Für das Fahren auf Autobahnen gelten besondere Regeln. Es ist sehr wichtig, diese Regeln zu kennen und einzuhalten, damit weder der Verkehrsfluss noch die Sicherheit beeinträchtigt wird. Hier erfahren Sie mehr über das richtige Verhalten beim Verlassen der Autobahn und wie Sie die allgemeine Sicherheit verbessern können.
Autobahnausfahrt: Was ist zu beachten?
Sobald Sie wissen, dass Ihre Ausfahrt näher kommt, sollten Sie rechtzeitig den rechten Fahrstreifen nutzen. In der Regel wird eine Autobahnausfahrt mindestens 500 Meter vorher durch ein grünes Schild mit Pfeil angekündigt. Das heisst für Sie:
- Rechtzeitig einspuren
 - Rechtzeitig den Blinker setzen (mind. 200m vor der Ausfahrt)
 
Überholen Sie das Fahrzeug vor Ihnen nicht kurz vor einer Ausfahrt (d. h. 1000 Meter vor der Ausfahrt). Signalisieren Sie rechtzeitig (200m vor der Ausfahrt), dass Sie die Autobahn verlassen wollen. Verlangsamen Sie nicht, bevor Sie auf die Ausfahrtsspur gewechselt haben, um den Verkehr nicht zu behindern.
Ein häufiger Anfängerfehler: Schon auf der Hauptfahrbahn abbremsen, wenn die Ausfahrt naht. Das ist gefährlich!
Nicht jede Ausfahrt ist eine „normale“ Autobahnausfahrt. Gerade Baustellen-Ausfahrten können sehr eng, steil oder unübersichtlich sein - hier gilt besondere Vorsicht. Auch sogenannte Notausfahrten (z. B. bei Pannen) erfordern erhöhte Aufmerksamkeit.
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Was tun, wenn Sie die Ausfahrt verpasst haben?
Sie haben die Ausfahrt verpasst? Dann ist das kein Drama, aber es ist extrem wichtig, richtig zu handeln:
Auf keinen Fall:
- Rückwärts fahren
 - Anhalten auf dem Pannenstreifen
 - Versuchen zu wenden (auch nicht im Ausfahrtbereich!)
 
Stattdessen:
- Ruhe bewahren
 - Die nächste reguläre Ausfahrt nehmen
 
Denn: Rückwärtsfahren oder Wenden auf der Autobahn ist hochgefährlich und auch gesetzlich strikt untersagt (Art. 36, Abs. 1 VRV).
Allgemeine Verhaltensregeln auf der Autobahn
Neben dem korrekten Verhalten beim Verlassen der Autobahn gibt es weitere wichtige Regeln, die auf Autobahnen gelten:
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Rechts fahren, links überholen
Fahren Sie auf der rechten Spur, und zwar auch auf dreispurigen Autobahnen. Die linke (und eventuell mittlere) Spur wird zum Überholen genutzt. Sobald Sie überholt haben, müssen Sie daher wieder auf die rechte Spur wechseln. Denken Sie daran bei jedem Spurenwechsel zu blinken.
Überholverbot rechts
Es ist verboten rechts zu überholen: Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug vor Ihnen nicht umfahren dürfen, indem Sie rechts vorbeifahren und dann wieder vor dem Fahrzeug einspuren.
Rechts vorbeifahren ist jedoch erlaubt, wenn: sich auf der linken Spur (bzw. auf der mittleren Spur bei dreispurigen Autobahnen) eine Kolonne gebildet hat. Dann dürfen Autofahrer an den Fahrzeugen auf ihrer linken Seite vorsichtig von rechts vorbeifahren (d.h. ohne anschliessend einzuspuren).
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Wenn nichts anderes signalisiert ist, sind die wichtigsten Geschwindigkeitsbegrenzungen wie folgt:
- 80 km/h für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3.5 Tonnen, sofern im Fahrzeugausweis nichts anderes angegeben ist.
