Voraussetzungen für eine Ausbildung in psychologischer Psychotherapie in der Schweiz

Der Beruf der Psycholog:innen ist anspruchsvoll und bringt eine grosse Verantwortung gegenüber den betreuten Menschen mit sich. Eine qualitativ hochwertige Aus-, Weiter- und Fortbildung ermöglicht wirksame und angemessene psychologische Leistungen.

Grundlagen der Psychotherapieausbildung

Wer kann Psychotherapeut/in werden? Die vier- bis sechsjährige Weiterbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten bedingt einen vorgängigen Abschluss (Bachelor und Master) in Psychologie an einer Schweizer Hochschule sowie genügend Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie.

In der Schweiz dürfen nur Personen mit einem Masterdiplom in Psychologie den Titel «Psychologin» oder «Psychologe» verwenden.

Voraussetzung für eine Weiterbildung in Psychotherapie ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Bachelor und Master) an einer Schweizer Hochschule. Bewerber*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen zudem vor Beginn ihrer Weiterbildung ein ausreichendes Mass an Wissen der klinischen Psychologie und Psychopathologie vorweisen.

Mit einer Weiterbildung können interessierte Psycholog:innen ihr theoretisches und praktisches Wissen in einem bestimmten Bereich vertiefen.

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Die Weiterbildung kann obligatorisch sein, zum Beispiel für Fachpersonen, die ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen (Neuropsychologie, Psychotherapie).

Der Weg zum eidgenössischen Weiterbildungstitel

Das vier- bis sechsjährige Psychotherapie-Studium führt nach erfolgreichem Abschluss zum eidgenössischen Weiterbildungstitel, der zur Ausübung des Berufes berechtigt.

Nach Beendigung und erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält die Absolventin oder der Absolvent den Titel «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut».

Die Weiterbildung in Psychotherapie umfasst in der Regel vier integrale Elemente, die im Rahmen einer anerkannten Psychotherapiemethode aufeinander abgestimmt sein müssen: Theorie, Selbsterfahrung, Praxis und Supervision.

Die selbstständige Berufsausübung ist in allen Kantonen bewilligungspflichtig. Für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ist die Berufsausübungsbewilligung des Kantons erforderlich, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird.

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Zulassungsvoraussetzungen und Verfahren

Antragsteller*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen die Zulassungsbedingungen der Weiterbildungsinstitution erfüllen, deren Methode sie erlernen möchten. Die Institution muss auch überprüfen, ob genügend studienbegleitende klinische Praxis und Psychopathologie absolviert wurde.

In der Regel erfolgt dann eine Einladung zum Aufnahmeverfahren, bei dem auch die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers überprüft wird. Die Institution entscheidet über Annahme oder Ablehnung eines Antrags.

Detailinformationen über Inhalt, Ablauf und Aufnahmebedingungen einer psychotherapeutischen Weiterbildung erteilt das ausgewählte Weiterbildungsinstitut.

Rolle der FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen)

Seit ihrer Gründung setzt sich die FSP dafür ein, die Vielfalt und Qualität der Weiter- und Fortbildung sowohl für allgemeine als auch für spezialisierte Psycholog:innen zu gewährleisten.

Als Qualitätsgarantin anerkennt die FSP Weiterbildungsgänge, die bestimmten Qualitätsanforderungen ähnlich denjenigen des Bundes entsprechen. Die Qualität der Weiterbildungen wird laufend entwickelt und durch regelmässige Reevaluierungsverfahren gesichert.

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Psycholog:innen, die Mitglied der FSP sind und eine von der FSP anerkannte Weiterbildung absolviert haben, können auf Antrag hin den entsprechenden FSP-Fachtitel oder die entsprechende FSP-Zusatzqualifikation erlangen. Diese sind seit Jahrzehnten auf dem Arbeitsmarkt weithin anerkannt und belegen entsprechende Fachkenntnisse.

Die FSP anerkennt von Bildungsinstitutionen oder Berufsverbänden angebotene Weiterbildungsgänge und verleiht FSP-Psycholog:innen, die diese erfolgreich abgeschlossen haben, einen FSP-Fachtitel oder eine FSP-Zusatzqualifikation.

