Psychologen Termin bekommen: Ihr Weg zur psychologischen Hilfe

Psychische Leiden können alle treffen und kommen häufiger vor, als viele vermuten. Fast die Hälfte aller Menschen hat irgendwann im Leben psychische Probleme. Trotzdem können Scham und Schuldgefühle dazu führen, dass keine oder erst spät professionelle Hilfe gesucht wird. Es braucht oft viel Überwindung, sich einer Fachperson anzuvertrauen. Vergessen Sie nicht: Viele Menschen haben psychische Probleme. So ist in der Schweiz etwa jede zweite Person im Laufe des Lebens einmal von einer psychischen Krise betroffen.

Der Weg zu einem Psychologen oder Psychiater kann manchmal unübersichtlich erscheinen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.

An wen kann ich mich wenden?

Eine gute erste Anlaufstelle bei psychischen Problemen ist stets die Hausärztin oder der Arzt Ihres Vertrauens. Die Medizinerin bzw. der Mediziner kann einerseits mögliche körperliche Ursachen untersuchen und behandeln. Andererseits kann man Sie nach einem Arztgespräch an eine Fachperson oder an eine Fachstelle zur weiteren psychologischen Abklärung überweisen. Grundsätzlich können Sie immer wählen, welche Fachperson Sie als Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner konsultieren möchten.

  • Hausarzt: Für eine erste Einschätzung und Überweisung.
  • Pro Mente Sana: Gesprächspartner für eine erste Abklärung Ihrer psychischen Gesundheit.
  • Psychiater: Fachärztliche Behandlung von psychischen Störungen.
  • Psychologe: Psychologische Beratung und Therapie.

Wie bekomme ich einen Termin?

Eine telefonische Anmeldung kann direkt bei einem der Fachärzte oder Fachpsychologen der Praxis erfolgen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den ärztlichen Leiter. Viele Praxen bieten auch Online-Beratungen an. Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpersonen, wenn Sie Ihre Beratung online durchführen möchten.

Was geschieht nach der Anmeldung?

Nach der Anmeldung in einer Praxis oder in einer psychologischen Beratungsstelle erfolgt in der Regel ein unverbindliches Erstgespräch mit der behandelnden Fachperson. In einem Erstgespräch, das rund 60-80 Minuten dauert, wird Ihr Anliegen besprochen und eine erste Klärung Ihres Leidens vorgenommen. Danach finden je nach Bedarf noch ein bis zwei weitere Abklärungsgespräche statt, in denen sich die Ärztin / der Fachpsychologe ein vertieftes Verständnis erarbeitet.

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Die Fachperson wird Sie sicher nach Ihren Beweggründen für dieses Gespräch fragen. Weiter wird die Fachperson Sie ermuntern, aus Ihrem Leben zu erzählen. Aus Ihren Schilderungen wird sich rasch ein Gespräch entwickeln.

Vorbereitung auf das erste Gespräch

Der wichtigste Expertentipp zur Gesprächsvorbereitung: Versuchen Sie, sich nicht zu viele Sorgen zu machen. Vorbereitung auf das erste Gespräch: Was sind Ihre Beweggründe für das Gespräch oder die Therapie? An welche Fachperson möchten Sie sich wenden?

Psychiater vs. Psychologe: Was ist der Unterschied?

Ein Psychiater hat sechs Jahre Medizin studiert und sich danach während sechs Jahren zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet. Er hat daher neben psychotherapeutischen auch medizinische Kenntnisse und kann demzufolge körperliche, apparative oder Labor-Untersuchungen veranlassen. Eine Psychologin hat fünf Jahre Psychologie studiert und sich dabei intensiv mit dem menschlichen Erleben und Verhalten sowie der psychologischen Diagnostik auseinandergesetzt. Das heisst noch nicht, dass sie in der Psychotherapie tätig ist. Dafür benötigt sie zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie.

Kosten und Krankenkasse

Tipp: Nehmen Sie vor der Konsultation bei einer Fachperson auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf. Klären Sie ab, welche Kosten übernommen werden. Je nach Versicherungsbedingungen gibt es bei vielen Krankenkassen eine Liste von anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten. Oder Sie benötigen je nach Versicherungsmodell eine Überweisung durch Ihre Hausärztin bzw.

Die Kosten einer Psychotherapie können über die Grund- oder Zusatzversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. In einem Hausarzt- oder HMO-Modell sind die vorgesehenen Stellen zunächst zu orientieren.

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Die ersten 40 Therapiestunden werden von den Krankenkassen ohne vorherige Prüfung vergütet, sofern eine medizinische Indikation (Grund) zur Behandlung besteht. Ist danach aus psychiatrischer Sicht eine Fortführung der Therapie notwendig, stellt der Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet aufgrund der Einschätzung ihres Vertrauensarztes, ob die Therapie fortgesetzt werden kann; in begründeten Fällen ist dies gewöhnlich problemlos möglich.

Behandlungen durch psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten werden von der Grundversicherung übernommen, wenn diese durch eine Ärztin oder einen Arzt angeordnet werden. Diese Regelung gilt erst seit Juli 2022, darum ist das Abrechnungsmodell noch nicht in allen Kantonen klar definiert und umgesetzt. Informieren Sie sich bei Ihrer Therapeutin, Ihrem Therapeuten oder bei Ihrer Versicherung über die geltenden Regelungen in Ihrem Wohnkanton. Wenn keine ärztliche Anordnung besteht, werden psychologische Behandlungen teilweise durch die freiwillige Zusatzversicherung gedeckt.

Dauer der Therapie

Das ist individuell sehr verschieden und hängt von der Problematik und Ihren Anliegen ab. Die Therapiedauer wird zu Beginn der Behandlung gemeinsam festgelegt. Das Spektrum reicht von wenigen Beratungsstunden bzw. einer Kurzzeittherapie bis zur Langzeittherapie über mehrere Jahre.

Medikamente

Manchmal ist es sinnvoll, Medikamente - sog. Psychopharmaka - einzusetzen. Sie sollen die Genesung unterstützen und die Patienten von leidvollen Symptomen entlasten. Welche Medikamente in Frage kommen, welche Wirkungen und evtl. Nebenwirkungen zu erwarten sind und mit welcher Einnahmedauer gerechnet werden muss, wird in der Sprechstunde ausführlich erörtert. Letztlich entscheiden die Patienten, ob sie Medikamente einnehmen wollen.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben der professionellen psychologischen und psychiatrischen Hilfe gibt es zahlreiche weitere Unterstützungsangebote:

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  • Die Dargebotene Hand (Tel 143): Rund um die Uhr für Menschen, die ein helfendes und unterstützendes Gespräch benötigen. Bietet allen Anrufenden völlige Anonymität.
  • Pro Juventute (Tel 147): Kostenlose Telefonberatung rund um die Uhr für Kinder und Jugendliche.
  • ensa Erste-Hilfe-Kurse: Vermittlung von Erste-Hilfe-Massnahmen bei akuten psychischen Krisen und sich entwickelnden psychischen Problemen.

Wichtige Hinweise

  • Rein rechtlich steht jede Psychiaterin und jeder Psychologe unter Schweigepflicht. Als Patientin bzw. Es ist deshalb theoretisch möglich, eine psychische Erkrankung und ihre Behandlung geheim zu halten.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Sie eine psychologische Behandlung jederzeit abbrechen können.

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