Strafarbeit als Reaktion auf Fehlverhalten im Unterricht

Problematische Verhaltensweisen gehören zum schulischen Alltag. Sie behindern den Schulbetrieb und belasten die Beziehungen zwischen den Beteiligten. Konsequentes und transparentes Handeln tragen dazu bei, dass die Ursachen geklärt werden und der geordnete Unterricht wieder hergestellt wird.

Bei disziplinarischen Vergehen handelt es sich um wiederholte Störungen des Unterrichts oder um Verhaltensweisen, welche unangemessen sind. Eine besondere Bedeutung hat das frühe Erkennen von Disziplinschwierigkeiten und das rechtzeitige Handeln.

Sanktionen und Disziplinarmassnahmen

Auf disziplinarische Vergehen können Lehrpersonen und Schulbehörden mit verschiedenen Massnahmen reagieren. Sanktionen, von der einfachen Ermahnung bis zum Schulausschluss, sind dazu da, einen geregelten Unterricht zu ermöglichen und sollen erzieherisch wirken.

Lehrpersonen, die Schulführung oder das Departement BKS können Disziplinarmassnahmen anordnen. Sie müssen erzieherisch sinnvoll gestaltet sein und dienen dem guten Funktionieren der Schule. Die Lehrpersonen der Volksschule können Disziplinarmassnahmen von der Ermahnung bis hin zum Ausschluss aus laufenden Schulveranstaltungen anordnen.

Sofern diese Disziplinarmassnahmen keine Besserung der Situation mit sich bringen, kann die Schulführung weitergehende Massnahmen anordnen. Diese reichen vom schriftlichen Verweis bis hin zur definitiven Wegweisung von der Schule, wenn die Schulpflicht vor dem Ende der 3. Klasse der Oberstufe erfüllt ist.

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Die Eltern werden über die beabsichtigten Disziplinarmassnahmen informiert und angehört (rechtliches Gehör).

Schulausschluss als schwerwiegendste Massnahme

Eine der schwerwiegendsten Disziplinarmassnahmen ist der befristete vollständige oder teilweise Schulausschluss. Er kann angewendet werden, wenn alle anderen Disziplinarmassnahmen ausgeschöpft wurden oder eine akute Gefährdung besteht.

Es empfiehlt sich, rechtzeitig externe Fachstellen wie den Schulpsychologischen Dienst, die Schulsozialarbeit und evtl. die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzubeziehen. Sinnvoll ist ein „runder Tisch“, an dem alle Beteiligten ihre Massnahmen gemeinsam absprechen und koordinieren. Dies betrifft die Eltern, die Schülerin/der Schüler, die involvierten Behörden, Lehrpersonen und Dienste.

Die Schulführung kann einen Schulausschluss bis höchstens 6 Schulwochen anordnen. Ein Schulausschluss von 7-12 Schulwochen kann nur vom Departement BKS angeordnet werden. Die Schulführung stellt in diesem Fall Antrag an das Departement.

Das Departement BKS prüft den Antrag und hört die Eltern vorgängig an (rechtliches Gehör). Der Entscheid des Departements BKS kann mittels Beschwerde an den Regierungsrat weitergezogen werden.

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Die Eltern sorgen mit Hilfe der Schulleitung für eine angemessene Beschäftigung und für die Sicherstellung des schulischen Lernens während des Schulausschlusses. Die Wiedereingliederung wird rechtzeitig mit der Schulleitung geplant.

Strafarbeit: Ein Beispiel

Ein Schüler reflektiert über eine verhängte Strafarbeit:

„Nun sitze ich hier, alleine in meinem Zimmer und schreibe diesen blöden Text ab. Dabei könnte ich jetzt viel Schöneres unternehmen, zum Beispiel mich mit meinen Freunden treffen oder Sport machen oder Ähnliches. Aber nein, ich musste ja gegen die Regeln verstoßen und meine Lehrerin dermaßen verärgern, dass ich jetzt diese Strafarbeit schreiben muss. Meine Lehrerin ist eine der wichtigsten Personen der Schule. Deswegen sollte man ihr angemessenen Respekt erweisen. Sie möchte uns Schülern etwas beibringen und gibt sich dafür sehr viel Mühe! Sie sitzt oft den ganzen Tag an den Vorbereitungen des nächsten Schultages. Deswegen sollten die Schüler in dem Sinne von Höflichkeit dafür danken. Hiermit möchte ich Ihnen allerdings mitteilen, dass mir mein Verhalten äußerst Leid tut und ich hoffe dass dies nicht mehr vorkommen wird. Ich habe über mein Verhalten nachgedacht und bin zu dem Entschluss gekommen, dass es weder mir noch der Klasse oder meinen Lehrern etwas bringt, wenn ich gegen die Regel verstoße. Denn dann können meine Lehrer nicht ihren Unterricht wie geplant halten, meine Klasse wird beim Lernen gestört und ich selber bekomme auch nichts mit. Und das merke ich dann bei der nächsten Prüfung. (Note!) Mit dieser, von mir abgeschriebenen Strafarbeit, möchte ich bestätigen, dass ich mein Verhalten falsch war und dass ich mich in Zukunft anders verhalten werde. Ich möchte ja etwas lernen, damit ich mal einen tollen Beruf ausüben kann! Sollte ich mich trotzdem weiterhin nicht an die Regeln halte, erkläre ich mich auch einverstanden, drastischere Strafen in Kauf zu nehmen, zum Beispiel längere Texte zum Abschreiben, den Schulhof zu säubern oder auch nachsitzen zu kommen. Zum Schluss entschuldige ich mich nochmal und versichere Ihnen, dass ich daraus gelernt habe!“

Strafbare Handlungen

Im Schulalltag werden disziplinarische Vergehen von einer strafbaren Handlung unterschieden. Jugendrechtliche Sanktionen kommen zur Anwendung, wenn eine strafbare Handlung vorliegt (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung), wie sie im Schweizerischen Strafgesetzbuch sowie in verschiedenen Nebengesetzen (z.B.

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