FSP-Mitglieder verpflichten sich zur kontinuierlichen Fortbildung, um ihre Kompetenzen laufend weiterzuentwickeln. Ausserdem haben sie Zugang zu neuen Ansätzen und Methoden aus der Praxis und der psychologischen Forschung. Die Fortbildung stellt die Qualität der psychologischen Dienstleistungen sicher.

Die Fortbildungspflicht beträgt für Psycholog:innen mindestens 120 Fortbildungsstunden innerhalb von drei Jahren.

Von der FSP anerkannte Ausbildungen, die zu einem FSP-Fachtitel führen, entsprechen in der Regel einem Master of Advanced Studies (MAS) einer Schweizer Hochschule. Diejenigen, die zu einem Zusatzqualifikationszertifikat führen, entsprechen einem Certificat of Advanced Studies (CAS).

Tätigkeitsbereiche von Psychotherapeuten

Psychotherapeutinnen befassen sich vorwiegend mit individuellen psychischen Problemen von Menschen. Dazu zählen alleine nicht mehr zu bewältigende Schwierigkeiten in der Partnerschaft, mit der eigenen Persönlichkeit und Befindlichkeit oder im Arbeitsleben.

Sie behandeln Depressionen, Traumafolgestörungen, Sucht- und Zwangskrankheiten, psychosomatische Erkrankungen, Antriebslosigkeit, Persönlichkeits-, Angst-, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie psychotische Störungen.

Je nach Problemstellung haben Psychotherapeuten mit Einzelpersonen jeden Alters, Paaren, Familien, Gruppen oder Organisationen zu tun. Die Vielfalt der psychotherapeutischen Methoden, die sie anwenden, ist gross: Sie arbeiten unter anderem mit systemischen, kognitiv-behavioralen und körperpsychotherapeutischen oder tiefenpsychologischen Methoden.

Psychotherapeuten arbeiten in der eigenen Praxis oder in psychosozialen Institutionen wie psychiatrischen Kliniken, Beratungsstellen, Spitälern, Heimen, sonderpädagogischen Einrichtungen oder in der Supervision.

Der Therapieprozess

Zu Beginn jeder Behandlung erfragen Psychotherapeutinnen die persönlichen Lebensumstände und Probleme der Patienten und definieren die Therapie und deren Ziele. In den ersten Sitzungen bauen Therapeutinnen und Klienten ein Vertrauensverhältnis auf, ohne das keine wirksame Behandlung möglich ist. Während des ganzen Behandlungsprozesses muss diese therapeutische Beziehung immer wieder reflektiert werden. Die Berufsleute wahren die Rechte der Klientinnen und unterstehen der Schweigepflicht.

Psychotherapeuten müssen stets in der Lage sein, den therapeutischen Prozess sowie ihre eigene Rolle zu kontrollieren, Fortschritte sowie Rückschritte zu beurteilen und die Therapie darauf abzustimmen. Zusammen mit den Patientinnen reflektieren sie im Gespräch die in der Therapie erlebten Gefühle, Gedanken und Erfahrungen. Ihr Ziel ist es, Stabilität oder mindestens Linderung herbeizuführen. Sie üben ihren Beruf gewissenhaft aus und kennen die Grenzen ihrer Kompetenzen.

Die therapeutischen Methoden und Weiterbildungsangebote sind vielfältig. Die Berufsverbände ASP, FSP, SBAP oder das Bundesamt für Gesundheit BAG informieren über die eidg.

Beispiele für postgraduale Masterstudiengänge in Psychotherapie

  1. Postgraduales Masterstudium Psychotherapie mit Ziel einer Anerkennung als PsychotherapeutIn in der Schweiz.
  2. Seit 2012 eingerichteter MAS-Studiengang Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie mit Ziel einer Anerkennung als PsychotherapeutIn in Deutschland und Ausbildung überwiegend an deutschen Zentren. Dieser MAS-Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) geführt, und führt zur Deutschen Approbation sowie bei Erfüllung der Kriterien gleichzeitig zu einem MAS der Universität Bern.
  3. Der Zertifikatskurs „Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter“ (CAS PKJ unibe) wird 2020 erstmalig durchgeführt.

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