Psychische Erkrankungen: Definition im Kontext von Stress und Arbeitsrecht in der Schweiz

Wie oft hat man den Satz «Ich bin voll im Stress» gehört oder selbst gesagt? Vermutlich oft genug.

Zunahme von Stress und emotionaler Erschöpfung

Tatsächlich: Der Anteil Personen, die sich bei der Arbeit gestresst fühlen, hat in den letzten zehn Jahren um 5 Prozent zugenommen.

Im Jahr 2012 waren es noch 18 Prozent, 2022 bereits 23 Prozent, so das Ergebnis der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB).

Das Resultat der SGB zeigt, dass vor allem mehr Frauen am Arbeitsplatz Stress erleben: 2012 waren es noch 17 Prozent, 2022 bereits 25 Prozent.

Bei den Männern stieg die Zahl von 18 Prozent auf 21 Prozent.

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Am häufigsten tritt Stress im Gesundheits- und Sozialwesen auf (29 Prozent). Jede vierte Frau ist in dieser Branche tätig.

Nebst Stress sind auch die Zahlen bei der emotionalen Erschöpfung gestiegen. Somit ist auch das Risiko eines Burn-outs höher.

2012 litten 20 Prozent Frauen darunter, zehn Jahre später bereits 25 Prozent. Bei den Männern blieb der Anteil stabil und belief sich 2022 auf 19 Prozent.

Falls aber die Erschöpfung oder die emotionale Belastbarkeit zunimmt, lohnt es sich, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen und die weiteren Schritte zu besprechen.

Falls die Symptome über längere Zeit andauern, kann es sein, dass die Person krankgeschrieben wird.

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Rechte bei Krankschreibung

Diese Rechte hat man in diesem Fall:

Mein Arzt hat mich für zehn Tage krankgeschrieben. Sprechen Sie zuerst mit dem Arzt.

Er kann das Arztzeugnis anpassen oder darin definieren, welche Tätigkeiten Sie bei der Arbeit verrichten dürfen.

Der Arbeitnehmer darf nichts tun, was die Heilung verzögern oder behindern könnte.

Auch der Arbeitgeber darf Angestellte aufgrund der Fürsorgepflicht nicht einfach arbeiten lassen und muss sich an das ärztliche Zeugnis halten.

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Ein Arztzeugnis muss über den Beginn, die Dauer und den Grad der Arbeitsunfähigkeit informieren.

Ausserdem geht daraus hervor, ob es sich um Krankheit, Unfall oder allenfalls Schwangerschaft handelt.

Die genaue Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis und muss dem Arbeitgeber auch in einem persönlichen Gespräch nicht mitgeteilt werden.

Der Arbeitgeber muss Ihnen während einer beschränkten Zeit weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Das steht so im Gesetz.

Viele Betriebe haben eine Taggeldversicherung abgeschlossen. Die bezahlt in der Regel 80 oder 100 Prozent des versicherten Lohnes - während 720 Tagen.

Eine Zeitlang sind Sie bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit vor einer Kündigung geschützt.

Es gelten folgende Kündigungssperrfristen (ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit):

  • 30 Tage im 1. Dienstjahr
  • 90 Tage vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr
  • 180 Tage ab 6. Dienstjahr

Eine Ausnahme bildet eine Kündigung, die bei einer «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit» - etwa wegen eine Konflikts - ausgesprochen wird.

Jahr Stress bei der Arbeit (Gesamt) Stress bei der Arbeit (Frauen) Emotionale Erschöpfung (Frauen) Emotionale Erschöpfung (Männer)
2012 18% 17% 20% Nicht angegeben
2022 23% 25% 25% 19%

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