Wie lange dauert ein Doktor in Psychologie? Ein umfassender Überblick

Die Psychologie erforscht das Erleben und Verhalten des Menschen als Individuum und in der Gruppe. Sie befasst sich mit der Entwicklung des Menschen über die Lebensspanne und betrachtet dabei innere und äussere Bedingungen einer normalen oder pathologischen Entwicklung. Psychologinnen und Psychologen entwickeln Theorien und Modelle, die sie mit empirischen Methoden überprüfen. Die Psychologie ist daher eine empirische Wissenschaft.

Das Psychologiestudium in Zürich

Das Psychologiestudium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich gliedert sich in zwei Abschnitte: Das Bachelorstudium ist vorbereitend für das daran anschliessende Masterstudium.

Bachelorstudium

Im Bachelor Major-Studienprogramm Psychologie wird den Studierenden Grundlagenwissen über die Psychologie und die Fähigkeit zum methodisch-wissenschaftlichen Denken vermittelt. Das Bachelorstudium an der UZH dauert nach Mustercurriculum sechs Semester (siehe Vollzeitstudium) und umfasst 180 ECTS Credits. Psychologie kann nur als Bachelor Major-Studienprogramm (120 ECTS Credits) mit einem Minor-Studienprogramm im Umfang von 60 ECTS Credits studiert werden. Aktuell gibt es für das Studium im Bachelor Major-Studienprogramm Psychologie keine Studienzeitbegrenzung.

Das Bachelor Major-Studienprogramm Psychologie gliedert sich gemäss Regelcurriculum in das erste Studienjahr (1.+2. Semester), in dem das Propädeutikum absolviert wird, und in den Studienabschnitt drittes bis sechstes Semester. Das Bachelorstudium Psychologie kann nur im Herbstsemester begonnen werden.

Masterstudium

Das Masterstudium in Psychologie baut auf dem Bachelorstudium auf. Die Studierenden vertiefen ihre Fachkompetenz in Psychologie und erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Psychologin bzw. Psychologe befähigen. Das Master Mono-Studienprogramm Psychologie ist ein Monofach. Es umfasst 120 ECTS Credits und dauert nach Mustercurriculum 4 Semester (siehe Vollzeitstudium). Aktuell gibt es für das Studium im Master Mono-Studienprogramm Psychologie keine Studienzeitbegrenzung. Es kann im Herbst- oder im Frühjahrssemester begonnen werden.

Lesen Sie auch: Depressionsbehandlung: Was Sie wissen müssen

Voraussetzung für das Masterstudium in Psychologie ist ein Bachelorabschluss in Psychologie. Das Masterstudium schliesst mit dem Titel «Master of Science UZH in Psychologie» ab. Dieser berechtigt die Abgänger dazu, sich «Psychologin» bzw. «Psychologe» zu nennen.

Psychologinnen und Psychologen sind Fachpersonen für das menschliche Erleben und Verhalten. Ihre Tätigkeit umfasst häufig die Evaluation, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Beispielsweise sollen die Zufriedenheit, die Leistungsfähigkeit, psychische Gesundheit oder das Entwicklungspotential von Individuen, Gruppen oder Organisationen ermittelt und darauf basierend Fördermassnahmen abgeleitet werden.

Hinweis: Mit dem Abschluss «Master of Science in Psychologie» ist das Berufsziel oft noch nicht erreicht: Viele Psychologie-Berufe erfordern einen Fachtitel, der nach dem Studium berufsbegleitend über eine postgraduale Ausbildung erworben werden kann, z.B. als Psychotherapeut.

Die Tätigkeiten von Psychologinnen und Psychologen sind breit gefächert, mit entsprechend vielfältigen Aufgaben. Klinische Psychologie: Erkennen, Behandeln und Vorbeugen psychischer Störungen, therapeutische oder diagnostische Tätigkeit, z.B. in Psychiatrischen Kliniken, Beratungsstellen, etc.

Das Doktoratsstudium in Psychologie

Eine Dissertation führt zum "Doktortitel", dem höchsten akademischen Titel in der Schweiz. Abgekürzt wird er Dr. phil., im englischsprachigen Raum PhD oder DPhil/D.Phil. (vom Lateinischen philosophiae doctor, was Philosophielehrer bedeutet). Ein Doktorat ist in der Schweiz Voraussetzung für eine akademische Karriere an Universitäten oder für eine Forscherkarriere in der Industrie.

