Voraussetzungen für die Arbeit als Psychotherapeut in der Schweiz

Psychotherapeuten sind Experten für psychische Gesundheit und emotionales Wohlbefinden. Sie helfen Menschen dabei, psychische Störungen, Traumata, Stress und andere psychische Probleme zu bewältigen. Psychotherapeutinnen befassen sich vorwiegend mit individuellen psychischen Problemen von Menschen. Dazu zählen alleine nicht mehr zu bewältigende Schwierigkeiten in der Partnerschaft, mit der eigenen Persönlichkeit und Befindlichkeit oder im Arbeitsleben.

Aufgaben und Tätigkeiten von Psychotherapeuten

Die Hauptaufgabe eines Psychotherapeuten ist die Therapie und Betreuung von Patienten mit psychischen Problemen. Dies kann Einzel- oder Gruppentherapie, Paartherapie, oder Familientherapie umfassen. Sie behandeln Depressionen, Traumafolgestörungen, Sucht- und Zwangskrankheiten, psychosomatische Erkrankungen, Antriebslosigkeit, Persönlichkeits-, Angst-, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie psychotische Störungen. Zum Einsatz kommen dabei in den Sitzungen etwa systemische, kognitiv-behaviorale oder tiefenpsychologische Methoden.

Je nach Problemstellung haben Psychotherapeuten mit Einzelpersonen jeden Alters, Paaren, Familien, Gruppen oder Organisationen zu tun. Zu Beginn jeder Behandlung erfragen Psychotherapeutinnen die persönlichen Lebensumstände und Probleme der Patienten und definieren die Therapie und deren Ziele. In den ersten Sitzungen bauen Therapeutinnen und Klienten ein Vertrauensverhältnis auf, ohne das keine wirksame Behandlung möglich ist. Während des ganzen Behandlungsprozesses muss diese therapeutische Beziehung immer wieder reflektiert werden.

Psychotherapeuten müssen stets in der Lage sein, den therapeutischen Prozess sowie ihre eigene Rolle zu kontrollieren, Fortschritte sowie Rückschritte zu beurteilen und die Therapie darauf abzustimmen. Zusammen mit den Patientinnen reflektieren sie im Gespräch die in der Therapie erlebten Gefühle, Gedanken und Erfahrungen. Ihr Ziel ist es, Stabilität oder mindestens Linderung herbeizuführen. Sie üben ihren Beruf gewissenhaft aus und kennen die Grenzen ihrer Kompetenzen.

Unterschied zwischen Psychiater, Psychologe und Psychotherapeut

Es gibt oft Verwirrung über die Unterschiede zwischen diesen Berufen. Ein Psychiater ist ein Arzt, der Medikamente verschreiben kann und medizinische Behandlungen für psychische Erkrankungen durchführt. Als Psychologe hingegen hat man einen akademischen Abschluss in Psychologie und kann eine Therapie anbieten, aber normalerweise keine Medikamente verschreiben.

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Ausbildung zum Psychotherapeuten

Der Weg zum Psychotherapeuten ist im Psychologieberufegesetz von 2013 und den Richtlinien der Berufsverbände festgelegt. Zunächst muss ein Psychologie-Studium erfolgen abgeschlossen werden. Um die Weiterbildung Psychotherapie beginnen zu können, muss man einen Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie vorweisen. Alternativ kann man auch nach dem Medizinstudium und einem abgeschlossenen Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen werden. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass man an seiner Hochschule die Fächer Psychologie und Psychopathologie belegt und erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Weiterbildung in Psychotherapie umfasst in der Regel vier integrale Elemente, die im Rahmen einer anerkannten Psychotherapiemethode aufeinander abgestimmt sein müssen: Theorie, Selbsterfahrung, Praxis und Supervision. Die Weiterbildung selbst umfasst verschiedene integrale Elemente, darunter Theorie, Selbstreflexion, Praxis und Supervision. Die Ausbildung zum Psychotherapeut dauert zwischen vier und sechs Jahren und erfolgt berufsbegleitend. Empfohlen wird dabei ein Anstellungsgrad von 70 bis 80 Prozent. Der Antritt der Ausbildung erfolgt in Form einer Stelle als klinischer Assistenzpsychologe.

