Bei Reisen ins Ausland, insbesondere mit ADHS-Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtM) fallen, gibt es einiges zu beachten. Damit die Therapie auch während eines Auslandaufenthaltes wie gewohnt fortgeführt werden kann, müssen Patienten bestimmte Regeln in der Reisevorbereitung beachten.
Wichtige Informationen und Empfehlungen
Ab dem 12. Dezember 2008 gelten für die Einreise in Schengenländer neue Bestimmungen. Für Personen, die mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Schengenländer reisen, wird empfohlen, sich vom Arzt eine entsprechende offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente ausstellen zu lassen. Um herauszufinden, ob ein Medikament der internationalen Kontrolle untersteht, fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.
Bescheinigung für Betäubungsmittel
Eine solche Bescheinigung wird für jedes BtM gesondert benötigt. Sie enthält u. a. Angaben zu Arzt, Patient und dem / der verschrieben/en Arzneimittel, wie z. B. Einzel- und Tagesdosierung und Wirkstoffkonzentration. Diese muss zudem von der ägyptischen Botschaft gegen gestempelt werden.
Menge der Medikamente
Bei Reisen ins Ausland darf maximal die Menge betäubungsmittelhaltiger Medikamente mitgeführt werden, die der Behandlungsdauer von 30 Tagen entspricht. Erlaubt ist, den Eigenbedarf an Betäubungsmitteln für 30 Tage aus der Schweiz auszuführen. Auch in die umgekehrte Richtung gilt: Medikamente zum Eigengebrauch dürfen im Rahmen eines Monatsbedarfs eingeführt werden. Wichtig zu wissen: Er berechnet sich nach der in der Patienteninformation (Beipackzettel) beschriebenen Dosierung.
Spezifische Länder und Bestimmungen
Es gibt Arzneimittel, die in der Schweiz zugelassen, in anderen Ländern jedoch verboten sind. Ihre Einfuhr gilt dort als Straftat. Daher ist es empfehlenswert, sich vorgängig über Einfuhrvorschriften im Destinationsland und in allfälligen Transitländern zu informieren. In einigen Ländern muss das Originalrezept mitgeführt werden, damit Sie belegen können, dass Sie Ihre Medikamente legal bezogen haben und sie dem Eigengebrauch dienen.
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ADHS im Allgemeinen
ADHS gilt grundsätzlich als Entwicklungsstörung, die sich meist in der Kindheit bemerkbar macht, oft schon vor dem Schulalter. Eine „späte“ Entstehung von ADHS im Erwachsenenalter ist medizinisch eher unwahrscheinlich. Jedoch gibt es Erwachsene, die erst im späteren Leben die Diagnose erhalten, obwohl Symptome schon seit der Kindheit bestanden, diese aber oft nicht als ADHS erkannt wurden. In einigen Fällen können ADHS-Symptome erst im Erwachsenenalter spürbar und belastend werden, wenn sich Lebensbedingungen ändern oder neue Anforderungen auftreten (wie ein anspruchsvoller Job oder eine komplexe Familiensituation).
Symptome von ADHS
Die Symptome von ADHS (mit Hyperaktivität) werden eher als impulsiv, hibbelig und überdreht beschrieben. ADS beschreibt den hypoaktiven Typ. Mögliche Symptome des hypoaktiven Typs (ADS):
- Ruhig und verträumt
 - Unkonzentriert
 - Hat Störungen in der Feinmotorik
 - Ist leicht ablenkbar und verträumt
 - Hört schlecht, das heisst, es hört gut, aber denkt und reagiert oft langsam
 - Vergisst viel, es hat eine Merk- und Filterschwäche
 - Ist affektlabil und weint leicht
 - Regt sich schnell auf und ist schnell gekränkt
 - Fühlt sich ungeliebt und missverstanden
 - Macht stundenlang Hausaufgaben und arbeitet in der Schule zu langsam
 - Zeigt oft Ängste und Schuldgefühle
 
Therapieansätze bei ADHS
Ein wichtiger Beitrag zum Erfolg kann die multimodale Therapie sein. Stellen Sie sich eine Art Baukasten vor. Es hat mehr Werkzeuge drin als man benötigt und man kann gezielt jene aussuchen, welche Erfolg versprechen. Sie können die Werkzeuge einzeln verwenden oder kombinieren. Die wichtigsten Werkzeuge sind:
- Psychoedukation (Aufklärung und Beratung des gesamten Umfelds)
 - Interventionen zur Verringerung der Symptomatik. Heisst: Ein Umfeld schaffen, welches Menschen mit ADHS mehr Ruhe ermöglicht.
 - Kognitive Verhaltenstherapien
 - Ergotherapie
 - Medikamente können dazugehören, müssen aber nicht. Kontaktieren Sie hierzu Ihren behandelnden Arzt.
 
Sechs Grundsätze dienen als Orientierung für den Umgang mit ADHS:
- Positiv Denken: Erzählen Sie sich jeden Abend gegenseitig oder schreiben Sie auf, was an diesem Tag besonders schön war.
 - Sich selbst Gutes tun: Schaffen Sie sich und für Ihre Familie Ruheinseln. Finden Sie heraus was Ihnen und Ihrer Familie guttut.
 - Ruhe bewahren: Lassen Sie sich Zeit für die nächsten Schritte - niemand ist perfekt.
 - Strukturen schaffen: Klare Regeln aufstellen und konsequent sein. Zeit einteilen in Essenszeit, Familienzeit, Arbeit/Schule, Freizeit…
 - Hilfe annehmen: Wir vermitteln Ihnen Fachpersonen, bieten Gesprächsgruppen für den Austausch mit Gleichgesinnten, Vorträge und Referate sowie Coaching-Angebot. Kontaktieren Sie uns!
 - Sich bewegen: Verbringen Sie viel Zeit in der Natur, für sich alleine oder als Familie.
 
Weitere wichtige Aspekte
Unter Nachteilsausgleich werden individuelle, spezifische Massnahmen verstanden, welche zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Dadurch soll die Chancengleichheit sichergestellt werden. Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Auskunftspflicht über ADHS.
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Fachpersonen haben verschiedentlich darauf hingewiesen, dass ihrer Erfahrung nach ADHS-Betroffene mit gut eingestellten Medikamenten konzentrierter und damit weniger riskant Auto fahren als ohne. Um mit Stimulanzien im Gepäck unbesorgt in die Ferien verreisen zu können, braucht es Formulare welche vom behandelnden Arzt kurz vor der Abreise ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
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