Kann ein Psychologe krankschreiben? Psychische Gesundheit und Arbeitsunfähigkeit in der Schweiz

Psychisch Kranke laufen häufig Gefahr, ihren Job zu verlieren. Das liegt auch an den Ärzten.

Jährlich begeben sich in der Schweiz eine halbe Million Menschen in psychiatrische Behandlung, vier Fünftel sind im erwerbsfähigen Alter. Jeder zweite dieser Patienten hat Probleme am Arbeitsplatz oder keine Arbeit, wie eine neue Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zeigt. Wegen ihrer Erkrankung sind die Betroffenen nicht voll leistungsfähig oder haben Konflikte am Arbeitsplatz. Die häufigsten Leiden sind Depressionen, neurotische Störungen und Persönlichkeitsstörungen.

Kein Land hat laut der Studie so gute Voraussetzungen zur Behandlung der Patienten wie die Schweiz. Auf 2000 Einwohner kommt ein Psychiater, dreimal mehr als im Durchschnitt der OECD-Länder. Dazu kommen Tausende von therapeutisch tätigen Psychologen. Allerdings würden diese Ressourcen zu wenig dafür eingesetzt, die Betroffenen im Arbeitsprozess zu behalten.

Ein Drittel der Patienten wird im Verlauf eines Jahres einmal oder mehrmals arbeitsunfähig geschrieben, teilweise so lange, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz schwierig wird. Rund die Hälfte der jährlich neu ausgerichteten Renten der Invalidenversicherung (IV) werden wegen psychischen Leiden zugesprochen.

Im Durchschnitt werden die Patienten rund ein halbes Jahr krankgeschrieben. Bei Persönlichkeitsstörungen, dem häufigsten Grund für eine IV-Rente aus psychischen Gründen, dauert die Absenz oft noch länger, mit gravierenden Folgen: «Nach einem halben Jahr erwartet kaum mehr ein Arbeitgeber den Mitarbeitenden zurück», sagt Baer. Gleichzeitig nehme mit der Dauer der Absenz die Angst des Patienten vor einer Rückkehr an die Arbeit zu. Arbeitskonflikte spielten hier eine wesentliche Rolle - und nicht in erster Linie eine generelle Arbeitsunfähigkeit.

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Die Rolle der Ärzte und Psychiater

Für die Studie wurden erstmals in der Schweiz alle Psychiater mit eigener Praxis und Ärzte in psychiatrischen Kliniken und Ambulatorien zum Thema der Arbeitsintegration befragt. Die häufigste auf den Arbeitsplatz bezogene Intervention der Psychiater ist das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen. In 80 Prozent der Fälle sehen die Psychiater ihre Patienten am Arbeitsplatz unfair behandelt und wollen sie deshalb vor den Arbeitgebern schützen. Bei der Befragung gaben die Ärzte an, dass sie ihre Patienten häufig länger krankschrieben, als sie es aus fachlicher Sicht für nötig hielten. Und Patienten, die klagten, würden länger von der Arbeit dispensiert als die anderen. Ein solches Engagement für den Patienten könne therapeutisch hilfreich sein, «gefährdet aber in dieser Einseitigkeit den Arbeitsplatzerhalt der Patienten», warnt die Studie.

«Den Ärzten kommt oft ihre an sich gute und enge therapeutische Beziehung zum Patienten in die Quere», sagt Baer. Um diesen Loyalitätskonflikt aufzulösen, müssten die Ärzte mehr unterstützt werden. So brauche es etwa Leitlinien, an denen sie sich bei der Dauer von Arbeitsabsenzen orientieren könnten. Die Studie empfiehlt zudem, nach 2 bis 3 Monaten Arbeitsplatzabsenz eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.

Das Hauptproblem ortet die Studie beim fehlenden Kontakt der Psychiater zum Arbeitgeber der Patienten. Die Ärzte geben zwar an, die Arbeitsaufgaben ihrer Patienten gut zu kennen. Diese Kenntnis beruht jedoch meist auf den Beschreibungen der Patienten. Den Vorgesetzten oder das Arbeitsklima kennen die Psychiater aber kaum persönlich. Dies liegt unter anderem daran, dass die Patienten dies nicht wollen. Dabei könnten der frühzeitige Kontakt zum Arbeitgeber und Anpassungen am Arbeitsplatz häufig eine Eskalation verhindern. Die Psychiater realisieren in der Regel lange vor dem Arbeitgeber, dass sich ein Problem anbahnt. «Es braucht unbedingt finanzielle Anreize, damit Psychiater und Hausärzte sich stärker im Alltag der Patienten engagieren», sagt Baer. Die neuen Tarifregelungen des Bundesrats, die ärztliche Kontakte mit Drittpersonen limitieren, seien da kontraproduktiv.