Der Gesamt-Umfang beträgt 90 ECTS, was - ohne die klinische Tätigkeit - einem zeitlichen Aufwand von 2’250 - 2’700 Stunden entspricht. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten umfasst diverse Inhalte. Darunter befinden sich etwa Modelle von psychischen Funktionsweisen, Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen, sowie psychotherapeutische Veränderungsprozesse.

Bei der Ausbildung zum Psychotherapeuten handelt es sich um ein Studium bzw. eine Weiterbildung, weshalb man während dieser Zeit keinen Lohn erhält. Vielmehr muss man mit Kosten rechnen, die sich je nach Hochschule zwischen 40’000 und 100’000 Schweizer Franken bewegen. Absolviert man das Studium berufsbegleitend, erhält man den normalen Lohn in seinem Beruf, meist als klinischer Assistenzpsychologe, weiter.

Erforderliche Eigenschaften

Um erfolgreich als Psychotherapeut arbeiten zu können, sollten Interessenten bestimmte Eigenschaften mitbringen. Dazu gehören Empathie und Mitgefühl für Menschen in emotionalen Notlagen, eine gute Kommunikationsfähigkeit, sowie Geduld, Ausdauer und die Bereitschaft zur Selbstreflexion. Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit sensiblen Informationen runden das Profil ab.

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Berufliche Möglichkeiten und Arbeitsbedingungen

Psychotherapeuten haben verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten. Prinzipiell kommt eine eigene Praxis oder aber eine Anstellung in einer psychosozialen Institution in Frage. Mögliche Arbeitsorte sind beispielsweise Privatpraxen, Kliniken, Schulen und Universitäten. Psychotherapeuten arbeiten in der eigenen Praxis oder in psychosozialen Institutionen wie psychiatrischen Kliniken, Beratungsstellen, Spitälern, Heimen, sonderpädagogischen Einrichtungen oder in der Supervision.

Einige Psychotherapeuten arbeiten in Vollzeit, während andere in Teilzeit oder freiberuflich tätig sind. In der Regel beschränken sich die Arbeitszeiten auf Tagdienste an gewöhnlichen Arbeitstagen.

Lohn eines Psychotherapeuten

Gemäss Schweizer Lohnbuch 2025 beträgt der durchschnittliche Lohn als Psychotherapeut in der Schweiz 7’657 Schweizer Franken pro Monat. Das entspricht 99’541 Franken im Jahr.

Weiterbildung und Spezialisierung

Als Psychotherapeut stehen verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und Spezialisierung offen. Nach dem Abschluss kann man sich in verschiedenen Therapierichtungen spezialisieren, wie zum Beispiel Verhaltenstherapie, Körperpsychotherapie oder systemischer Therapie. Somit kann man sich auf spezifische Problembereiche konzentrieren und seinen Patienten eine bessere Behandlung und Betreuung zukommen lassen.

Berufsaussichten

Die Berufsaussichten für Psychotherapeuten sind in der Regel positiv, da die Nachfrage nach psychischer Gesundheitsversorgung kontinuierlich steigt. Es gibt auch Möglichkeiten, in Forschung, Lehre oder Supervision zu arbeiten. Passende Jobs in der Therapie gibt es bei Medi-Karriere.

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Rechtliche Grundlagen und Berufsausübung

Laut PsyG Art. 5-10 dürfen in der Schweiz nur Personen die Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in führen, die nach dem Hochschulstudium auf Masterstufe in Psychologie eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie absolviert haben. Über die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und Weiterbildungstitel befindet die Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Eine eidgenössich anerkannte Weiterbildug ist Psychotherapie ist die Voraussetzung für den Erhalt einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung (PsyG, Art. 9). Psychologische Psychotherapeut:innen brauchen eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Zürich. Selbstständige Psychotherapeut:innen benötigen eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, da sie den Beruf der psychologischen Psychotherapie fachlich eigenverantwortlich gegen Entgelt ausüben.

