Der erste Schritt zu einer Therapie kann Angst machen. Vielleicht fragen Sie sich, ob Ihr Problem gross genug ist für eine Psychotherapie oder ein Coaching / eine psychologische Beratung. Sie fragen sich, was da auf Sie zukommt.
Normalerweise besteht eine Psychotherapie aus regelmässigen Sitzungen. Bevor eine Therapie beginnt, führen wir ein Erstgespräch durch. Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie schildern Ihre Anliegen.
Was passiert bei einem Erstgespräch?
In einem Erstgespräch, das rund 60-80 Minuten dauert, wird Ihr Anliegen besprochen und eine erste Klärung Ihres Leidens vorgenommen. Dabei erörtern wir mit Ihnen gemeinsam Ihre aktuelle Problematik.
Basierend auf Ihren Schilderungen und zusätzlichen Fragebögen legen wir gemeinsam die Ziele und das Vorgehen für die Behandlung fest. Hieraus sollten nach Möglichkeit Ziele resultieren, die Sie mit unserer Unterstützung erreichen wollen.
Das Erstgespräch dient aber auch dazu, eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufzubauen, die eine wichtige Grundlage für die weitere Behandlung bei uns darstellt.
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Zu Beginn sind oft wöchentliche Termine empfehlenswert, im Verlauf und bei Besserung kann die Sitzungshäufigkeit häufig reduziert werden. Bei kurzfristigen Terminabsagen und Verschiebungen von unter 36 Stunden vor dem geplanten Termin wird Ihnen die ausgefallene Sitzung in Rechnung gestellt.
Der Ansatz liegt bei 170.- CHF (Erstgespräch à 75 Minuten bzw. nachfolgende Therapiesitzungen à 60 Min. inkl. 10 Min. Vor- und Nachbereitungszeit).
Wie läuft eine Therapie ab?
In der Anfangsphase der Therapie klären wir ab, worin ihr Anliegen genau besteht und inwiefern es mit einer möglichen Neurodivergenz im Zusammenhang stehen könnte. Wir finden heraus, was zur Aufrechterhaltung Ihres Problems beiträgt und legen unsere Ziele und Arbeitsschwerpunkte fest.
Danach gehen wir entweder diagnostischen Fragen nach oder steigen direkt in die Interventionsphase ein. In dieser bauen Sie eine neue Einstellung zu schwierigen emotionalen Erfahrungen auf und finden neue Wege, um mit diesen zu leben. Gleichzeitig sollen Sie Ihren eigenen Werten, Zielen und Interessen wieder näherkommen.
Die Leitfrage dabei ist: Was bedeutet für Sie ein gutes Leben? Wir arbeiten dort, wo es sinvoll ist- das kann in meiner Praxis sein, aber auch in der Stadt, in der Natur oder bei Ihnen zuhause. Gut möglich, dass dabei auch Ihre versteckten Fähigkeiten und Ressourcen aufblühen!
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Zudem überlegen und üben wir gemeinsam, wie Sie ihrem Umfeld gegenüber ihre Neurodivergenz und ihre Bedürfnisse kommunizieren. Gerade wenn diese ausserhalb der gesellschaftlichen Erwartungen liegen, kann dies schwierig sein und Mut erfordern.
Unterstützend zu unseren Sitzungen erhalten Sie „Hausaufgaben“ in Form von Arbeitsblättern, Tagebüchern, Übungen oder Literatur. So greifen die therapeutische Arbeit und Ihr Alltag noch besser ineinander und die Effekte sind nachhaltiger.
Wie lange dauert eine Psychotherapie oder Beratung?
Die Dauer einer Psychotherapie oder Beratung ist je nach Person und Problematik sehr unterschiedlich. Sie können bei mir eine psychologische Beratung mit wenigen Sitzungen besuchen, in denen ich Ihnen Anregungen für die selbständige Weiterarbeit an einem Thema mit auf den Weg gebe oder eine mehrjährige Psychotherapie beanspruchen.
