Psychologie studieren ohne Abitur in Niedersachsen: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Ein Psychologiestudium ohne Abitur in Niedersachsen zu absolvieren, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Wege und Anforderungen, die es Studieninteressierten ohne Abitur ermöglichen, ihren Traum von einem Psychologiestudium zu verwirklichen.

Allgemeine Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur

Grundsätzlich ist der Hochschulzugang in Deutschland und somit auch in Niedersachsen durch das Hochschulgesetz geregelt. Dieses Gesetz ermöglicht es auch Personen ohne Abitur, unter bestimmten Bedingungen ein Studium aufzunehmen.

Voraussetzungen für ein Psychologiestudium ohne Abitur in Niedersachsen

Um in Niedersachsen ohne Abitur Psychologie zu studieren, müssen bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können je nach Hochschule variieren, beinhalten aber in der Regel:

  • Berufliche Qualifikation: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich sowie mehrjährige Berufserfahrung.
  • Eignungsprüfung oder -gespräch: Viele Hochschulen führen Eignungsprüfungen oder -gespräche durch, um die Studierfähigkeit der Bewerber festzustellen.

Alternative Bildungswege

Neben der direkten Zulassung aufgrund beruflicher Qualifikation gibt es auch alternative Bildungswege, die zum Studium berechtigen können:

  • Berufsabschluss mit anschließender Fortbildung: Ein qualifizierter Berufsabschluss in Kombination mit einer Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker) kann ebenfalls den Hochschulzugang ermöglichen.
  • Zulassungsprüfung: In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, eine Zulassungsprüfung abzulegen, um die Hochschulreife zu erlangen.

Das Hochschulinstitut Schaffhausen

Das Hochschulinstitut Schaffhausen (HIS) ist offiziell durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) akkreditiert. Zudem ist es durch die Akkreditierungsagentur ACQUIN international institutionell akkreditiert. Durch das Studienkonzept des HIS können Sie ortsunabhängig und flexibel studieren.

Lesen Sie auch: Psychologie in Münster studieren

Finanzierungsmöglichkeiten

Für die Finanzierung Ihres Studiums stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, wie z.B. das berufsbegleitende Studium.

Anrechnung von Vorleistungen

Grundsätzlich ist es möglich, sich Vorleistungen anrechnen zu lassen. Bitte kontaktieren Sie hierzu das zuständige Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule.

Auswahlverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

Die Verfahren betreffen verschiedene derzeit geltende oder nach dem Hochschulrahmengesetz vorgesehene Modalitäten der Bewerberauswahl in zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Auswahlregelungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen jedem Zulassungsberechtigten eine Chance lassen (Vergleiche BVerfGE 33, 303).

Regeln für die Verteilung knapper Studienplätze haben sich grundsätzlich am Kriterium der Eignung zu orientieren. Daneben berücksichtigt der Gesetzgeber Gemeinwohlbelange und trägt dem Sozialstaatsprinzip Rechnung.

Lesen Sie auch: Was steckt hinter Missgunst?

Der Gesetzgeber muss die für die Vergabe von knappen Studienplätzen im Studienfach Humanmedizin wesentlichen Fragen selbst regeln. Insbesondere muss er die Auswahlkriterien der Art nach selbst festlegen.

Die Abiturbestenquote begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die Einrichtung einer Wartezeitquote ist verfassungsrechtlich zulässig, wenngleich nicht geboten. Sie darf den jetzigen Anteil von 20% der Studienplätze nicht überschreiten.

Wollen die Länder im Rahmen des Art. 125b Abs. 1 Satz 3 GG von Bundesrecht abweichen, müssen sie eine Neuregelung oder eine inhaltliche Regelung im unmittelbaren Zusammenhang mit bereits geltendem Landesrecht treffen. Rein redaktionelle Anpassungen genügen nicht.

Zentrale Vergabeverfahren

Für die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern wurde eine Zentralstelle mit Sitz in Dortmund (ZVS) errichtet, die seit dem Wintersemester 1973/74 zwei verschiedene Vergabeverfahren durchführt: ein Ortsverteilungsverfahren in solchen Fächern, in denen zwar an den meisten Hochschulen, aber noch nicht überall Zulassungsbeschränkungen bestehen (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Nr. 1), sowie ein Auswahlverfahren und Verteilungsverfahren in solchen Fächern, in denen die Zahl der Bewerber die Gesamtzahl der an allen Hochschulen festgesetzten Höchstzahlen übersteigt (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Nr. 2).

Lesen Sie auch: Psychologie Studium: Was ist besser?

Höchstzahlen für die Aufnahme von Studienbewerbern dürfen nach der staatsvertraglichen Regelung im Falle eines absoluten Numerus clausus nicht niedriger angesetzt werden, als dies zur Aufrechterhaltung einer geordneten Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule in Forschung, Lehre und Studium unbedingt erforderlich ist (Art. 9 Abs. 2).

Die Anlage zum Staatsvertrag und später die Vergabeverordnung (§§ 6 ff.) regeln im einzelnen, daß die Plätze nach Abzug von Sonderquoten wie bisher zu 60% nach der Leistungsliste und zu 40% nach der Warteliste zu vergeben sind und daß bei Gleichrangigkeit auf der Leistungsliste die Bewerber mit längerer Wartezeit, auf der Warteliste die Bewerber mit besseren Leistungsnachweisen vorgehen.

Von der Zulassung nach Wartezeit ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, ausgeschlossen, wer seine Hochschulzugangsberechtigung vor mehr als acht Jahren erworben hat (§ 9 Abs. 3 VergabeVO). Wie die Wartezeit genutzt wird, ist unerheblich; demgemäß haben zahlreiche Bewerber ein sogenanntes Parkstudium in anderen Fächern begonnen.

Die Zulassung nach der Leistungsliste richtet sich grundsätzlich nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (§ 7 VergabeVO). Eine besondere Gewichtung von Fächern, die im engen Zusammenhang mit dem angestrebten Studium stehen, ist nicht vorgesehen; einen chancenverbessernden Bonus von 0,5 erhalten ua Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach Abschluß einer anerkannten Berufsausbildung erworben haben (§ 8 Abs.

Tabelle: Abgelehnte Bewerber in verschiedenen Studiengängen (WS 1976/77)

Studiengang Abgelehnte Bewerber (%)
Zahnmedizin 12,9
Medizin 18,2
Pharmazie 25,3
Tiermedizin 27,3
Biochemie 27,3
Lebensmittelchemie 29,2
Psychologie 32,3
Ernährungswissenschaft 37,4
Biologie 49,2

tags: #psychologie #studieren #ohne #abitur #niedersachsen #voraussetzungen