Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Partner der IV-Stelle. Als wichtige Vertrauenspersonen für ihre Patientinnen und Patienten erfahren Ärztinnen und Ärzte früh, wenn jemand am Arbeitsplatz an gefährdenden gesundheitlichen Problemen leidet. Dann sind sie als Arzt, als Ärztin berechtigt, eine Früherfassungsmeldung zu machen. Das dafür notwendige Formular wie auch alle anderen wichtigen Formulare im Verkehr mit der IV-Stelle finden sich auf dieser Seite.
Informationsplattform iv-pro-medico
Die von der FMH, der IV-Stellen-Konferenz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen gemeinsam getragene Informationsplattform soll Ärztinnen und Ärzten die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen vereinfachen und erleichtern.
Formulare für Ärztinnen und Ärzte
- Aerztliche-Bestaetigung-Seheinschraenkung.dotm
 - 0473form_002.030.dotm
 - 002.030form_002.099.dotm
 - 002.099form_002.003.dotm
 - 002.003form_318.268.dotx
 - 318.268form_002.010.dotm
 - 002.010form_002.002.dotm
 - 002.002arztbericht-schuhversorgung.dotm
 - 0383form_002.005.dotm
 - 002.005
 
Der Bericht muss mit den Browsern Mozilla Firefox oder Microsoft Edge auf den PC heruntergeladen werden («Ziel/Link speichern unter...» und «Öffnen mit... Adobe Reader»), bevor er geöffnet werden kann.
Merkblatt-zur-Rechnungsstellung.pdf
Formulare und Informationen für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Personen, welche Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV erhalten, können die Kosten für Zahnbehandlungen zur Rückvergütung einreichen.
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Wichtige Hinweise:
- Abtretungserklärung für Zahnärztinnen und Zahnärzte: Falls der EL-Anspruch wegfällt, besteht für einen Zahnarzt/eine Zahnärztin eine Rückerstattungspflicht für bereits erhaltene Zahlungen.
 - Zahnformular Sozialzahnmedizin: Für den Informationsaustausch mit der Zahnarztpraxis zu einer aktuellen Behandlung benötigen wir das unterzeichnete Zahnformular Sozialzahnmedizin (für KV unter CHF 3'000 genügt in der Regel die Seite 1).
 
Mit diesem Online-Formular können Zahnärztinnen und Zahnärzte Zahnarztrechnungen und Kostenvoranschläge für Personen mit einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen online einreichen.
Vertrauensarzt: Was erwartet mich da?
Hat jemand psychische Probleme und ist krankgeschrieben, verlangt die Versicherung oft ein unabhängiges Gutachten. Das kann Betroffene einschüchtern. Was hilft?
Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie in einer sehr schwierigen Situation sind und sich von allen Seiten bedrängt fühlen. Und das nicht erst seit gestern. Psychische Belastungen zeigen sich ja oft ganz langsam. Oft hadert man lange mit sich: Habe ich denn wirklich etwas?
Vor allem fehlt auch ein Ergometer, das die Energie misst, die man aufwendet, um am Arbeitsplatz seine Leistung zu bringen und so zu wirken, wie wenn nichts wäre. Ein solches Gerät könnte zeigen, dass jemand vielleicht viermal mehr Energie verbraucht, um die gewohnte Leistung zu erbringen. Und dass darum etwas geschehen muss - eben zum Beispiel eine Krankschreibung.
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Die Krankschreibung ist in der Regel eine grössere Zäsur. Eigentlich sollte sie Entlastung bringen, die Möglichkeit zur Gesundung. Für Betroffene wird sie aber oft belastend: Was denken nun meine Mitarbeitenden über mich, wenn sie mein Pensum abdecken müssen - obwohl man mir nicht ansieht, wie schlecht es mir geht?
Wie sich Betroffene vorbereiten können
Betroffene finden sich bald in der Situation, beweisen zu müssen, dass sie wirklich nicht arbeitsfähig sind. Machen Sie sich Notizen, die Sie auch ans Gespräch mitbringen können. Was sind Ihre Hauptbeschwerden? Wie wirken sie sich am Arbeitsplatz bei den einzelnen Tätigkeiten aus? Warum können Sie Ihre Arbeit aktuell nicht mehr erledigen? Seien Sie möglichst spezifisch.
