Psychotherapie Kostenerstattung mit Überweisung in der Schweiz

Vielleicht haben Sie bereits für sich die Entscheidung getroffen, dass Sie sich gerne zur Psychotherapie anmelden wollen - aber wissen nicht, welche Kosten auf Sie zukommen?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche finanziellen Aspekte bei einer Psychotherapie zu beachten sind und wie die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geregelt ist.

Kosten einer Psychotherapie: Wer zahlt?

Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen werden die Kosten einer Psychotherapie in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen.

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Sie leiden unter einer diagnostizierten psychischen Erkrankung.
  • Die Therapie erfolgt als Einzel- oder Gruppentherapie.

Vor Beginn einer Therapie ist es allerdings ratsam, die Kostenerstattung der eigenen Krankenversicherung genau zu prüfen. Nicht jede Therapieform wird von der Grundversicherung übernommen, und auch die Zusatzversicherungen haben meist Beschränkungen hinsichtlich Höhe und/oder Dauer der Behandlung.

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In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung.

In 3 Schritten zur Psychotherapie

Schritt 1: Welches Versicherungsmodell haben Sie?

Die Kostenübernahme einer Psychotherapie hängt von Ihrem gewählten Versicherungsmodell ab. Die gängigsten Modelle in der Schweiz sind:

  • Freie Arztwahl: Sie können direkt eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Psychotherapie oder Psychiatrie aufsuchen.
  • Telmed-Modell: Sie müssen vorab eine medizinische Beratung per Telefon in Anspruch nehmen. Erst danach wird eine Therapie empfohlen.
  • Hausarzt-Modell: Sie benötigen eine Überweisung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, bevor Sie eine Psychotherapie beginnen können.
  • HMO-Modell: Sie sind an eine Gruppenpraxis gebunden, in der Ärzte und Therapeuten zusammenarbeiten. Die Zuweisung erfolgt intern.

Schritt 2: Benötigen Sie eine Überweisung?

In den meisten Fällen benötigen Sie eine Überweisung durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Seit Juli 2022 bezahlt die obligatorische Krankenkasse (Grundversicherung) die Kosten für die Psychotherapie.

Wie geht das?

  1. Zuerst müssen Sie zu Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt gehen und mit ihr/ihm besprechen, dass Sie eine Psychotherapie brauchen.
  2. Die Hausärztin/der Hausarzt schreibt eine Überweisung an eine Psychologin/einen Psychologen.
  3. Die Psychologin/der Psychologe muss eine psychotherapeutische Weiterbildung und eine Bewilligung vom Kanton haben.
  4. Diese ärztliche Überweisung müssen Sie Ihrer Krankenkasse senden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und geklärt, können Sie sich bei Ihrer gewünschten Praxis für einen Therapieplatz anmelden. Je nach Auslastung kann es sein, dass Sie sich noch einige Zeit gedulden müssen.

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Schritt 3: Die Therapie

Die Psychotherapie wird in Sitzungen abgerechnet. Die Grundversicherung zahlt mit einer ärztlichen Überweisung 15 Sitzungen. Braucht der Patient weiterhin Therapie, muss die Therapeutin einen Bericht verfassen, damit noch einmal 15 Sitzungen bezahlt werden. Wenn dann weiterhin Behandlungsbedarf besteht, wird es etwas komplizierter: Es muss bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt werden.

Was zahlt die Zusatzversicherung? Es kommt darauf an, bei welcher Kasse Sie die Zusatzversicherung haben. Klären Sie ab, was Ihre Zusatzversicherung an eine Psychotherapie bezahlt. Bei manchen Zusatzversicherungen muss die Psychotherapie nicht von der Ärztin/vom Arzt verordnet werden.

Weitere wichtige Fragen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie

Wird eine Verhaltenstherapie oder Gruppentherapie von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt, werden Verhaltenstherapie und Gruppentherapie von der Grundversicherung abgedeckt. Die jeweiligen Voraussetzungen hängen jedoch von Ihrem Versicherungsmodell ab.

Bezahlt Ihre Krankenkasse eine Paartherapie?

Nein, Paartherapie wird nicht von der Krankenkasse übernommen, da Beziehungskonflikte nicht als Krankheit gelten. Zusatzleistungen wie Paartherapie oder Coaching müssen privat gezahlt werden.

Psychologische Beratung vs. Psychotherapie

In einer psychologischen Beratung mit einigen Sitzungen bei einer ausgebildeten Fachperson wird in der Regel ein konkretes Thema ins Zentrum gerückt. In einer Psychotherapie werden komplexere Themen und Krankheiten über einen längeren Zeitraum behandelt.

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Bei beruflichen Konflikten, schwierigen Entscheidungen oder Trennungen kann eine kurzfristige psychologische Beratung unterstützen. Dabei steht ein klar umrissener Sachverhalt im Zentrum, der in wenigen Sitzungen besprochen wird. Ein Coach oder eine Psychologin führt durch das Gespräch. Auch Online-Angebote können unterstützen. Weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherung von Sanitas übernehmen Kosten für Coachings und Beratungen.

