Psychotherapie: Was Sie beachten sollten

Eine Psychotherapie muss perfekt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein. Sonst kann sie ungesunde Nebenwirkungen haben.

Die schleichende Abhängigkeit in Langzeittherapien, das so genannte Woody-Allen-Syndrom, ist nur eine Spielart davon: Dabei vermag der Patient keine Entscheidung mehr zu treffen, ohne die Therapeutin zu fragen.

Dauer der Therapie

Erfolgreiche Therapien sollten in der Regel weniger als 50 Stunden dauern - die grössten Effekte sollten sich sogar schon in den ersten 20 Stunden einstellen. Was Hunderte von Stunden in Anspruch nimmt, dient nicht mehr der Heilbehandlung, findet etwa Jürgen Magraf, Professor für klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Bochum.

Andere Experten halten dagegen, dass langjährige therapeutische Beziehungen durchaus Vorteile haben. Gemäss Magraf droht aber gerade in Langzeitbehandlungen die Gefahr, dass das Selbstvertrauen Schaden nimmt, da die Patienten lernen, sich als jemanden zu sehen, der nicht allein durchs Leben gehen kann.

Kritische Therapiemethoden

Doch auch Kurzzeittherapien stehen in der Kritik. Das bekannteste Beispiel ist das so genannte Debriefing. Diese «Schnelltherapie» soll Opfern von Katastrophen, Unfällen oder Anschlägen helfen, ihre traumatische Erfahrung zu verarbeiten. Mit sehr zweifelhaftem Erfolg, wie mehrere Studien zeigen: Nach ein paar Monaten ging es den Behandelten im Durchschnitt schlechter als jenen, die nicht behandelt wurden.

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Ebenso heikel kann es sein, wenn man die falsche Therapiemethode wählt: Während entspannende Verfahren für die meisten Patienten hilfreich sind, können sie bei Menschen mit Panikattacken leicht einen Schub auslösen. Denn im entspannten Zustand werden die eigenen Körperprozesse viel direkter und stärker wahrgenommen.

Was tun bei Unbehagen?

Was sollen nun Klienten tun, die sich in ihrer Therapie und mit ihrem Therapeuten unwohl fühlen? Empfohlen wird der Kontakt mit einer spezialisierten Beratungsstelle, da diese Fachleute viel Erfahrung haben und relativ schnell abschätzen können, ob bloss eine Durststrecke vorliegt, wie sie in vielen Therapien vorkommt, oder ob dem Therapeuten tatsächlich etwas vorzuwerfen ist.

können sich Betroffene an eine Opferberatungsstelle wenden. Dort werden sie unentgeltlich juristisch und psychologisch beraten. Auch die Klage bei einer Standesorganisation ist möglich, etwa der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (wenn es um einen Psychiater geht), oder bei einem Verbandsgericht der Psychotherapeutinnen und therapeuten.

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