Beschreiben Sie, dass Sie wegen Ihrer Konzentrationsschwierigkeiten bei der Fakturierung sieben Fehler gemacht haben, schon so hoch war und Sie Angst vor der Arbeit hatten. Und wie Sie darum um acht völlig erschöpft im Büro erschienen. Es geht nicht darum, wie es Ihnen zu Hause oder in der Freizeit geht. Es geht um Ihre Arbeitsfähigkeit - der Gutachter braucht dazu Fakten. Seien Sie ehrlich.
Ein guter Gutachter merkt, wenn Sie gewisse Symptome hervorheben oder ihre Geschichte ergänzen - aus Angst, dass man Ihnen sonst nicht glaubt. Er merkt, dass etwas nicht stimmt, kann aber nicht sagen, was es genau ist. Dann zieht er alles in Zweifel.
Intuitiv wollen wir uns oft von unserer besten Seite zeigen, wollen Konflikte vermeiden und es allen recht machen. Auch dem Gutachter. Das werden Sie unter dem Stress der Begutachtung schlecht ändern können. Weisen Sie den Gutachter auf den Unterschied hin, wie Sie sich im Gespräch geben und wie es Ihnen sonst geht.
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Sie dürfen ein Aufnahmegerät mitnehmen und das Gespräch aufnehmen. Informieren Sie den Gutachter oder die auftraggebende Stelle vorher darüber. Das Aufnehmen gibt beiden Beteiligten Sicherheit und sollte eigentlich bei einem so umstrittenen Thema Standard sein.
FMH-Gutachterstelle
Medizinische Behandlungen können anders verlaufen, als es sich die Patientin oder der Patient erhofft hat. Patientinnen und Patienten, die vermuten, sie hätten infolge eines ärztlichen Fehlers oder eines Organisationsverschuldens einen gesundheitlichen Schaden erlitten, können sich an die FMH-Gutachterstelle wenden.
Die Parteien haben gemäss Reglement die Möglichkeit, anstelle des schriftlichen Begutachtungsverfahrens das FMH-Gemeinschaftliche Gutachterkonsilium (FMH-GGK) zu wählen. Das FMH-GGK ist ein mündliches Begutachtungsverfahren, welches per 1. Das Reglement der FMH-Gutachterstelle wurde in Bezug auf das FMH-GGK angepasst.
Die Möglichkeiten der modernen Medizin sind vielfältig. Dennoch gibt es bei ärztlichen Eingriffen keine 100%-ige Erfolgsgarantie. Auch einer Ärztin oder einem Arzt kann ein Fehler unterlaufen. Für Sie als Patientin oder Patienten ist es schwer zu beurteilen, ob eine Komplikation aufgetreten ist, die nicht hätte verhindert werden können, oder ob Sie infolge eines medizinischen Fehlers einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
Um die Sachlage aussergerichtlich klären zu lassen, können sich Patientinnen und Patienten an die FMH-Gutachterstelle wenden. Die Gutachterstelle ist telefonisch erreichbar jeweils am Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie am Mittwoch von 13.30 bis 16.30 Uhr. In dieser Zeit können Sie Ihren Fall mit einem Fachspezialisten besprechen und erste Fragen abklären (z. B: Wer soll in das Verfahren involviert werden? Nur der betroffene Arzt oder die betroffene Ärztin oder auch das betroffene Spital?
Das Antragsformular (PDF-Formular) können Sie online ausfüllen und ausdrucken.
Informationen für Ärzte bei Vermutung einer Sorgfaltspflichtverletzung
Jede Ärztin und jeder Arzt kann im Laufe der Karriere mit einer Vermutung einer Sorgfaltspflichtverletzung seitens einer Patientin oder eines Patienten konfrontiert werden. Eine solche Situation ist stets unangenehm und manchmal durchaus belastend. In so einem Moment ist es für Sie als Ärztin oder Arzt wichtig zu wissen, wie Sie am besten reagieren, bzw. was Sie unverzüglich unternehmen sollten.
Hat sich die Patientin oder der Patient an die FMH-Gutachterstelle gewandt und sind Sie FMH-Mitglied, müssen Sie sich gemäss Standesordnung auf ein Begutachtungsverfahren einlassen.
Die FMH-Gutachterstelle informiert jährlich über ihre Tätigkeiten. Der Jahresbericht enthält eine aufschlussreiche Fallstatistik, die Auskunft über die im Berichtsjahr durchgeführten Begutachtungen mit Angaben über die Häufigkeit von festgestellten Sorgfaltspflichtverletzungen gibt.
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