In der Schweiz warteten im Jahr 2012 rund 1200 Menschen auf ein Organ, wobei allein über 900 Patienten auf eine Niere warteten. Davon erhielten 155 Patienten das benötigte Organ von einem verstorbenen Spender und 96 von einem Lebendspender.
Lebendspende: Eine Chance
Die Lebendspende stellt eine besondere Chance dar, da eine gesunde Niere allein die notwendige Entgiftungsarbeit leisten kann. Die zweite Niere ist somit entbehrlich und kann als Organspende ein erkranktes Familienmitglied oder einen anderen Patienten auf der Warteliste retten.
Voraussetzungen für eine Lebendspende
Primär muss die Blutgruppe übereinstimmen, und der Spender muss gesund sein. Heutzutage sind Nierentransplantationen auch über Blutgruppengrenzen hinweg möglich.
Altersgrenze für Spender
Das Spendealter ist in der Regel nach oben offen und hängt vom körperlichen Zustand des möglichen Spenders ab.
Organspende nach assistiertem Suizid
Die Diskussion um die Organspende nach assistiertem Suizid gewinnt international an Bedeutung. In Ländern wie Kanada, Belgien und den Niederlanden ist diese Praxis bereitsRealität, während in der Schweiz noch grundlegende ethische und rechtliche Fragen zu klären sind.
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Ethische Prinzipien
Bei der Organspende und der Suizidhilfe geht es um ein Wohlergehen, das von der eigenen Existenz abgekoppelt erscheint. Das Erstrebenswerte geht entweder über das eigene Leben hinaus oder tritt aus dem eigenen Leben heraus.
Im Blick auf drei der vier bioethischen Prinzipien von Beauchamp und Childress zeigt sich eine weitgehende Übereinstimmung bei den ethischen Voraussetzungen für die Organspende und den assistierten Suizid. Die Handlungsoptionen mögen moralisch unterschiedlich beurteilt werden.
Die Perspektive der Person
Eine spendenwillige Person könnte sagen: «Ich spende meine Organe, wenn mein Leben beendet ist.» Sie erklärt damit, was mit ihrem Körper postmortal geschehen soll. Ob die Person dabei ihren Tod abwarten oder den Todeszeitpunkt selbst bestimmen will, hat keinen Einfluss auf die geäusserte Absicht.
Nun könnte eine spenden- und sterbewillige Person auch äussern: «Ich spende meine Organe, weil ich mein Leben beenden will.» Der Unterschied zum ersten Satz besteht in der Ersetzung des Bindeworts «wenn» durch «weil». Mit dem wenn-Satz erklärt die Person ihre Absicht zur Organspende. Die temporale Präzisierung «wenn mein Leben beendet ist» braucht es eigentlich nicht, weil die postmortale Organspende den Tod der spendenden Person voraussetzt.
Die Bedeutung von Motiven und Gründen
Handlungsmotive sind viel unmittelbarer mit der Person verbunden als Handlungsgründe. Motive hat eine Person in Bezug auf sich selbst als handelndes Subjekt. Gründe hat eine Person als Mitglied einer Kommunikationsgemeinschaft, gegenüber der sie ausweist, warum sie so entschieden und gehandelt hat.
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Ethische Bedenken und Schutzmassnahmen
Aus ethischer Sicht muss ein Vermischen zwischen der 1. Person- und 3. Person-Perspektive vermieden werden. Die subjektiven Urteile aus der 1. Person-Perspektive über die eigenen Belange werden dann zu objektiven Urteilen aus der 3. Person-Perspektive über die Belange anderer.
Unter der Voraussetzung der etablierten Praktiken der Organspende und Suizidhilfe stehen einer Organspende nach assistiertem Suizid keine grundsätzlichen ethischen Einwände entgegen.
Die mit einer Öffnung für die Organspende nach Suizidhilfe verbundenen Verfahrensanpassungen und Prozessänderungen sollten an den bewährten Grundsätzen festhalten:
- Der Status der Suizidhilfe sollte beibehalten und ihre Integration in die Prozesse rund um die Transplantationsmedizin, sofern medizinisch unverzichtbar, so gering wie möglich gehalten werden.
 - Die bisherige Praxis der anonymen Spende sollte nicht aufgegeben oder relativiert werden.
 - Aufrechterhalten werden sollte auch das damit zusammenhängende Verbot der gerichteten postmortalen Organspende.
 - Abzulehnen ist die international teilweise etablierte Praxis, sterbewillige Personen explizit auf die Organspende anzusprechen.
 
Die imaginäre Verbindung zwischen Spender und Empfänger
Die bisherige Praxis könnte als eine imaginäre Verbindung zwischen Spender:innen und Empfänger:innen verstanden oder gedeutet werden, bei der die eine Person auf schicksalhafte Weise verliert, was der anderen Person auf ebenso schicksalhafte Weise zugutekommt.
Selbstverständlich verändert die Todesursache weder die biologische Beschaffenheit noch den Nutzen der gespendeten Organe. In der Schweiz weiss darüber hinaus eine Person, die ein Organ aus einer postmortalen Spende erhält, nichts über die spendende Person und deren Todesumstände.
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