Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder das Burn-Out-Syndrom sind heutzutage häufig gestellte Diagnosen. Das Risiko, im Laufe seines Lebens an einer Depression zu erkranken, liegt bei 16-20%. Fühlen Sie sich psychisch belastet? Plagen Sie Sorgen und Ängste oder nehmen Sie andere psychische Symptome wahr?
Vor Beginn einer Therapie ist es allerdings ratsam, die Kostenerstattung der eigenen Krankenversicherung genau zu prüfen. Nicht jede Therapieform wird von der Grundversicherung übernommen, und auch die Zusatzversicherungen haben meist Beschränkungen hinsichtlich Höhe und/oder Dauer der Behandlung.
Übernahme durch die Grundversicherung
In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung.
Die Bezeichnung „nichtärztliche Psychotherapie“ wurde geschaffen, um diese von der Therapie durch einen Mediziner abzugrenzen. Zur grössten Gruppe zählen hier die psychologischen Psychotherapeuten. Die Qualität der Therapie unterscheidet sich nicht von der Therapie bei einem Mediziner.
Bis zum Jahr 2022 wurde nichtärztliche Psychotherapie allerdings nur in wenigen Fällen von der Grundversicherung übernommen. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Sobald Ihnen Ihr Hausarzt oder Kinderarzt eine Psychotherapie verschreibt, werden die Kosten dafür von der Grundversicherung übernommen. Diese Neuerung erweitert die Auswahl enorm, wenn man auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten ist.
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Das Anordnungsmodell
Um die Versorgungssituation von Psychotherapieleistungen zu verbessern und für die Betroffenen den Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu erleichtern ist am 1. Juli 2022, durch einen Bundesratsbeschluss, in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten. Die Anordnung für eine Psychotherapie wird erstellt, wenn eine Indikation (= medizinischer Grund) für eine Psychotherapie besteht: also eine psychische Erkrankung bzw. Die Indikation für eine Psychotherapie dürfen Allgemeinmediziner (z.B. Hausärzte) ausstellen.
Mit dem neuen Modell bezahlt die Grundversicherung eine psychologische Psychotherapie, wenn diese von einer Ärztin mit passendem Facharzttitel angeordnet wurde. Im Normalfall ist das die Hausärztin oder der Hausarzt.
Für eine Abrechnung über die Grundversicherung sind alle Psychotherapeuten zugelassen, die über eine Berufsbewilligung als Psychotherapeut verfügen, mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben und selbständig auf eigene Rechnung arbeiten. Ein Problem ist das vor allem bei Therapeutinnen, die noch in der Ausbildung sind. Da handhaben die Krankenkassen die Kostenübernahme unterschiedlich. Mehr dazu lesen Sie hier und am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die Psychotherapie wird in Sitzungen abgerechnet. Die Grundversicherung zahlt mit einer ärztlichen Überweisung 15 Sitzungen. Braucht der Patient weiterhin Therapie, muss die Therapeutin einen Bericht verfassen, damit noch einmal 15 Sitzungen bezahlt werden. Wenn dann weiterhin Behandlungsbedarf besteht, wird es etwas komplizierter: Es muss bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt werden.
Bei ärztlicher Psychotherapie durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater können bis zu 40 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen werden. Bei angeordneter Psychotherapie werden zunächst 15 Sitzungen übernommen. Besteht danach weiterer Behandlungsbedarf, kann der Hausarzt weitere 15 Sitzungen anordnen. Mehr als 30 Sitzungen bedürfen der Kostengutsprache der Krankenkasse, dabei beurteilt eine psychiatrische Fachperson den Fall und spricht eine Empfehlung für oder gegen die Fortsetzung der Therapie aus.
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90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen. Der neue Psychotherapie-Tarif ist mit 1,54 bewertet. Eine Sitzung von 60 Minuten wird von der Krankenkasse mit Fr. Die Grundversicherung übernimmt zunächst 15 Sitzungen, danach kann - wenn erforderlich - eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden.