Eine Berufsausübungsbewilligung ist auch erforderlich, wenn sie zwar im Namen und auf Rechnung einer anderen Person (z.B. einer Einzelunternehmung oder einer GmbH), jedoch fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten. Die Berufsausübungsbewilligung wurde früher Praxisbewilligung genannt.

Ab dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen, welche die eidgenössischen Anforderungen erfüllen und eine kantonale Zulassung haben, auf Grundlage einer vorherigen ärztlichen Anordnung ihre Tätigkeit selbständig ausüben und ihre Leistungen über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen.

Die reguläre Anordnungsbefugnis ist beschränkt auf Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, für psychosomatische Medizin sowie auf Psychiater:innen. Die Anforderungen für den eidgenössischen Psychotherapie-Weiterbildungstitel bleiben unverändert, wobei es neu für die Zulassung zur selbständigen Abrechnung über die Grundversicherung ein zusätzliches, drittes Jahr klinische Praxis in einer Weiterbildungsstätte braucht, wie sie auch für den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie bestimmt sind - das heisst für die Psychotherapie mit Erwachsenen in einer Weiterbildungsstätte der Kategorien A, B oder C (neu seit Dez. 2022), für die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen in einer der Kategorien A, B oder C (siehe SIWF-Register der zertifizierten Weiterbildungsstätten).

Für psychologische Psychotherapeut:innen, die vor dem 1. Juli 2022 bereits die eidgenössische Anerkennung hatten und psychotherapeutisch arbeiten, gelten Übergangsbestimmungen: Sie müssen per 1.7.2022 drei Jahre psychotherapeutische Praxis mit Supervision nachweisen; die Anforderungen der Weiterbildungsstätte entfallen.

Jede:r Psychotherapeut:in, welche:r zur Grundversicherung zugelassen werden möchte und selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten wird, muss ein Gesuch beim Kanton eingeben. Dieses Gesuch muss zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung (auch Praxisbewilligung genannt) gestellt werden. Für Organisationen der psychologischen Psychotherapie gibt es ein separates Gesuchsformular.

Das Gesuch darf gemäss den Angaben des Kantons Zürich maximal 3 Monate vor der geplanten Tätigkeitsaufnahme eingegeben werden. Die Bearbeitungsfrist liegt bei 8 Wochen. Rechtzeitig eingereichte Zulassungsgesuche werden zudem ungeachtet der Verzögerungen per angegebenem Beginn der Tätigkeit verfügt und ermöglichen damit eine Abrechnung der Tätigkeit zulasten der OKP ab diesem Datum (vorausgesetzt der Antrag zur OKP-Zulassung wird nicht abgelehnt).

Für die Abrechnung mit der OKP benötigen Psychotherapeut:innen eine ZSR-Nummer, die bei der SASIS AG beantragt wird. Für die Zuteilung einer ZSR-Nummer wird auch eine Bestätigung der selbstständigen Tätigkeit mit einer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sowie die GLN-Nummer benötigt. Die ZSR-Nummern werden jenem Kanton zugeordnet, in welchem Leistungen erbracht werden.

Die Global Location Number (GLN) kann bei RefData abgefragt und beantragt werden. Sie ist auch im Psychologieberuferegister verfügbar. Eine bereits erteilte UID kann beim Bundesamt für Statistik abgefragt werden. Wer noch keine UID besitzt, wird diese mit der Bestätigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch eine Ausgleichskasse oder beim Eintrag als Einzelunternehmen ins Handelsregister erhalten.

Anordnungsbefugt sind Ärzt:innen mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärzt:innen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin.

