Verhalten beim Überholvorgang eines roten PKW in der Schweiz

Egal, ob Sie in der Schweiz wohnen oder als Ausländer einfach nur hindurchfahren - wer auf Schweizer Territorium eine Verkehrsdelikt begeht, riskiert hohe Strafen. Welche das sind, wird im hiesigen Bussenkatalog geregelt. Allerdings sind nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz mit hohen Bussen verbunden. Es existieren zahlreiche weitere Verkehrsdelikte, die von den Behörden geahndet werden. Im Folgenden werden die am weitesten verbreiteten Vergehen und Regeln erläutert.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Während geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen lediglich auf das Portemonnaies schlagen, drohen bei höheren Abweichungen nicht nur Bussgelder, sondern auch Fahrverbote und sogar Anzeigen. In der Regel gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h, auf Schnellstrassen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.

Je nach dem, von welchem Blitzgerät Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung erfasst wurde, kommt ein fest definierter Sicherheitsabzug hinzu.

Bussgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen

Die folgende Tabelle zeigt die Bussgelder für Geschwindigkeitsübertretungen in der Schweiz:

Geschwindigkeitsüberschritt Innerorts Ausserorts Autobahn
> 5 km/h Bussgeld 40 CHF Bussgeld 40 CHF Bussgeld 20 CHF
6 km/h bis 10 km/h Bussgeld 120 CHF Bussgeld 100 CHF Bussgeld 60 CHF
11 km/h bis 15 km/h Bussgeld 250 CHF Bussgeld 160 CHF Bussgeld 120 CHF
16 km/h bis 20 km/h Anzeige, Verwarnung Bussgeld 240 CHF Bussgeld 182 CHF
21 km/h bis 25 km/h Mind. 1 Monat Führerausweisentzug, Anzeige Verwarnung, Anzeige Bussgeld 260 CHF
26 km/h bis 39 km/h Mind. 3 Monate Führerausweisentzug, Anzeige Mind. 3 Monate Führerausweisentzug, Anzeige Mind. 3 Monate Führerausweisentzug, Anzeige
< 40 km/h Mind. 3 Monate Führerausweisentzug, Anzeige, Raserdelikt Mind. 3 Monate Führerausweisentzug, Anzeige, Raserdelikt Mind. 3 Monate Führerausweisentzug, Anzeige, Raserdelikt

Weitere Verkehrsdelikte und Regeln

  • Handy am Steuer: In diesem Fall droht Ihnen eine Busse in Höhe von etwa 100 CHF. Dabei ist es irrelevant, ob das Fahrzeug stand oder fuhr.
  • Fahren auf dem Pannenstreifen: Das Fahren auf dem Pannenstreifen, auch Standstreifen genannt, schlägt mit mindestens 140 CHF zur Buche.
  • Vignettepflicht: Seit über 35 Jahren, genauer gesagt seit 1985, herrscht in der Schweiz eine Vignettepflicht auf Autobahnen.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Verwarnung und mind.

Überholen und Sicherheitslinie

Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linie zu fahren. Die Sicherheitslinie ist weiss und ohne Unterbrechungen auf die Strasse gemalt. Sie erfüllt eine wichtige Funktion, denn sie trennt zwei Fahrspuren voneinander. Die Sicherungslinie kann auch in doppelter Ausfertigung zum Einsatz kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Fahrbahn mindestens drei Spuren aufweist oder aufgrund der baulichen oder räumlichen Gegebenheiten ein besonders Sicherheitsbedürfnis besteht.

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Es gibt gewisse Ausnahmen, in denen Sicherheitslinien überfahren werden dürfen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie vom Fahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht ohne Weiteres als Sicherheitslinie erkannt werden kann oder wenn zwingende Gründe vorliegen, die Sicherheitslinie „mit nötiger Vorsicht“ zu überqueren.

Das Überfahren von Sicherheitslinien stellt eine grobe Verkehrsregelverletzung dar, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Das Überfahren von Sicherheitslinien auf Autobahnen oder Landstrassen kann bis zu 350 CHF kosten, weil das Überfahren dieser Linie eine einfache bzw. eine grobe Verkehrsregelverletzung darstellt.

Sanktionen bei Überfahren einer Sicherheitslinie

Grundsätzlich muss beim Thema Überfahren der Sicherheitslinie erste einmal unterschieden werden, ob es sich bei dem Vorgang um eine einfache Regelverletzung handelt oder eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vorliegt. Das Überfahren von Sicherheitslinien dürfen auch Lenker von Rad- und Motorfahrrädern nicht. Werden diese innerorts erwischt, droht ihnen eine Busse in Höhe von 40 CHF.