In Psychotherapien behandeln Therapeutinnen seelisches Leiden, das die Betroffenen in allen Aspekten ihres Lebens beeinträchtigt - beispielsweise Ängste, Depression, Zwänge, Abhängigkeiten oder Beziehungsprobleme. Eine Psychotherapie ist längerfristig angelegt und wird durch ausgebildete Psychotherapeuten durchgeführt. Die Grundversicherung bezahlt unter bestimmten Bestimmungen die Psychotherapie.

Psychiater vs. Psychotherapeut

Psychiaterinnen haben Medizin mit der Fachrichtung Psychiatrie studiert. Sie dürfen Medikamente verschreiben.

Psychotherapeutinnen haben Psychologie studiert und danach eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie oder Psychoanalytik abgeschlossen. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.

Abgesehen davon, dass Psychiater Medizin mit der Fachrichtung Psychiatrie studiert haben und entsprechend Medikamente verschreiben dürfen und Psychotherapeutinnen Psychologie, liegt ein weiterer Unterschied in der Anzahl der Therapiesitzungen: Bei Psychotherapeuten benötigen Sie nach insgesamt 30 Sitzungen eine Kostengutsprache der Krankenkasse, bei Psychiaterinnen nach 40 Sitzungen.

Wenn Sie auf Psychopharmaka angewiesen sind, suchen Sie eine Psychiaterin auf - oder einen psychologischen Psychotherapeuten, der eng mit einer Psychiaterin zusammenarbeitet.

Zusatzversicherungen und ihre Leistungen

Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert - die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets.

Die Zusatzversicherung hat gegenüber der Grundversicherung den Vorteil, dass keine jährliche Franchise anfällt.

Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen bei einer Behandlung ohne Anordnung gewähren, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten.

Die Finanzierungsmöglichkeiten hängen einerseits von der Art der Psychotherapie (psychologische oder ärztliche Psychotherapie) und von der Anerkennung der Psychotherapeutin (z.B. psychosomatische und psychosoziale Medizin) ab.

Anspruch auf Psychotherapie ohne Zusatzversicherung

Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist.

Kostenübernahme durch andere Versicherungen

Ist die Ursache für eine psychische Erkrankung ein Unfall, kann die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Unfall und den psychischen Beschwerden besteht. In diesem Fall braucht es immer vorgängig eine Kostengutsprache der Unfallversicherung.

Die Invalidenversicherung kommt bis zum vollendeten 20. Lebensjahr für die Kosten einer Psychotherapie auf, wenn die Therapie aufgrund eines Geburtsgebrechens notwendig ist.

Personen, die Opfer von Straftaten geworden sind, haben Anspruch auf Unterstützung gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG). Behandlungen, wozu auch die Psychotherapie zählt, wenn sie aufgrund der erlittenen Straftat notwendig wird. (z.B. Krankenkasse, Unfall- oder Haftpflichtversicherung) ausgeschöpft ist. Gesuche um Kostenübernahme für Psychotherapien sind vor Therapiebeginn an die Opferhilfe-Beratungsstelle zu richten.

Neues Abrechnungsmodell und steigende Kosten

Seit dem 1. Juli 2022 zahlt die Grundversicherung die Behandlung durch Psychotherapeuten - Psychologen mit einer Weiterbildung in Psychotherapie -, wenn die Therapie von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet wird. Zuvor zahlten die Versicherungen nur, wenn die Psychotherapeutin bei einem Psychiater - also einem Arzt mit Weiterbildung in Psychotherapie - angestellt war und über diesen abrechnete.

Die Änderung: Seit dem 1. Juli 2022 zahlt die Grundversicherung die Behandlung durch Psychotherapeuten - Psychologen mit einer Weiterbildung in Psychotherapie -, wenn die Therapie von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet wird. Zuvor zahlten die Versicherungen nur, wenn die Psychotherapeutin bei einem Psychiater - also einem Arzt mit Weiterbildung in Psychotherapie - angestellt war und über diesen abrechnete.

Online-Tools und Hilfestellungen

Auf der Suche nach einer passenden Therapeutin im Internet kann man schnell überfordert sein. Teils kommerzielle Vermittlungsplattformen werben mit allen möglichen Versprechen und Fachtiteln der Therapeuten. Das Wichtigste bei einer Therapie ist aber, dass die Chemie stimmt. Dennoch: Bei ernsten Problemen ist es wichtig, dass Sie als Patient oder Patientin bei einer passenden Fachperson landen. Hilfreich ist etwa das Online-Tool der Föderation Schweizer Psychologen.

Tabellarische Übersicht: Zusatzversicherungen und ihre Leistungen (Beispiele)

Zusatzversicherung Leistungen für nicht-ärztliche Psychotherapie
Vital Basic Kein Beitrag
Vital Smart 80% der Kosten, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
Vital Premium 80% der Kosten, max.
Classic* 80% der Kosten, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
Family* 80% der Kosten, max.

* Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden.

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