Psychiatrische Gutachten: Fragen und Angebote

Die Psychiatrische Universitätsklinik in Zürich bietet umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der psychiatrischen Begutachtung.

Die Gutachten werden unter der Leitung von erfahrenen Gutachter:innen mit Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH und SIM-Zertifizierung (SIM-zertifizierter Gutachter) durchgeführt.

Die Gutachten werden unter der Leitung von erfahrenen Gutachterinnen und Gutachtern mit Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH mit SIM-Zertifizierung (SIM-zertifizierter Gutachter) und/oder mit DAS in forensischer Prognostik durchgeführt.

Wir legen grossen Wert auf eine hohe Qualität und auf eine sorgfältige Klärung des Auftrages und streben eine hochstehende fachliche Qualität unserer Gutachten an und sind bemüht, den Explorand:innen eine angenehme Atmosphäre zu bieten.

Wir legen grossen Wert auf eine zielführende Zusammenarbeit mit unseren Auftraggeber:innen.

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Die Gutachten werden in der Regel innerhalb von zwei Monaten erstellt.

Der jeweilige Zeitrahmen wird mit den Auftraggebern vereinbart.

Die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie die benötigte Erstellungszeit richten sich nach der Komplexität des Falls und werden im Vorhinein individuell festgelegt.

Wünscht der Auftraggeber eine Erledigung innerhalb einer Frist unter zwei Monaten (z.B. Dr.

An wen richtet sich das Angebot?

Unser Angebot richtet sich an institutionelle Auftraggeber wie Gerichte, Versicherungen und den militärärztlichen Dienst.

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Institutionelle Auftraggeber

Die Auftraggeber sind Institutionen der Sozialversicherungen wie die IV, Unfall- und Taggeldversicherungen (u. a. SUVA), Pensions- und Krankenkassen sowie Behörden wie die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Ämter, juristische Institutionen (z. B. Gerichte).

Die Auftraggeber sind meist Institutionen der Sozialversicherungen wie die IV, Unfall- und Taggeldversicherungen (u. a. SUVA), Pensions- und Krankenkassen sowie Behörden wie die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Ämter, juristische Institutionen (z.B.

Sollte eine Person hilfsbedürftig werden, können sich öffentliche Auftraggeber, wie z.B.

Auftraggeber Staatsanwaltschaften/ Gerichte Ämter für Justizvollzug Zivilbehörden (z.B.

Privatpersonen

Wir bieten unsere Expertise auch Privatpersonen im Zusammenhang mit der Beurteilung der militärischen Dienstfähigkeit an.

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Zudem bieten wir Gutachten für Privatpersonen nur unter besonderen Bedingungen an.

Privatgutachten werden nicht durchgeführt.

Abgedecktes Spektrum der Begutachtung

Wir decken folgendes Spektrum der Begutachtung ab:

Sozialversicherungsrecht (ATSG; IVG; UVG)

  • IVG: langdauernde Gesundheitsschäden mit Krankheitswert, Arbeitsfähigkeit im angestammten bzw.

Zivilrechtliche Gutachten

  • Frage nach psychischen Störungen, Urteilsfähigkeit nach Art. 17 ZGB, Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts/Beistandschaften nach Art. 390ff ZGB und Fürsorgerischen Unterbringungen (FU nach Art. 426 ff. ZGB).
  • Frage nach psychischen Störungen, Urteilsfähigkeit nach Art. 17 ZGB, Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts/Beistandschaften nach Art. 390ff ZGB und Fürsorgerischen Unterbringungen (FU nach Art. 426 ff.
  • Erwachsenenschutz (Beistandschaften Art. 390 ff.
  • Eherecht, Eheschliessung (Art. 94 ff.

Strafrechtliche Gutachten

  • z.B. psychische Störung und Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr, Ausführungsgefahr, Massnahmen, Entlassung aus einer Massnahme, fokale Risikoeinschätzungen

Versicherungsrechtliche Gutachten

  • z.B. Verkehrsmedizinische Begutachtung, KSSG

Dienstfähigkeitsgutachten zuhanden des Militärs

  • Psychiatrische Gutachten nach Weisung des Militärärztlichen Dienstes (UK) oder für Privatpersonen ohne militärärztliche Weisung/Beauftragung (Stundensatz CHF 250).
  • Psychiatrische Gutachten nach Weisung des Militärärztlichen Dientes (UK) oder für Privatpersonen ohne militärärztliche Weisung/Beauftragung (zum Selbstkostenbeitrag von ca. Fr. 600-1’200).
  • Im Auftrag des militärärztlichen Diensts der Schweizer Armee begutachten wir die Militärdienstfähigkeit und -tauglichkeit der Rekruten/Stellungspflichtigen mit psychiatrischen Erkrankungen.
  • Fragen bezüglich Dienstfähigkeit etc.