Lesen Sie auch: Depression: Therapiedauer

Zur Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses kooperieren das Departement Angewandte Psychologie, die FHGR, die FHNW, die Universität Basel und die Universität Zürich. Die Doktoratsausbildung im Rahmen dieser hochschultypenübergreifenden Zusammenarbeit wird von swissuniversities von 2021 bis 2024 mit Bundesmittelnunterstützt. Leading House der Kooperation ist das Departement Angewandte Psychologie der ZHAW.

Zulassungsvoraussetzungen

Für ein PhD wird ein anerkannter Master- oder ein äquivalenter Abschluss (Diplom, Lizenziat) vorausgesetzt. (Anders als beispielsweise in den USA ist ein PhD nach einem Bachelorabschluss nicht möglich.) Manchmal wird auch eine bestimmte Abschlussnote verlangt. Jede Universität hat ihre eigene Zulassungsregelungen. Wenden Sie sich an die entsprechende Universität für detaillierte Angaben.

Die Zulassung zum Doktorat erfordert einen Masterabschluss einer Fachhochschule oder einer Universität. Sie kann von weiteren inhaltlichen und formalen Kriterien abhängig gemacht werden. Die Zulassungskriterien und die Zulassungsverfahren sind in der Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel bzw. in der Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich geregelt. Mit dieser Doktoratsausbildung sollen insbesondere talentierte FH-Absolventinnen und -Absolventen gefördert werden.

Doktorierende müssen sich zum nächstmöglichen Termin an der Universität Basel bzw. der Universität Zürich immatrikulieren.

Dauer des Doktoratsstudiums

Das Doktorat wird üblicherweise im Anschluss an das Masterstudium gemacht. Doktorierende starten gleich zu Beginn des Doktorats ihr Forschungsprojekt. Sie besuchen keine Vorlesungen, wie dies in anderen Ländern vor dem Beginn der Forschungsarbeit üblich ist, aber an einigen Fakultäten sind Weiterbildungsveranstaltungen oder Summer Schools obligatorisch oder möglich.

Lesen Sie auch: Wie lange dauert die erste Sitzung?

Die Dauer des Doktorats hängt von der Universität, dem Fachgebiet und der Vertragsart (Teilzeit/Vollzeit) ab. Die Dauer des Doktorats hängt von der Universität, dem Fachgebiet und der Vertragsart (Teilzeit/Vollzeit) ab und variiert im Durchschnitt zwischen 2 und 7 Jahren:

  • Ein Doktorat in technischen, exakten und Naturwissenschaften dauert ungefähr 4 Jahre.
  • In Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften ist ein Abschluss bereits nach 2 Jahren möglich.
  • Doktorierende in Geistes- und Sozialwissenschaften müssen mit 5-7 Jahren rechnen.

Finanzierung des Doktoratsstudiums

Doktorierende werden normalerweise als Assistierende oder Doktorierende von der Universität angestellt. Der Lohn fällt je nach Fachgebiet und Universität sehr unterschiedlich aus und kann zwischen 2’000 und 6’000 CHF pro Monat betragen. Der Lohn muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Anstellungen als Doktorand/in in Firmen oder Fachhochschulen sind auch möglich, aber selterner. (Das Doktorat wird dann in Zusammenarbeit mit einer Universität gemacht.)

Eine beträchtliche Anzahl Doktorierender finanziert sich zudem selber, d.h. sie bringen ihr eigenes Stipendium mit oder verdienen ihren Lebensunterhalt mit einer Anstellung ausserhalb der Hochschule.

Die Doc.CH-Beiträge des SNF richten sich an vielversprechende Forscherinnen und Forscher, die in der Schweiz eine Dissertation zu einem selbstgewählten Thema im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften verfassen möchten. Der Beitrag beinhaltet das Salär des oder der Doktorierenden und trägt zur Deckung der Kosten bei, die mit der Umsetzung des Projekts verbunden sind.