Seit Sommer 2022 sind psychologisch-psychotherapeutische Behandlungen als Grundleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt. Die Leistungsabrechnungen stellen wir in der Regel direkt und elektronisch an die Krankenversicherung (tiers payant, tiers soldant). Für die Kostenübernahme ist eine schriftliche Anordnung Ihrer Hausärztin/ Ihres Hausarztes oder einer Psychiaterin/ eines Psychiaters notwendig. Die Leistungen werden pro Minute zu einem Taxpunktwert von 2.58 (gemäss Psy-Tarif, Krankenpflege-Leistungsverordnung, ab 01.07.2022) resp. im Stundenhonorar von 154.80 Franken erbracht.
Kostenentwicklung nach Einführung des Anordnungsmodells
Fast zwei Jahre nach dem Systemwechsel in der Psychotherapie vom Delegations- zum Anordnungsmodell zeigen die Analysen mit den Helsana-Abrechnungsdaten, dass sich die Kosten wie erwartet entwickelt haben. Einen relevanten Effekt hat der Bund in seiner Prognose jedoch nicht berücksichtigt.
Seit Mitte 2022 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbstständig in der Grundversicherung (OKP) abrechnen. Davor arbeiteten sie in Delegation, also unter ärztlicher Kontrolle, und zwar bei Medizinern mit spezifischer Fachausbildung, beispielsweise Psychiatern. Selbstständige Therapeuten und Therapeutinnen hatten vor dem Systemwechsel die Möglichkeit, Leistungen über die Zusatzversicherung (VVG) abzurechnen.
Mit dem Systemwechsel soll der vereinfachte und niederschwellige Zugang zur Psychotherapie ermöglicht und Versorgungsengpässe reduziert werden. Als Folge davon wurde eine Verschiebung der Kosten von der Zusatzversicherung und der Selbstzahlung in die OKP erwartet.
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Bereits vor dem Systemwechsel lässt sich ein Trend zu mehr psychotherapeutischen Leistungen feststellen. Die Wachstumsrate lag vor dem Systemwechsel bei rund 3.5%. Auch in der Zusatzversicherung wuchsen diese Kosten vor dem Systemwechsel mit 13.5% sogar noch stärker.
Wie erwartet, kam es in diesem Zeitraum zu einem stärkeren Anstieg in der OKP als in den Vorjahren; über zwei Jahre um rund 300 Millionen Franken (+51%).
Die höheren Kosten in der OKP sind unter anderem bedingt durch die Verschiebung aus dem Privatmarkt der Zusatzversicherung und der Selbstzahler. Die Daten aus der Helsana-Zusatzversicherung zeigen diese Verschiebung: Hier kam es zu einer starken Abnahme von etwa 18 Franken auf knapp 4 Franken pro versicherte Person zwischen den Jahren 2021 und 2023.
Ein weiterer Grund für das Wachstum in der OKP ist der höhere Stundenansatz der nun selbstständig arbeitenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Eine Stunde Therapie im alten Delegationsmodell kostete durchschnittlich 135 Franken. Mit der Einführung des Anordnungsmodells wurden höhere Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben. Zudem tragen die Therapeutinnen die Verantwortung für die erbrachte Therapieleistung und müssen durch die Selbstständigkeit auch ihre Beiträge an AHV, Pensionskasse und Unfallversicherung sowie weitere anfallende Kosten wie Miete, IT-Infrastruktur, etc. selbst übernehmen. Daher ist ein höherer Stundenansatz sachgerecht. Dieser wurde zwischen den Tarifpartnern verhandelt, von den Kantonen als wirtschaftlich erachtet und genehmigt. Einzelne Kantone haben den Tarif als Arbeitstarif festgesetzt.