Weitere Angebote

  • Monodisziplinäre psychiatrische Gutachten sowie bidisziplinäre Gutachten in Zusammenarbeit mit der Neuropsychologie.
  • Wir bieten Erstellung von monodisziplinären fachpsychiatrischen Gutachten in Zusammenarbeit mit der Neuropsychologie an.
  • Monodisziplinäre psychiatrische Gutachten sowie bidisziplinäre Gutachten in Zusammenarbeit mit der Neuropsychologie.
  • Gerne nehmen wir Gutachten zur Arbeits- und Erwerbsfähigkeit auch im Auftrag von Krankentaggeldversicherungen und Unfallversicherungen an.
  • Psychiatrische Gutachten im Zusammenhang mit psychiatrisch-suchtmedizinischen Fragestellungen hinsichtlich einer Fahrtauglichkeit.
  • Psychologische Psychotherapie Erstanordnung und Fallbeurteilung nach 30 Sitzungen Stationäre Begutachtungen bei entsprechender Indikation Andere Fragestellungen auf Anfrage
  • Fragen zum zivilen Waffenerwerb, bzw.

Ablauf

Gutachtenaufträge können schriftlich an unseren Zentralen Infopoint Psychiatrie (ZIP) gerichtet werden: .

Die Überprüfung des Auftrages erfolgt innert weniger Tagen.

Für institutionelle Auftraggeber (Invalidenversicherung, Krankentaggeldversicherungen, Militär, KESB und andere Behörden) und ggf.

Einreichen von Gutachtenaufträgen Gutachtenaufträge richten Sie bitte an das Sekretariat der Chefärztin des Kompetenzzentrums Forensik.

Was erwartet Sie bei einem Gutachten?

Hat jemand psychische Probleme und ist krankgeschrieben, verlangt die Versicherung oft ein unabhängiges Gutachten. Das kann Betroffene einschüchtern.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie in einer sehr schwierigen Situation sind und sich von allen Seiten bedrängt fühlen.

Und das nicht erst seit gestern.

Psychische Belastungen zeigen sich ja oft ganz langsam.

Oft hadert man lange mit sich: Habe ich denn wirklich etwas?

Thomas Ihde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH

Vor allem fehlt auch ein Ergometer, das die Energie misst, die man aufwendet, um am Arbeitsplatz seine Leistung zu bringen und so zu wirken, wie wenn nichts wäre.

Ein solches Gerät könnte zeigen, dass jemand vielleicht viermal mehr Energie verbraucht, um die gewohnte Leistung zu erbringen.

Und dass darum etwas geschehen muss - eben zum Beispiel eine Krankschreibung.

Die Krankschreibung ist in der Regel eine grössere Zäsur.

Eigentlich sollte sie Entlastung bringen, die Möglichkeit zur Gesundung.

Für Betroffene wird sie aber oft belastend: Was denken nun meine Mitarbeitenden über mich, wenn sie mein Pensum abdecken müssen - obwohl man mir nicht ansieht, wie schlecht es mir geht?

Versicherungen wollen rasch Fakten haben

Die Gesundung erfolgt oft nicht sehr schnell.

und Erkrankungen eher die Regel.

Thomas Ihde, Präsident Pro Mente Sana

Betroffene finden sich bald in der Situation, beweisen zu müssen, dass sie wirklich nicht arbeitsfähig sind.

Machen Sie sich Notizen, die Sie auch ans Gespräch mitbringen können.

Was sind Ihre Hauptbeschwerden?

Wie wirken sie sich am Arbeitsplatz bei den einzelnen Tätigkeiten aus?

Warum können Sie Ihre Arbeit aktuell nicht mehr erledigen?

Seien Sie möglichst spezifisch.

Beschreiben Sie, dass Sie wegen Ihrer Konzentrationsschwierigkeiten bei der Fakturierung sieben Fehler gemacht haben.

schon so hoch war und Sie Angst vor der Arbeit hatten.

Und wie Sie darum um acht völlig erschöpft im Büro erschienen.

Es geht nicht darum, wie es Ihnen zu Hause oder in der Freizeit geht.

Es geht um Ihre Arbeitsfähigkeit - der Gutachter braucht dazu Fakten.

Seien Sie ehrlich.

Ein guter Gutachter merkt, wenn Sie gewisse Symptome hervorheben oder ihre Geschichte ergänzen - aus Angst, dass man Ihnen sonst nicht glaubt.

tags: #psychiatrisches #Gutachten #Fragen