Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251; BGBl. III 2122-2) - HPG - beendete die bis dahin bestehende und nur in einzelnen Bereichen beschränkte allgemeine Kurierfreiheit. Sein § 1 Abs. 1 führte einen generellen Erlaubniszwang für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ein. § 1 Abs. 2 HPG definiert die Ausübung der Heilkunde als jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, als psychotherapeutisch tätige Diplom-Psychologen einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu bedürfen.
Ausbildung zum Psychosozialen Berater/in bei Paracelsus
Der Paracelsus Studiengang Psychosoziale/r Berater/in umfasst die psychologische Grundausbildung inklusive Psychopathologie und Rechtskunde, die wissenschaftlichen Beratungsansätze, ergänzt um eine Fülle alternativer und meditativer Verfahren, und entwickelt die persönlichen emphatischen Potenziale für den bestmöglichen Zugang zur Psyche des Klienten.
Überblick über die Ausbildung
- Dauer: 3 Jahre mit 1044 Präsenzstunden
 - Selbststudium: ca. 800 Stunden
 - Gesamte Ausbildungszeit: 1844 Stunden
 - Diplomarbeit: Ja
 - Abschluss/Qualifikation: Dipl. Psychosozialer Berater Paracelsus
 
Die modular aufgebaute Ausbildung mit 1044 Präsenzunterrichtsstunden findet überwiegend freitags von 17 bis 22 Uhr, samstags von 10 bis17 Uhr, samstags bzw. sonntags 9 bis 14 Uhr und in 12 Intensivworkshops mit je 41 Stunden statt.
So ist das Studium in der Regelstudiendauer von 3 Jahren ohne große terminliche Probleme neben einer Berufstätigkeit oder anderen Ausbildung möglich.
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Im Anschluss an diese Ausbildung kann bei der SGfB bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Höhere Fachprüfung für Berater/innen im psychosozialen Bereich gemäß deren Prüfungsordnung absolviert werden und der Titel "Berater/in im Psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom" erworben werden.
Module der Ausbildung
Die Ausbildung ist in verschiedene Module unterteilt, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen:
- Modul 1: Psychologische Grundlagen 
- BS156 Stunden
 - Dauer: 24 Monate
 - 26 Abendunterrichte, Fr., 17-22 Uhr
 
 - Modul 2: Beratungsmethoden 
- PT156 Stunden
 - Dauer: 24 Monate
 - 26 Abendunterrichte, Fr., 17-22 Uhr
 
 - Modul 3: Übungen, Praxis + Supervision 
- WS192 Stunden
 - Dauer: 24 Monate
 - 24 Wochenendworkshops, Sa., 10-17 Uhr
 
 - Modul 4: Intensivworkshops 
- IW328 Stunden
 - Dauer: 24 Monate
 - 8 Intensivworkshops à 41 Stunden an Wochenenden
 
 - Modul 5: Intensivworkshops 
- UP164 Stunden
 - Dauer: 12 Monate
 - 4 Intensivworkshops à 41 Stunden
 
 - Modul 6: Vorbereitungslehrgang für die Höhere Fachprüfung 
- UP48 Stunden
 - Dauer: 12 Monate
 - 8 Wochenenden, Sa. oder. So., 9-14 Uhr
 
 
Details zu den Ausbildungsmodulen
- Propädeutikum Basislehrgang Psychologie 
- Psychologie der Persönlichkeit
 - Sozialpsychologie, Gruppendynamik
 - Kinder-, Jugend- und Entwicklungspsychologie
 - Klinische Psychologie
 - Psychopathologie/Psychoneurologie
 - Beratungspsychologie
 - Diagnostik
 - Kommunikationstraining
 