Baer räumt ein, dass es Vorgesetzte gibt, die kein Verständnis für psychische Erkrankungen hätten. «Dann hat der Kontakt kaum einen Sinn.» Aber bei Patienten, die mehrfach wegen ihrer Auffälligkeiten an Arbeitsstellen gescheitert seien, gebe es kaum Alternativen zum Kontakt mit dem Vorgesetzten. «Die Psychiater können den Arbeitgebern am besten erklären, was sie den betroffenen Mitarbeitern zumuten dürfen, welche Anpassungen es braucht», so Baer. Aber der Patient muss einverstanden sein.

Auch die Psychiater haben das Problem erkannt. «Tatsächlich kennen viele Ärzte den Arbeitsplatz ihrer Patienten nicht», sagt Pierre Vallon, Mitautor der Studie und Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP). Der therapeutische Umgang mit Arbeitsproblemen müsse Teil der ärztlichen Weiterbildung werden. Zur Reduktion von Absenzen verweist Vallon auf ein neues Tool, das kürzlich vorgestellt worden ist. Der Arzt beurteilt anhand eines Arbeitsplatzprofils, welches Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam formulieren, was der Patient leisten kann. Aber auch direkte Kontakte zum Arbeitgeber müssten systematischer gepflegt werden, sagt Vallon.

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Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater - Die Unterschiede

Es ist wichtig zu verstehen, dass es Unterschiede zwischen Coaches, Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiatern gibt:

  • Coaching: Coaching ist nicht reguliert. Jeder kann sich Coach nennen. Es gibt zwar Qualitätssiegel wie die ICF oder der FSP Fachtitel als Fachpsycholog*in in Coaching-Psychologie, aber diese sind nicht verpflichtend.
  • Psychologe: Psycholog*in darf sich nennen, wer einen Masterabschluss in Psychologie einer Universität oder Fachhochschule vorweisen kann. Das ist durch das Psychologieberufegesetz, PsyG, geregelt. Das Studium ist theoretisch und bereitet primär auf ein Doktorat vor.
  • Psychotherapeut: Psychotherapeut*in wird man durch eine postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie. Voraussetzung ist ein Masterabschluss. Die Weiterbildungen sind durch das PsyG reguliert und dauern 3-6 Jahre. Der Abschluss ist der Fachtitel «Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut*in».
  • Psychiater: Den Titel als Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie setzt einen Mastertitel einer Universitären Hochschule voraus, den Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms.

Der/Die Psychiater*in darf über die Grundversicherung abrechnen, Medikamente verschreiben und Personen krankschreiben. Psychotherapeuten und Psychiater behandeln Klienten psychotherapeutisch, was ein Coach nicht darf. Coaches arbeiten in erster Linie mit psychisch gesunden Personen.

Burnout und Krankschreibung

Menschen, die unter einem Burnout leiden, müssen oft krankgeschrieben werden. Die Krankschreibung ist ein wichtiger Teil der Burnout-Behandlung. Personen, die von einem Burnout betroffen sind, leiden unter einer Reihe von einschneidenden Symptomen. Im vielen Fällen sind sie zumindest temporär oder sogar permanent nicht mehr in der Lage zu arbeiten.

Eine Krankschreibung ist die ärztliche Feststellung einer gesundheitlich bedingten Arbeitsverhinderung. Diese kann nur durch eine ärztliche Fachperson, beispielsweise den Hausarzt oder die Psychiaterin, erfolgen. Bei einer Krankschreibung wird von der medizinischen Fachperson in einem Arztzeugnis die Ursache, der Beginn, die Dauer, und der Grad der Krankschreibung definiert.

Bei psychischen Erkrankungen und folglich auch bei einem Burnout wird meist eine besondere Art der Krankschreibung, die arbeitsplatzbezogene Krankschreibung, vorgenommen. Bei einer solchen bezieht sich die Krankschreibung ausschliesslich auf den konkreten Arbeitsplatz und nicht auf die Leistungsfähigkeit ausserhalb davon. Das heisst, dass betroffene Personen durchaus dazu berechtigt sind, währenddessen arbeitsplatzunabhängigen Tätigkeiten nachzugehen.