Ablauf des Doktoratsstudiums

Die Arbeitsbedingungen sehen je nach Hochschule und Institut sehr unterschiedlich aus. An einigen Instituten sind die Doktorate in Graduiertenprogrammen organisiert, an anderen gehen die Doktorierenden unabhängig ihrer Forschungsarbeit nach. Doktorierende werden oft nur Teilzeit, üblicherweise zu 50% angestellt. Je nach Vertrag kann die gesamte Arbeitszeit für die Forschung benützt werden, oder aber ein Teil der Arbeitszeit muss für Assistenz (Betreuen von Studierenden, Arbeiten für das Institut) verwendet werden. Dies sollte im Pflichtenheft festgehalten sein.

Wenn die Anstellung weniger als 100% beträgt, sind Doktorierende frei, die restliche Zeit zu verwenden, wie sie möchten, z.B. einem zweiten Job nachzugehen. Von vielen Instituten wird verlangt, dass Doktorierende 100% am Institut arbeiten müssen, selbst wenn der Anstellungsgrad tiefer liegt. Rechtlich gesehen ist dies nicht zulässig, und Doktorierende sind nicht verpflichtet, mehr zu arbeiten, als sie offiziell angestellt sind.

Im Rahmen des allgemeinen Doktorats sind eine Mindest-Anzahl ECTS Credits aus dem Bereich fachlicher Kompetenzen und aus dem Bereich überfachlicher Kompetenzen zu erwerben. Einzelheiten hierzu sind bei der Universität Zürich der Rahmenverordnung RVO PhF und der Studienordnung und bei der Universität Basel der Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie sowie einem Merkblatt zu entnehmen.

Die Doktorierenden erklären sich in der Zusatzvereinbarung damit einverstanden, die speziell im Rahmen dieses Kooperationsprojektes konzipierten Angebote wie Summer Schools, Workshops und Exkursionen zu nutzen.

Bewerbung und Zulassungsprozess

Sie können sich auf Doktoratsstellen bewerben. Diese werden üblicherweise auf Jobportalen publiziert (e.g. jobs.myScience). Eine andere Möglichkeit ist, Professor/innen oder Forschungsgruppen, die in Ihrem Fachgebiet tätig sind, direkt zu kontaktieren und sich nach den Möglichkeiten eines Doktorats zu erkundigen. Studenten aus dem Ausland können sich für das Bundes-Exzellenz-Stipendium bewerben. Dieses Regierungs-Stipendium fördert den internationalen Austausch und die Forschungs-Zusammenarbeit der Schweiz mit über 180 Ländern.

Doktoratsinteressierte besprechen ihre Forschungsidee mit der Professorin oder dem Professor des jeweiligen Fachbereichs an ihrer Fachhochschule. Als Vorbereitung auf das Gespräch halten die Doktoratsinteressierten ihre Forschungsidee auf einer A4-Seite fest. Wenn die Professorin bzw. der Professor sich zur Betreuung der Doktorarbeit bereit erklärt und an der gewünschten Partneruniversität ein Promotionsrecht besitzt, stellt sie/er nach Rücksprache mit der/dem potenziellen Doktoratsstudierenden eine Promotionskommission zusammen.

Die Zusammensetzung der Promotionskommission ist von der Dekanin/vom Dekan bzw. dem Promotionsausschuss der Fakultät der gewünschten Partneruniversität genehmigen zu lassen. Der/die Fachhochschul-Professor/-in ist in der Regel Zweitbetreuer/-in der Dissertation. Die Fachhochschul- und die Universitätsprofessoren /-innen werden sich im Sinne der Doktorierenden sorgfältig absprechen.

Die Doktoratsinteressierten reichen eine Bewerbung bei der Universität ein.

Es ist eine Doktoratsvereinbarung basierend auf der Richtlinie zur Gestaltung der Doktoratsstufe an der Universität Basel bzw. der Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich über den Ablauf, die Ziele und die Rahmenbedingungen des Doktorats abzuschliessen. Mit der Fachhochschule sind weitere Vereinbarungen sowie Finanzierungsfragen zu klären.

Anforderungen an die Dissertation

Die Promotion dient dem Nachweis der Fähigkeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten, durch eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung im human- oder naturwissenschaftlichen Bereich neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Für die Promotion gilt, dass die Dissertation frühestens zwei Semester nach dem Studienabschluss eingereicht werden kann. Studierende haben so lange immatrikuliert zu bleiben, wie sie Leistungen der UZH beanspruchen. Die Einhaltung des Immatrikulationsobligatroriums wird bei der Anmeldung zum Abschlusse durch die Fakultät überprüft.

