Die Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie erfordert eine fundierte Ausbildung und das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen. Dieser Artikel beleuchtet die notwendigen Schritte und Rahmenbedingungen in Deutschland und der Schweiz.
Deutschland
Zulassungsvoraussetzungen für die amtsärztliche Prüfung
Um in Deutschland als Heilpraktiker für Psychotherapie tätig zu sein, ist das Bestehen der amtsärztlichen eingeschränkten Heilpraktikerprüfung erforderlich. Die Zulassung zu dieser Prüfung setzt folgende Bedingungen voraus:
- Mindestalter von 25 Jahren
 - Ein polizeiliches Führungszeugnis
 - Mindestens einen Hauptschulabschluss
 - Ausreichende körperliche und geistige Gesundheit
 - Erst- bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland (oder eine Aufenthaltserlaubnis für EU- und ausländische Mitbürger)
 
Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Urkunde ist die Berufsausübung in Deutschland erlaubt. Für die Berufsausübung in anderen Ländern sind individuelle Prüfungen erforderlich.
Zielgruppe der Ausbildung
Die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie richtet sich an verschiedene Personengruppen:
- Interessierte, die sich per Fernlehrgang auf die amtsärztliche eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung vorbereiten möchten.
 - Berufsangehörige aus pädagogischen, psychosozialen, medizinischen und beratenden Berufen, die sich rechtlich mit einer Therapieerlaubnis absichern wollen.
 - Diplom-Psychologen, die psychotherapeutische Leistungen privat abrechnen möchten.
 - Heilpraktiker, die fundierte Kenntnisse über die Psychotherapie erwerben möchten.
 
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst ein breites Spektrum an Themen, darunter:
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- Grundlagen der Psychotherapie
 - Diagnostik und Befunderstellung
 - Organisch begründete Störungen
 - Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
 - Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
 - Affektive Störungen
 - Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
 - Verhaltensstörungen mit körperlichen Faktoren
 - Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
 - Kinder- und Jugendpsychiatrische Erkrankungen
 - Psychiatrische Notfälle
 - Medikamentöse Behandlung (Pharmakotherapie)
 - Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie)
 - Therapieformen außerhalb von Richtlinienverfahren (Humanistische Ansätze, Systemische Therapie, Traumatherapie, Hypnose)
 - Gesetzes- und Berufskunde
 - Der Weg in die Selbstständigkeit
 
Ausbildungsziele
Das primäre Ziel der Ausbildung ist die Vorbereitung auf die amtsärztliche eingeschränkte Heilpraktikerprüfung. Die Absolventen sollen:
- Die Grundlagen der psychologischen Diagnostik beherrschen.
 - Klinisch-diagnostische Leitlinien psychischer Störungsbilder beschreiben und differentialdiagnostisch abgrenzen können.
 - Psychiatrische Notfälle erkennen und notwendige Maßnahmen einleiten können.
 - Die Einteilung der Medikamente zur Therapie psychischer Störungen sowie deren Wirkungsweise kennen.
 - Einen umfassenden Überblick über die wichtigsten psychotherapeutischen Methoden erhalten.
 - Alle einschlägigen Gesetze kennen, die eine spätere Ausübung der Psychotherapie in eigener Praxis regeln und begrenzen.
 