Handelt es sich um Leistungen zur Krisenintervention oder um Kurztherapien für Patient:innen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation, darf psychologische Psychotherapie von Ärzt:innen aller Fachrichtungen mit einer Beschränkung auf zehn Sitzungen angeordnet werden.

Die Anzahl Sitzungen in der Anordnung ist auf 15 Sitzungen limitiert. Nach einem Informationsaustausch mit der anordnenden ärztlichen Fachperson sind weitere 15 Sitzungen möglich. Danach wird eine Kostengutsprache des Versicherers notwendig.

Vor der 30. Sitzung informiert der/die psychologische Psychotherapeut:in oder der/die Patient:in den/die erst anordnende Ärzt:in, falls eine Fortsetzung der Behandlung als notwendig erachtet wird.

Um eine Fortführung der Behandlung zu beantragen, ist auf Basis des Berichts des/der psychologischen Psychotherapeut:in eine Beurteilung eines/einer Fachärzt:in für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig (die auch aufgrund eines reinen Aktenstudiums erfolgen kann), die dann dem Antrag des/der erstanordnenden Ärzt:in zuhanden des/der Vertrauensärzt:in der Krankenkasse beigelegt werden muss.

Der/Die Vertrauensärzt:in überprüft den Antrag und stellt der Versicherung einen eigenen Antrag, ob und für welche Dauer die Psychotherapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann. Für Psychotherapien, die durch Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder mit einem interdisziplinären Schwerpunkttitel Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM angeordnet wurden, ist keine zusätzliche Fallbeurteilung notwendig (vgl. KVV Art. 50c).

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den provisorischen Tarif für psychologische Psychotherapie auf 2.58 Franken pro Minute festgelegt (154.80 Franken für 60 Minuten). Mit dem Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich gilt auch die neue Tarifstruktur in der Version vom 7. Juni 2022.

Der provisorische Tarif gilt unpräjudiziell bis zum Vorliegen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Tarifvertrags oder bis zur Festsetzung von Tarifen, falls die Vertragsverhandlungen scheitern. Relevant ist neben dem Tarif insbesondere die neue Tarifstruktur, da damit alle Leistungen abgerechnet werden können, auch solche in Abwesenheit.

Für Versicherte von HSK (Helsana, KPT und Sanitas) kann die Rechnungsstellung ab dem 1. Juli gemäss Tier payant erfolgen, d.h. mit Rechnungsstellung an die Krankenkassen. Wir rechnen damit, dass dies seitens der FSP mit den anderen Versicherern auch bald geklärt sein wird. Das Anordnungsformular wird mit der Rechnung der Krankenkasse eingereicht.

Auch der ZüPP empfiehlt den Beitritt zum HSK-Tarifvertrag, da eine möglichst grosse Unterstützung durch viele Mitglieder der gefundenen Tariflösung noch mehr Gewicht verleiht. Ausserdem garantiert er, dass Leistungen von Personen in Weiterbildung mit den angeschlossenen Krankenkassen abgerechnet werden können. Der Beitritt ist für ZüPP- und FSP-Mitglieder kostenlos. Auch Psychologische Organisationen können dem Tarifvertrag beitreten, wobei für diese eine kleine jährliche Gebühr anfallen wird.

Für die Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen stehen verschiedene Software-Lösungen zur Verfügung. Gemäss dem Tarifvertrag mit HSK (Helsana, KPT und Sanitas) können zugelassene Psychotherapeut:innen, Organisationen der psychologischen Psychotherapie sowie Spitalambulatorien die Leistungen von Psycholog:innen, welche nachweislich klinische Erfahrung im Rahmen ihrer psychotherapeutischen Weiterbildung erwerben, mit einem Abzug von 10% verrechnen. Dafür ist der Beitritt zum HSK-Tarifvertrag notwendig.

