Psychosomatische Kliniken im Saarland: Ein Überblick

Das Gesundheits-Zentrum Saarschleife, eröffnet im Jahr 1993, liegt inmitten der einzigartigen Landschaft des Naturparks Saar-Hunsrück im Luftkurort Orscholz, direkt an Deutschlands schönster Flussschleife, der Saarschleife.

Ein bedeutender Teil des Gesundheits-Zentrums ist die integrierte rheumatologisch-orthopädische Klinik für Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung, die stationär oder ambulant durchgeführt wird. Der stationäre Bereich wurde durch die neue Indikation psychosomatische Medizin und Psychotherapie erweitert. Das Haus bietet ein medizinisches und therapeutisches Leistungsangebot auf höchstem Niveau.

Die markante Architektur, die Einrichtung, der Palmengarten, die große Badelandschaft mit Sauna und die schönen Zimmer laden zum Wohlfühlen ein.

Zimmer und Unterbringung

Das Gesundheits-Zentrum Saarschleife bietet verschiedene Zimmerkategorien an:

  • Einzel- und Doppelzimmer (Standard)
  • Einzel- und Doppelzimmer (Classic)
  • Doppelzimmer (Comfort)
  • Doppelzimmer (Suite ca. 60 - 70 qm - Kirschbaummöbel) mit Bad mit 2 Waschbecken, separatem WC und Bidet, separatem Schlafzimmer, separatem Wohnbereich, TV, Musikanlage, Flachbild TV, 2 Telefone, Minibar und Terrasse (oberste Etage)

Gastronomie

Halbpension (Frühstück und Abendessen) oder Vollpension (Frühstück, Mittag- und Abendessen) werden in zwei Speisesälen angeboten. Es gibt auch Unterhaltungsprogramme am Abend. Während der EM wird eine Großbildleinwand gezeigt, auf der alle Spiele übertragen werden. An diesen Tagen ist das Bistro auch bis zum Ende des Spiels geöffnet. Außerhalb der EM ist das Bistro von 17:30 bis 18:30 Uhr geschlossen.

Lesen Sie auch: Behandlung von Tinnitus bei psychosomatischen Ursachen

Sport und Unterhaltung

Zur Verfügung stehen eine Bäderlandschaft mit acht verschiedenen Becken verteilt auf ca. 1.000 qm, ein Wellenhallenbad (ca. 32°C), ein Fitnessraum (Mo - Fr 16.00 - 18.00 und Samstag 13. -16.00 Uhr für Hausgäste). Außerdem werden geführte Wanderungen, Ausflugsfahrten, Tischtennis und ein Beachvolleyballfeld im Außenbereich angeboten.

Weitere Einrichtungen und Services

Das Gesundheits-Zentrum bietet die Durchführung von Anschlussheilbehandlungen (AHB), Rehamaßnahmen, Präventionen, Gesundheitspauschalen, ambulanten Vorsorgekuren und individuelle Aufenthalte inklusive Unterbringung und Verpflegung.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Suizidhilfe in Deutschland

Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 (BGBl I S. 2177).

§ 217 StGB wurde mit Wirkung zum 10. Dezember 2015 durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 eingeführt.

Angenommen wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (BT Drucks 18/5373), der die Strafbarkeit einer konkret umschriebenen Form der Förderung einer Selbsttötung vorsieht.

Lesen Sie auch: Der Zusammenhang zwischen Hexenschuss und Psyche

Flankiert wurde das Gesetzgebungsvorhaben von dem am 5. November 2015 beschlossenen und am 1. Dezember 2015 ausgefertigten Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz -- HPG, BGBl I S. 2114), das den Ausbau des ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativangebots zum Gegenstand hat.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließen die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.

Die beschwerdeführenden Ärzte stützen ihre Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen auf eine Verletzung ihrer Gewissens- und Berufsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Var. 2 und Art. 12 Abs. 1 GG).

Die beschwerdeführenden Vereine rügen eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, die für sie tätigen Personen zusätzlich eine Verletzung ihrer Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Var. 2 GG).

In der Bundesrepublik Deutschland fand im Rahmen der Großen Strafrechtskommission in den 1950er Jahren ein erstes Reformvorhaben Niederschlag in den Vorschlägen und Bemerkungen des Bundesjustizministeriums zum Thema Tötungsdelikte, die eine subsidiäre Strafbarkeit desjenigen vorsahen, der "einen anderen dazu treibt, sich selbst zu töten", oder "der aus selbstsüchtigen Beweggründen einem anderen hilft, sich selbst zu töten".

Lesen Sie auch: Depression und psychosomatische Symptome: Ein Überblick

Die gegenwärtige Strafrechtsordnung stellt die Selbsttötung nicht unter Strafe. Deshalb ist auch die Suizidhilfe als nicht tatherrschaftliche Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbsttötung grundsätzlich straffrei.

Von der so verstandenen Suizidhilfe ist die Sterbehilfe zu unterscheiden. Der Begriff der Sterbehilfe umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte, denen in Abgrenzung zur Suizidhilfe ein von außenstehenden Dritten beherrschtes Verhalten gemein ist, das kausal zu einer Lebensverkürzung führt oder diese auf andere Weise fördert. Bereits per definitionem setzt Sterbehilfe zudem einen Leidenszustand voraus.

tags: #psychosomatische #kliniken #saarland #bewertungen