Im Kommentar zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie prognostizierte das EDI eine Erhöhung der OKP-Kosten von rund 100 Millionen Franken, die allein durch den Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell anfallen. Zusätzlich prognostiziert das EDI längerfristige Mehrkosten von 167 Millionen Franken pro Jahr im Sinne der Verbesserung der Versorgungssituation, wobei nicht definiert wurde, was genau unter «längerfristig» zu verstehen ist. Fest steht aber: In den Prognosen wurde der beschriebene Effekt auf den Stundenansatz, also den Tarif, nicht berücksichtigt, obwohl die zusätzlich anfallenden Kosten durch die Selbstständigkeit naheliegend waren.
Mittels Helsana-Daten auf die Schweizer Bevölkerung hochgerechnet wurde eine Zunahme der psychotherapeutischen Leistungen zwischen 2021 und 2023 von rund 300 Millionen Franken festgestellt. Ebenfalls ist ersichtlich, wie sich diese Zunahme zusammensetzt: Verschiebung vom privaten Bereich in die OKP, die Anpassung des Tarifs sowie der seit Jahren steigende Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen. Ab wann die vom Bund prognostizierten jährlichen Mehrkosten von 167 Mio. Franken anfallen, wurde nicht definiert. Fast zwei Jahre nach dem Systemwechsel ist allerdings ein Teil der Mehrkosten ersichtlich.
Als mittelfristige Prognose, also für drei bis fünf Jahre nach dem Systemwechsel, wird mit einer höheren Nachfrage nach Psychotherapien gerechnet. Das, weil der Bedarf heute nicht vollständig gedeckt ist und der Zugang zur Psychotherapie niederschwelliger geworden ist. Eine solche Entwicklung dürfte in den verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich ausfallen: Beispielsweise zeigt sich in der Kinder- und Jugendpsychotherapie schon seit Jahren eine Unterversorgung.
Zusatzversicherungen
Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist. Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert - die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets.
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer „nicht-ärztlichen Psychotherapie“. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten.
Psychologische Beratungen werden von einigen Zusatzversicherungen teilweise übernommen. Der übernommene Betrag hängt stark von den Modellen und den Versicherungen ab (feste Jahrespauschale, Pauschale pro Sitzung usw.).
Psychologische Psychotherapien werden heute in der Regel über die Grundversicherung abgerechnet. Es gibt aber in der Schweiz mindestens 500 ausgebildete Psychotherapeut:innen, die nicht über die Grundversicherung abrechnen können oder wollen (vgl. Studie von Büro BASS). Psychotherapeutische Leistungen dieser Therapeut:innen werden teilweise weiterhin von den Zusatzversicherungen unterstützt. Die Regelungen sind jedoch sehr unterschiedlich und teilweise unklar. Es ist in jedem Fall ratsam, dass die versicherte Person bei ihrer Versicherung nachfragt, wie die genauen Bedingungen sind, insbesondere ob die gewünschte Therapeut:in anerkannt wird und ob eine ärztliche Überweisung notwendig ist.
Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen bei einer Behandlung ohne Anordnung gewähren, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten.
Beispiele für Leistungen von Zusatzversicherungen
- Atupri: Die Atupri Zusatzversicherungen übernehmen folgende Beträge: Mivita: 60 Prozent, höchstens aber CHF 1’000.- (Stufe Reala). Beim Modell «Intense» übernimmt die Atupri 75% der Kosten (max. CHF 2000 pro Jahr) für Beratungen und Therapien, welche von Aepsy-Psycholog:innen durchgeführt werden. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.
 - AXA: Die AXA hat mit der FSP und dem SBAP die folgende Vereinbarung getroffen: Für «psychologische Gesundheitsberatungen» durch Mitglieder dieser beiden Verbände übernimmt die AXA (Modell «COMPLET») 75% der Kosten bis zu einem Kostendach von CHF 500 innerhalb von drei Kalenderjahren. Die Psycholog:innen müssen sich vorgängig bei ihrem Verband für dieses Angebot registrieren (FSP, SBAP). Psychologische Coachings über Aepsy werden gleich behandelt.
 - Helsana: Die Helsana Versicherung bietet im Tarif „Omnia“ bzw. Top resp. Premium) beteiligt sich mit 75% an den Kosten bis zu maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr für die digital unterstützten Services von Klenico, Aepsy und HelloBetter in Kombination mit WePractice.
