abbiegenden Fahrzeugen.
  • Kreisverkehr: Im Kreisverkehr gilt die Vorfahrt für den bereits im Kreisverkehr befindlichen Verkehr. Radfahrer müssen sich an diese Regel halten.
  • Fahrradstraßen: Auf Fahrradstraßen haben Radfahrer Vorfahrt.
  • Radwege: Die Vorfahrtsregelung an Radwegen richtet sich nach der Beschilderung. Fehlt eine Beschilderung, gilt die Rechts-vor-links-Regel.
  • Fußgängerüberwege (Zebrastreifen): Radfahrer müssen an Zebrastreifen absteigen und ihr Fahrrad schieben.
  • Verkehrsschilder: Verkehrsschilder haben immer Vorrang vor ungeschriebenen Regeln. Die Beschilderung muss unbedingt beachtet werden.

Weitere wichtige Regeln und Verhaltensweisen

Neben den Vorfahrtsregeln gibt es weitere wichtige Regeln und Verhaltensweisen, die Radfahrer beachten sollten:

  • Sichtbarkeit: Radfahrer sollten immer gut sichtbar sein, z.B. durch helle Kleidung und Beleuchtung.
  • Handzeichen: Radfahrer sollten Handzeichen geben, um ihre Fahrintentionen zu signalisieren (z.B. Abbiegen, Anhalten).
  • Sicherheitsabstand: Radfahrer sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten.
  • Vorhersehbares Verhalten: Radfahrer sollten ihr Verhalten vorhersehbar gestalten, um Unfälle zu vermeiden.
  • Rücksichtnahme: Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr unerlässlich.
  • Geschlossene Verbände: Radfahrer in geschlossenen Verbänden (ab 16 Fahrern) dürfen nebeneinander fahren und müssen von Autos nicht überholt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
  • Nebeneinanderfahren: Das Nebeneinanderfahren ist auf Fahrradstraßen erlaubt, auf normalen Straßen aber nur eingeschränkt oder verboten.
  • Fahrradlicht: Die Pflicht zur Fahrradbeleuchtung gilt auch tagsüber.
  • Bremsen: Ein funktionsfähiges Bremssystem ist unabdingbar.

Häufige Missverständnisse und Irrtümer

Es gibt viele Missverständnisse über die Vorfahrtsregeln für Radfahrer. Einige häufige Irrtümer sind:

  • Irrtum: Radfahrer dürfen immer auf dem Gehweg fahren. Richtig: Das Radfahren auf dem Gehweg ist in der Regel verboten. Ausnahmen sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  • Irrtum: Radfahrer haben immer Vorfahrt. Richtig: Radfahrer haben nur dann Vorfahrt, wenn dies durch Verkehrszeichen oder die Rechts-vor-links-Regel geregelt ist.
  • Irrtum: Beim Schild "Radfahrer absteigen" muss man immer absteigen. Richtig: Das Schild "Radfahrer absteigen" ist eine Aufforderung zum Absteigen. In der Praxis ist das Absteigen nicht zwingend, sondern eine Empfehlung zur Sicherheit.
  • Irrtum: Radfahrer dürfen immer nebeneinander fahren. Richtig: Nebeneinanderfahren ist nur an bestimmten Stellen erlaubt (z.B. Fahrradstraßen).

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