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Krankgeschriebene Personen haben Anrecht auf eine zeitlich beschränkte Fortsetzung der Lohnzahlungen. Dies gilt auch für Personen, die aufgrund eines Burnouts krankgeschrieben wurden. Allerdings können krankgeschriebene Personen vom Arbeitgeber für alternative Tätigkeiten eingesetzt werden, sofern diese mit dem Arztzeugnis vereinbar, vorübergehend und zumutbar sind. Generell gilt für Krankgeschriebene auch ein Kündigungsschutz während der Zeitdauer der Krankschreibung.

Ausschliesslich medizinische Fachpersonen können krankschreiben. Eine zumindest graduelle Krankschreibung ist bei einer Burnout-Therapie für den Behandlungserfolg essenziell. Denn da ein Burnout immer auch durch die Umstände beim und den Stress am Arbeitsplatz verursacht wird, muss auch zuerst an dieser Stelle angesetzt werden.

Umgekehrt ist es aber auch wichtig, dass betroffene Personen ihre Krankschreibung auch dafür nutzen, die vom Arbeitsplatz unabhängigen Ursachen des Burnouts zu bekämpfen und dass sie sich in eine professionelle Behandlung begeben. Eine Krankschreibungsperiode sollte nicht damit verbracht werden einfach abzuwarten, sondern stellt eine Möglichkeit dar, um an sich selbst und an seiner Lebenssituation zu arbeiten. Gleichzeitig ist es auch nicht zu empfehlen, die ärztlich diagnostizierte Krankschreibung zu ignorieren und Überstunden zu machen oder vorzeitig ins Arbeitsleben wiedereinzusteigen.

Die gängige Praxis bei der Krankschreibung von unter Burnout leidenden Personen hat aber auch Kritiker. Diese kritisieren vor allem, dass Burnout-Patienten und -Patientinnen zu früh, zu lang und zu schnell zu 100 Prozent krankgeschrieben werden. Dies geschehe durch eine Art Beschützer-Reflex des ärztlichen Personals, das den Schutz der Patienten und Patientinnen vor weiterem Stress zu hoch gewichten würde. Die Befürwortenden dieser These argumentieren stattdessen, dass es oft für alle Beteiligten besser wäre, die Arbeitslast in Absprache mit der Unternehmensseite nur auf eine Teilzeitbeschäftigung zu reduzieren.

Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen vermeiden

Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen nehmen seit langem stetig zu. Durch eine bessere Kooperation aller Beteiligten liesse sich das Ausmass reduzieren. Das zeigt eine Studie des Kompetenzzentrums WorkMed der Psychiatrie Baselland in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsorganisation Swica.

Konflikte am Arbeitsplatz sind der Auslöser für 57 Prozent aller psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten. Rund die Hälfte der Krankgeschriebenen verliert den Arbeitsplatz. Arbeitsunfähigkeiten aus psychischen Gründen dauern im Durchschnitt 218 Tage und sind in 95 Prozent der Fälle Vollzeit-Krankschreibungen.

Psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten dauern deutlich länger als die meisten Krankschreibungen aus somatischen Gründen. In rund der Hälfte der Arztberichte ist unklar, warum die versicherte Person nicht arbeiten kann. Zudem fehlt in fast der Hälfte aller Hausarzt- oder Psychiaterberichte eine Prognose zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Ebenfalls fehlen Hinweise, wie die Stelle erhalten werden kann.

Rund die Hälfte der krankgeschriebenen Versicherten verliert aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsstelle. Ein grosser Teil der Krankgeschriebenen hatte schon früh (Schulzeit, Ausbildung, frühere Arbeitsstellen) erstmals psychische Probleme. Viele sind sozial isoliert oder haben Probleme in der eigenen Familie. Gewisse besonders belastende Arbeitsbedingungen begünstigen eine sehr lange Dauer der Krankschreibung: emotionale und interaktionelle Anforderungen sowie kognitive und hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit.

"Wenn es einmal zu konfliktbedingten Arbeitsunfähigkeiten gekommen ist, ist ein Wiedereinstieg sehr schwierig", sagt Psychologe Niklas Baer, Leiter von WorkMed. Oft sei dann das Arbeitsverhältnis auch schon gekündigt. "Es braucht darum frühe Massnahmen bei allen Beteiligten, also den Ärztinnen und Ärzten, den Arbeitgebern aber auch den Versicherern, um solche Eskalationen präventiv zu entschärfen."

