Der Paracelsus Studiengang Psychosoziale/r Berater/in umfasst die psychologische Grundausbildung inklusive Psychopathologie und Rechtskunde, die wissenschaftlichen Beratungsansätze, ergänzt um eine Fülle alternativer und meditativer Verfahren, und entwickelt die persönlichen emphatischen Potenziale für den bestmöglichen Zugang zur Psyche des Klienten.
Ausbildung zum Psychosozialen Berater: Ein Überblick
Die modular aufgebaute Ausbildung mit 1044 Präsenzunterrichtsstunden findet überwiegend freitags von 17 bis 22 Uhr, samstags von 10 bis 17 Uhr, samstags bzw. sonntags 9 bis 14 Uhr und in 12 Intensivworkshops mit je 41 Stunden statt. So ist das Studium in der Regelstudiendauer von 3 Jahren ohne große terminliche Probleme neben einer Berufstätigkeit oder anderen Ausbildung möglich.
Im Anschluss an diese Ausbildung kann bei der SGfB bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Höhere Fachprüfung für Berater/innen im psychosozialen Bereich gemäß deren Prüfungsordnung absolviert werden und der Titel "Berater/in im Psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom" erworben werden.
Dauer und Struktur
- Dauer: 3 Jahre
 - Präsenzstunden: 1044 Stunden
 - Selbststudium: ca. 800 Stunden
 - Gesamte Ausbildungszeit: 1844 Stunden
 - Diplomarbeit: Ja
 - Abschluss/Qualifikation: Dipl. Psychosozialer Berater Paracelsus
 
Module der Ausbildung
- Modul 1: Psychologische Grundlagen (BS156) 
- Dauer: 24 Monate
 - 26 Abendunterrichte, Fr., 17-22 Uhr
 
 - Modul 2: Beratungsmethoden (PT156) 
- Dauer: 24 Monate
 - 26 Abendunterrichte, Fr., 17-22 Uhr
 
 - Modul 3: Übungen, Praxis + Supervision (WS192) 
- Dauer: 24 Monate
 - 24 Wochenendworkshops, Sa., 10-17 Uhr
 
 - Modul 4: Intensivworkshops (IW328) 
- Dauer: 24 Monate
 - 8 Intensivworkshops à 41 Stunden an Wochenenden
 
 - Modul 5: Intensivworkshops (UP164) 
- Dauer: 12 Monate
 - 4 Intensivworkshops à 41 Stunden
 
 - Modul 6: Vorbereitungslehrgang für die Höhere Fachprüfung (UP48) 
- Dauer: 12 Monate
 - 8 Wochenenden, Sa. oder So., 9-14 Uhr
 
 
Inhalte der Ausbildungsmodule
Propädeutikum Basislehrgang Psychologie:
- Psychologie der Persönlichkeit
 - Sozialpsychologie, Gruppendynamik
 - Kinder-, Jugend- und Entwicklungspsychologie
 - Klinische Psychologie
 - Psychopathologie/Psychoneurologie
 - Beratungspsychologie
 - Diagnostik
 - Kommunikationstraining
 
Beratungs- und Methodenlehrgang, Grundlagen:
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- Einführung in tiefenpsychologische Methoden
 - Einführung in verhaltenstherapeutische Methoden
 - Einführung in humanistische Methoden
 - Ganzheitliche und naturheilkundliche Verfahren
 - Systemische Verfahren
 - Gesprächsführung und beratendes Coaching
 - Klinische Psychologie
 - Rechts- und Berufskunde
 
Beratungs- und Methodenlehrgang, Praxisworkshops:
- Selbsterfahrung
 - Persönlichkeitsarbeit
 - Fallbezogene Supervision
 
Intensivwochen:
- Coaching/Counselling
 - Kognitive Verfahren
 - Klientenzentrierte Gesprächsführung
 - Autogenes Training
 - Beratungspraxis
 - Entwicklungspsychologie
 - Systemische Beratung
 - Krisenintervention
 - Lösungs-und Ressourcenorientierte Methoden
 - Kommunikationstraining
 - Biodynamische Psychologie
 - Rechts- und Berufskunde
 
Prüfungsvorbereitung /Reflexion
Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL)
Studierende mit bereits abgeschlossenen Modulen einer psychosozialen Ausbildung können vor Beginn der Ausbildung die Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL) beantragen. Eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten ist dazu notwendig.
Den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen muss der Antragssteller mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen, etc.) erbringen.
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Geprüft werden die vorgelegten Dokumente nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit
 - Authentizität
 - Aktualität / Kompetenzen
 - Eignung / Qualifikation / Prüfung
 - Qualität des Anbieters
 
Ihre Studienleiterin erteilt Ihnen weitere Infos gerne auf Anfrage. Die Abklärung der AFL ist kostenpflichtig (CHF 80.- / Stunde, mindestens CHF 50.-). Wird ein Lehrgang oder werden Ausbildungsteile gebucht im Umfang von mindestens CHF 3000.-, entfällt die Gebühr. Bei Nichtanerkennung von Lernleistungen besteht kein Rekursrecht.
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