Oder alles dazwischen -ganz nach Ihrem Bedarf. Auch die Sitzungshäufigkeit ist individuell, wobei sich am Anfang meist eine intensivere Phase (z.B. wöchentliche Sitzungen) anbietet, gefolgt von einer Ausdünnung.
Die Dauer einer Behandlung hängt vor allem vom Umfang des Problems ab. Fünf Monate bis fünf Jahre - wäre eine mögliche, ziemlich saloppe Antwort. Der wichtigste Faktor ist wohl die Zielsetzung.
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Die Therapiedauer wird zu Beginn der Behandlung gemeinsam festgelegt. Das Spektrum reicht von wenigen Beratungsstunden bzw. einer Kurzzeittherapie bis zur Langzeittherapie über mehrere Jahre.
Kosten und Finanzierung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung/Grundversicherung deckt die Kosten von psychologischer Psychotherapie, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Diese ist für maximal 15 Sitzungen gültig.
Für Leistungen zulasten der Grundversicherung benötigen Sie eine Anordnung von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt. Diese Anordnung gilt zunächst für 15 Sitzungen, mit der Option auf eine Verlängerung nach Bedarf. Gerne können die Kosten auch privat übernommen werden.
Seit dem 1. Juli 2022 ist das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2022 sind auch Psychotherapeuten berechtigt Leistungen nach Art. 49a KVG zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (= Grundversicherung) abzurechnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Folgende Ärzte dürfen eine Anordnung für 15 Sitzungen ambulante Psychotherapie ausstellen: Allgemeinmediziner (z.B. Hausarzt), Praktischer Arzt, Kinderarzt und Psychiater. Nach den 15 Sitzungen kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden.
Die ersten 40 Therapiestunden werden von den Krankenkassen ohne vorherige Prüfung vergütet, sofern eine medizinische Indikation (Grund) zur Behandlung besteht. Ist danach aus psychiatrischer Sicht eine Fortführung der Therapie notwendig, stellt der Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt der jeweiligen Krankenkasse.
Die Krankenkasse entscheidet aufgrund der Einschätzung ihres Vertrauensarztes, ob die Therapie fortgesetzt werden kann; in begründeten Fällen ist dies gewöhnlich problemlos möglich.
Behandlungen durch psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten werden von der Grundversicherung übernommen, wenn diese durch eine Ärztin oder einen Arzt angeordnet werden. Diese Regelung gilt erst seit Juli 2022, darum ist das Abrechnungsmodell noch nicht in allen Kantonen klar definiert und umgesetzt. Informieren Sie sich bei Ihrer Therapeutin, Ihrem Therapeuten oder bei Ihrer Versicherung über die geltenden Regelungen in Ihrem Wohnkanton.
Wenn keine ärztliche Anordnung besteht, werden psychologische Behandlungen teilweise durch die freiwillige Zusatzversicherung gedeckt.
Klären Sie ab, welche Kosten übernommen werden. Je nach Versicherungsbedingungen gibt es bei vielen Krankenkassen eine Liste von anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten. Oder Sie benötigen je nach Versicherungsmodell eine Überweisung durch Ihre Hausärztin bzw.
Das Honorar für psychotherapeutische Behandlungen wird nach Zeit berechnet (PsyTarif).
Psychiater vs. Psychologe
Ein Psychiater hat sechs Jahre Medizin studiert und sich danach während sechs Jahren zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet. Er hat daher neben psychotherapeutischen auch medizinische Kenntnisse und kann demzufolge körperliche, apparative oder Labor-Untersuchungen veranlassen.
Eine Psychologin hat fünf Jahre Psychologie studiert und sich dabei intensiv mit dem menschlichen Erleben und Verhalten sowie der psychologischen Diagnostik auseinandergesetzt. Das heisst noch nicht, dass sie in der Psychotherapie tätig ist. Dafür benötigt sie zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie.
| Merkmal | Psychiater | Psychologe |
|---|---|---|
| Ausbildung | Medizinstudium + Facharztausbildung Psychiatrie | Psychologiestudium |
| Medizinische Kenntnisse | Ja | Nein |
| Medikamentenverschreibung | Ja | Nein |
| Psychotherapie | Ja | Ja (mit Zusatzausbildung) |
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