Ab dem 1. Juli erhalten die Signale für schnelle Elektrovelos eine neue Bedeutung.
Neue Bedeutung für Signale für schnelle E-Bikes
Schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h fallen in die Kategorie der «schnellen Motorfahrräder», genauso wie Benzinmofas.
Für diese Fahrzeuge, die eine gelbe Nummer haben müssen, galt das Velo-Symbol bis anhin nur teilweise.
Ab 1. Juli ändert sich das: Überall dort, wo das Velosymbol auf einem Signal steht oder am Boden aufgemalt ist, gilt es auch für schnelle Elektrovelos.
Damit dürfen mit schnellen E-Bikes neu zum Beispiel auch Einbahnstrassen in Gegenrichtung oder Trottoirs befahren werden, wenn «Velos gestattet» sind.
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Blau signalisierte Radwege sind grundsätzlich nach wie vor obligatorisch für Elektrovelos und Mofas mit der gelben Nummer.
Beispiele für neue Signalisationen
Mit den neuen Regeln sind beispielsweise folgende Signalisationen möglich:
- Einbahnstrassen in Gegenrichtung für E-Bikes erlaubt
 - Befahren von Trottoirs mit E-Bikes gestattet
 
Nach wie vor gilt für schnelle E-Bikes jedoch auch das Mofa-Symbol: Bei einem Mofa-Verbot dürfen schnelle E-Bikes, Benzinmofas und schwere Elektrovelos (25 km/h, Gesamtgewicht max. 450 kg, Leistung bis 2000 W) nicht (mehr) fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor.
Das Mofa-Symbol ermöglicht es den Behörden, neu schnelle oder schwere Elektrovelos und Benzinmofas ganz gezielt auf Wegen zu verbieten oder zuzulassen.
Wenn ein Radweg für schnelle Elektrovelos geöffnet, jedoch für Benzinmofas gesperrt sein soll, kann auch das dank der neuen Zusatztafel «E-Bike gestattet» signalisiert werden.
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Für Fahrerinnen und Fahrer schneller E-Bikes wird es also künftig nötig sein, die Signale auf den Velowegen gut zu beachten, um nicht irrtümlich ein Fahrverbot zu passieren.
Weitere Strassenverkehrszeichen und ihre Bedeutung
Aufgrund neuer Bedürfnisse und technischer Entwicklungen sind einige Strassenverkehrszeichen fast gänzlich von den Strassen verschwunden.
Manche davon werden bald wieder vermehrt zu sehen sein, andere bleiben für die Verkehrsteilnehmenden weiterhin ein Rätsel.
Es gab eine Zeit, da war es nahezu unvorstellbar, ein Handy zu besitzen.
Umso beruhigender war es, entlang der Strassen des Öfteren das Schild mit einem Telefon zu sehen.
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Dieses wies auf eine öffentliche Telefonzelle hin - praktisch die einzige Möglichkeit, unterwegs zu kommunizieren.
Doch mit rund 11 Millionen Mobilfunkkundinnen und -kunden in der Schweiz gibt es heute nur noch wenige Personen ohne Handy.
Das Signal «Telefon» ist damit in guter Gesellschaft. Man denke da nur an die Schilder «Erfrischungen» oder «Pannenhilfe».
Auch das Schild mit einem Haus, das neben einer schrägen Tanne steht - das Zeichen für eine Jugendherberge -, ist kaum noch entlang der Strassen zu finden.
Zwar sind diese Schilder selten, ja sogar sehr selten anzutreffen, doch wurden sie im Gegensatz zu anderen noch nicht aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen.
Denn so erging es beispielsweise dem doppelten Andreaskreuz, das als Hinweis auf einen Bahnübergang mit mehreren Gleisen diente und den vom ASTRA in den Jahren 2011 und 2016 durchgeführten «Frühlingsputz» nicht überstanden hat.
Das Amt hielt es nämlich für notwendig, die Signalisationsverordnung an die neuen Bedürfnisse anzupassen.
Wieder in den Verkehrszeichenkatalog aufgenommen werden soll hingegen das Gefahrensignal «Flugzeuge», das 2011 ausgemustert worden war.