Die FSP führte zudem anfangs 2023 eine Umfrage bei den Santésuisse-Krankenkassen durch, welche teilweise eine Vergütung dieser Leistungen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zusicherten, jedoch unter Vorbehalt des hängigen Gerichtsverfahrens, welches die Santésuisse verursachte. Auch die CSS-Versicherung führt auf ihrer Webseite eine entsprechende Kostenübernahme mit Vorbehalt auf.

Die Beschäftigung von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung ist im Kanton Zürich bei fachlich verantwortlichen Psychotherapeut:innen in eigener Praxis, in Organisationen der Psychologischen Psychotherapie oder in Kliniken möglich (§ 8 PPsyV). Es steht Psychotherapeut:innen frei, sich zu Organisationen zusammenzuschliessen oder selbstständig auf eigene Rechnung tätig zu sein.

Im Unterschied zu den Ausführungen des BAG („Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des KVG zu Leistungserbringern") verlangt der Kanton Zürich für Organisationen der Psychologischen Psychotherapie dabei jedoch keine Rechtsform als juristische Person.

Die Beschäftigung von Psycholog:innen in Weiterbildung erfordert im Kanton Zürich weiterhin eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung (Gesuchsformular unselbstständige Psychotherapie). Gemäss der FSP müssen Psychotherapeut:innen, die Personen in Weiterbildung beschäftigen, über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in psychologischer Psychotherapie (mindestens 50%-Pensum) nach eigenem Psychotherapiefachtitel verfügen.

Die Kriterien zur Voraussetzung für die Anstellung von Personen in Weiterbildung wurden von den drei Psyverbänden ASP, FSP und SBAP gemeinsam erstellt. Sie gelten für ihre Mitglieder verbindlich und sind jederzeit durch die Krankenkassen überprüfbar. Als Personen in Weiterbildung gelten alle Personen, die eine akkreditierte Weiterbildung zur Psychotherapie absolvieren oder wenn sie bereits eidg. anerkannte Psychotherapeut:innen sind, das dritte klinische Jahr gemäss Art. 50c KVV absolvieren.

Bezüglich der Situation bei den Zusatzversicherungen verweisen wir auf die Informationen der FSP. Es gibt inzwischen Zusatzversicherungen, die keine Leistungen mehr übernehmen und auf einer OKP-Abrechnung mittels Anordnung bestehen. Patient:innen sollten vor der Behandlung - auch bei Fortsetzung einer Behandlung - sich von der Zusatzversicherung schriftlich bestätigen lassen, dass diese die Kosten weiterhin übernehmen werden. Die Situation scheint auch bei vielen Zusatzversicherungen noch unklar zu sein. Falls die Zusatzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen die Patient:innen die Kosten selbst tragen. Falls die Zusatzversicherung unrechtmässig die Leistung verweigert, kann eine Beschwerde bei der Ombudsstelle der Krankenversicherung erhoben werden.

Psychotherapeut:innen sind auf jeden Fall verpflichtet, Patient:innen darauf aufmerksam zu machen, dass die Therapie auch von der Grundversicherung finanziert werden kann, sofern eine ärztliche Anordnung besteht. Dies gilt auch für bestehende Patient:innen.

Die Invalidenversicherung, IV, bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder der Behandlung von Geburtsgebrechen dient. Das Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV, hat dazu mit den Verbänden FSP, ASP und SBAP einen Vertrag ausgehandelt, welcher die Kostenübernahme regelt.

Der ZüPP gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich kostenlos im ZüPP-Psyfinder zu registrieren. Dieser ermöglicht es Personen, die psychologische Beratung oder eine:n Psychotherapeut:in suchen, einfach und schnell eine qualifizierte Fachperson im Kanton Zürich zu finden. Die Anleitung zur Registration gibt es im Mitgliederbereich.

Alle psychologischen Psychotherapeut:innen sind im Psychologieberuferegister, PsyReg, des BAG mit persönlichen und beruflichen Angaben gelistet.

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