 - 100 km/h für Reisebusse und Fahrzeuge mit Anhängern bis zu 3.5 Tonnen
 - 120 km/h als generelles Limit für alle Fahrzeuge, ausser denjenigen, die im Führerschein Einschränkungen vermerkt haben
 
Passen Sie Ihre Geschwindigkeit immer den Umständen, dem Wetter und den Sichtverhältnissen an.
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Hinweis: Auf Autobahnen mit drei Spuren pro Fahrtrichtung, darf die linke Spur nur von Fahrzeugen genutzt werden, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen - damit ein reibungsloser Verkehrsfluss stattfinden kann.
Rettungsgasse bilden
Um Rettungsfahrzeugen die Zufahrt zu erleichtern, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrspuren bilden, ohne auf den Pannenstreifen zu fahren. Auf einer dreispurigen Autobahn sollten sich die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz links, jene auf den beiden anderen Spuren ganz rechts einordnen.
Schalten Sie unbedingt auch die Warnblinker so schnell wie möglich ein.
Reissverschlussprinzip
Sobald eine Spur auf einer Autobahn gesperrt ist, gilt das "Reissverschlussprinzip". Um den Verkehr flüssig zu halten, müssen es Autofahrer ermöglichen, den Fahrern von einer anderen Fahrspur (die bspw wegen einer Baustelle gesperrt ist), sich im "Reissverschlussverfahren" einzugliedern.
Sicherheitstipps für das Fahren auf der Autobahn
Das Fahren auf der Autobahn kann eintönig und ermüdend sein, besonders wenn das Wetter ungünstig ist. Diese Müdigkeit führt zu mangelnder Konzentration und einem erhöhten Risiko einzuschlafen. Um dem vorzubeugen, sollten Sie mindestens alle 2 Stunden eine Pause einlegen oder sich sogar einen Turboschlaf gönnen.
Achten Sie beim Überholen auf den toten Winkel und signalisieren Sie jeden Spurwechsel mit dem Blinker, auch wenn Sie wieder einspuren.
Halten Sie einen Abstand von mindestens 2 Sekunden zum vorausfahrenden Fahrzeug ein. Vergrössern Sie bei Schlechtwetter den Abstand. Um diesen Abstand zu überprüfen, nehmen Sie einen visuellen Anhaltspunkt am Strassenrand (Schild, Baum, usw.). Sobald das vorausfahrende Fahrzeug daran vorbeigefahren ist, fangen Sie an die Sekunden zu zählen bis Sie den Anhaltspunkt erreicht haben. Bei weniger als 2 Sekunden, erhöhen Sie den Sicherheitsabstand.
Zur Erinnerung: Bei 120 km/h und trockenem Wetter beträgt der Bremsweg etwa 140 Meter.
Warnen Sie mit Ihren Warnblinkern bei Stau oder Unfällen die nachfolgenden Fahrzeuge so früh wie möglich. Signalisieren Sie einen Spurwechsel, indem Sie zuerst (nicht gleichzeitig) Ihren Blinker einschalten.
Verhalten bei Stau
Egal, ob die Vorfreude während der Fahrt zur Feriendestination schon mitschwingt oder wir uns auf dem Rückweg wieder auf unser zu Hause freuen - stundenlang im Stau stehen ist immer ärgerlich. Doch auch wenn der Verkehr still steht, müssen sich die leidgeplagten Autoinsassen an gewisse Regeln halten. Sonst drohen empfindliche Bussen. Die folgenden No-Gos sollten Sie nicht nur im Ferienstau vermeiden.
Aus dem Auto aussteigen
Wenn sich der Verkehr wieder einmal kilometerweit vor dem Gotthard staut, mutiert die A2 zum Volksfest. Eltern vertreten sich die Beine, Kinder spielen zwischen den stehenden Autos, Hunde tollen auf dem Grünstreifen. Auch wenn uns die Bilder bekannt vorkommen: Aussteigen aus dem Auto, obwohl sich die Kolonne schon lange nicht mehr bewegt hat, ist verboten. Einzige Ausnahme: die Sicherung einer Unfallstelle. Bei längeren Störungen wie einer Vollsperrung drückt die Polizei zwar meist ein Auge zu und verteilt nicht direkt die fälligen 20 Franken Ordnungsbusse. Aber auch dann sollten Autoinsassen keine ausgiebigen Spaziergänge unternehmen und immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben.