Schliesslich gibt es da noch Schilder, die die Neugierde der Fahrzeuglenkenden wecken, weil sie nicht in der Verordnung vorkommen.
So etwa das Signal mit einem Schneepflug auf rotem oder grünem Hintergrund.
Dieses Signal ist nicht für die Verkehrsteilnehmenden gedacht, sondern betrifft die Gebietseinheiten, die für die Schneeräumung ausrücken müssen.
Das rote Schild, das üblicherweise vor einer Brücke angebracht ist, weist die Schneepflugfahrerinnen und -fahrer an, die Schaufel anzuheben.
Dadurch wird verhindert, dass das Fahrzeug Schnee in die Tiefe schiebt.
Farben der Autobahnschilder
Verkehrsteilnehmende in der Schweiz wissen: Autobahntafeln sind grün.
Übertritt man Landesgrenzen, hilft dieses Wissen jedoch nicht immer.
In Deutschland und Frankreich sucht man vergeblich nach grünen Autobahnschildern.
Und selbst in der Schweiz waren die Tafeln nicht immer grün: Alte Fotoaufnahmen zeigen blaue Signalisationen.
Als vor rund 55 Jahren die A3 zwischen Zürich-Wollishofen und Richterswil eröffnet wurde, galten Autobahnen noch als Neu- und Seltenheit.
Gerade die A3 mit einer tollen Sicht auf den Zürichsee verleitete Velofahrende immer wieder dazu, den Weg über die Autobahn zu wählen.
In diesem Kontext entstand 1971 bei der Autobahneinfahrt Wädenswil ein interessantes Foto: Ein Polizist erklärt einem Velofahrer, dass er die Autobahn nicht benutzen darf.
Hierfür zeigt er auf das Signal «Autobahn».
Doch warum ist diese Tafel nicht grün?
Ein Blick in die Verordnung über die Strassensignalisation vom 31. Mai 1963 liefert eine Erklärung: Im Grundsatz waren alle Hinweissignale blau.
Dies galt nicht nur für Hauptstrassen, sondern auch für die Kennzeichnung von Autobahnen und Autostrassen.
Warum hat die Schweiz 1972 entschieden, die Strassen unterschiedlich zu signalisieren?
Die Antwort liefert die Geschichte der Schweizer Autobahn: Im Unterschied zu anderen Ländern beginnt die Schweiz spät mit dem Bau von Autobahnen.
Planungen eines Strassenkreuzes, das den Durchgangsverkehr zwischen dem Bodensee und Genf bzw. zwischen Basel und Chiasso aufnehmen sollte, gehen zwar auf die 1940er-Jahre zurück.
Erst mit dem Nationalstrassengesetz, das 1960 in Kraft getreten ist, wurden aber die gesetzlichen Grundlagen für das Nationalstrassennetz geschaffen.
In der Folge wurden in den 60er Jahren wichtige Autobahn-Teilstücke realisiert.
Auf den neu geschaffenen Autobahnen galten bzw. gelten noch heute eigene Regeln: Sie dürfen nur mit Motorfahrzeugen befahren werden, sind nur bei definierten Ein- und Ausfahrten zu befahren und weisen richtungsgetrennte Fahrbahnen auf.
Entsprechend mussten diese Hochleistungsstrassen mit ihren speziellen Regeln anders als Hauptstrassen signalisiert werden.
Die Wahl der Farbe hat die Schweiz nicht willkürlich getroffen.
Mit grünen Autobahntafeln orientierte sie sich an internationalen Standards.
Im Wiener Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen, das an einer UN-Konferenz im Herbst 1968 erarbeitet wurde, wird festgehalten, dass Autobahnen und Autobahnen gleichgestellte Strassen entweder blau oder grün signalisiert werden müssen.
Die Wahl der jeweiligen Farbe kann jedes Land selbst treffen.
Auch wenn das Abkommen für die Schweiz erst 1992 in Kraft getreten ist, orientierte sich die Schweiz bei den Signalisationen bereits davor am Wiener Übereinkommen.
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