 - Beratungs- und Methodenlehrgang, Grundlagen 
- Einführung in tiefenpsychologische Methoden
 - Einführung in verhaltenstherapeutische Methoden
 - Einführung in humanistische Methoden
 - Ganzheitliche und naturheilkundliche Verfahren
 - Systemische Verfahren
 - Gesprächsführung und beratendes Coaching
 - Klinische Psychologie
 - Rechts- und Berufskunde
 
 - Beratungs- und Methodenlehrgang, Praxisworkshops 
- Selbsterfahrung
 - Persönlichkeitsarbeit
 - Fallbezogene Supervision
 
 - Intensivwochen 
- Coaching/Counselling
 - Kognitive Verfahren
 - Klientenzentrierte Gesprächsführung
 - Autogenes Training
 - Beratungspraxis
 - Entwicklungspsychologie
 - Systemische Beratung
 - Krisenintervention
 - Lösungs-und Ressourcenorientierte Methoden
 - Kommunikationstraining
 - Biodynamische Psychologie
 - Rechts- und Berufskunde
 
 - Prüfungsvorbereitung /Reflexion
 
Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL)
Studierende mit bereits abgeschlossenen Modulen einer psychosozialen Ausbildung können vor Beginn der Ausbildung die Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL) beantragen. Eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten ist dazu notwendig.
Den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen muss der Antragssteller mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen, etc.) erbringen.
Geprüft werden die vorgelegten Dokumente nach folgenden Kriterien:
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- Vollständigkeit
 - Authentizität
 - Aktualität / Kompetenzen
 - Eignung / Qualifikation / Prüfung
 - Qualität des Anbieters
 
Ihre Studienleiterin erteilt Ihnen weitere Infos gerne auf Anfrage. Die Abklärung der AFL ist kostenpflichtig (CHF 80.- / Stunde, mindestens CHF 50.-). Wird ein Lehrgang oder werden Ausbildungsteile gebucht im Umfang von mindestens CHF 3000.-, entfällt die Gebühr. Bei Nichtanerkennung von Lernleistungen besteht kein Rekursrecht.
Rechtliche Aspekte und Berufsausübung
Als einheitliche Berufsbezeichnung für den unter die gesetzliche Regelung fallenden Personenkreis legt das Gesetz in § 1 Abs. 3 die Bezeichnung "Heilpraktiker" fest und bedroht in § 5 Abs. Ziel des Gesetzes war es, im Interesse der Volksgesundheit den Berufsstand der Heilpraktiker auf lange Sicht zu beseitigen und ein Ärztemonopol einzuführen.
Die Tätigkeit der Psychotherapeuten wurde bereits bei Schaffung des Heilpraktikergesetzes als Ausübung von Heilkunde betrachtet. Grundsätzlich entschieden wurde die Frage durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1983 (BVerwGE 66, 367). Es bekräftigte den Standpunkt, daß die Normen des Heilpraktikergesetzes auch auf psychotherapeutisch tätige Diplom-Psychologen Anwendung fänden.
Die dadurch hervorgerufenen rechtlichen Probleme seien durch Anwendung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu lösen, solange sich nicht der Gesetzgeber der Konfliktlösung angenommen habe. Bei Psychotherapeuten sei es gerechtfertigt, die in § 2 Abs. 1 Buchst. i der 1.
Zur Umsetzung dieser Entscheidung haben die Bundesländer Richtlinien zur Berufszulassung von Psychotherapeuten erlassen, in denen die vorgeschriebene Überprüfung für diesen Bewerberkreis abgeschwächt wird.
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Kritik und Bewertungen
Es gibt unterschiedliche Erfahrungen mit der Paracelsus Schule. Einige Teilnehmer berichten von positiven Erfahrungen mit kompetenten Dozenten und praxisnahem Unterricht. Andere warnen vor veraltetem Unterrichtsmaterial, mangelnder Struktur und fehlender Unterstützung bei Problemen.
Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung umfassend zu informieren und gegebenenfalls einen Probetag zu nutzen, um sich ein eigenes Bild von der Qualität der Ausbildung zu machen.
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