Unternehmen sollten stärker sensibilisiert werden, nicht erst sehr oder zu spät zu reagieren, wenn die Situation eskaliert ist - sondern präventiv eine förderliche Haltung und Frühintervention verankern. Hier sollten auch die Versicherungen die Unternehmen unterstützen, damit solche negativen Verläufe verhindert werden können.

Die behandelnden Ärzte sollten stärker unterstützt und geschult werden für einen bewussten Umgang mit Arbeitsunfähigkeitszeugnissen, der den Patientinnen und Patienten hilft, ihre Stelle zu behalten. Hilfreich wäre, wenn Ärzte, Versicherungen und Arbeitgeber Leitlinien entwickeln, wie in schwierigen Situationen so gehandelt werden könnte, dass die Betroffenen längerfristig im Arbeitsmarkt bleiben.

Die Arbeitgeber sollten stärker sensibilisiert werden, nicht erst spät oder zu spät zu reagieren, wenn eine Situation eskaliert ist - sondern präventiv eine förderliche Haltung und Frühintervention zu verankern.

Stress und emotionale Erschöpfung nehmen zu

Der Anteil Personen, die sich bei der Arbeit gestresst fühlen, hat in den letzten zehn Jahren um 5 Prozent zugenommen. Im Jahr 2012 waren es noch 18 Prozent, 2022 bereits 23 Prozent, so das Ergebnis der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB). Das Resultat der SGB zeigt, dass vor allem mehr Frauen am Arbeitsplatz Stress erleben: 2012 waren es noch 17 Prozent, 2022 bereits 25 Prozent. Bei den Männern stieg die Zahl von 18 Prozent auf 21 Prozent. Am häufigsten tritt Stress im Gesundheits- und Sozialwesen auf (29 Prozent). Jede vierte Frau ist in dieser Branche tätig.

Nebst Stress sind auch die Zahlen bei der emotionalen Erschöpfung gestiegen. Somit ist auch das Risiko eines Burn-outs höher. 2012 litten 20 Prozent Frauen darunter, zehn Jahre später bereits 25 Prozent. Bei den Männern blieb der Anteil stabil und belief sich 2022 auf 19 Prozent.

Falls aber die Erschöpfung oder die emotionale Belastbarkeit zunimmt, lohnt es sich, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen und die weiteren Schritte zu besprechen. Falls die Symptome über längere Zeit andauern, kann es sein, dass die Person krankgeschrieben wird.

Rechte bei Krankschreibung

Wenn ein Arzt einen Arbeitnehmer krankschreibt, gibt es bestimmte Rechte und Pflichten:

  • Sprechen Sie zuerst mit dem Arzt. Er kann das Arztzeugnis anpassen oder darin definieren, welche Tätigkeiten Sie bei der Arbeit verrichten dürfen.
  • Der Arbeitnehmer darf nichts tun, was die Heilung verzögern oder behindern könnte. Auch der Arbeitgeber darf Angestellte aufgrund der Fürsorgepflicht nicht einfach arbeiten lassen und muss sich an das ärztliche Zeugnis halten.
  • Ein Arztzeugnis muss über den Beginn, die Dauer und den Grad der Arbeitsunfähigkeit informieren. Ausserdem geht daraus hervor, ob es sich um Krankheit, Unfall oder allenfalls Schwangerschaft handelt. Die genaue Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis und muss dem Arbeitgeber auch in einem persönlichen Gespräch nicht mitgeteilt werden.
  • Der Arbeitgeber muss Ihnen während einer beschränkten Zeit weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Das steht so im Gesetz. Viele Betriebe haben eine Taggeldversicherung abgeschlossen. Die bezahlt in der Regel 80 oder 100 Prozent des versicherten Lohnes - während 720 Tagen.
  • Eine Zeitlang sind Sie bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit vor einer Kündigung geschützt. Es gelten folgende Kündigungssperrfristen (ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit): 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr, 180 Tage ab 6. Eine Ausnahme bildet eine Kündigung, die bei einer «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit» - etwa wegen eine Konflikts - ausgesprochen wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in der Schweiz Psychiater, also Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die Befugnis haben, Krankschreibungen auszustellen. Psychologen und Psychotherapeuten ohne medizinische Ausbildung dürfen dies nicht.

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