 - KPT: Die KPT übernimmt im Rahmen der Zusatzversicherungen 75% der Kosten bis zu maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr für die digital unterstützten Services von Klenico, Aepsy und HelloBetter in Kombination mit WePractice.
 - SWICA: Aus den Zusatzversicherungen Completa Top, Completa Forte und Optima beteiligt sich SWICA an den Kosten einer krankheitsbedingten psychotherapeutischen Behandlung, wenn die Therapie von einer SWICA-anerkannten Psychotherapeutin oder einem SWICA-anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt und von einem Arzt verordnet wurde, und der Psychotherapeut nicht über die Grundversicherung abrechnet. SWICA bietet wissenschaftlich geprüfte Online-Selbsthilfe-Trainings an. Es sind Trainings verfügbar zu den Themen Stress, Depression, Angst und viele mehr. SWICA-Versicherte erhalten Hilfe durch psychologisches, psychotherapeutisches und psychiatrisches Fachpersonal von santé24. Unter anderem bietet santé24 eine psychologisch-psychiatrische Sprechstunde durch Fachpersonen im Rahmen der Telemedizin an.
 
Weitere Finanzierungsmodelle
Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen.
Falls Sie Opfer einer Straftat (z. B. Missbrauch, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Opferhilfe Ihres Wohnkantons.
Selbstzahlung
Natürlich ist es auch möglich, die Behandlungskosten selber zu tragen. Damit erachten Sie das in Anspruch nehmen der psychologischen bzw. psychotherapeutischen Dienstleistung als eine persönliche Investition Ihre Gesundheit und Wohlbefinden. Ein möglicher Vorteil für Sie kann hierbei sein, dass Sie absolute Diskretion geniessen, d.h., dass keinerlei Information über die Behandlung an Dritte (z. B. Krankenkasse) weitergegeben wird.
Der Tarif für Selbstzahler stimmt mit dem der Grundversicherung überein.
Tarife für Selbstzahler (Beispiele)
- Einzelsitzung à 60 Minuten (in der Praxis, per Telefon oder online) inklusive Vor- und Nachbearbeitung: Fr.
 - Sitzungen im Mehrpersonensetting (Paar-, Familien-, Arbeitgebergespräche) à 75 Minuten: Fr.
 - Übrige Leistungen wie die Erstellung von Berichten, Korrespondenz mit Ärzten, Telefonate mit Angehörigen etc. werden in 10-Minuten-Einheiten anteilig, d. h. à Fr.
 
Wichtige Hinweise
- Terminabsagen: Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden zum bekannten Tarif verrechnet wenn keine rechtzeitige Abmeldung erfolgt - was bedeutet mindestens 24 Stunden vor der Sitzung. erfolgen. Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, sich bis 48 Stunden (Wochenarbeitszeit) vorher abzumelden, da sie ansonsten pauschal mit 154 Fr privat in Rechnung gestellt werden. Absagen müssen mündlich oder schriftlich der zuständigen Psychologin oder dem Psychologen mitgeteilt werden. Annullierungen, die auf die Combox gesprochen werden, gelten nicht als Absage.
 - Psychologische Dienstleistungen, die nicht im Rahmen der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Erkrankung erbracht werden, gelten nicht als Pflichtleistungen der Krankenkassen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
 - Differenzierung zwischen Anordnung und Verordnung: Die Anordnung betrifft die Grundversicherung. Eine Verordnung hingegen wird mittlerweile von vielen Zusatzversicherungen verlangt (Agrisano, Aquilana, Assura, EGK, Groupe Mutuel, Helsana, KPT, Sanitas und SWICA). Dabei handelt es sich um eine allgemeine ärztliche Bescheinigung, die den Bedarf an Psychotherapie bestätigt. Sie muss im Unterschied zur Anordnung keine Diagnose enthalten und legt auch keine Sitzungsanzahl fest.
 
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