Keine Rettungsgasse bilden
Deutlich teurer wirds, wenn beim Verlassen des Autos Rettungskräfte behindert werden. Auch wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit 100 Franken Bussgeld belangt. Diese muss bereits bei stockendem Verkehr und immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden. In anderen Ländern wie Deutschland sind die Bussen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich drakonischer: bei unserem nördlichen Nachbarn kostets zwischen 200 und 320 Euro. Zusätzlich gibts zwei Punkte in Flensburg (ja, auch Schweizer können Punkte kriegen) und einen Monat Fahrverbot.
Rückwärtsfahren oder Wenden
Es ist die vermutlich unbekannteste Verkehrsregel unseres Landes: Bereits seit 2016 ist in der Schweiz Rückwärtsfahren «über längere Strecken» verboten. Es gibt nur drei Ausnahmen: Wenn das Weiterfahren oder Wenden unmöglich ist, über äusserst kurze Strecken zum Parkieren oder Ab- und Zuladen und für Fahrschulen übungshalber maximal 50 Meter weit. Gleiches gilt auf der Autobahn: Dort ist Rückwärtsfahren oder Wenden immer verboten und kostet mindestens 200 Franken Busse. Einzige Ausnahme: Die Polizei fordert die Autofahrenden bei langen Vollsperrungen explizit dazu auf.
Pannenstreifen als Ausfahrt nutzen
Ein weiterer Stauklassiker: Geht auf der Autobahn nichts mehr, schinden gewiefte Autofahrer Zeit und nutzen schon Kilometer vor der nächsten Ausfahrt den Pannenstreifen als Zusatzspur. Das ist nicht nur dreist gegenüber den Mitwartenden, sondern kann sogar zur Verzeigung samt Fahrausweisentzug führen. Denn auch auf dem Pannenstreifen, der - wie der Name sagt - für Pannenfahrzeuge reserviert ist, gilt das Verbot des Rechtsüberholens. Selbst wer den Pannenstreifen nur 200 Meter vor der Ausfahrt nutzt, begeht eine «mittelschwere Widerhandlung».
Handynutzung im Stau
Auch im Stau ist die Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung streng verboten. Selbst wenn das Fahrzeug im Stau nur langsam oder gar nicht vorankommt, gilt das Fahrzeug als in Betrieb. Einzige Ausnahme: Der Motor ist abgeschaltet. Dann darf das Gerät in die Hand genommen werden. Die Bussen sind indes happig: Wer «nur» mit dem Handy am Ohr telefoniert, zahlt 100 Franken.
Mit dem Töff durchschlängeln
Wenns auf der Autobahn staut, ziehen sie oft rechts und links vorbei: Weil Motorräder so schmal sind, können sie zwischen den Autokolonnen einfach weiterfahren - theoretisch. Doch praktisch ist es streng verboten. Wer zwischen den Kolonnen rechts an einem Fahrzeug vorbeifährt, handelt gefährlich und begeht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln. 60 Franken werden selbst bei Schritttempo mindestens fällig. Doch wer mit hohem Tempo oder zu wenig Abstand durchflitzt, Autoslalom fährt oder sogar rechts oder auf dem Pannenstreifen überholt, ist wegen Behinderung, Gefährdung oder Rechtsüberholen dran - neben einer hohen Busse ist der Führerausweisentzug vorprogrammiert.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für das sichere Verlassen der Autobahn und das Verhalten im Stau:
- Rechtzeitig den Blinker setzen und einordnen.
 - Nicht auf der Hauptfahrbahn abbremsen.
 - Bei Stau Rettungsgasse bilden.
 - Aussteigen aus dem Auto im Stau vermeiden.
 - Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung vermeiden.
 - Pannenstreifen nicht als Fahrspur nutzen.
 - Rückwärtsfahren und Wenden ist verboten.