Der Fall eines Häftlings, der mit Hilfe einer Gefängnismitarbeiterin aus dem Gefängnis Limmattal geflohen ist, hat schweizweit für Schlagzeilen gesorgt.
Thomas Manhart, als Leiter des kantonalen Amts für Justizvollzug quasi der oberste Zürcher Gefängnisdirektor, räumt ein, dass es Verbesserungspotenzial gebe.
Im Gespräch nannte Manhart verschiedene Punkte, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Die Aufseherin des Gefängnisses Limmattal konnte den Häftling völlig unbehelligt aus dem Gefängnis bringen.
Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein, so Manhart: «Wir haben beim Sicherheitssystem Sofortmassnahmen getroffen, die absolut verhindern, dass eine Person alleine mit einem Insassen nach draussen kann.»
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Will heissen: Die Türen funktionieren nur noch, wenn sie von mehreren Angestellten bedient werden.
Die Gefängnisaufseherin, die dem Häftling zur Flucht verhalf, arbeitete seit Ende 2013 im Strafvollzug.
Bei ihrer Anstellung sei sie nach genau definierten Kriterien überprüft worden, sagt Thomas Manhart.
Psychologische Tests, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber geeignet für den Umgang mit Strafgefangenen sei, gibt es aber bis jetzt nicht.
Nun überlege sich das Amt für Justizvollzug, ob man solche Tests standardmässig einführen solle, so Manhart.
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Wer sich für eine Stelle im Strafvollzug bewerbe, müsse ein leeres Strafregister haben, erklärt Manhart.
Um künftig objektivierbarer als bisher abzuklären, ob ein Priester oder Geistlicher für die Seelsorge tatsächlich befähigt ist, hat die katholische Kirche zusammen mit der Forensischen Psychologie in Zürich einen Eignungstest entwickelt.
Endrass ist forensischer Psychologe im Zürcher Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung.
Nach einem Online-Assessment findet die Abklärung in zwei Assessment-Settings statt: Zum einen werde ein positives Assessment erstellt in Form eines standardisierten Interviews.
«Dabei sollen Basiskompetenzen wie etwa empathische Kompetenzen für das Anforderungsprofil eines idealen Seelsorgers geprüft werden», erklärt Endrass.
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Die Durchführung des Interviews dauere etwa zwei Stunden.
Im zweiten Teil des psychologischen Eignungstests geht es um eine sogenannte «Risikoabklärung».
Das heisst, in einem Gespräch von zwei bis dreistündiger Dauer soll geklärt werden, ob sich im Verhalten und in der Denkweise des Priesteramtskandidaten auffällige Merkmale feststellen lassen, die auf ein problematisches Verhalten schliessen lassen können.
Soweit die Theorie.
Doch was bedeutet dieser psychologische Check konkret?
Professor Jérôme Endrass versucht, Einblicke in die psychologisch-forensische Analyse zu geben.
«Grundsätzlich werden wir hellhörig, wenn sich Bewerber in Sachen Zölibat beispielsweise dahingehend äussern, dass man den Eindruck gewinnt, sie haben über das Thema noch gar nicht reflektiert.
«Wenn beispielsweise ein 25-jährger Bewerber sagt, er werde Herausforderungen im Umgang mit dem Zölibat wegmeditieren oder Sexualität sei eben schlecht kontrollierbar, sind das für uns Antworten, die weder plausibel noch reflektiert klingen», so Endrass.
Wenn andererseits ein 50-jähriger Bewerber, der schon mehrere Paarbeziehungen in seinem Leben hatte, erklärt, dass sexuelle Beziehungen für ihn künftig nicht mehr so wichtig seien, töne dies reflektierter und plausibler.
Und was ist, wenn ein Bewerber einfach sagt, er liebe Jesus?
«Wenn er sonst nichts weiter dazu sagt, ist das für uns auch nicht plausibel und wirkt naiv.»
Die Aufgabe der forensischen Psychologie sei es auf jeden Fall, so Endrass, bei problematisch wirkenden Antworten den kirchlichen Arbeitgeber darüber zu informieren.
Bleibt die Frage: Wieviel Erfolg verspricht sich der forensische Psychologe unterm Strich von diesem Eignungstest?
«Dass wir ein standardisiertes Vorgehen haben, ist auf jeden Fall deutlich besser als das bisherige Vorgehen», versichert Professor Jérôme Endrass.
Wie die Ergebnisse in der Armee und in der Wirtschaft gezeigt hätten, gebe es aufgrund dieser Assessmentverfahren deutlich weniger Fehlrekrutierungen.
Und wenn ein Bewerber in seinen Antworten einfach lügt und sich blendend darzustellen vermag?
«Wir setzen keine Wahrheitsdetektoren ein. Es geht um einen Plausibilitätscheck», sagt Endrass.
«Das Vorgehen garantiert keine Perfektion für die künftige Auswahl von idealen Seelsorgern.
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies in Regensdorf ist mit 399 Plätzen für straffällige Männer die grösste Justizvollzugsanstalt der Schweiz.
Sie bietet 376 geschlossene und 23 offene Plätze («Haus Lägern») an.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der JVA Pöschwies beträgt rund drei Jahre.
Über 300 Fachpersonen arbeiten mit verschiedenen Massnahmen auf eine Wiedereingliederung der Inhaftierten in die Gesellschaft hin.
Die Inhaftierten können sieben Mal pro Jahr ein Gabenpaket empfangen.
Das Bruttogewicht pro Paket darf maximal fünf Kilogramm betragen.
Inhaftierte, die innerhalb der Fristen kein Paket erhalten haben, können sich selbst ein solches im Maximalwert von 70 Franken (Bezug ab Freikonto) am anstaltsinternen Kiosk kaufen.
Es kann auch Geld überwiesen werden.
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen?
Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person?
Wann kann ich sie besuchen?
Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten?
Wer bezahlt die Rechnungen?
Die Beratungsstellen von team72, RIF und ExtraMural helfen Ihnen weiter.
Die Beratungen sind gratis und vertraulich.
Die JVA Pöschwies verfügt über einen Sozialdienst, einen Arztdienst sowie ein Angebot an religiöser Betreuung.
Nach dem Eintritt in die JVA oder das Haus Lägern wird jeder Inhaftierte einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter zugeteilt.
Diese Person begleitet den Inhaftierten in der Regel während des gesamten Aufenthalts und unterstützt ihn in verschiedenen Bereichen.