Schweiz
In der Schweiz gibt es seit 2015 die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktiker, wodurch der geschützte Titel "Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom" erlangt werden kann.
Voraussetzungen für die Heilpraktiker Ausbildung
Die Voraussetzungen für die Heilpraktiker Ausbildung sind von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt. Zudem ist der Ablauf der Heilpraktiker Ausbildung ebenso individuell gestaltet. Dadurch ist es wichtig, sich bei Interesse an der Heilpraktiker Ausbildung, im Vorfeld über das jeweilige Ausbildungsinstitut zu informieren, um abzuwägen, welche Schule zu den eignen Vorstellungen und Voraussetzungen passt und welche Formen der Weiterbildung ggf. möglich sind.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit eine Heilpraktiker Ausbildung in Form eines Fernstudiums zu absolvieren und somit nebenberuflich zum Abschluss zu gelangen.
Die Heilpraktiker Ausbildung eignet sich nahezu für alle Personen, die Interesse daran haben, Menschen mithilfe naturheilkundlicher Verfahren bei Beschwerden präventiv zur Erhaltung der Gesundheit zu helfen. Doch auch für Menschen, die bereits in einem medizinischen oder therapeutischen Beruf (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankenpfleger, Arzthelfer, Rettungsassistenten, MTA´s, u.v.m.) tätig sind, bietet sich eine Heilpraktiker Ausbildung an, um bereits vorhandene Kenntnisse auszuweiten. Zudem ist eine Heilpraktiker Ausbildung auch für Quereinsteiger und all diejenigen, die sich beruflich neu orientieren möchten, geeignet.
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Jeder Interessent sollte allerdings bestimmte Eigenschaften mitbringen, die für das Ausüben des "Heilpraktikers" unerlässlich sind. Dazu gehört zum einen Empathie - das Vermögen sich in anderen (in den Patienten) hineinzuversetzen. Sie sollten echtes Interesse am Wohlergehen und der Gesundheit des Betroffenen haben und immer in guten Absichten handeln. Zudem ist es für eine Heilpraktiker Ausbildung und spätere Ausübung des Berufes von grosser Bedeutung, eigenverantwortlich Arbeiten zu können. Die meisten Heilpraktiker machen sich nach der Ausbildung selbstständig. Wie das Wort schon sagt, arbeiten Sie dann "selbst" und "ständig", was bedeutet, dass Sie für alle Faktoren eigens verantwortlich sind.
Bewilligungspflicht und kantonale Regelungen
Als Heilpraktiker kann man viele Freiheiten geniessen. Ob es die freie Zeiteinteilung ist, das Angebot, welches man den Patienten zur Verfügung stellt oder auf welchen Bereich man sich spezialisiert. Dennoch kann man als Heilpraktiker nicht schalten und walten, wie man möchte. So müssen Berufsausübungen als Heilpraktiker in Selbstständigkeit in einigen Kantonen erst bewilligt werden.
Des Weiteren sind Heilpraktiker nicht gleichzusetzen mit schulmedizinischen Ärzten. Weiterhin ist es gut zu wissen, dass man durch die Möglichkeiten zur Weiterbildung gute Chancen hat, all diejenigen Bereiche zu vertiefen, die einen interessieren oder die eigenen Fähigkeiten ausbauen.
Die kantonalen Bestimmungen bezüglich der beruflichen Ausübung der alternativen Heilkunde sind unterschiedlich. Einige Kantone haben eine Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in bestimmten Fachrichtungen, während andere Kantone die freie Heiltätigkeit gestatten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Übersicht über die kantonalen Regelungen:
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| Kanton | Regelung | 
|---|---|
| Appenzell Ausserrhoden | Freie Heiltätigkeit bei bestandener Prüfung | 
| Basel-Land | Bewilligungspflicht für bestimmte Naturheilpraktiker/innen und komplementärmedizinische Methoden | 
| Basel-Stadt | Bewilligungspflicht für Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Akupunktur und Heilpraktik | 
| Schaffhausen | Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN). Behandlungen sind bewilligungsfrei, soweit damit keine Krankheitsfeststellung oder Heilbehandlung verbunden sind. Dazu zählen die Naturtherapeut/Innen (in Abgrenzung zu Naturheilpraktiker/Innen). | 
Ausbildung zum eidg. anerkannter Psychotherapeut / eidg. anerkannte Psychotherapeutin
Die Psychotherapieausbildung besteht aus vier zentralen Bestandteilen:
- Theorie: Vermittlung fundierter psychologischer, medizinischer und methodenspezifischer Kenntnisse.
 - Praxis: Durch die Arbeit mit echten Klientinnen und Klienten wird das Gelernte unter Anleitung in der Praxis angewendet.
 
Diese vier Säulen sorgen dafür, dass sowohl fachliche Kompetenz als auch persönliche Eignung systematisch entwickelt werden.
Tätigkeitsbereiche
Die Einsatzorte von Naturheilpraktikern hängen von der gewählten Fachrichtung ab. So können sie etwa in Ambulanzen, Kliniken oder Rehazentren angestellt sein. Auch bei betrieblichen Programmen zur Gesundheitsförderung oder Präventionsmassnahmen können die Fachkräfte unterstützend tätig werden. In einer eigenen Praxis können Heilpraktiker sich ihre Arbeitszeiten in der Regel selbst einteilen.
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