Die Dissertation muss unter dem Titel "Zusammenfassung" eine maximal zwei Seiten lange Kurzfassung über wissenschaftliche Fragestellung, Methodik, Resultate und Schlussfolgerungen enthalten. Als letzte Seite (d. h. nach dem Literaturverzeichnis, Anhang bzw. Dank) muss Ihre Dissertation einen tabellarischen Kurzlebenslauf enthalten.

Bewertung und Genehmigung der Dissertation

Ihre Dissertation wird zusammen mit dem Fachgutachten der Dissertationskommission zur Prüfung vorgelegt. Die Dissertationskommission legt eine Zweitbegutachtung fest und beurteilt Ihre Dissertation. Bei Annahme durch die Dissertationskommission wird Ihre Dissertation an der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung durch die Fakultät vorgelegt. Nach der Sitzung liegt Ihre Arbeit 14 Tage im Dekanat zur Einsicht für die Fakultätsmitglieder auf, damit die vorgeschriebene Möglichkeit der Einsprache gegeben ist.

Nach Ablauf dieser Frist werden Sie umgehend schriftlich über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation orientiert. Mit der Rückgabe der eingereichten Unterlagen nach der Genehmigung der Dissertation erhalten Sie das "Gut zum Druck".

Veröffentlichung und Promotion

Die Dissertation muss in Umfang und Form, wie sie von der Fakultät genehmigt wurde, vervielfältigt werden. Änderungen der Abhandlung dürfen nur mit Bewilligung des zuständigen Fakultätsmitgliedes resp. des Dekanats vorgenommen werden. Das Format der Pflichtexemplare muss A4 sein. Eine Spiralbindung ist nicht zulässig.

Mit dem "Gut zum Druck" erhalten Sie vom Dekanat eine "Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare", auf dem die Empfängerin oder der Empfänger der Pflichtexemplare deren Erhalt bestätigen muss. Sie müssen die Pflichtexemplare innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der Abhandlung durch die Fakultät (Datum des Genehmigungsschreibens) abliefern. Sollten Sie die Frist von 24 Monaten nicht einhalten können, können Sie den Dekan unter Angabe der Gründe schriftlich um Fristverlängerung ersuchen. Der Anspruch auf Verleihung des Doktortitels verfällt, falls die Pflichtexemplare nicht innerhalb der vorgeschriebenen bzw. verlängerten Frist abgeliefert werden.

Der Promotionsausweis wird Ihnen vom Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich nach Abgabe der Pflichtexemplare zugestellt. Den Titel "Dr. med. / Dr. med. dent. / Dr. med. chiro." dürfen Sie ab dem auf dem Promotionsausweis angegebenen Datum führen.

Die Einladung zur Promotionsfeier erfolgt durch das Dissertationsoffice. Bitte beachten Sie dass eine Teilnahme nur möglich ist wenn Sie Ihre Pflichtexemplare gedruckt und verteilt haben.

Informationen zu Universitäten

Die Universität Zürich bietet auf www.plagscan.uzh.ch ein Interface an, um mit der Plagiaterkennungssoftware PlagScan zu arbeiten.

Neu wird nun auch das Promotionsrecht über MedTool verwaltet. Bitte loggen Sie sich dazu mit Ihrem UZH Login ein.

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online auf der Webseite der Universität Basel.

Die Fakultät bietet drei Programme an:

  • Society & Choice (SC-PSY)
  • Health & Interventions (HI-PSY)
  • Schulpsychologie, Entwicklungsdiagnostik und Erziehungsberatung (SEED)

Zusammenfassende Tabelle

Aspekt Details
Voraussetzung Master- oder äquivalenter Abschluss
Dauer 2-7 Jahre (je nach Fachgebiet und Universität)
Finanzierung Anstellung als Assistierende/r, Stipendien, Selbstfinanzierung
Abschluss Dr. phil. (oder PhD/DPhil im englischsprachigen Raum)

tags: #wie #lange #dauert #ein #doktor #in