Die Behandlung von Depressionen ist ein zentrales Anliegen in der psychologischen Praxis, insbesondere in Städten wie Ingolstadt. Ein wichtiger Aspekt, der in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, ist die Frage der Freiverantwortlichkeit bei Menschen mit Depressionen, insbesondere wenn Suizidgedanken im Spiel sind.
Die Herausforderung der Freiverantwortlichkeit bei Depressionen
Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen kann die Freiverantwortlichkeit krankheitsbedingt eingeschränkt sein. Aber auch eine schwere Depression kann die Patienten völlig auf ihre negative Sicht der Welt einengen. Mit zunehmender Schwere der Erkrankung findet eine Einschränkung der freien Willensbildung statt. Der Suizid scheint ihnen als einziger Ausweg, das Leiden zu beenden. Allerdings ist die Frage der Freiverantwortlichkeit eine generelle, die auch psychisch gesunde Menschen betrifft.
Beispielsweise kann eine akute seelische Belastung durch eine Krebserkrankung oder Demenzdiagnose genauso zu einer zeitweiligen Einschränkung der Freiverantwortlichkeit führen.
Was bedeutet Freiverantwortlichkeit?
Frei und selbstbestimmt ist ein Entschluss immer dann, wenn man seine Entscheidung wirklich unabhängig von anderen im Lichte aller tatsächlich vorhandenen Alternativen trifft. Frei verantwortlich bedeutet auch, dass man die Entscheidung nicht unter Druck trifft - beispielsweise, weil man das Gefühl hat, anderen zur Last zu fallen.
All das zusammengenommen bezeichnet man dann als Freiverantwortlichkeit.
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Die Rolle des Psychologen bei der Beurteilung
Um das Kriterium der Dauerhaftigkeit beurteilen zu können, wird man einen Patienten wohl mehrfach sehen müssen. In nur einem Gespräch lässt sich kaum sicherstellen, dass der Wunsch zu sterben endgültig ist. Gerade psychische Erkrankungen verlaufen ja oft in Phasen, in denen die Person auch wieder von ihrem Suizidwunsch abrücken kann.
Bei der Beurteilung kommt es immer auf die konkrete Situation an und darauf, ob der Suizidwunsch wirklich reflektiert und unabhängig von der depressiven Symptomatik ist. Beispielsweise gibt es Menschen, die über viele Jahrzehnte immer wieder schwere depressive Phasen haben. Im gesunden Zustand, zwischen zwei Phasen, kommen sie zum Entschluss, die schwerwiegenden Symptome einer Depression in Zukunft nicht ein weiteres Mal ertragen zu wollen. Das ist dann natürlich eine ganz andere Situation als der Suizidwunsch in einer depressiven Phase.
Wann ist assistierter Suizid möglich?
Auch während einer depressiven Phase kann ein Suizidentschluss freiverantwortlich sein. Wenn derjenige weiss, dass es andere Optionen gibt, diese rational gegeneinander abwägt und sich dennoch für einen Suizid entscheidet. Umgangssprachlich formuliert: Er muss in der Lage sein, wirklich nach rechts, links, vorne und hinten zu schauen, wenn er eine solche Entscheidung trifft.
Wenn jemand weiss, dass die nächste schwer depressive Welle sehr wahrscheinlich kommt, ist der Wunsch zu sterben auch in einer gesunden Phase nachvollziehbar.
Nachvollziehbarkeit darf aber nicht das Kriterium für Hilfe zum Suizid sein. Sie ist nicht objektiv und kein Beweis für Freiverantwortlichkeit. Gerade, wenn man sich nicht gut mit psychisch erkrankten Menschen auskennt, mag auch ein krankheitsbedingter Sterbewunsch, der nicht freiverantwortlich ist, sehr nachvollziehbar und einleuchtend erscheinen.
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Der Wunsch, zu sterben, mag dann im Sinne eines zwischenmenschlichen Verständnisses nachvollziehbar sein. Aber diese Nachvollziehbarkeit ist nicht identisch mit der Freiverantwortlichkeit.
Auch der Leidensdruck spielt keine Rolle für die Beurteilung. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass es überhaupt nicht darauf ankommt, ob jemand eine zum Tode führende Erkrankung hat oder jemand unendlich und unabänderbar leidet, sondern dass es einzig und allein auf die Freiverantwortlichkeit ankommt.
Konsequenzen und rechtliche Aspekte
Seit das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit von Sterbehilfeorganisationen gekippt hat, herrscht Unsicherheit. Jüngst wurde ein Arzt in Essen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, ein anderer steht derzeit in Berlin vor Gericht. Beide haben psychisch Erkrankten einen Suizid ermöglicht.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass nicht nur eine Person darüber entscheidet. Beratung und Begutachtung müssen getrennt voneinander stattfinden, und diese Personen sollten wiederum keinesfalls in die Durchführung involviert sein!
Wie könnte ein rechtssicheres Prozedere aussehen?
Das könnte spezialisierte Beratungsstellen umfassen, die die Sterbewilligen aufklären, sowie spezialisierte Gutachter, die die Freiverantwortlichkeit bescheinigen. Mit diesen Bescheinigungen könnten die Hilfesuchenden dann die Ausgabe des entsprechenden Medikaments beantragen.
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Vor allem würde es denjenigen, die einen assistierten Suizid suchen, auch wirklich die Möglichkeit dafür eröffnen. Sie wären nicht mehr darauf angewiesen, einen gutwilligen Arzt zu finden. Gleichzeitig würde es die behandelnden Ärzte entlasten, die dann nicht unter dem Druck stünden, ein tödliches Medikament zu verordnen.
Für Patientinnen und Patienten, die sich tatsächlich nah am Lebensende befinden, müsste man sicher schlankere und kürzere Abläufe finden. Aber ansonsten ist ein längerer Prozess sinnvoll.
Wenn jemand mit derart drängenden Suizidgedanken beschäftigt ist, dass er sagt, „Ich kann keine zwei Monate warten“, dann nährt das natürlich den Verdacht, dass der innere Druck so stark ist, dass dieser die persönliche Freiheit der Entscheidung beeinträchtigt.
Psychologische Praxis in Ingolstadt: Ein Überblick
In Ingolstadt gibt es verschiedene psychologische Praxen, die sich auf die Behandlung von Depressionen spezialisiert haben. Diese Praxen bieten unterschiedliche Therapieansätze an, um den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Beispielhafte Therapieansätze
- Systemische Therapie
 - Kognitive Verhaltenstherapie (KVT)
 - Emotionsfokussierte Therapie
 - Achtsamkeitsbasierte Verfahren
 
Grübeln als zentraler problematischer Prozess
Ein sehr häufiger und transdiagnostischer pathologischer Prozess ist das Grübeln (Rumination). Bei den häufigsten psychischen Störungen, Depressionen und Angststörungen, ist Grübeln ein wesentlicher Faktor bei der Aufrechterhaltung der Erkrankung. Entsprechend leidet ein Großteil psychotherapeutischer Patientinnen und Patienten unter Grübelprozessen.
Es gibt fundierte Techniken u.a. aus KVT, ACT, Metakognitiver Therapie, Compassion Focused Therapy und Übungen für das Einzel- und Gruppensetting sowie Materialien für alle Behandlungsphasen: vom Erstgespräch bis zur Rückfallprophylaxe.
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