Viel strenger werden Lenker von PKW bei einer Missachtung der Fahrbahnbegrenzung innerorts oder ausserorts. Da dies nicht in der Ordnungsbussenverordnung enthalten ist, kommt es hier zu einem Strafbefehlsverfahren. Eine einfache oder doppelte Sicherheitslinie zu überfahren, heisst: Ein richterlicher Beschluss setzt die letztendliche Strafe fest. Die Höhe der Geldstrafe wird dabei an der Gefährlichkeit des verbotenen Fahrmanövers gemessen.

Selbst bei nur geringer Gefährdung ist schon eine Geldstrafe von knapp 350 CHF möglich - dazu kommen noch die Verfahrenskosten, die auch schon mal 300 CHF betragen können. Ob der Führerausweis zusätzlich entzogen wird, entscheidet ebenfalls der Richter aufgrund seiner Einschätzung.

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Besonderheiten für Velofahrer

Als Velofahrerin oder Velofahrer nehmen Sie am Strassenverkehr teil und müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Fahrräder müssen die Strasse oder - wo vorhanden - Radwege und -streifen benützen. Staut sich der motorisierte Verkehr, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer rechts an der Kolonne vorbeifahren, sofern es Platz hat.

  • Helm: Velofahrerinnen und Velofahrer müssen in der Schweiz keinen Helm tragen. Erst ab dem «grossen» E-Bike gilt die Helmpflicht.
  • Kinder: Kinder dürfen Fahrräder aber erst benützen, wenn sie die Pedale treten können.
  • Kindersitz/Anhänger: Ja, es können zwei Kinder im Anhänger und eines im Kindersitz transportiert werden.
  • Lastentransport: Die Ladung muss generell so gesichert sein, dass übrige Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch sie nicht gefährdet werden.

Wenn ein Radweg oder -streifen vorhanden ist, müssen Sie diesen mit dem Velo oder E-Bike benutzen. Zusatztafeln können bei Radwegen jedoch Ausnahmen regeln: Sie können schnelle und schwere E-Bikes von dieser Pflicht befreien oder das Befahren des Radwegs untersagen. Zudem können Fusswege durch entsprechende Zusatztafeln für Velofahrerinnen und -fahrer freigegeben werden. Nehmen Sie dabei Rücksicht auf verletzlichere Verkehrsteilnehmende. Hat es keinen Radweg/-streifen, müssen Sie mit dem Velo die Strasse benutzen (Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren). Fahren Sie hintereinander am rechten Strassenrand. Halten Sie Abstand zu parkierten Autos, um offenen Türen auszuweichen. An Kolonnen dürfen Sie vorsichtig rechts vorfahren.

Verhalten im Kreisel

Reduzieren Sie vor dem Kreisel Ihre Geschwindigkeit und spuren Sie in der Mitte der Fahrbahn ein. Falls Sie die erste Ausfahrt nehmen, dürfen Sie rechts einspuren. Signalisieren Sie rechtzeitig mit dem Handzeichen, wenn Sie den Kreisel verlassen möchten. Passen Sie als Autofahrerin und -fahrer Ihre Geschwindigkeit an und achten Sie beim Einfahren in den Kreisel auf Velos von links. Vergewissern Sie sich mit einem Seitenblick, dass kein Velo neben Ihnen fährt, bevor Sie den Kreisel verlassen.

Vortrittsregeln

Wir sind täglich mit den verschiedenen Vortrittsregeln konfrontiert. Das Nichteinhalten dieser Regeln verursacht zahlreiche Unfälle. Im Jahr 2021 war die Missachtung der Vortrittsregeln die Hauptursache bei 7'510 Unfällen, davon 4'291 mit Opfern. Dies ist bis heute die zweithäufigste Unfallursache in der Schweiz.

Beispiele für Vortrittsregeln

  • Kein Vortritt: Beim Signal «Kein Vortritt» lasse ich den Fahrzeugen auf der anderen Strasse, der ich mich nähere, den Vortritt. Nötigenfalls halte ich an. Der vorderste Teil meines Fahrzeuges darf die Wartelinie (Dreieck) nicht überragen.
  • Rechtsvortritt: In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuge von rechts Vortritt.
  • Fussgängerstreifen: Ich mässige die Geschwindigkeit rechtzeitig, so dass ich anhalten und den Fussgängern am Fussgängerstreifen den Vortritt lassen kann. Ich lasse jedem Fussgänger den Vortritt, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will.
  • Kreisel: Bei der Kombination der Signale «Kein Vortritt» und «Kreisverkehrsplatz» verlangsame ich meine Fahrt und lasse den Fahrzeugen im Kreisel und jenen, die von links her in den Kreisel einfahren, den Vortritt.
  • 20- und 30-Zonen: Fussgänger haben in Tempo-20-Zonen Vortritt. Sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern. In einer Tempo-30-Zone dürfen Fussgänger die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, da es keine Fussgängerstreifen hat. Sie haben aber keinen Vortritt.
  • Tram Vortritt: Ich lasse dem Tram den Vortritt. Auch als Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen muss ich dem Tram den Vortritt lassen.

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