Eine psychiatrische Erkrankung kann einschneidende Folgen haben und zum Verlust von Arbeitsstelle oder Wohnung führen. Umso wichtiger ist es, Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben
Eine Tagesstruktur und eine zufriedenstellende Wohnsituation sind zwei wichtige Standbeine für ein selbstbestimmtes Leben. Das Zentrum Psychiatrische Rehabilitation der UPD bietet Arbeits-, Beschäftigungs- und Wohnmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die diese mittel- oder längerfristig nutzen können.
Arbeits- und Beschäftigungsangebote
Die Werkstätten Bern bieten Arbeitsplätze in diversen Tätigkeitsbereichen an. Zu den Beschäftigungsangeboten gehören die Tagesstätten, die primär eine Tagesstruktur mit Mittagstisch bieten.
Berufliche Eingliederung
Im Auftrag der IV-Stelle Bern führt die UPD berufliche Eingliederungen für Personen mit psychisch bedingten Leistungseinschränkungen durch. Das Angebot der UPD umfasst alle Bereiche der beruflichen Eingliederung über Integrationsmassnahmen bis zur Unterstützung am Arbeitsplatz im freien Arbeitsmarkt inkl. Personalverleih durch das Job Coach Placement.
Ambulante Betreuung
WohnAutonom ist ein ambulantes Behandlungs- und Unterstützungsangebot im persönlichen Lebensraum.
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Behandlungsangebote für psychisch Kranke
Nicht jede psychische Erkrankung oder jedes Problem bedingt einen stationären Aufenthalt. Viele psychische Beschwerden oder Krisen behandeln wir in ambulanten Sprechstunden oder in Tagesklinik-Besuchen. Tageskliniken sind ambulante Einrichtungen, die besonders auf die Rehabilitation psychisch kranker Menschen ausgerichtet sind.
Die PDGR bieten an den Standorten Chur, Davos, Ilanz, Scuol, St. Moritz und Thusis ambulante Sprechstunden und Therapien an.
Die ambulanten Sprechstunden und Therapien können in folgenden Sprachen - ohne Dolmetscher - durchgeführt werden: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tamil und Ungarisch. Die Kosten für die Therapie werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Kosten für den Dolmetscher nicht.
Stationäre Behandlung
Die stationäre Behandlung hat zum Ziel, die bestehenden psychischen Beschwerden zu lindern, die Mutter-Kind-Beziehung zu begleiten und auf den Alltag zu Hause vorzubereiten. Die Betreuung und Pflege des Kindes wird dabei unter anderem durch eine stundenweise Entlastung durch eine Pflegefachperson gewährleistet.
Therapieangebote
Das Team des Therapeutischen Dienstes setzt sich aus ausgebildeten Therapeuten zusammen. Sie bieten ein auf die Bedürfnisse und die Zielerreichung des Patienten abgestimmtes therapeutisches Angebot an.
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Zu den Therapieangeboten gehören:
- Aktivierungstherapie
 - Elektrokonvulsionstherapie (EKT)
 - Progressive Muskelrelaxation
 - Ergotherapie
 - Gruppentherapie
 - Kunsttherapie
 - Bewegungs- und Tanztherapie
 - Musiktherapie
 - Gestaltungs- und Maltherapie
 - Medikamentöse Therapie
 - Physiotherapie
 - Psychoedukation
 - Psychotherapie
 - Atemtherapie
 - Yoga
 - Tiergestützte Therapien
 
Krisenintervention
Die Klinik Waldhaus Chur verfügt über eine 24 Stunden Notfall-Aufnahme. Mit der Ambulanten Krisenintervention (AKi) für das Bündner Rheintal, entlang der Achse Maienfeld - Thusis, wird eine aufsuchende Behandlung und Betreuung von Patienten mit akuten psychiatrischen Krisen in der häuslichen Umgebung oder vor Ort des Geschehens angeboten. Mit «Walk-In»-Sprechstunden (Ambulanter Notfall) am Standort der Klinik Waldhaus Chur steht eine zentrale Anlaufstelle auch ohne Anmeldung zur Verfügung. Damit wird ein unkomplizierter Zugang für eine psychiatrische Hilfeleistung für Betroffene geschaffen.
Zusammenarbeit und Unterstützung
Dabei ist uns eines wichtig: Dass wir gemeinsame Ziele verfolgen. Gemeinsam - das heisst einerseits, dass wir alle Behandlungsziele auf den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse abstimmen. Angehörige sind durch die Krise oder psychische Erkrankung eines nahestehenden Menschen mitbetroffen und belastet.
Unterstützung für Angehörige
Unsere Fachpersonen beraten während der Behandlung Eltern, damit sie ihre Kinder bei der Verarbeitung der Erkrankung der Eltern unterstützen. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.
Kooperationen
Die SVA Graubünden und die PDGR bieten gemeinsam mit dem Angebot «Job Coaching plus» eine Unterstützung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bei Schwierigkeiten im ersten Arbeitsmarkt. Kern der Zusammenarbeit ist ein enger Austausch zwischen dem Behandlungsteam der PDGR und der Eingliederungsberatung der IV-Stelle der SVA.
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Rechtliche Aspekte und Patientenrechte
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist in der Regel obligatorisch krankenversichert. Ihre Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und dem Versicherungsvertrag, den Sie abgeschlossen haben. Falls Sie nicht im Kanton Graubünden wohnhaft sind und für eine stationäre Behandlung in die Klinik Beverin Cazis oder Klinik Waldhaus Chur eintreten, dann bezahlen Ihre Krankenversicherung und Ihr Wohnkanton höchstens diejenigen Kosten, die in einem Spital Ihres Wohnkantons anfallen würden.
Beschwerdemöglichkeiten
Eine Beschwerdemöglichkeit kann auch gegen eine Behandlung ohne Zustimmung eingelegt werden. Das Kantonsgericht entscheidet, ob der Beschwerde entsprochen werden kann.
Einsichtsrecht in die Krankengeschichte
Es steht Ihnen jederzeit zu, Ihre Krankengeschichte einzusehen. Andere Personen können, wenn sie durch Sie bevollmächtigt werden, die medizinischen Unterlagen einsehen. Eine Einschränkung des Einsichtsrechtes darf nur durch den behandelnden Arzt ausgesprochen werden.
Wichtige Informationen
Unsere Mitarbeitenden unterstehen dem Berufsgeheimnis und der Schweigepflicht. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Ihnen dürfen keine Informationen an Aussenstehende, Angehörige oder sonstige Bezugspersonen weitergegeben werden. Falls Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, die zur Behandlung wichtigen Informationen mitzuteilen, dürfen nahestehende Personen oder ein Rechtsbeistand die notwendigen Auskünfte dem behandelnden Arzt erteilen.
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